Kündigung

Telekom kündigt Bestandskunden den Parallelruf

Einstellung wird zum 16. März angekündigt
Von Thorsten Neuhetzki

Die Deutsche Telekom hat ihren Bestandskunden das Leistungsmerkmal Parallelruf zum 16. März gekündigt. Mit diesem Leistungsmerkmal ist es bislang möglich, eingehende Anrufe sowohl am eigenen Festnetzanschluss signalisieren zu lassen und parallel beispielsweise das eigene Handy klingeln zu lassen. So muss nicht jedes Mal eine Rufumleitung geschaltet werden, wenn man das Haus verlässt und dennoch erreichbar sein will.

"Um Ihnen immer ein modernes und übersichtliches Leistungsspektrum zu bieten, aktualisieren wir unser Produktangebot kontinuierlich", heißt es an dem Schreiben an die Kunden. Aufgrund einer solchen Neustrukturierung könne man das Leistungsmerkmal "Parallelruf" nicht mehr anbieten und kündige es auch den bestehenden Kunden. Gebucht werden konnte es schon seit vergangenem Jahr nicht mehr.

Die Deutsche Telekom war einer der wenigen Vollanschlussanbieter, die das Feature Parallelruf überhaupt angeboten haben. So hat beispielsweise die EWE Tel dieses Feature im Angebot. Betroffenen Kunden bleibt nun nur, wieder auf die klassische Rufumleitung zu setzen oder aber mittels einer Telefonanlage, die dieses Feature unterstützt, eine vergleichbare Funktion selbst zu generieren. So verweist die Deutsche Telekom selbst in ihrem Kündigungsschreiben darauf, dass einige Geräte der Speedport-Serie den Parallelruf unterstützen. Auch die FRITZ!Boxen von AVM erlauben es, einen Parallelruf zu generieren. Allerdings wird hier in der Regel nicht die Rufnummer des eigentlichen Anrufers übermittelt. Und für Kunden, die in einem Nicht-DSL-Gebiet wohnen macht die Anschaffung einer solchen Anlage nur wenig Sinn, da die genannten Geräte primär als DSL-Router fungieren.

Zur Einstellung des Parallelrufs sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom gegenüber teltarif.de, dass die Kündigung nur "wenige tausend Kunden" betreffe. Zwar würden diese monatlich für dieses Leistungsmerkmal zahlen, doch seien die dafür in Rechnung gestellten Kosten nicht ausreichend, um das Leistungsmerkmal und die Systemimplemetierung dauerhaft anbieten zu können. Auch der Sprecher verwieß auf die Möglichkeit, dass man über geeignete Endgeräte eine derartige Umleitung schalten könne. Hoffnung, dass die Kunden das Leistungsmerkmal doch noch behalten können oder aber es, wie 2006 bei der fernsteuerbaren Anrufweiterschaltung gar künftig für alle Kunden kostenlos bereit steht, bestehe nicht.

Einen Überblick über die verschiedenen Leistungsmerkmale der Deutschen Telekom haben wir für Sie in einem ausführlichen Ratgeber zusammengestellt.