verstrahlt

Mobilfunkmast: Alle Hauseigentümer müssen zustimmen

Oberlandesgericht München gab Beschwerde eines Wohnungseigentümers statt
Von dpa /

Auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses darf eine Mobilfunk-Anlage nur dann errichtet werden, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen. Das berichtet die in Köln erscheinende Monatsschrift für Deutsches Recht unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München. Auch bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte sei es nicht auszuschließen, dass Bewohner durch Handymasten gesundheitsschädlichen Strahlungen ausgesetzt seien, befand das Gericht. Eine solche Maßnahme könne daher nicht von der Mehrheit der Eigentümer zu Lasten der übrigen Bewohner entschieden werden (Az.: 34 Wx 109/06).

Das Gericht gab damit der Beschwerde eines Wohnungseigentümers statt. Dieser hatte sich gegen eine mehrheitliche Entscheidung der Eigentümerversammlung für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Hausdach gewandt. Damit habe die Eigentümerversammlung die ihr zustehende Regelungskompetenz zu Lasten anderer Bewohner überschritten, so die Richter. Der Beschluss sei daher nichtig.