Mobilfunk-Frequenzen

Bahn hat keinen Anspruch auf Mobilfunk-Frequenzen

Die alten Bundeswehrfrequenzen bleiben bei E-Plus und o2
Von dpa / Anja Zimmermann

Die Deutsche Bahn hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln keinen Anspruch auf Frequenzen, die die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern E-Plus und o2 zugesprochen hatte. Wie ein Gerichtssprecher heute erläuterte, gehörten die Frequenzen früher der Bundeswehr. Als sie freikamen, wurden sie von der Bundesnetzagentur E-Plus und o2 zugeschlagen, die etwas später auf den Markt gekommen waren. Die Bahn erhob jedoch ebenfalls Anspruch darauf und begründete dies damit, dass sie die Frequenzen für ihren Eisenbahn-Betriebsfunk benötige.

Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass die Nutzung der Frequenzen für den öffentlichen Mobilfunk rechtmäßig sei. Allerdings gab es eine Einschränkung: Bis Ende 2009 müssen E-Plus und o2 der Bahn die Frequenzen zum Teil für bestimmte Trassen, Rangierbereiche und Schienenknoten überlassen, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Das gelte aber nur für diese Übergangszeit, urteilte das Gericht.