vor Gericht

Etappensieg für telegate in Streit mit Telekom

Rückerstattung von Gebühren für Teilnehmerdaten
Von dpa / Björn Brodersen

Der Auskunftsdienst telegate hat vor Gericht einen Etappensieg im Streit mit der Deutschen Telekom über eine Rückerstattung von Gebühren für Teilnehmerdaten errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Telekom zur Rückzahlung von 52,04 Millionen Euro, wie telegate jetzt in München mitteilte. Die Telekom kann in Revision gehen. Diese Teilklage beziehe sich auf Rückforderungsansprüche aus den Jahren 1997 bis 2000 (Aktenzeichen VI-2 U 10/05). Im September 2005 hatte das Landgericht Köln telegate noch eine Rückzahlung von 60,2 Millionen Euro in Aussicht gestellt.

telegate hatte die Telekom im Dezember 2004 auf die Rückzahlung von insgesamt rund 65,2 Millionen Euro zuzüglich Zinsen aus den Jahren 1997 bis 2004 verklagt. telegate beklagt, dass überhöhte Kosten in Rechnung gestellt worden seien. Darüber hinaus fordert telegate noch in einer Schadenersatzklage rund 86 Millionen Euro von der Telekom. Insbesondere in den Anfangsjahren der Marktöffnung in Deutschland sei durch die überhöhten Datenkostenzahlungen ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ex-Monopolisten entstanden, argumentiert der Auskunftsdienstleister.