Attacke

Strafverschärfung gegen Computer-Hacker

Gefängnisstrafen für den Einbruch in fremde Computer
Von dpa / Marie-Anne Winter

Hacker, die in fremde Computersysteme eindringen, müssen künftig mit Gefängnis rechnen - auch wenn sie keine Daten entwenden. Eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts verabschiedete der Bundestag gestern Abend gegen die Stimmen der Linksfraktion und eines SPD-Abgeordneten. Künftig stehen schon die Überwindung von Sicherheitssystemen und der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Strafe. Damit geraten auch solche Hacker ins Visier der Justiz, die Sicherungsbarrieren ohne kriminelle Absicht überwinden.

Unter Strafe gestellt werden ferner Attacken aus dem Internet, bei denen Server durch eine Masse von Abfragen bewusst blockiert werden. Auch das Herstellen und Verbreiten so genannter Hacker-Tools wird in Zukunft bestraft, um Computerkriminalität zu unterbinden. In schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.