Handy-TV

Planen ARD und ZDF gemeinsames Handy-TV-Programm?

taz: Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht speziellen Mobil-Kanal vor
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Die Medienpolitik will im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein nationales Handy-TV-Programm von ARD und ZDF zulassen. Das berichtet die taz, ohne weitere Einzelheiten zu dem Projekt zu nennen. Möglicherweise bereiten die Öffentlich-Rechtlichen einen speziellen Kanal mit Highlights aus ihren Programmen vor, die für die Ausstrahlung auf mobilen Endgeräten geeignet sind. Ein solches Format könnte etwa die Kurzversion der Tagesschau beinhalten, aber auch Kurzberichte der Sportschau-Redaktion sowie Clips aus Sendungen wie "Verstehen Sie Spaß" oder Highlights aus der Harald Schmidt-Show. Bislang hatten ARD und ZDF nur eine 1:1-Ausstrahlung ihrer Programme über die DVB-H-Technologie geplant.

Digitales Radioprogramm des Deutschlandradios bald legitim

Laut taz sieht der Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch ein nationales digitales Radioprogramm des Deutschlandradios vor. Im vergangenen Jahr musste das Deutschlandradio eine solche digitale Welle mit dem Namen "D-Plus" nach Intervention des Privatfunks zunächst wieder einstellen, weil es keine entsprechende rechtliche Grundlage dafür gab.

Über andere Punkte, vor allem öffentlich-rechtliche Textangebote im Internet, streite man noch. Knackpunkt seien in erster Linie die Art und Breite von Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender, die vor allem bei Verlagen und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) umstritten sind. Weitgehend einig sind sich die Staatskanzleichefs, dass ARD und ZDF eigenproduzierte Sendungen 1:1 ins Netz stellen dürfen. Am Wochenende hatte die ARD ihre Mediathek als Testbetrieb gestartet.