Benutzer SpaceRat schrieb:
Ziemlicher Blödsinn.
1. Das Lastschrift-Verfahren existiert.
2. Beim Lastschrift-Verfahren zieht die Telekom wie vereinbart ein. Platzt die Lastschrift, gibt es einen Brief mit einem Hinweis darauf, daß man es in einer Woche erneut probiert, dabei entstehen noch keine Zusatzkosten und auch die Entgelte für andere Anbieter werden mit eingezogen. Erst danach kommt die erste wirkliche Mahnstufe, bei der die Entgelte für andere Anbieter nicht mehr eingezogen werden. Es erscheint mir relativ unglaubwürdig, daß bei der veralteten Zahlungweise "auf Rechnung" demgegenüber binnen 14 Tagen
- das normale Zahlungsziel verstreicht
- die zusätzliche Kulanzfrist ebenfalls, die eigentlich jeder einhält, der Zahlungen per Rechnung akzeptiert, damit er nicht sinnlos Mahnungen an Kunden raushaut, die noch am letzten Tag der Frist von einer lahma*schigen Bank wie z.B. der Deutschen Bank aus überweist.
und
- die Telekom auch die Drittanbieter bereits darüber informiert, daß kein Geld angekommen ist.
Das klingt mir eher nach einer "Alle anderen sind schuld"-Story einer derjenigen Personen, die sich wundern, wieso es beim Ausknobeln, bei welcher Zahlungsfrist man diesen Monat mal Fünfe gerade sein läßt, immer wieder zu Pannen kommt.
Oha,
da weiß aber jemand alles besser...
1. Lastschrift wird nicht genutzt. Darüber zu diskutieren, ist hier auch müßig.
2. Es hat sich ganz genau so zugetragen, ohne Kulanz- oder sonstige Fristen, deshalb war ich ja auch so verwundert und habe hier gepostet. Es wurde sofort ein Inkassobüro eingeschaltet. In dem Schreiben war u. a. die Rede vom harten Preisdruck in der Branche, der keine eigene Mahnungsabteilung zulässt, daher wurde sofort das Inkassobüro beauftragt. Ich habe den Brief gerade nicht zur Hand, aber so war der Wortlaut.
Das klingt mir eher nach einer "Alle anderen sind schuld"-Story einer derjenigen Personen, die sich wundern, wieso es beim Ausknobeln, bei welcher Zahlungsfrist man diesen Monat mal Fünfe gerade sein läßt, immer wieder zu Pannen kommt.
...das klingt für mich nach einer Unterstellung. Ich denke nicht, dass Ihr Kenntnisstand des Vorfalls ausreicht, um ihn beurteilen zu können.
Gruß