Verfügung

Schweizer Swisscom erhält 205-Millionen-Euro-Strafe

Unternehmen weist Vorwürfe von sich
Von Janko Weßlowsky

Das Schweizer Telekommunikationsunternehmen Swisscom hat die am 6. Februar von der Wettbewerbskommission der Schweiz (Weko) verhängte Strafe zurückgewiesen. Der Konzern sieht den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung als nicht gerechtfertigt an und will daher die Verfügung vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht anfechten lassen.

Die Weko hatte schon im Oktober 2002 gegen die damals drei Schweizer Mobilfunkbetreiber eine Untersuchung zu den so genannten Terminierungsgebühren eröffnet. Diese werden von Mobilfunkanbietern anderen Anbietern für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung gestellt. Die Weko hat nun wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung durch Swisscom Mobile gegen den Telekommunikationskonzern ein Bußgeld in Höhe von 333,4 Millionen Franken (205,6 Millionen Euro) verhängt. Das Bußgeld gilt für den untersuchten Zeitraum vom 1. April 2004 bis 31. Mai 2005 und fällt etwas niedriger aus als von der Kommission ursprünglich in Aussicht gestellt. Die Swisscom habe in dieser Zeit Durchstellungsgebühren von 33,5 Rappen je Minute verlangt, was unangemessen hoch gewesen sei.

Die Swisscom hingegen verwahrt sich gegen die Vorwürfe und verweist in einer Stellungnahme darauf, dass Swisscom Mobile seit Jahren die niedrigsten Mobilterminierungsgebühren aller Schweizer Mobilfunkanbieter habe. Darüber hinaus sehe man sich nicht als alleinig marktbeherrschend an, da auch die Mitbewerber Orange und Sunrise in einer Beurteilung durch die Weko am 20. November vergangenen Jahres als marktbeherrschend eingestuft worden seien. Dementsprechend könnten Terminierungsgebühren gegenüber diesen beiden Mitbewerbern auch nicht als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingestuft werden. Die Swisscom verkündete daher, die Verfügung intensiv prüfen und anfechten zu wollen.