BNetzA

Bundesnetzagentur plant Verschärfung für 0181-Nummern

Neue Verordnung sieht explizites Verbot von Auszahlungen vor
Von Thorsten Neuhetzki

Vor einigen Wochen berichteten wir über zweifelhafte Praktiken verschiedener Firmen, die die Rufnummerngasse 0181 genutzt haben, um teure Mehrwertdienste anzubieten. Dabei wurden Preise von bis zu 99 Cent pro Minute berechnet, wobei viele Kunden bei den erste Ziffern 018 am ehesten an eine maximal 14 Cent pro Minute kostende 0180-Nummer dachten. Gedacht waren 0181-Nummer eigentlich als so genannte Internationale Virtuelle Private Netze (IVPN), nicht als Hotline-Nummern.

Unter anderem aufgrund der teltarif-Recherchen im vergangenen Februar bat die Bundesnetzagentur um Stellungnahmen aus dem Markt zu der Problematik. Nun hat der Regulierer aufgrund dieser Stellungnahmen Entwürfe für neue Verfügungen vorgestellt, die die von 1997 ersetzen sollen.

Änderung betrifft auch bestehende Nummern

In den Entwürfen, die der teltarif-Redaktion vorliegen, heißt es unter anderem, dass es sich bei den IVPN-Nummern nicht um Premium-Dienste handeln soll. Es soll "keine weitere, über die Telekommunikationsdienstleistung hinaus bestehende Dienstleistung erbracht, die gegenüber dem Anrufer gemeinsam mit der Telekommunikationsdinestleistung abgerechnet wird". Viel wichtiger aber: Nach der neuen Verordnung erhält der Angerufene keine Auszahlungen oder sonstige Gutschriften für eingehende Anrufe.

Auch so genannten Massenverkehr will der Regulierer nicht auf dieser Gasse sehen. Gemeint ist damit nach allgemeiner Definition nicht, dass die Nummer nicht für Massenverkehr im Sinne einer Barmer-Ersatzkasse-Hotline gedacht ist. Vielmehr meint die Definition im Allgemeinen, dass etwa TED-Dienste wie die Abstimmung des Wettkönigs bei "Wetten, dass..?" nicht über diese Gasse laufen sollen. Hier kommt es in der Regel innerhalb kürzester Zeit zu einer großen Anzahl von Anrufen, für die die dafür gedachten 0137-Nummern eingesetzt werden sollen.

Tritt die Verordnung in der vorliegenden Form in Kraft, so gilt sie auch für die Unternehmen, die ihre Nummern bereits zugeteilt bekommen haben. Stellungnahmen zu der möglichen Verordnung sowie der entsprechende Entwurf sind beim Referat 117 der Bundesnetzagentur in Bonn erhältlich.