Funklösung

Neue Frequenzen für breitbandige Internetzugänge

Bundesnetzagentur stellt BFWA-Frequenzen um 5,8 GHz bereit
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat jetzt in ihrem Amtsblatt und auf ihrer Internetseite eine Verfügung veröffentlicht, mit der zusätzliche Frequenzen im Frequenzbereich von 5 755 MHz bis 5 875 MHz für den so genannten Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) zugeteilt werden. BFWA steht für breitbandige, ortsfeste Funkstrecken, mit denen beispielsweise von einem Netzknoten ausgehend Verbindungen mit dem Internet für andere Teilnehmer realisiert werden können. Die Frequenzen wurden im Rahmen einer Allgemeinzuteilung bereitgestellt und sind nicht zu verwechseln mit den Anfang des Jahres vergebenen BWA-Frequenzen, über die unter anderem WiMAX realisiert werden kann. BWA wird im Bereich von 3,4 bis 3,6 GHz realisiert und hat somit eine bessere Reichweite als die nun freigegeben Frequenzen.

Die neuen Frequenzen dürften nur in Verbindung mit gewerblichen Angeboten für öffentliche Netzzugänge genutzt werden, nicht aber für private oder firmeninterne Zwecke. Damit will die Bundesnetzagentur "eine nachhaltige und effiziente Frequenznutzung gewährleisten". Die Anbieter müssen die Nutzung der Frequenzen somit lediglich melden, aber nicht genehmigen lassen. Anders als bei BWA kann für BFWA seitens der Bundesnetzagentur eine Störungsfreiheit nicht garantiert werden.

Aufgrund der Reichweiten, die durch die technischen und betrieblichen Nutzungsbestimmungen gekennzeichnet sind, dürfte dieses Spektrum vorwiegend für solche Unternehmen interessant sein, die breitbandige Netzzugänge für eher kleinräumige Gebiete anbieten möchten. Je nach den örtlichen Gegebenheiten können das in günstigen Fällen einige Straßenzüge oder gegebenenfalls kleinere Ortschaften sein. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, sieht in dem neu zugeteilten "eine weitere Lücke in der Versorgung mit schnellen Netzzugängen geschlossen".