Marktmacht

EU-Wettbewerbshüter nehmen Microsoft erneut unter die Lupe

Software-Riese legt der Konkurrenz weiterhin Programme nicht offen
Von AFP / Ralf Trautmann

Nur wenige Monate nach der Bestätigung einer Rekord-Wettbewerbsstrafe gegen Microsoft von fast 500 Millionen Euro ermittelt die EU-Kommission erneut gegen den US-Softwareriesen. Die Brüsseler Behörde geht nach heutigen Angaben dabei wieder dem Vorwurf nach, Microsoft missbrauche seine Marktmacht. So sollen einige Programme der Konkurrenten mit denen von Microsoft nicht zusammenarbeiten können, weil der US-Konzern den Wettbewerbern Informationen vorenthält. Auch soll Microsoft mit seinem Betriebssystem Windows erneut unerlaubterweise andere Programme gekoppelt haben, was konkurrierende Software-Anbieter benachteiligen kann.

Der EU-Ausschuss für interoperable Computersysteme (ECIS) beschwerte sich laut Kommission in Brüssel darüber, dass Microsoft nicht die Informationen für viele eigene Programme offenlegen wolle, die andere Software-Hersteller brauchen, damit deren Programme auf Windows-Computer laufen können. So verweigere Microsoft diese Informationen für das Programm-Paket Office, zu dem beispielweise die Textverarbeitung Word und die Tabellenverarbeitung Excel gehören. Gleiches gelte für die Softwareplattform .net. Die Kommission will dabei auch überprüfen, ob das neue Microsoft-Dateiformat Office Open XML ausreichend kompatibel mit Fremdprogrammen ist.

Zudem geht die Kommission erneut der Frage nach, ob Microsoft gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt, weil das Unternehmen mit seinem weltweit marktbeherrschenden Betriebssystem Windows andere Programme koppelt. So habe sich darüber der Browser-Anbieter Opera wegen neuer Funktionen im Microsoft-Webbrowser Internet Explorer beschwert, die die Standards des offenen Internets nicht erfüllten und so Wettbewerber benachteiligten. Auch will sich die Kommission in diesem Zusammenhang die Desktop-Suchfunktion sowie Windows Live von Microsoft genauer anschauen.

Microsoft hatte im September vor dem EU-Gericht erster Instanz eine Niederlage hinnehmen müssen. Die EU-Richter in Luxemburg bestätigten damals die Auflage der EU-Kommission, dass Microsoft sein Medienabspielprogramm Media Player nicht mit dem Betriebssystem Windows koppeln darf. Im Oktober hatte das Unternehmen daraufhin angekündigt, Entwicklern von "Open Source"-Software alle notwendigen Informationen offenzulegen.