Amazon.de

Geschenkgutscheine dürfen nicht nach einem Jahr verfallen

Urteil gilt auch für Internet-Gutscheine
Von ddp / Janko Weßlowsky

Geschenkgutscheine dürfen nicht einfach nach einem Jahr verfallen. Das Landgericht München I verurteilte in einer heute veröffentlichten Entscheidung den Internetversandhändler Amazon.de. Dieser hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass Gutscheine generell nur ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig sind und auch Restguthaben ab dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden können. Nach den gesetzlichen Bestimmungen würde der Anspruch aus dem Gutschein aber erst nach drei Jahren verjähren.

Die auf Unterlassungsklagen spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts gab der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt, die den Fall in München vor Gericht gebracht hatte. Allerdings kann Amazon.de gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass durch die lange Gültigkeit der Gutscheinkonten ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstünde. Dem schloss sich das Gericht nicht an. (Az. 12 O 22084/06)