Antennen

Anwohner müssen laut Gerichtsurteil mit Handy-Antennen leben

Gesundheitliche Schäden seien nicht zu befürchten
Von dpa / Anja Zimmermann

Anwohner müssen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz eine Mobilfunkanlage hinnehmen, wenn diese die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder einhält. Die Richter wiesen den Antrag eines Bürgers ab, der gesundheitliche Schäden befürchtet, da die Anlage nur 100 Meter von seinem Haus entfernt steht.

Das Gericht erklärte heute in einer Mitteilung, die Anlage rufe keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervor. Es stützte sich dabei unter anderem auf Erkenntnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz [Link entfernt] . Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich (Az.: 1 L 847/08.KO).