Begrenzung

Gesetzliche Regelung zum Datenschutz für Arbeitnehmer gefordert

Bundesdatenschutzbeauftragter für gesetzliche Verwertungsbegrenzungen
Von ddp /

Der Bundesdatenschutzbeauftragte [Link entfernt] Peter Schaar fordert eine gesetzliche Regelung zur Sicherung des Datenschutzes am Arbeitsplatz. Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Schaar, er bedaure sehr, dass sich in dieser Richtung auch in diesem Jahr nichts getan habe. Dabei werde der ganze Arbeitsprozess durch den Einsatz elektronischer Systeme auch im Detail immer besser überwachbar. "Die Arbeitsleistung derer, die an einem PC arbeiten, ist bewertbar geworden, genauso wie ihr Kommunikationsverhalten", betonte Schaar.

Wenn jemand im Internet surfe, sei nachvollziehbar, welche Seiten er aufgerufen habe. "Er hinterlässt eine Spur, und das kann im Extremfall zur Kündigung führen", warnte der Datenschutzbeauftragte. Bei Bewerbungsverfahren könne die Unsicherheit des Internets auch Bewerber in Gefahr bringen, fügte er hinzu. "Es geht hier etwa um die Frage, inwieweit der Arbeitgeber Informationen nutzen darf, die er irgendwo im Internet findet".

Schaar warnte ferner vor einer zunehmenden Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Videokameras seien zwar überwiegend in dem Bereich eingesetzt, in dem Publikumsverkehr stattfindet. "Aber dort sind üblicherweise auch Arbeitnehmer beschäftigt und damit wird auch ihr Verhalten überwachbar, etwa das von Bankangestellten und von Verkaufspersonal". Hier müssten "klare gesetzliche Verwertungsbegrenzungen" vorgenommen werden.