Sondergutachten

Monopolkommission gegen europäische Regulierungsbehörde

"Wendepunkt der Regulierung"
Von Christian Horn

Die Monopolkommission hat heute in Bonn ihr Sondergutachten zur Telekommunikation vorgestellt. Das unter dem Titel "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung" veröffentlichte Gutachten formuliert drei Kernpunkte: Die Märkte für Verbindungsleistungen im Festnetz seien "nachhaltig wettbewerbsorientiert" und könnten in das allgemeine Wettbewerbsrecht überführt werden.

Weiteren Regulierungsbedarf sieht die Monopolkommission hingegen in den Märkten für Teilnehmeranschlüsse sowie die meisten Vorleistungen und für Bündelprodukte aus Anschluss- und Verbindungsleistungen. Als dritten Punkt formuliert die Monopolkommission ihre kritische Einschätzung einer weiteren Zentralisierung der Regulierung in Europa, sowohl hinsichtlich Vetobefugnissen der Europäischen Kommission als auch der Einführung einer europäischen Regulierungsbehörde.

"Wendepunkt der Regulierung" bei Verbindungsmärkten im Festnetz

Bei Verbindungsmärkten im Festnetz sei der Wettbewerb mittlerweile so weit fortgeschritten, dass nicht mehr mit einer "Remonopolisierung" zu rechnen sei, wenn die sektorspezifische Regulierung aufgegeben werde. Als Kennzeichen für diesen "Wendepunkt der Regulierung" sieht die Monopolkommission unter anderem, dass die Wettbewerber auch in Märkten für Inlands- und Auslandsgespräche, die umsatz- und mengenmäßig rückläufig seien, weiterhin Marktanteile gewinnen.

Im Bereich der Regulierung für Teilnehmeranschlüsse habe zwar auch eine Intensivierung des Wettbewerbs stattgefunden. Die Deutsche Telekom verfüge aber noch über einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent und auch im Jahr 2007 könne etwa ein Drittel der Haushalte wegen nicht erschlossener Hauptverteiler immer noch nicht den Anschlussbetreiber wechseln. Nach Ansicht der Monopolkommission könne deshalb die Regulierung für Teilnehmeranschlüsse sowie Bündelprodukte aus Anschluss- und Verbindungsleistungen noch nicht zurückgefahren werden.

Auf absehbare Zeit notwendig sei auch die Regulierung von Vorleistungen. Besonders bei der Entregulierung von alternativen Anschlussvorleistungen müsse auf Regulierungskonstanz geachtet werden. Dies gelte besonders für den enbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, Line Sharing und zukünftige Formen des Bitstrom-Zugangs.

Monopolkommission lehnt europäische Regulierungsbehörde ab

Neben weiteren Kommentaren zum Übergang von der sektorspezifischen Regulierung in das allgemeine Wettbewerbsrecht nimmt die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten auch Stellung zu geplanten Vorschlägen der Europäischen Kommision zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Telekommunikation und beurteilt eine Einführung eines Vetorechts der Kommision sowie das Instrument der funktionalen Separierung kritisch. Ein Vetorecht würde die Flexibilität der nationalen Regulierungsbehörden in Frage stellen und für die Einführung der funktionalen Separierung als zusätzliches Regulierungsinstrument bestehe zehn Jahre nach der Marktöffnung und einem fortgeschrittenen Stadium des Wettbewerbs keine Notwendigkeit.

Die Einführung einer europäischen Regulierungsbehörde lehnt die Monopolkommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Das zentrale Argument für eine europäischen Regulierungsbehörde sei, dass nationale Regulierer unter dem Einfluss von Politik und Interessengruppen nationale Ex-Monopolisten bevorzugen würden. Dies habe zwar auch in Deutschland zu Beginn der Liberalisierung zugetroffen und könne in anderen Mitgliedsstaaten auch heute noch gegeben sein. Für die "etablierten Mitgliedsstaaten" sei dies zehn Jahre nach Marktöffnung allerdings kein Problem mehr.