bestraft

Deutsche Telekom muss rund 600 000 Euro Verzugszinsen zahlen

01051 hat die Telekom wegen zu spät bezahlter Rechnungen verklagt
Von dpa / Anja Zimmermann

Die Deutsche Telekom muss einem Geschäftspartner Verzugszinsen bis zur Gutschrift eines offenen Rechnungsbetrags auf dessen Konto zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute nach eigenen Angaben in einem Streit zwischen dem deutschen Telekommunikationskonzern und der Firma 01051 Telecom entschieden (Rechtssache C-306/06).

Der Netzbetreiber 01051 Telecom hatte die Deutsche Telekom auf Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 601 466,40 Euro wegen zu spät bezahlter Rechnungsbeträge verklagt. Die Firma berechnete diese Zinsen bis zur Gutschrift der Beträge auf ihrem Konto. Das Oberlandesgericht Köln hatte in diesem Streit beim EuGH angefragt, ob eine solche Berechnungsweise zulässig sei. Das bejahten die obersten EU-Richter in Luxemburg mit ihrem Urteil.