Rundfunkstaatsvertrag

Novelle des Rundfunkrechts in der Kritik

Wettbewerbsfähigkeit von Internet- und Handy-TV wird behindert
Von Christian Horn

Anlässlich der heute in Berlin stattfindenden Anhörung zum Entwurf des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags hat sich der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) kritisch zu Wort gemeldet. Sollte die Novelle des Rundfunkrechts in ihrer vorliegenden Form nicht grundlegend überarbeitet werden, befürchtet der Verband eine Diskriminierung innovativer TV-Übertragung über die Telekommunikationsnetze.

Alternative Plattformen werden bewusst behindert

Nach Ansicht des Verbandes bieten innovative Übertragungstechniken wie Internet-TV (IPTV) und Handy-TV viele Vorteile hinsichtlich Inhalte-Vielfalt, zeitversetztem Fernsehen oder interaktiven Angeboten gegenüber den herkömmlichen Übertragungswegen wie Kabel und Satellit. Der VATM habe jedoch massive Wettbewerbsbenachteilungen der Telekommunikations-Unternehmen seit ihrem Einstieg in den Fernsehübertragungsmarkt festgestellt. "Bislang sehen die Landesmedienanstalten ungerührt zu, wie seitens großer Programmanbieter der Betrieb alternativer Plattformen durch eine drastische Verteuerung der Einkaufspreise bewusst behindert wird" kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Während die für die Medienpolitik zuständigen Länder davon ausgingen, dass die Plattformbetreiber eine Monopolstellung einnehmen, sei der VATM der Ansicht, dass die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender längst die Monopolisten am Markt sind und die Preise diktieren, zu denen die von ihnen produzierten Inhalte bezogen und an die Verbraucher verteilt werden können. Der VATM fordert deshalb eine Abkehr von veralteten "Must-carry-Regeln" der Plattformbetreiber und verlangt angemessene "Must-offer-Regeln" für die Medienhäuser und Sendeanstalten.

Dies würde bedeuten, dass Programmanbieter verpflichtet werden müssten, die von ihnen produzierten Inhalte allen Anbietern von Übertragungswegen diskriminierungsfrei anzubieten. "Erst mit einer solchen Regelung, die alle Zuschauer vor Inhalte-Monopolen schützt und im Übrigen auch von den Kabelnetzbetreibern unterstützt wird, können die Anbieter von IPTV ein vielfältiges Angebot zu wettbewerbsfähigen Preisen bereitstellen."

Gleiche Bedingungen und Chancen für alle Anbieter gefordert

Um überhaupt in Wettbewerb mit der Verbreitung via Kabel oder Satellit treten zu können, seien die IPTV-Anbieter darauf angewiesen, die Programme aller großen Sendergruppen verbreiten zu können. Wenn Inhalte-Anbieter und Sendeunternehmen die Bedingungen frei von Regulierung weitestgehend diktieren können, sei jedoch nicht nur kein Wettbewerb der Übertragungswege möglich, sondern auch die Meinungsvielfalt in Gefahr.

"Unserer Ansicht nach soll der Zuschauer selbst entscheiden können, über welchen Übertragungsweg er TV-Inhalte beziehen will", erklärt Grützner. "Daher fordern wir die Länder auf, mit der Novelle des Rundfunkstaatsvertrages gleiche Bedingungen und Chancen für alle Anbieter auf dem Fernsehübertragungsmarkt zu schaffen. Alle Anbieter müssen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Inhalten haben, unabhängig von der jeweils eingesetzten Technologie und vom jeweiligen Geschäftsmodell." Die ausführliche Stellungnahme der VATM kann als PDF [Link entfernt] von der Website des Verbandes heruntergeladen werden.