Rechtsstreit

Yello gegen GoYellow: Gericht verbietet Namen

Außerdem wurden Verwendung von Internetadresse und Firmenlogos untersagt
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Die Internetauskunft GoYellow darf laut einem Gerichtsbeschluss ihren Namen nicht mehr verwenden. Wegen Verletzung der Markenrechte des Stromanbieters Yello ordnete das Landgericht München I sogar die Löschung der Firma im Handelsregister an und verpflichtete sie zur Zahlung von Schadenersatz. GoYellow ist aber zuversichtlich, den Namen behalten zu können. "Wir gehen natürlich in die nächste Instanz", sagte eine Sprecherin in München (Az: 1HK O 11526/05).

Yello ist seit 1999 aktiv und ließ sich den Namen als Marke schützen. GoYellow ging erst 2004 an den Start. Zwischen beiden Firmenbezeichnungen gebe es eine Verwechslungsgefahr, urteilte nun das Gericht. GoYellow habe zudem den guten Ruf von Yello ausgebeutet, das "mit einer groß angelegten, preisgekrönten Werbekampagne zur bekanntesten Strommarke in Deutschland" geworden sei. Die Richter gingen dabei davon aus, dass GoYellow gezielt unlauter vorging.

Die 1. Kammer für Handelssachen untersagte daher die weitere Verwendung von Firmennamen, Internetadresse und Firmenlogos. Die Höhe des Schadenersatzes wurde noch nicht festgelegt.