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EU-Kommission will Roaming-Gebühren im Mobilfunk angleichen

Eckpunkte zum Handy-Telefonieren im Ausland
Von Marie-Anne Winter

Die Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag für eine Verordnung zur Senkung der Roaminggebühren auf der Grundlage der bewährten Binnenmarktprinzipien. Kommissarin Reding erläuterte heute die Grundzüge dieses Vorschlags:

  • Die neue Verordnung sollte in jedem Fall Gebühren zwischen Betreibern (Inter-Operator Tariffs, d.h. Gebühren für Großabnehmer) betreffen. Sie würde gewährleisten, dass die Tarife, die Betreibern aus anderen Ländern berechnet werden, nicht erheblich über den tatsächlichen Kosten liegen.
  • Um sicherzustellen, dass die Kosteneinsparungen auf der Großabnehmerebene an die Verbraucher weitergegeben werden, hält die Kommission auch eine Regulierung auf Endkundenebene für notwendig.
  • Durch die neue Verordnung könnten insbesondere alle Gebühren für die Entgegennahme eines Anrufs während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschafft werden.
  • Für im EU-Ausland getätigte Anrufe könnte die Verordnung den Grundsatz verbindlich machen, dass dafür Inlandspreise zu berechnen sind. Einem Mobilfunknutzer würden bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat dann stets nur die in seinem Wohnsitzland geltenden Gebühren in Rechnung gestellt. Ungeachtet seines Aufenthaltsorts in der EU würde er für ein Ortsgespräch (etwa eine Taxibestellung) einen Ortstarif und für ein Auslandsgespräch (z.B. Anruf zu Hause auf Urlaubsreise) einen normalen Auslandstarif bezahlen.
Die Kommission hat mit einer Aufforderung zu Stellungnahmen auf der Website der Kommission bereits eine erste Phase (20. Februar bis 22. März) der Konsultationen zum allgemeinen Konzept einer Verordnung zum Auslandsroaming abgeschlossen. Die zweite Phase der Anhörung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der heute vorgestellten Grundzüge des Verordnungsvorschlags dauert vom 3. bis 28. April. Der Vorschlag könnte im Juni im Anschluss an eine eingehende Folgenabschätzung von der Kommission angenommen werden. Der Vorschlag für eine Verordnung zum Auslandsroaming bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrates. Der Europäische Rat hat am 24. März die Bedeutung einer Senkung der Auslandsroaminggebühren für die Wettbewerbsfähigkeit betont.

Für deutsche Handy-Kunden ändert sich nicht viel

Für deutsche Telefonierer werden aber nicht alle Telefonate im Ausland günstiger. Zwar ist es durchaus positiv, wenn für ankommende Anrufe im Ausland keine Roaming-Kosten mehr anfallen würden - denn dafür werden auch bei Vertragskunden mindestens 69 Cent pro Minute fällig, Prepaid-Kunden zahlen oft noch mehr. Hier gibt also durchaus Sparpotenzial. Auch der Orts-Tarif bei einem Ortsgespräch im Ausland kann durchaus vorteilhaft sein, denn solche Anrufe werden derzeit wie ein Auslandsgespräch zu den entsprechenden Preisen abgerechnet. Wenn hier tatsächlich nur die Tarife berechnet würden, wie sie mit einer typischen City-Option anfallen, also etwa 8 Cent pro Minute, dann wäre das auch ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Wenig ändert sich, wenn die Handykunden von einem EU-Land in ein anderes Telefonieren, denn ein solches Gespräch, etwa von Spanien nach Deutschland, soll weiterhin wie ein "normales Auslandsgespräch" abgerechnet werden. Das bedeutet, dass hier weiterhin relativ hohe Minutenpreise bezahlt werden müssen - Vertragskunden müssen hier im EU-Ausland weiterhin mit 1 Euro pro Minute rechnen, Prepaid-Kunden mit bis zu 2 Euro pro Minute. Ein vierminütiges Gespräch könnte den deutschen Prepaid-Kunden im Ausland also weiterhin 8 Euro kosten. Ein Schnäppchenpreis ist das wahrlich nicht.