barrierefrei

Barrierefreier Vermittlungsdienst geht in den Regelbetrieb

Service für Hörgeschädigte kostet 5 Euro Grundentgelt im Monat
Von Konrad Buck

Gehörlose und hörgeschädigte Menschen können ab 1. Januar 2009 bundesweit auf einen speziell für ihre Kommunikation angepassten Vermittlungsdienst zugreifen. Hierfür hat die Bundesnetzagentur jetzt eine entsprechende Verfügung festgelegt. Mit dem Erlass wird auch die Kostenverteilung für den Vermittlungsdienst innerhalb der Telekommunikationsbranche geregelt. Den technischen Aufbau des Dienstes hat die Deutsche Telekom bisher freiwillig mit einem Millionenbetrag finanziert und in enger Zusammenarbeit mit der "Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V." organisiert.

"Mit unserer Entscheidung wird jetzt in Deutschland ein barrierefreier Vermittlungsdienst in den Regelbetrieb überführt. Damit können gehörlose und hörgeschädigte Menschen jeden anderen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss anrufen und von dort auch angerufen werden. Somit wird der telefonische Kontakt zu Freunden, Familienangehörigen, Ärzten oder Behörden ermöglicht", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Gebärden werden von Mitarbeiter in Lautsprache übersetzt

In der Grundfunktion des Vermittlungsdienstes der Tess GmbH, die den Service gemeinsam mit der Telekom aufgebaut hat und betreibt, baut der Hörgeschädigte per Computer eine Videoverbindung zu einer technischen Vermittlungsplattform auf. Dort steht ein Gebärdendolmetscher bereit, der für den Hörgeschädigten den von ihm gewünschten Teilnehmer anruft. Nimmt der gewünschte Teilnehmer ab, übersetzt der Dolmetscher die Gebärdensprache des Hörgeschädigten in Lautsprache und die Lautsprache des angerufenen Teilnehmers in Gebärdensprache. Ebenso kann auch von jedem Festnetz- oder Mobilfunkanschluss der Vermittlungsdienst angerufen werden, um den gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen telefonisch zu erreichen.

Einrichtungskosten für den Dienst fallen nicht an, die Grundgebühr beträgt 5 Euro pro Monat. Die Gesprächsgebühren zu Preisen zwischen 14 und 28 Cent pro Minute je nach Nutzungsart (Gebärden- oder Schriftsprache) werden über ein Gesprächsguthaben bezahlt, das per Lastschrift, über die Telekom-Rechnung oder mit Kreditkarte erworben werden kann.

Finanzierung des Regelbetriebs war umstritten

Bis zum Schluss der technischen Testphase war insbesondere die Finanzierung des Regelbetriebs ab Anfang 2009 umstritten. "Leider konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Vereinbarung unter den Telekommunikationsunternehmen erreicht werden, die die dauerhafte Finanzierung des Vermittlungsdienstes sichergestellt hätte. Daher hat die Bundesnetzagentur nun eine zur Zahlung verpflichtende Entscheidung getroffen, die die finanziellen Lasten angemessen zwischen den betroffenen Telekommunikationsunternehmen verteilt", erklärte Kurth und appellierte an alle Anbieter: "Wir haben mit der heutigen Entscheidung aber auch noch die Tür für eine freiwillige Vereinbarung der Telekommunikationsbranche offen gelassen. Kommt es zukünftig noch zu einer Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche hinsichtlich der Kostenverteilung, die ich als wünschenswert empfinde, entfällt die heutige Entscheidung."

Parallel zu jetzt getroffenen Entscheidung wird auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Vermittlungsdienst im Jahr 2009 mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Gleichzeitig soll die Forschung für innovative Technologien auf diesem Gebiet gefördert werden.