Übergabe

BKA lädt Internet-Provider zur Übergabe der Sperr-Richtlinie ein

Technische Richtlinie zu Internet-Sperren wird am 2. Oktober übergeben
Von Marc Kessler

Das Bundeskriminalamt (BKA) wird den deutschen Internet-Anbietern am Freitag, den 2. Oktober, die sogenannte Technische Richtlinie zur Sperrung kinderpornografischer Internet-Seiten übergeben. Das geht aus einer Mitteilung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur hervor.

Die Richtlinie legt fest, "in welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche zur Verfügung gestellt werden" und wurde als "VS-NfD" (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch") deklariert. Dies hatte zu Kritik geführt, so zum Beispiel durch den Branchenverband eco.

BKA lädt zur Übergabe - Kritik unerwünscht

Im Vorfeld hatten die Anbieter konkrete Personen benennen müssen, denen die Richtlinie ausgehändigt werden soll. Sie mussten sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Nun soll die Technische Richtlinie am 2. Oktober persönlich an die genannten Personen übergeben werden. Dazu wird es eine eigens angesetzte Veranstaltung im "Großen Saal" des Bundeskriminalamts in Wiesbaden geben.

Kritik an dem Thema indes ist unerwünscht: "Eine Diskussion über technische Details (...) ist nicht vorgesehen", teilt das BKA bereits vorsorglich mit. Auf der Veranstaltung solle vielmehr noch einmal über den Grund der Verfahrensweise sowie den Umgang mit der Technischen Richtlinie innerhalb der jeweiligen Unternehmen eingegangen werden.