Urteil

Klingeltonverträge der Kinder müssen Eltern nicht kümmern

Überlassen des Handys ist nicht gleich Zustimmung für Klingeltonvertrag
Von dpa / Björn Brodersen

Geben Eltern ihrem Kind ein Handy, stimmen sie nicht automatisch dem Abschluss eines Vertrags zum Bezug von Klingeltönen zu. Es könne ohne weitere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden, dass Eltern durch das Überlassen eines Handys auch dem Abschluss von Klingeltonverträgen zustimmen oder dass diese Verträge davon erfasst sind. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor, teilt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung (BAG-SB) in Kassel mit (Az.: 52 C 17756/05). Auch als Inhaber des Anschlusses haften Eltern nicht für solche Verträge.