Warnung

Testangebote für E-Mail-Konten: Kündigungsklauseln beachten

Gratis-Testangebote zum Geburtstag mit Folgekosten unzulässig
Von dpa / Ralf Trautmann

Bei kostenlosen Testangeboten für E-Mail-Konten müssen Internetnutzer auf die Kündigungsklauseln achten. In einigen Fällen handelten sich Probekunden ein kostenpflichtiges Jahresabo ein, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der Testzeit kündigen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Meist gehe die Frist nur aus dem Kleingedruckten hervor.

Unzulässig sei, wenn Kunden an ihrem Geburtstag ein kostenloses Testangebot erhalten und der Anbieter hinterher Geld verlangt, so die Verbraucherzentrale. In diesem Fall könnten Kunden spätere Zahlungsforderungen verweigern, da die Werbung mit einem "Geburtstagsgeschenk" die Kosten des Angebots verschleiert.