Tipp

Rechtsanwalt: "Bei Umzugsproblemen Anbieter in Verzug setzen"

Am sinnvollsten ist ein Schreiben eines Anwalts an die Rechtsabteilung
Von Thorsten Neuhetzki

Wer mit seinem Telefonanschluss umziehen möchte und dabei Probleme bekommt, sollte seinem Telefonanbieter eine Frist setzen, bis wann die Umschaltung des Anschlusses zu erfolgen hat. Das rät der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Alexander Schneehain aus der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz. Wird diese Frist nicht eingehalten, so hat der Kunde nach seiner Einschätzung das Recht, die durch rechtliche Schritte entstehenden Kosten bei seinem Anbieter geltend zu machen.

In einem konkreten Fall wandte sich eine Mandantin mit einem

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Einzelhandelsgeschäft in der Universitätsstadt an den Rechtsanwalt. Sie informierte ihren Anbieter knapp zehn Wochen vor dem Umzug über selbigen. Der Anbieter schickte wenige Tage vor dem Umzug die Bestätigung, dass der alte Anschluss deaktiviert werde. Mit getrennter Post bekam sie dann auch den Schalttermin für ihren neuen Anschluss im gleichen Ort - allerdings lag dieser sechs Wochen nach der Deaktivierung und dem Umzug. Sämtliche Anfragen der Kundin versandeten im Hotline-Dickicht des Anbieters. Die Kundin war zwei Wochen ohne Telefonanschluss. Erst durch das Einschalten des Anwalts kam Bewegung in die Angelegenheit.

Schneehain erreichte für seine Mandantin, dass der Anbieter den Anschluss schließlich binnen weniger Tage neu schaltete und in der Zwischenzeit eine Rufumleitung auf ein Handy gelegt wurde. Die Kosten für diese Umleitung hat der Anbieter übernommen. Möglich wurde dieses nach Angaben von Schneehain nur, weil sich der Rechtsanwalt direkt an die Rechtsabteilung des Telekommunikationsanbieters gewandt hatte - diese reagiert allerdings nur auf Anfragen von Rechtsanwälten. Auf Schreiben des Kunden hätte der Anbieter nach seiner Ansicht nicht reagiert. Entsprechende Erfahrungen habe die Kundin bereits auf der Business-Hotline gemacht.

Zur Frage, welche Frist der Nutzer wählen sollte, um den Anbieter in Verzug zu setzen und so die Kostenübernahme durchzusetzen, sagte Schneehain, dass man dieses nicht allgemein festlegen könne. Allerdings seien zwei Tage bei einem Geschäftsanschluss sowie zehn Tage bei einem Privatanschluss ein angemessener Zeitraum. Einen Anbieter in Verzug zu setzen, sei jedoch nur möglich, wenn die Anmeldung eines Umzugs auch entsprechend rechtzeitig vorgenommen wurde. Die Kosten des Rechtsanwalts müssen bei Verzug vom Anbieter ersetzt werden. Im vorliegenden Fall geschah dies auch vollständig.