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Täuschung


13.08.2006 14:22 - Gestartet von minutenmann
Hallo Betroffene!

Tatsächlich besteht eine Informationspflicht seitens des Verbrauchers, doch gibt es auch eine Auskunftspflicht des Anbieters. Ich bin der Auffassung, dass ich meiner Informationspflicht nachgekommen bin, indem ich die Tarifauskunft auf der Homepage des Anbieters sowie die AGB zur Kenntnis genommen habe. Auf der Hauptseite nun ist die Rede von "Keine Anmeldung", "Kein Mindestumsatz", "Keine Verbindungsgebühren", Keine Vertragsbindung", "Keine Grundgebühr", "Tarifansage". Die telephonische Tarifansage lautet auf "11,9 Cent pro Minute", auf der Tarifseite selbst ist als Taktung "60 Sek." und als Minutenpreis "11,90 Cent" angegeben. Zusammengenommen ist dies doch eine (vorgeblich?)präzise Auskunft, aus der sich zumindest für mich keine weiteren Fragen ergeben haben. Mithin scheint mir entweder ein Irrtum oder - und dies wäre dann ein justiziabler Umstand - "arglistige Täuschung" vorzuliegen, da die für mich als Verbraucher wesentliche Information - "Wieviel kostet es?" - ganz offensichtlich verschleiert wurde (s. andere Forumsbeiträge). Daraus ergibt sich dann, so ich meinem Rechtsbeistand trauen kann, die Nichtigkeit des Geschäfts.

Kurzum: Ich habe Widerspruch gegen die gestellte Rechnung eingelegt und um eine Nachberechnung zu den kommunizierten Bedingungen gebeten. So dies nicht geschieht und "die Firma" an ihren Forderungen festhält, werde ich einen Anwalt einschalten. Ich denke, "damit kommen die nicht durch". In jedem Fall aber sollte man m.E. im vorliegenden Casus die zuständigen Institutionen (Verbraucherschutzzentrale, Bundesnetzagentur) informieren, selbst wenn es sich womöglich nur um wenige Euro handelt.

Grüsse