Regulierung

Europäische Konsolidierung zum ATM-Bitstromzugang eingeleitet

ATM-Bitstromzugang relevant für Geschäftskundenprodukte
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat nun den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten vorgelegt. Der Entscheidungsentwurf sieht vor, der Deutschen Telekom eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum ATM-Bitstromzugang aufzuerlegen. Als Auflagen sind der Zugang unter nicht diskriminierenden Bedingungen, die getrennte Rechnungsführung und die Veröffentlichung eines Standardangebots vorgesehen. Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese der nachträglichen Entgeltkontrolle zu unterwerfen.

Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, auf den nachgelagerten Endkundenmärkten qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten. Hierin unterscheidet sich der ATM-Bitstromzugang vom IP-Bitstromzugang. Zu dessen Zugangsgewährung wurde die Telekom bereits im September letzten Jahres verpflichtet. Dieser wird auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt hat vornehmlich den DSL-Massenmarkt im Blick. Hier hat die Telekom im Dezember ein Angebot vorgelegt. Insoweit wird der nun in Brüssel vorgelegte Entwurf nach endgültigem Inkrafttreten die Regulierungsmaßnahmen auf dem Vorleistungsmarkt für Bitstromzugänge komplettieren.

Die EU-Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen werde die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden, hieß es.