Klingelton-Abo

Klingelton-Abo: Jamba! geht bei Minderjährigen leer aus

Richter sehen Fehler des Anbieters in fehlender Altersüberprüfung
Von Marc Kessler

Das Berliner Amtsgericht hat in einem aktuellen Urteil (AG Mitte, AZ 12 C 52/08, 25.07.2008) entschieden, dass eine Minderjährige und auch deren Eltern für ein kostenpflichtig abgeschlossenes Jamba!-Klingeltonabo nicht aufkommen müssen.

Die Richter urteilten, Jamba! sei selbst schuld, wenn auf eine Identifikation des Gegenübers verzichtet werde und somit auch Minderjährige ohne jede Überprüfung kostenpflichtige Dienste abonnieren könnten. Im konkreten Fall verneinte das Gericht auch eine eventuelle Haftung der Eltern: Da sie vom Handeln der Tochter nichts gewusst und sofort nach Erhalt der ersten Rechnung Einspruch eingelegt hatten, sei ihnen nichts vorzuwerfen.

Mit dem Urteil kommen - sollten sich bundesweit Richter ihren Berliner Kollegen anschließen -  künftig wohl enorme Probleme auf Anbieter wie Jamba! zu. Schließlich lebt die ganze Branche der Klingelton- und Spiele-Download-Anbieter von den größtenteils Minderjährigen, die solche Dienstleistungen bestellen.