Musterdokumente

Juristische Tipps aus dem Netz

Auch Musterdokumente ersetzen den Gang zum Anwalt oftmals nicht
Von dpa / Anja Zimmermann

Wer eine Webseite betreibt, muss sich rechtlich absichern, sonst drohen teure Rechtsstreitigkeiten. Nichts liegt da für Leute, die sowieso ständig online sind, näher, als sich die nötigen juristischen Tipps im Netz zu besorgen. Musterdokumente und Prüflisten lassen sich bei Dokumenten-Portalen herunterladen. Doch nicht jeder Quelle kann blind vertraut werden.

"Abmahnwellen", unter anderem wegen Fehlern im Impressum, sind derzeit ein verbreitetes Phänomen. Dabei fallen Anwaltsgebühren in oft empfindlicher Höhe an.

Wer vorsorgen will, findet auf Portalen wie Formblitz oder Vertrag.de zahlreiche Verträge, Formulare und andere Dokumente. Damit man nicht unnötig in eine Kostenfalle tappt, sollte man sich vor dem Download sowohl über den Preis, als auch über den Abrechnungsmodus im klaren sein. Bei einer Reihe von Standardfällen sei es sicher einfacher und günstiger, Musterdokumente zu nutzen, anstatt sich den Text von einem Anwalt formulieren zu lassen. Zu diesen Standardfällen zählt nach Angaben des Internet Magazin (Ausgabe 12/2007) neben dem Webimpressum und den Nutzungsbedingungen für Foren etwa auch der Domain-Kaufvertrag.

Einige Portale werben damit, dass Rechtsprofis die üblicherweise für ein- bis zweistellige Eurobeträge angebotenen Papiere erstellt haben. Die Dokumente seien in der Regel juristisch einwandfrei, trotzdem sollte die Frage geklärt werden, ob die Portale haften, falls sich doch einmal ein rechtlicher Fehler eingeschlichen hat. Kommt es zu Problemen steht der Nutzer unter Umständen im Regen, denn oft wird eine Haftung ausgeschlossen.

Keine Dokumente ohne Haftungsgarantie verwenden

Nicht zuletzt deshalb sollte besser nicht am falschen Ende gespart werden. "Es kommt oft auf Kleinigkeiten an", sagt Marcus Beckmann aus dem Präsidium des Fachverbands Webmasters Europe in Nürnberg. Konkurrierende Rechtsprechungen und häufige Gesetzesänderungen sorgen für Unübersichtlichkeit im Internetrecht. Für juristische Laien seien die Qualität und die Aktualität von Rechtsdokumenten schwer zu beurteilen. Ohne Haftungsgarantie gehen sie deshalb nach Beckmanns Worten ein Risiko ein.

Wer zum Beispiel einen Onlineshop betreibt, selbst nur als Zuverdienst vom Schreibtisch zu Hause aus, muss seine Kunden auf eine Widerrufsbelehrung aufmerksam machen. "Bei der Formulierung passieren leicht Fehler. Dann gelangt man schnell in den unwirksamen Bereich", sagt Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Musterdokumente reichen hier oft nicht und müssen angepasst werden", erklärt Beckmann, der in Bielefeld eine Kanzlei betreibt.

So weist etwa das Portal Formblitz vor dem Kauf eines Musters für Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen eBay-Shop darauf hin, dass Klauseln unter Umständen "im besonderen Einzelfall" umformuliert werden müssen.

Musterdokumente von Anbietern ohne Haftungsgarantie "können als grober Anhaltspunkt dienen, um sich auf den Anwaltstermin vorzubereiten. Dann kann man auf Augenhöhe diskutieren", erklärt Niko Härting, Rechtsanwalt aus Berlin. Er bietet auf seiner Webseite gratis Musterverträge an.

Den eigenen Webauftritt mit, teils auch einfach abgeschriebenen, Rechtsinformationen aus dem Netz zu vervollständigen, sei gang und gäbe, ist Härtings Erfahrung. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein. "Das funktioniert offensichtlich in vielen Fällen auch - und zwar so lange, bis eine Abmahnung im Briefkasten landet."

Auch private Betreiber einer Homepage sollten sich absichern

Wie viel Geld der Betreiber einer Seite für juristischen Beistand investieren möchte, hängt somit auch von der Abwägung des Risikos ab. "Bei einer Webseite mit einer Handvoll Besucher mag das nicht so hoch sein", sagt Marcus Beckmann von Webmasters Europe. "Wenn man längerfristig etwas im Internet verkaufen möchte, sollte man sich zuvor einen Anwalt leisten", rät Verbraucherschützerin Julia Rehberg. Zwar sei man auch nach einer persönlichen Beratung nicht zu 100 Prozent vor Rechtsstreitigkeiten gefeit. Geht aber etwas schief, weil der Anwalt geschlampt hat, "kann man diesen dafür in Haftung nehmen".

Auch juristische Laien müssen ihre Webseiten rechtlich absichern. Das Argument, den Internetauftritt in einem privaten Zusammenhang zu betreiben, wiegt in trügerischer Sicherheit. Zwar gelten prinzipiell viele rechtliche Anforderungen an die Betreiber lediglich bei geschäftsmäßiger Nutzung. "Privatleute sind aber nicht außen vor. Denn die Grenzen zur kommerziellen Nutzung sind fließend", erklärt Beckmann. Schon einem Betreiber, der die Kosten seiner Seite mit Werbebannern deckt, können unternehmerische Absichten unterstellt werden.