Urteil

Private Internetnutzung im Büro kein Kündigungsgrund

Arbeitsgericht gibt 37-jähriger Bürokauffrau Recht
Von AFP / Thorsten Neuhetzki

Wer bei der Arbeit zu privaten Zwecken das Internet nutzt, dem darf nicht ohne weiteres gekündigt werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das Gericht gab damit einer Bürokauffrau Recht, die nach ihrer fristlosen Kündigung im Frühjahr vergangenen Jahres geklagt hatte. Die 37-Jährige habe nach eigenen Angaben etwa eine Stunde im Monat privat im Internet gesurft und das Medium damit "allenfalls kurzfristig" genutzt, entschied das Gericht. Dies sei beispielsweise vergleichbar mit privaten Gesprächen, die man während der Arbeitszeit mit Kollegen führt, oder auch mit Zigarettenpausen.

Der Arbeitgeber hatte argumentiert, die Frau habe ihre Arbeitspflicht erheblich verletzt, indem sie im Büro private E-Mails geschrieben und im Internet gesurft habe. Das Gericht sah dies "als nicht so schwerwiegend" an, als dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre. Ein Arbeitnehmer verletze seine Pflicht beispielsweise dann, wenn er "erhebliche Mengen von Daten" aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme herunterlade oder den Ruf des Arbeitgebers in Gefahr bringe, indem er strafbare oder pornografische Darstellungen herunterlade, hieß es im Urteil des Arbeitsgerichts.