Überwachung

Bundesnetzagentur plant genauere Prüfung bei 118er-Nummer

Ist die Bahnauskunft künftig unter einer anderen Nummer erreichbar?
Von / Thorsten Neuhetzki

Dass hinter der Rufnummerngasse 118 nicht nur reine Auskunftsdienste liegen, ist zumindest allen, die spät am Abend Privatsender schauen, kein Geheimnis. Auch der Bundesnetzagentur ist dies offenbar bekannt und veröffentlicht in ihrem aktuellen Amtsblatt eine Anhörung zu einer möglichen, künftigen Verwaltungspraxis in diesem Nummernbereich.

Derzeit kann jedes Unternehmen maximal fünf 118er-Nummern zugeteilt bekommen und darüber Auskunftsdienste für In- oder Ausland anbieten, beispielsweise in verschiedenen Sprachen. Eine Auskunft darf auch weiter vermitteln. Eine Weiterverbindung ist jedoch nur dann zulässig, wenn das erreichte Ziel auch von einer anderen Vermittlung erreicht oder vom Anrufer selbst gewählt werden kann.

Bahnauskunft gibt keine Alternativ-Nummer an

Das könnte unter anderem der Deutschen Bahn zum Verhängnis werden. Sie realisiert ihre Fahrplanauskunft über die 11861. Allerdings erst noch einer Weitervermittlung. Doch zu welcher Nummer vermittelt man für die Auskunft weiter? Die Rufnummer müsste laut Bundesnetzagentur vorher angesagt werden, wenn der Benutzer nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet.

Bei Nummern, die nicht korrekt betrieben werden, kann die BNetzA dagegen vorgehen, muss sie aber nicht. Bei Testanrufen bei "Premiumangeboten" nach dem Motto "Wähle 118xy und verlange Susi" müsste vor der Verbindung deren Rufnummer (meist 0900-Gasse) genannt werden. Auf weitergehende Prüfung solcher "Angebote" hatte die Aufsichtsbehörde bislang verzichtet.

Da im Sommer 2005 die Rufnummern knapp wurden, wurde festgestellt, dass die Mehrheit der 86 geschalteten 118-Rufnummern nach dem Schema "Wähle 118xy und verlange ABC" betrieben wird. 118 Nummern sind für "Unterhaltungsanbieter" auch deshalb interessant, da hier kein (abschreckender) Zwang zur Tarifansage besteht und etwaige 0900-Sperren beim Kunden nicht wirken.

Künftig will die BNetzA genauer hinschauen, ob die Vermittlungen die Zielrufnummern ansagen und sich neutral verhalten. Im Rahmen einer Anhörung können Stellungnahmen durch jedermann beim Referat 117 der Bundesnetzagentur abgegeben werden.