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01024-KSP Forderung


10.05.2004 18:57 - Gestartet von tanjaDe
Hallo.

Auch ich habe eine Forderung der 01024 von KSP bekommen. Der geforderten Betrag hat eine Höhe von 6,17 Euro. Die von KSP aufgeführten Rechnungen, aus denen sich die Forderung ergibt, belaufen sich aber auf 3 Beträge aus den Jahren 2001 und 2002. Aus den Rechnungen ist der geforderte Betrag für mich nicht ersichtlich (sie sind alle insgesamt höher und ergeben zusammen einen Betrag von über 50 Euro).

Auch ein Anruf bei KSP führte nur dazu, dass ich beweisen soll, dass das Geld überwiesen wurde. Mir ist allerdings schleierhaft, wie der Betrag zustande kommen soll.

Da ich die weiteren Kosten von 33,92 Euro (Gebühren, vorgerichtliche Kosten, Auslagenpauschale, etc.) nicht zu zahlen einsehe, habe ich einen Anwalt (einen Bekannten) um Formulierungshilfe gebeten. Ich werde nun nur den Betrag zahlen, den ich angeblich schulden soll. Die Einschaltung der Anwaltskanzlei setzt einen Verzug voraus, der durch eine nicht bezahlte Rechnung zustande kommt. Dafür muss ich die Rechnung natürlich erst einmal erhalten haben.... Hier das Schreiben, ich weiß nicht, ob es das Rezept ist:


Sehr geehrter Damen und Herren.

Hiermit nehme ich Stellung zu Ihrem Schreiben vom 06.05.2004.

Unter ausdrücklichem Vorbehalt einer Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, speziell mit Blick auf die teilweise Verjährung der Forderungen (gemäß TKV § 8*) der 01024 Telefondienste GmbH überweise ich Ihnen die gestellte Forderung von 6,17 Euro auf das von Ihnen angegebene Konto.

Alle weiteren angefallenen Kosten setzen einen Verzug meinerseits voraus. Bitte legen Sie dar, auf welche Art und Weise ich mit dem geforderten Betrag in Verzug geraten sein soll.


Mit freundlichen Grüßen

* TVK § 8
Die vertraglichen Ansprüche der Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen für die Öffentlichkeit und ihrer Kunden aus der Inanspruchnahme dieser Leistungen verjähren in zwei Jahren. § 201 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.



Also, mal gucken, was jetzt passiert. Ich informiere über die Antwort von KSP. Falls wer noch einen Tipp hat, ich bitte drum.

Grüße an alle ex 01024 Telefonierer

taDe
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[1] fhoelting antwortet auf tanjaDe
11.05.2004 23:43
Du must KSP eine frist stellen.
Ansonsten kommen die erst in 3 Montan mit dem nächsten Brief
an.
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[1.1] tanjaDe antwortet auf fhoelting
17.05.2004 16:05
Hallo und Danke für den Tipp.

Du must KSP eine frist stellen. Ansonsten kommen die erst in 3 Montan mit dem nächsten Brief an.

Die Frist war garnicht nötig, der nächste Brief ist schon da. Aber diesmal schreib ich mit Fristsetzung.

taDe
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[1.1.1] steffen16 antwortet auf tanjaDe
17.05.2004 17:13
Benutzer tanjaDe schrieb:
Die Frist war garnicht nötig, der nächste Brief ist schon da. Aber diesmal schreib ich mit Fristsetzung.

taDe

Jetzt würde mich ja brennend heiß interessieren, was die KSP nun von Dir will!

Gruß
Steffen16
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[1.1.1.1] tanjaDe antwortet auf steffen16
17.05.2004 17:49
Hi Steffen.

Sie sagen, dass ein Verzug vorliegt laut § 286 (der Kunde kommt durch Mahnung in Verzug): Eine Mahnung habe sie mir aber ja gerade erst geschickt und ich habe rechtzeitig überwiesen...

Laut diesem Paragraphen kommt der Kunde aber auch nach 30-tägiger Frist nach Eingang der Rechnung in Verzug. Da ich die Rechnung nicht bekommen habe, bin ich auch noch nicht in Verzug.

Abgesehen davon haben sie mir eine sehr undurchsichtlige Aufstellung der Forderungen geschickt (die Jahresangaben sind falsch, wie peinlich...).
Sobald ich den nächsten Brief losschicke, poste ich nochmal.

Bis bald und nicht in die Enge treiben lassen von den Är___en
TaDe
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[1.1.1.1.1] os9362 antwortet auf tanjaDe
19.05.2004 16:12
Hi zusammen,

möchte mich gerne den Opfern von 01024 und ksp anschließen.
Zu einer fruchtbaren Lösung des Problems kann ich mangels juristischen Kenntnissen leider nichts beisteuern.

Ich möchte jedoch gerne eine generelle Frage aufwerfen. Es kommt mir ein wenig so vor, als stecke hinter der ganzen 'Forderungswelle' eine neue (?) Masche, schnell ein wenig Geld extra zu 'verdienen'.

Vermutlich werden die wenigsten Betroffenen wegen einem Forderungsbetrag um die 50 Euro einen Rechtsanwalt einschalten.
Gibt es denn nicht irgendwelche öffentlich Stellen, an die man sich wenden könnte. Vielleicht Einrichtungen, die sich speziell mit solchen Problemfeldern beschäftigen.

Habe schon mal ein wenig erfolglos gegoogelt. Wahrscheinlich benutze ich einfach die falschen Suchbegriffe.

Es würde mich freuen, wenn jemand ein wenig zu dem Thema sagen könnte.

Gruß
os9362
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[1.1.1.1.2] lolemann antwortet auf tanjaDe
14.06.2004 00:13
Hallo,

wir KSP-Geschädigten sollten uns alle an die Verbraucherzentrale wenden!!

Wenn die genug anfragen bekommen werden die Verbraucherschützer hoffentlich tätig.

Hier die Adresse: http://www.verbra­ucherzentrale.com

Gruß lolemann
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[2] steffen16 antwortet auf tanjaDe
16.05.2004 17:24
Hallo,
mir geht es genauso, die KSP hat mich am 11.5.04 angeschrieben. Gefordert werden 3 Beträge aus 2001 und 2002 mit insgesamt 9,15 Euro. Allerdings sind die weiteren Kosten bei mir seltsamer Weise etwas niedriger, nämlich 29,15Euro.

Die Verzugszinsen beginnen vor dem Datum des dritten Rechnungsbetrages.

Der verjährte Betrag aus 2001 hat keine Telekom-Rechnungsnummer, in der DTAG-Rechnung vom exakt jenem Tag gibt es keine 01024-Rechnung. Die neueren Forderungen sind wahrscheinlich gerechtfertigt, was ich mangels Rechnung/Mahnung der 01024 nicht weiß, da ich nie eine bekommen habe.

Ich habe - wie vorgeschlagen - die Hauptforderung überwiesen. Dazu per Einwurfeinschreiben Deine Formulierung verwendet und zur Beibringung der vermutlich nicht existierenden Rechnungs-/Mahnbelege eine Frist von zwei Wochen gesetzt.

Danke Deiner Hilfe, ich schaue jetzt auch, was da so kommen wird.

Wir bleiben in Kontakt,
Steffen
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[2.1] pistazienfresser antwortet auf steffen16
17.05.2004 18:12
Benutzer steffen16 schrieb:
Hallo, mir geht es genauso, die KSP hat mich am 11.5.04 angeschrieben. Gefordert werden 3 Beträge aus 2001 und 2002 mit insgesamt 9,15 Euro. Allerdings sind die weiteren Kosten bei mir seltsamer Weise etwas niedriger, nämlich 29,15Euro.

Die Verzugszinsen beginnen vor dem Datum des dritten Rechnungsbetrages.

Der verjährte Betrag aus 2001 hat keine Telekom-Rechnungsnummer, in der DTAG-Rechnung vom exakt jenem Tag gibt es keine 01024-Rechnung. Die neueren Forderungen sind wahrscheinlich gerechtfertigt, was ich mangels Rechnung/Mahnung der 01024 nicht weiß, da ich nie eine bekommen habe.

Ich habe - wie vorgeschlagen - die Hauptforderung überwiesen. Dazu per Einwurfeinschreiben Deine Formulierung verwendet und zur Beibringung der vermutlich nicht existierenden Rechnungs-/Mahnbelege eine Frist von zwei Wochen gesetzt.

Danke Deiner Hilfe, ich schaue jetzt auch, was da so kommen wird.

Wir bleiben in Kontakt,
Steffen
Hat eigentlich einer Einzelverbindungsnachweis vereinbart?
Habt ihr den schon bekommen?
Ansonsten dürften die Forderungen noch gar nicht fällig sein, oder?
Beste Grüße
pistazienfresser