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01024 -) KSP Mahnung!


19.05.2004 22:13 - Gestartet von greifenwald
Hallo Zusammen,

ich hab auch ein 01024/KSP-Problem. Kurz die Vorgeschichte:

Ich habe Ende 2001 (zum 31.12.01) meinen Telelkom-ISDN-Anschluss abgemeldet.
Zurvor hatte ich auch die 01024-Vorwahl benutzt. Auf der letzten Rechnung sind 8,05 Euro angefallen.
Diese sind auch auf der Rechnung der Telekom ausgewiesen. Ich habe diese Telekom-Rechnung nicht sofort überwiesen, da die Telekom mir ja den Grundbetrag des Monats Januar (Grundbetrag geht immmer im voraus, Gebühren im Nachhinein) zuviel abgezogen hatte. Folglich kam die 1. Mahnung und die Gutschrift in einem Kuvert. Dort wurden die Beträge in Form einer Auflistung gegeneinander aufgerechnet und es blieb ein Endbetrag von 16,39 Euro. Diesen Betrag habe ich auch sofort überwiesen. Was mir entgangen war, und was auch nirgends vermerkt war, ist die Tatsache, dass die Forderungsbeträge der Diensteanbieter (hier also 01024) NICHT mit angemahnt wurden, folglich in der Aufrechnung der Beträge auch fehlten. Das habe ich natürlich nicht bemerkt. Ich habe nur die angemahnte Forderung überwiesen.

Nun will KSP von mir 37 Euro (davon 29 Euro Gebühren) haben. Ich habe meine 8 Euro Fehlbetrag sofort überwiesen und das ganze in einem Fax mit den Rechnungen und Mahnungen etc. beschrieben und zu KSP gefaxt. Scheinbar hat aber niemand davon Kenntnis genommen und heute finde ich ein erneutes Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung von 10 Tagen für die restlichen 29 Euro. Was mache ich jetzt? Kennt sich da jemand aus? Mir ist so, als ob ich damals von diesem Schlamassel mit den nicht angemahnten Beträgen etwas in den Medien gelesen hätte, weiß das aber nicht mehr. Wie kann man sich jetzt verhalten? Danke für einen Tipp.....

Grüße Greifenwald
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[1] greifenwald antwortet auf greifenwald
21.05.2004 07:42
Hallo Zusammen,

es wird jetzt immer besser. Ich wollte heute den zuständigen Anwalt sprechen, doch dann sagt die freundliche Dame doch allen Ernstes, dass ich vorher einer Gebührenabrechnung von 20 Euro zustimmen müßte, denn ein Gespräch mit dem Anwalt am Telefon würde 20 Euro kosten! Das ist ja wohl der helle Wahnsinn. Die sind jetzt vollkommen übergeschnappt.
Da bleibt dann wohl doch nur der Weg zum Anwalt....

Oder weiß jemand etwas besseres?

Greifenwald
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[2] steffen16 antwortet auf greifenwald
21.05.2004 14:32
Benutzer greifenwald schrieb:
[schnipp]
Ich habe Ende 2001 (zum 31.12.01) meinen Telelkom-ISDN-Anschluss abgemeldet.
Zurvor hatte ich auch die 01024-Vorwahl benutzt. Auf der letzten Rechnung sind 8,05 Euro angefallen.
[schnipp]
Nun will KSP von mir 37 Euro (davon 29 Euro Gebühren) haben. Ich habe meine 8 Euro Fehlbetrag sofort überwiesen und das ganze in einem Fax mit den Rechnungen und Mahnungen etc.
beschrieben und zu KSP gefaxt.
[schnipp]
Wie kann man sich jetzt verhalten? Danke für einen Tipp.....

Grüße Greifenwald

Hallo Greifenwald,
bin selber kein Experte, aber: Dass Du die Hauptforderung schonmal überwiesen hast, war gut, sonst geht es wohl direkt zu Gericht. Dass Du denen die Telekomrechnung gefaxt hast, bringt Dich eher in eine schwierige Lage. Soweit ich weiß, ist man inzwischen automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug, Mahnungen sind nicht mehr zwangsläufig notwändig. Steht irgendwo im BGB und wurde in diesem Forum zu diesem Thema schonmal angeschnitten. Ansonsten lies die Beitrage von 'TanjaDe'. Nun hast Du der KSP bestätigt, dass Dir die Rechnung zugestellt wurde. Damit erscheint mir (als juristisch Ungebildeter), dass der Verzug gerechtfertigt ist, und somit auch die 29 EUR. Näheres muss Dir aber Dein Anwalt dann sagen.
Spannend finde ich noch die Frage, ob die Telekomrechnung eine Datum aus 2001 oder 2002 trägt. Bei 2001 wäre es wohl verjährt (wurde hier glaub ich unter §8 TKG diskutiert).

Halte uns auf dem laufenden und Dich selbst standhaft,
Schöne Grüße
Steffen
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[2.1] ohioman antwortet auf steffen16
21.05.2004 16:06
Benutzer steffen16 schrieb:
Benutzer greifenwald schrieb:
[schnipp]
Ich habe Ende 2001 (zum 31.12.01) meinen Telelkom-ISDN-Anschluss abgemeldet.
Zurvor hatte ich auch die 01024-Vorwahl benutzt. Auf der letzten Rechnung sind 8,05 Euro angefallen.
[schnipp]
Nun will KSP von mir 37 Euro (davon 29 Euro Gebühren) haben.
Ich habe meine 8 Euro Fehlbetrag sofort überwiesen und das ganze in einem Fax mit den Rechnungen und Mahnungen etc.
beschrieben und zu KSP gefaxt.
[schnipp]
Wie kann man sich jetzt verhalten? Danke für einen Tipp.....

Grüße Greifenwald

Hallo Greifenwald, bin selber kein Experte, aber: Dass Du die Hauptforderung schonmal überwiesen hast, war gut, sonst geht es wohl direkt zu Gericht.

Das hat überhaupt nichts mit Hauptforderung und/oder Nebenforderung zu tun. Und vor Gericht wird man sich nicht wegen 8,05 EUR streiten - die armen Gerichte!

Nicht umsonst sind dafür ja die Inkasso-Unternehmen da, um die Gerichte damit nicht zu belasten. Und wenn die nach einer entsprechenden Frist keine Zahlung erreichen, wird erst mal der Gerichtsvollzieher damit beschäftigt. Ja, okay, der sitzt auch beim Gericht, aber ich nehme an, dass du mit "geht zu Gericht" von einer Verhandlung bzw. einem Schiedsspruch redest.
Ein Richter wird sich damit so schnell jedenfalls nicht befassen und wenn, dann erst, wenn o.g. Wege abgeschritten sind. Spätestens dann wird das Verfahren wegen des geringen Wertes eingestellt.
Die Kosten für die Aulagen tragen übrigens UNABHÄNGIG von einem Ergebnis in JEDEM FALL jeder für sich selbst!! Und dass da eine Rechtschutzversicherung einspringt, möchte ich bezweifeln. Also, Vorsicht.

Dass Du denen die Telekomrechnung gefaxt hast, bringt Dich eher in eine schwierige Lage. Soweit ich weiß, ist man inzwischen automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug, Mahnungen sind nicht mehr zwangsläufig notwändig.

Auf der Rechnung steht in der Regel ein Fälligkeitsdatum! Wenn nicht, gilt sie als fällig 14 Tage nach Erhalt. Erhalten hat man eine Rechnung grundsätzlich spätestens 3 Tage nach Rechnungsdatum. Achtung, es zählt nicht der Tag, wann du die Rechnung DE FACTO erhalten oder vielleicht gelesen hast, sondern, wann du theoretisch dazu in der Lage gewesen wärest, oder im Juristen-Deutsch "wann sie in deinen Machtbereich gelangt ist". Das ist sie ab dem Moment, wo du sie im Briefkasten liegen hast.

Steht irgendwo im BGB und wurde in diesem Forum zu diesem Thema schonmal angeschnitten. Ansonsten lies die Beitrage von 'TanjaDe'. Nun hast Du der KSP bestätigt, dass Dir die Rechnung zugestellt wurde. Damit erscheint mir (als juristisch Ungebildeter), dass der Verzug gerechtfertigt ist, und somit auch die 29 EUR. Näheres muss Dir aber Dein Anwalt dann sagen.

Bin nicht dein Anwalt, aber schließe mich an. Gegen die Forderung von KSP wirst du keine Chancen haben. Wenn 01024 die Forderung rechtmäßig an KSP abgetreten hat, dann kommst du da nicht mehr raus.

Spannend finde ich noch die Frage, ob die Telekomrechnung eine Datum aus 2001 oder 2002 trägt. Bei 2001 wäre es wohl verjährt (wurde hier glaub ich unter §8 TKG diskutiert).

Stimmt. Verjährung (in diesem Fall) "zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist".

Halte uns auf dem laufenden und Dich selbst standhaft, Schöne Grüße
Steffen
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[2.1.1] os9362 antwortet auf ohioman
23.05.2004 18:58
Hallo zusammen,

wie kommt ihr alle auf den $8 TKG?
Wenn ich mir unter http://www.ejura.de/Gesetze/TKG.htm
das Gesetz durchlese finden ich bestenfalls in $58 eine Satz der sich mit Verjährung beschäftigt. Ob sich dieser Paragraph aber auf das beschriebene Problem beziehen läßt, kann ich als Nicht-Jurist nicht beurteilen.

Gruß
os9362
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[2.1.1.1] ohioman antwortet auf os9362
23.05.2004 19:42
Benutzer os9362 schrieb:
Hallo zusammen,

wie kommt ihr alle auf den $8 TKG?
Wenn ich mir unter http://www.ejura.de/Gesetze/TKG.htm das Gesetz durchlese finden ich bestenfalls in $58 eine Satz der sich mit Verjährung beschäftigt. Ob sich dieser Paragraph aber auf das beschriebene Problem beziehen läßt, kann ich als Nicht-Jurist nicht beurteilen.

Gruß
os9362

War sicher ein Schreibfehler, §58 war wohl gemeint.
Allerdings bezieht sich die dort genannte Frist, wie man dem § entnehmen kann, nicht auf die Rechnung.

Verpflichtungen, die aus einem Vertrag entstehen, sind im Schuldrecht geregelt, also im BGB. Verjährung findet man obendrein im Allg. Teil. Siehe dort §§194 ff.
z.B. http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/194ff.htm

Nach der Neuerung des Schuldrechtes vor 2 Jahren ist die Frist jetzt sogar 3 Jahre => ich korrigiere meine Behauptung von oben.

Ausnahmen: wenn es die AGB anders vorsehen...


Im Großen und Ganzen kann man aber eher davon ausgehen, dass die KSP keine Forderungen übernimmt, die wirklich verjährt sind. Spätestens, wenn 01024 behauptet, sie hätten vorher ja Mahnungen geschrieben, ist die Frist aufgehoben. Heisst: auf eine Verjährung der Ansprüche würde ICH nicht setzen.
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[2.1.1.1.1] webbo antwortet auf ohioman
31.05.2004 21:43
Benutzer ohioman schrieb:
Im Großen und Ganzen kann man aber eher davon ausgehen, dass die KSP keine Forderungen übernimmt, die wirklich verjährt sind.

Natürlich tun sie das. Forderungen aus 2001 sind verjährt (solange kein Mahnverfahren eingeleitet oder mit dem Schuldner verhandelt wurde), da die Reform nicht für rückwirkende Schuldverhältnisse gilt.

Spätestens, wenn 01024 behauptet, sie hätten vorher ja Mahnungen geschrieben, ist die Frist aufgehoben.

Nein. Anhalten kann die Verjährungsfrist nur ein Mahnbescheid. Mahnungen ohne gerichtliches Gewicht verhindern den Ablauf der Frist nicht. Sie setzen allenfalls erneut in Verzug.

Heisst: auf eine Verjährung der Ansprüche würde ICH nicht setzen.

Fein. Andere tun es mit Erfolg ;-)


Grüsse
Michael
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[2.1.1.1.1.1] ohioman antwortet auf webbo
05.06.2004 18:48
Benutzer webbo schrieb:
Benutzer ohioman schrieb:
Im Großen und Ganzen kann man aber eher davon ausgehen, dass die KSP keine Forderungen übernimmt, die wirklich verjährt sind.

Natürlich tun sie das.

Willst du damit sagen, KSP setzt auf die Unwissenheit der Gläubiger und probiert nur aus, ob es sie dumm genug sind, die Rechnungen zu bezahlen?!?! Warum sollte ein Inkasso-Unternehmen unberechtigte Forderungen einkassieren wollen?!
(Nein, ich bin nicht naiv, aber wenn es doch WIRKLICH unstrittig ist, dass die Forderungen verjährt sind, hat KSP ihren Beruf verfehlt.)

Forderungen aus 2001 sind verjährt (solange kein Mahnverfahren eingeleitet oder mit dem Schuldner verhandelt wurde), da die Reform nicht für rückwirkende Schuldverhältnisse gilt.

Spätestens, wenn 01024 behauptet, sie hätten vorher ja Mahnungen geschrieben, ist die Frist aufgehoben.

Nein. Anhalten kann die Verjährungsfrist nur ein Mahnbescheid. Mahnungen ohne gerichtliches Gewicht verhindern den Ablauf der Frist nicht. Sie setzen allenfalls erneut in Verzug.

Was bedeutet "erneut in Verzug"?!

Heisst: auf eine Verjährung der Ansprüche würde ICH nicht setzen.

Fein. Andere tun es mit Erfolg ;-)

..., doch wohl, weil sie abstreiten, dass die Ansprüche überhaupt entstanden und damit gerechtfertigt sind und sich obendrein empören, die Rechnung für das Inkasso-Unternehmen zu bezahlen, ohne jemals auf irgendwelche zu bezahlende Leistungen hingewiesen worden zu sein.

Dass die Ansprüche zwar entstanden sind, aber dies schon vor zu langer Zeit, will doch wohl kaum einer zugeben...

Grüsse Michael

Gruß zurück.
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[2.1.1.1.1.1.1] webbo antwortet auf ohioman
05.06.2004 20:24
Benutzer ohioman schrieb:
Benutzer webbo schrieb:
Benutzer ohioman schrieb:
Im Großen und Ganzen kann man aber eher davon ausgehen, dass die KSP keine Forderungen übernimmt, die wirklich verjährt sind.

Natürlich tun sie das.

Willst du damit sagen, KSP setzt auf die Unwissenheit der Gläubiger und probiert nur aus, ob es sie dumm genug sind, die Rechnungen zu bezahlen?!?!

Ja. Das kann ich sogar aus eigenem Kontakt mit KSP belegen. Eine Forderung aus 2001 ist verjährt. Das hindert KSP aber nicht daran, weit nach 2004 noch Zahlungsaufforderungen auf gut Blöff zu verschicken (denen zuvor bereits mind. 2x widersprochen wurde und diese als haltlos abgelehnt wurden).

Warum sollte ein Inkasso-Unternehmen unberechtigte Forderungen einkassieren wollen?!

KSP ist kein Inkasso-Unternehmen. KSP macht das als Hobby, weil sich offenbar genügend finden, die ohne haltbare Nachweise zahlen, so dass es sich noch rechnet.

(Nein, ich bin nicht naiv, aber wenn es doch WIRKLICH unstrittig ist, dass die Forderungen verjährt sind, hat KSP ihren Beruf verfehlt.)

Meiner Meinung nach haben sie so einiges verfehlt. Es gibt eben zu viele Anwälte in DE. Die Qualität leidet darunter.

Nein. Anhalten kann die Verjährungsfrist nur ein Mahnbescheid.
Mahnungen ohne gerichtliches Gewicht verhindern den Ablauf der Frist nicht. Sie setzen allenfalls erneut in Verzug.

Was bedeutet 'erneut in Verzug'?!

Wenn alle 3 Monate eine erneute Forderung verschickt wird, wird der Schuldner suggestiv erneut in Verzug gesetzt. Suggestion dabei ist wohl, dass dadurch die Verjährung gestoppt würde (die ja, wie man liest, offenbar auch funktioniert). Irgendwann wird auch der Widerwillige aufgeben und zahlen, nur um Ruhe zu haben. Bei so vielen Leuten macht das ne Menge Kohle aus.

Heisst: auf eine Verjährung der Ansprüche würde ICH nicht setzen.

Fein. Andere tun es mit Erfolg ;-)

..., doch wohl, weil sie abstreiten, dass die Ansprüche überhaupt entstanden und damit gerechtfertigt

Man muss das nicht abstreiten. Wer fordert, ist in der Beweispflicht. Weder KSP noch Freenet haben auch EVNs zur Hand. Das beweist allein die Frechheit, dass Leute, die dort anrufen, selbst per EVN nachweisen sollen, dass die Forderungen unrechtens sind. Rofl. Da Freenet bekanntermassen die schusselige Abrechnung von Mobilcom übernommen hatte, ist also überhaupt nicht gesagt, dass diese Forderungen rechtens sind. Da Moblicom bereits für seine genetisch bedingte Unfähigkeit bekannt war, ordentlich abzurechnen, darf man davon ausgehen, dass ein Haufen Forderungen schlicht Unsinn sind (wie bei mir).

sind und sich obendrein empören, die Rechnung für das Inkasso-Unternehmen zu bezahlen, ohne jemals auf irgendwelche zu bezahlende Leistungen hingewiesen worden zu sein.

Wie gesagt, in der Beweispflicht ist, der fordert.

Dass die Ansprüche zwar entstanden sind, aber dies schon vor zu langer Zeit, will doch wohl kaum einer zugeben...

Dass die Ansprüche entstanden sind, kann Freenet vielfach nicht beweisen, weil diese Ansprüche von Mobilcom stammen, die wiederum kaum belegbar sind. Wenn Du eine Rechnung bezahlst, zu der eine EVN nicht vorlegbar ist, kannst Du das gern tun.

Der Hinweis der Verjährung dient im Prinzip nur der Abkürzung eines möglichen Verfahrens. Da KSP die Schuldner offenbar für saublöd halten, kann es nicht schaden, denen die Verjährung mitzuteilen und ihnen viel Erfolg beim Klagen wünschen.

Darüber hinaus ist auch Freenet der vernünftigen Abrechnung unfähig, wie ich seinerzeit beim Powertarif sehen durfte. Für die eigene Dummheit kann man nicht wirklich den Kunden heranziehen wollen.

Letztlich bleibt zu erwähnen: Jemand, der einen abgesicherten Anspruch auf einen Betrag hat, macht sich nicht jahrelang beim Schuldner lächerlich. Er geht ins Mahnverfahren, wenn nicht gezahlt wird. KSP hampeln bei mir wie die Clowns seit 1 Jahr mit ihren Blöd-Briefen rum und sind merkresistent gegenüber direkt bekundeten Ablehnungen jeglicher Zahlung. Noch Fragen?

Grüsse
Webbo

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[2.1.1.1.1.1.1.1] ohioman antwortet auf webbo
05.06.2004 20:56
Keine Fragen... :-)

Ich frage mich nur, wie hoch die Strafen sein müssen, um solche Machenschaften zu unterbinden... auch wenn es nicht strafbar sein mag, ist es zumindest das Ausnutzen einer "Macht" von gerissenen Köpfen gegenüber einem schwachen Teil der Gesellschaft.

(Idealismus: ON)

Man kann nur hoffen, dass sich bei Verbrauchern aller Art ein Selbstbewusstsein breit macht, um solche Zustände immer wieder anzuprangern.

(Idealismus: OFF)

Cheers.

Benutzer webbo schrieb:
Benutzer ohioman schrieb:
Benutzer webbo schrieb:
Benutzer ohioman schrieb:
Im Großen und Ganzen kann man aber eher davon ausgehen, dass die KSP keine Forderungen übernimmt, die wirklich verjährt sind.

Natürlich tun sie das.

Willst du damit sagen, KSP setzt auf die Unwissenheit der Gläubiger und probiert nur aus, ob es sie dumm genug sind, die Rechnungen zu bezahlen?!?!

Ja. Das kann ich sogar aus eigenem Kontakt mit KSP belegen. Eine Forderung aus 2001 ist verjährt. Das hindert KSP aber nicht daran, weit nach 2004 noch Zahlungsaufforderungen auf gut Blöff zu verschicken (denen zuvor bereits mind. 2x widersprochen wurde und diese als haltlos abgelehnt wurden).

Warum sollte ein Inkasso-Unternehmen unberechtigte Forderungen einkassieren wollen?!

KSP ist kein Inkasso-Unternehmen. KSP macht das als Hobby, weil sich offenbar genügend finden, die ohne haltbare Nachweise zahlen, so dass es sich noch rechnet.

(Nein, ich bin nicht naiv, aber wenn es doch WIRKLICH unstrittig ist, dass die Forderungen verjährt sind, hat KSP ihren Beruf verfehlt.)

Meiner Meinung nach haben sie so einiges verfehlt. Es gibt eben zu viele Anwälte in DE. Die Qualität leidet darunter.

Nein. Anhalten kann die Verjährungsfrist nur ein Mahnbescheid.
Mahnungen ohne gerichtliches Gewicht verhindern den Ablauf der Frist nicht. Sie setzen allenfalls erneut in Verzug.

Was bedeutet 'erneut in Verzug'?!

Wenn alle 3 Monate eine erneute Forderung verschickt wird, wird der Schuldner suggestiv erneut in Verzug gesetzt. Suggestion dabei ist wohl, dass dadurch die Verjährung gestoppt würde (die ja, wie man liest, offenbar auch funktioniert). Irgendwann wird auch der Widerwillige aufgeben und zahlen, nur um Ruhe zu haben. Bei so vielen Leuten macht das ne Menge Kohle aus.

Heisst: auf eine Verjährung der Ansprüche würde ICH nicht setzen.

Fein. Andere tun es mit Erfolg ;-)

..., doch wohl, weil sie abstreiten, dass die Ansprüche überhaupt entstanden und damit gerechtfertigt

Man muss das nicht abstreiten. Wer fordert, ist in der Beweispflicht. Weder KSP noch Freenet haben auch EVNs zur Hand. Das beweist allein die Frechheit, dass Leute, die dort anrufen, selbst per EVN nachweisen sollen, dass die Forderungen unrechtens sind. Rofl. Da Freenet bekanntermassen die schusselige Abrechnung von Mobilcom übernommen hatte, ist also überhaupt nicht gesagt, dass diese Forderungen rechtens sind. Da Moblicom bereits für seine genetisch bedingte Unfähigkeit bekannt war, ordentlich abzurechnen, darf man davon ausgehen, dass ein Haufen Forderungen schlicht Unsinn sind (wie bei mir).

sind und sich obendrein empören, die Rechnung für das Inkasso-Unternehmen zu bezahlen, ohne jemals auf irgendwelche zu bezahlende Leistungen hingewiesen worden zu sein.

Wie gesagt, in der Beweispflicht ist, der fordert.

Dass die Ansprüche zwar entstanden sind, aber dies schon vor zu langer Zeit, will doch wohl kaum einer zugeben...

Dass die Ansprüche entstanden sind, kann Freenet vielfach nicht beweisen, weil diese Ansprüche von Mobilcom stammen, die wiederum kaum belegbar sind. Wenn Du eine Rechnung bezahlst, zu der eine EVN nicht vorlegbar ist, kannst Du das gern tun.

Der Hinweis der Verjährung dient im Prinzip nur der Abkürzung eines möglichen Verfahrens. Da KSP die Schuldner offenbar für saublöd halten, kann es nicht schaden, denen die Verjährung mitzuteilen und ihnen viel Erfolg beim Klagen wünschen.

Darüber hinaus ist auch Freenet der vernünftigen Abrechnung unfähig, wie ich seinerzeit beim Powertarif sehen durfte. Für die eigene Dummheit kann man nicht wirklich den Kunden heranziehen wollen.

Letztlich bleibt zu erwähnen: Jemand, der einen abgesicherten Anspruch auf einen Betrag hat, macht sich nicht jahrelang beim Schuldner lächerlich. Er geht ins Mahnverfahren, wenn nicht gezahlt wird. KSP hampeln bei mir wie die Clowns seit 1 Jahr mit ihren Blöd-Briefen rum und sind merkresistent gegenüber direkt bekundeten Ablehnungen jeglicher Zahlung. Noch Fragen?

Grüsse
Webbo

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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] webbo antwortet auf ohioman
05.06.2004 21:50
Benutzer ohioman schrieb:
Keine Fragen... :-)

Des war auch eher ein polemischer Spruch :-)

Ich frage mich nur, wie hoch die Strafen sein müssen, um solche Machenschaften zu unterbinden... auch wenn es nicht strafbar sein mag, ist es zumindest das Ausnutzen einer 'Macht' von gerissenen Köpfen gegenüber einem schwachen Teil der Gesellschaft.

Leider gibt es in DE keine vernünftige Möglichkeit der Sammelklage. Man kann nur eigenbrödlerisch vorgehen. Wobei KSP bei mir schon mit Suggestionen den Versuch der arglistigen Täuschung belegt hat. Mehrere solcher Vorfälle hätten <schwärm> gute Chancen, solchen Kreaturen Berufsverbot zu erteilen.

(Idealismus: ON)

Man kann nur hoffen, dass sich bei Verbrauchern aller Art ein Selbstbewusstsein breit macht, um solche Zustände immer wieder anzuprangern.

(Idealismus: OFF)

Cheers.

DE sollte eine Beschränkung der Anwalts-Zulassungen in Angriff nehmen. Damit man hinter dem Status der schwarz bedeckten Hirne grundsätzlich mal wieder Kompetenz erwarten darf :-/

Für 'vereinzelt schwarze' Schafe gibts mittlerweile zu viele Berichte über geldgeile Kanzleien.
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[2.1.1.1.1.1.2] canaris antwortet auf ohioman
05.06.2004 22:40
Zu diesem Thema wurde ja bereits viel gesagt. Vieleicht kann ich ja etwas Licht in die Sache bringen.

Ansprüche aus 2001 sind auf jeden Fall verjährt. Für Rechnungen aus 2002 ist entscheiden, ob die in dieser Rechnung abgerechneten Telefonate in 2001 geführt wurden, da der Anspruch mit zustandekommen der Verbindung entsteht. Also unbedingt bei Rechnungen von. Jan. und Feb. 2002 prüfen.

Warum versucht KSP sie trotzdem einzutreiben ?

Antwort: Da verjährte Ansprüche weiterhin bestehen. Sie sind aber nicht mehr durchsetzbar, d.h. sie haben keine rechtliche Möglichkeit diese Ansprüche (ggf. gerichtlich) einzutreiben, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt.

ERGO: Wer freiwillig zahlt ist der Dumme.

Und wenn nur die hälfte der von KSP angemahnten 01024-Kunden zahlt, ist dies ein großartiges Geschäft für KSP und der Grund für die derzeitige Mahnwelle durch diese Kanzlei.

Sollte es zu einem Prozess kommen, wie ich schon auszugsweise in diesem Forum gelesen habe, unbedingt die sog. Einrede der Verjährung erheben.

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[2.1.2] csbb antwortet auf ohioman
05.07.2004 00:05
Benutzer ohioman schrieb:
Benutzer steffen16 schrieb:
Benutzer greifenwald schrieb:
[schnipp]
Ich habe Ende 2001 (zum 31.12.01) meinen Telelkom-ISDN-Anschluss abgemeldet.
Zurvor hatte ich auch die 01024-Vorwahl benutzt. Auf der letzten Rechnung sind 8,05 Euro angefallen.
[schnipp]
Nun will KSP von mir 37 Euro (davon 29 Euro Gebühren) haben.
Ich habe meine 8 Euro Fehlbetrag sofort überwiesen und das ganze in einem Fax mit den Rechnungen und Mahnungen etc.
beschrieben und zu KSP gefaxt.
[schnipp]
Wie kann man sich jetzt verhalten? Danke für einen Tipp.....

Grüße Greifenwald

Hallo Greifenwald, bin selber kein Experte, aber: Dass Du die Hauptforderung schonmal überwiesen hast, war gut, sonst geht es wohl direkt zu
Gericht.


Hallo, ohioman,

sorry, daß ich Dich korrigiere, aber Du postest einige Sachen, die einfach falsch sind.



Das hat überhaupt nichts mit Hauptforderung und/oder Nebenforderung zu tun. Und vor Gericht wird man sich nicht wegen 8,05 EUR streiten - die armen Gerichte!

Leider wird auch und gerade vor Gericht um Kleinstbeträge gestritten. Sieh Dir z.B. mal den Titelbericht der aktuellen "Wirtschaftswoche" an - die Leute klagen um 4,05 Euro. Die Gerichte _müssen_ sich damit befassen.


Nicht umsonst sind dafür ja die Inkasso-Unternehmen da, um die Gerichte damit nicht zu belasten. Und wenn die nach einer

Die Inkasso-Unternehmen sind dazu da, fragwürdige Forderungen, die sich vor Gericht nur unsicher durchsetzen lassen (bei denen der Fordernde also auch verlieren könnte), durch Zermürbung der Gemahnten einzutreiben.

entsprechenden Frist keine Zahlung erreichen, wird erst mal der Gerichtsvollzieher damit beschäftigt. Ja, okay, der sitzt auch

Noch leben wir in einem Rechtsstaat, und ein Inkassobüro kann nicht einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Dazu benötigt es einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht, und diesen erhält es nur (a) nach einer erfolgreichen Klage oder (b) nach einem gerichtlichen Mahnbescheid, dem der Gemahnte nicht widersprochen hat.

beim Gericht, aber ich nehme an, dass du mit "geht zu Gericht" von einer Verhandlung bzw. einem Schiedsspruch redest.

Vor Gericht wird verhandelt; Schiedsspüche ergehen bei einer Mediation. Gerichte sind zwar um gütliche Einigungen bemüht, das Mediationsverfahren als solches findet aber nicht in Gerichten statt.

Ein Richter wird sich damit so schnell jedenfalls nicht befassen und wenn, dann erst, wenn o.g. Wege abgeschritten

Ein Richter - bzw. ein Gericht - muß sich mit jeder Klage befassen, es sei denn, die Klage wird z.B. aus formalen Gründen abgewiesen. Wegen Geringfügigkeit kann eine Klage aber nicht abgewiesen werden. Theoretisch kann man auch um einen Cent vor Gericht streiten.

sind. Spätestens dann wird das Verfahren wegen des geringen Wertes eingestellt.

Schlicht falsch. Die Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Geringfügigkeit ein, nicht aber das Gericht. Und Gegner ist hier ja nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein Inkasso-Büro.

Die Kosten für die Aulagen tragen übrigens UNABHÄNGIG von einem Ergebnis in JEDEM FALL jeder für sich selbst!! Und dass da

Ähem, auf welchem Planeten lebst Du? Das mag in den USA so sein, in D trägt die unterliegende Partei sämtliche Kosten - die beider Parteien sowie die des Gerichts.


eine
Rechtschutzversicherung einspringt, möchte ich bezweifeln.

Eine (schon bestehende) Rechtsschutzversicherung muß i.a. zahlen, wenn ein Anwalt bescheinigt, daß die Klage / eine Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat, unabhängig vom Streitwert.


Also, Vorsicht.

Vorsicht würde ich auch Dir anraten; mit derartigen Falschinformationen
- kannst Du Schlimmes anrichten, wenn Dir jemand glaubt,
- setzt Du Dich dem Verdacht aus, hier als Maulwurf eines Inkasso-Büros zu posten.


Dass Du denen die Telekomrechnung gefaxt hast, bringt Dich eher in eine schwierige Lage. Soweit ich weiß, ist man inzwischen automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug, Mahnungen sind nicht mehr zwangsläufig notwändig.

Auf der Rechnung steht in der Regel ein Fälligkeitsdatum! Wenn nicht, gilt sie als fällig 14 Tage nach Erhalt. Erhalten hat

Was heißt "fällig"?
Der Empfänger befindet sich 30 Tage - nicht 14 Tage - nach Erhalt im Verzug.

man eine Rechnung grundsätzlich spätestens 3 Tage nach Rechnungsdatum. Achtung, es zählt nicht der Tag, wann du die

So ein Unsinn!
Eine Rechnung hat man erhalten, wenn man sie erhalten hat, nicht später, nicht früher. Noch leben wir in einem Rechtsstaat!
Es besteht lediglich eine Anscheins_vermutung_, daß die Rechnung spätestens 3 Tage nach Versand auch zugestellt wurde.


Rechnung DE FACTO erhalten oder vielleicht gelesen hast, sondern, wann du theoretisch dazu in der Lage gewesen wärest, oder im Juristen-Deutsch "wann sie in deinen Machtbereich gelangt ist". Das ist sie ab dem Moment, wo du sie im Briefkasten liegen hast.

Das ist halbwegs korrekt; allerdings ist es in der Praxis für den Versender der Rechnung nicht möglich, diesen Tag zu beweisen, es sei denn, er verschickt die Rechnungen per Einschreiben.



Steht irgendwo im BGB und wurde in diesem Forum zu diesem Thema schonmal angeschnitten. Ansonsten lies die Beitrage von 'TanjaDe'. Nun hast Du der KSP bestätigt, dass Dir die Rechnung zugestellt wurde. Damit erscheint mir (als juristisch Ungebildeter), dass der Verzug gerechtfertigt ist, und somit auch die 29 EUR. Näheres muss Dir aber Dein Anwalt dann sagen.

Bin nicht dein Anwalt, aber schließe mich an. Gegen die Forderung von KSP wirst du keine Chancen haben. Wenn 01024 die Forderung rechtmäßig an KSP abgetreten hat, dann kommst du da nicht mehr raus.

Arbeitest Du eigentlich für ksp?

Die Hauptforderung ist doch beglichen; es ist also überaus fraglich, ob die von ksp berechneten - möglicherweise stark überhöhten - Mahngebühren berechtigt sind.
Die Berechtigung von vorgerichtlichen Mahngebühren ist stark vom Einzelfall abhängig. Solange kein Mahnbescheid erlassen wurde, ist es immer fraglich, ob Mahngebühren berechnet werden dürfen.

Wenn die Mahngebühren über 3 Euro liegen, sind sie meist überhöht.

Ferner: Hat ksp überhaupt eine Vertretungsvollmacht vorgelegt?

Angesichts dieser Faktenlage halte ich es für extrem unwahrscheinlich, daß ksp wegen der Mahnkosten Klage erheben wird - der Ausgang des Verfahrens wäre zu ungewiß.

Wenn allerdings Du - im Auftrag von ksp? - hier Desinformationen streust, zahlt vielleicht doch noch jemand.

Grüße

csbb


Spannend finde ich noch die Frage, ob die Telekomrechnung eine Datum aus 2001 oder 2002 trägt. Bei 2001 wäre es wohl verjährt (wurde hier glaub ich unter §8 TKG diskutiert).

Stimmt. Verjährung (in diesem Fall) "zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist".

Halte uns auf dem laufenden und Dich selbst standhaft, Schöne Grüße
Steffen
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[2.1.2.1] tcsmoers antwortet auf csbb
05.07.2004 00:17
Benutzer csbb schrieb:


Die Inkasso-Unternehmen sind dazu da, fragwürdige Forderungen, die sich vor Gericht nur unsicher durchsetzen lassen (bei denen der Fordernde also auch verlieren könnte), durch Zermürbung der Gemahnten einzutreiben.

Genau dies ist es und viele lassen sich auch einschüchtern. Wenn dann noch hier Unsinn in schönster Form (nicht Du) verzapft ist, werden diese Haxlunken noch unterstützt.

Aus eigener negativer Erfahrung ist mir bekannt, dass die Haxlunken auch unberechtigte Schufaeintragungen vornehmen. Hier hilft nur sich eine Eigenauskunft (auch Score) zu holen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich habe u.a. mal gelesen, dass rund 70 % der Handybesitzer einen niedrigen IQ-Wert haben. Da scheint was dran zu sein. Wenn ich immer diese Drohungen mit einem Rechtsanwalt hier lese (im miserablen Deutsch), ist mir klar, warum diese Eintreiberbuden immer noch arbeiten können.

peso
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[2.1.2.1.1] csbb antwortet auf tcsmoers
05.07.2004 16:44
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer csbb schrieb:


Die Inkasso-Unternehmen sind dazu da, fragwürdige Forderungen, die sich vor Gericht nur unsicher durchsetzen lassen (bei denen der Fordernde also auch verlieren könnte), durch Zermürbung der Gemahnten einzutreiben.

Genau dies ist es und viele lassen sich auch einschüchtern. Wenn dann noch hier Unsinn in schönster Form (nicht Du) verzapft ist, werden diese Haxlunken noch unterstützt.

Aus eigener negativer Erfahrung ist mir bekannt, dass die Haxlunken auch unberechtigte Schufaeintragungen vornehmen.

Danke für Dein Posting - und den Hinweis auf unberechtigte Schufa-Eintragungen. Werde mich da bei Gelegenheit mal in eigener Sache bei der Schufa erkundigen.

Ich fürchte, daß hier generell eher halblegal gearbeitet wird - insbesondere was Formulierungen in den AGBs angeht, die von "nicht vertragsgemäßer Abwicklung" sprechen - was immer das genau sein soll.

Ein Auszug aus den aktuellen AGB von telco:
"5.2 Telco ist Teilnehmer des von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG betriebenen
Fraud Prevention Pool („FPP"), dem Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen angehören. Der FPP übermittelt seinen Teilnehmern Informationen zum Schutz
vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Telco Karte durch Dritte. Die Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Telco ist berechtigt, dem FPP Daten des Kunden, seines Vertragsverhältnisses, eine Sperre der Telco Karte und Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung mitzuteilen."


Hier
hilft nur sich eine Eigenauskunft (auch Score) zu holen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich habe u.a. mal gelesen, dass rund 70 % der Handybesitzer einen niedrigen IQ-Wert haben. Da scheint was dran zu sein. Wenn ich immer diese Drohungen mit einem Rechtsanwalt hier lese (im miserablen Deutsch), ist mir klar, warum diese Eintreiberbuden immer noch arbeiten können.

Naja, in Angelegenheiten täglicher Rechtsgeschäfte - wie eben z.B. dem Dauerschuldverhältnis Handy-Dienstleistungsvertrag - brauchen die meisten Leute eben schon für die kleinste schriftliche Äußerung einen Rechtsanwalt - einfach, weil der tatsächlich lesen und schreiben kann.
Ich kenne genügend Leute, die schon mehr oder minder überfordert sind, wenn sie eine Kündigung (eines Handy-Vertrages oder eines Abonnements) schreiben sollen / müssen. Von der Auseinandersetzung mit einem, oho, Inkassobüro oder Rechtsanwalt sind sie dann definitiv überfordert.

Viele Grüße

csbb


peso
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[2.1.2.2] ohioman antwortet auf csbb
12.07.2004 10:04
Danke für die Blumen, dass ich in deinen Augen als KSP-Mitarbeiter tauge...

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das hier ein MEINUNGSforum ist. Dass jemand mit seiner Meinung und seinem Rechtsempfinden daneben liegen kann, sollte man einfach akzeptieren. Das hier ist kein Juristen-Repititorium, sondern eine Plattform, seine Meinung zu formulieren. Es liegt sicherlich den Wenigsten daran, andere mit absichtlich falschen Information in die Irre zu führen. Und deine Meinung wird auch nicht SACHLICH besser, wenn du mich in Misskredit zu bringen versuchst, in dem du mich als Maulwurf denunzierst. -> Schlechter Argumentationsstil. Aber, ja, es ist ja nun mal auch kein Rhetorikseminar hier...

Um es kurz zu machen:

1. Ja, ich stimme völlig zu, dass einige Inkassounternehemen oder auch nur findige Rechtsanwälte auf die Taktik der Einschüchterung setzen. Deswegen kann ich auch nur jedem raten, sich dagegen zu wehren.

2. Ich finde es dennoch traurig, wenn wegen jeder "Flitzekacke" heutzutage nach dem Rechtsstaat geschrieen wird. Natürlich ist er dafür da, Unschuldige vor Unheil zu schützen, aber gerade deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich auch mal über die Konsequenzen Gedanken macht, wenn die Gerichte mehr und mehr mit Fällen zugemüllt werden, die ohne eine Rechtschutzversicherung NIE dort hin gelangt wären. Und gleichzeitig wird sich beschwert, warum in die Justiz so langsam ist und obendrein auch so teuer.
Dass jemand wegen 4 EUR streitet, SOLLTE(!) noch lange kein Rechtfertigungsgrund dafür sein, dass 8 EUR es erst recht wert sind.

3. Da es in diesem Fall offensichtlich ist, dass die ursprüngliche Forderung erfüllt wurde, sollte die Frage erlaubt sein, wieso es an Selbstbewusstsein mangelt, diese Mahnung zu ignorieren. Könnte es nicht auch daran liegen, dass es ja Rechtschutzversicherungen gibt und man Anwälte damit beschäftigen kann? Mit dem Ergebnis, dass jüngst die Rechtsanwaltsgebührenordnung "überarbeitet" wurde und die Versicherungen auch die Beiträge angezogen haben...

4. Ich kan nur aus EIGENER Erfahrung berichten, dass es ein Trugschluss ist zu glauben, dass man, selbst wenn einem Recht zugesprochen wird, KEINE Kosten zu tragen hat. Natürlich sagt das Rechtempfinden, dass der die Rechnung zu zahlen hat, der Schuld ist. Aber ihr könnt es glauben oder nicht, auch wenn der Fall noch so klar zu sein scheint, ist das keine Garantie dafür, mit "Null auf Null" aus der Sache herauszugehen. Falls es vorher zu einer außergerichtlichen Einigung kommt sowieso nicht. Und die Zeit und auch die Kosten, die man mit der Korrespondenz mit seinem Anwalt oder seiner Rechtschutzversicherung aufwendet werden so oder so ganz sicher nicht erstattet.

Also, ich will NIEMANDEN einschüchtern, sondern einfach nur mal zu etwas mehr Weitsicht aufrufen. Manchmal ist etwas Gelassenheit (ohne dass es gleich in Lethargie ausartet) wirklich auch für einen selbst gewinnbringend. Das ist REINE SELBSTERFAHRUNG!!

Das ist meine MEINUNG, und es bleibt jedem überlassen, diese hinzunehmen oder zu kritisieren. Ich bin kein Weltverbesserer, aber ich verfolge auch sicherlich selbst keine hinterhältigen Gedanken, indem ich bewusst Falschinformationen unters Volk streue.

-

PS: Zu allem, was ich zum Thema Fälligkeit, Fristen und Rechnungserhalt gesagt habe, stehe ich. Der Aufschrei: "Noch leben wir in einem Rechtsstaat" hilft nicht wirklich zur Wahrheitsfindung. Wer sich lieber bei seinem Anwalt darüber Klarheit verschaffen möchte, soll dies eben tun. Und wenn es falsch ist, ist vielleicht mein Dozent für Schuldrecht auch ein Maulwurf...

Benutzer csbb schrieb:
Benutzer ohioman schrieb:
Benutzer steffen16 schrieb:
Benutzer greifenwald schrieb:
[schnipp]
Ich habe Ende 2001 (zum 31.12.01) meinen Telelkom-ISDN-Anschluss abgemeldet.
Zurvor hatte ich auch die 01024-Vorwahl benutzt. Auf der letzten Rechnung sind 8,05 Euro angefallen.
[schnipp]
Nun will KSP von mir 37 Euro (davon 29 Euro Gebühren) haben.
Ich habe meine 8 Euro Fehlbetrag sofort überwiesen und das ganze in einem Fax mit den Rechnungen und Mahnungen etc.
beschrieben und zu KSP gefaxt.
[schnipp]
Wie kann man sich jetzt verhalten? Danke für einen Tipp.....

Grüße Greifenwald

Hallo Greifenwald, bin selber kein Experte, aber: Dass Du die Hauptforderung schonmal überwiesen hast, war gut, sonst geht es wohl direkt zu
Gericht.


Hallo, ohioman,

sorry, daß ich Dich korrigiere, aber Du postest einige Sachen, die einfach falsch sind.



Das hat überhaupt nichts mit Hauptforderung und/oder Nebenforderung zu tun. Und vor Gericht wird man sich nicht wegen 8,05 EUR streiten - die armen Gerichte!

Leider wird auch und gerade vor Gericht um Kleinstbeträge gestritten. Sieh Dir z.B. mal den Titelbericht der aktuellen "Wirtschaftswoche" an - die Leute klagen um 4,05 Euro. Die Gerichte _müssen_ sich damit befassen.


Nicht umsonst sind dafür ja die Inkasso-Unternehmen da, um die Gerichte damit nicht zu belasten. Und wenn die nach einer

Die Inkasso-Unternehmen sind dazu da, fragwürdige Forderungen, die sich vor Gericht nur unsicher durchsetzen lassen (bei denen der Fordernde also auch verlieren könnte), durch Zermürbung der Gemahnten einzutreiben.

entsprechenden Frist keine Zahlung erreichen, wird erst mal der Gerichtsvollzieher damit beschäftigt. Ja, okay, der sitzt auch

Noch leben wir in einem Rechtsstaat, und ein Inkassobüro kann nicht einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Dazu benötigt es einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht, und diesen erhält es nur (a) nach einer erfolgreichen Klage oder (b) nach einem gerichtlichen Mahnbescheid, dem der Gemahnte nicht widersprochen hat.

beim Gericht, aber ich nehme an, dass du mit "geht zu Gericht"
von einer Verhandlung bzw. einem Schiedsspruch redest.

Vor Gericht wird verhandelt; Schiedsspüche ergehen bei einer Mediation. Gerichte sind zwar um gütliche Einigungen bemüht, das Mediationsverfahren als solches findet aber nicht in Gerichten statt.

Ein Richter wird sich damit so schnell jedenfalls nicht befassen und wenn, dann erst, wenn o.g. Wege abgeschritten

Ein Richter - bzw. ein Gericht - muß sich mit jeder Klage befassen, es sei denn, die Klage wird z.B. aus formalen Gründen abgewiesen. Wegen Geringfügigkeit kann eine Klage aber nicht abgewiesen werden. Theoretisch kann man auch um einen Cent vor Gericht streiten.

sind. Spätestens dann wird das Verfahren wegen des geringen Wertes eingestellt.

Schlicht falsch. Die Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Geringfügigkeit ein, nicht aber das Gericht. Und Gegner ist hier ja nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein Inkasso-Büro.

Die Kosten für die Aulagen tragen übrigens UNABHÄNGIG von einem Ergebnis in JEDEM FALL jeder für sich selbst!! Und dass da

Ähem, auf welchem Planeten lebst Du? Das mag in den USA so sein, in D trägt die unterliegende Partei sämtliche Kosten - die beider Parteien sowie die des Gerichts.


eine
Rechtschutzversicherung einspringt, möchte ich bezweifeln.

Eine (schon bestehende) Rechtsschutzversicherung muß i.a. zahlen, wenn ein Anwalt bescheinigt, daß die Klage / eine Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat, unabhängig vom Streitwert.


Also, Vorsicht.

Vorsicht würde ich auch Dir anraten; mit derartigen Falschinformationen
- kannst Du Schlimmes anrichten, wenn Dir jemand glaubt,
- setzt Du Dich dem Verdacht aus, hier als Maulwurf eines Inkasso-Büros zu posten.


Dass Du denen die Telekomrechnung gefaxt hast, bringt Dich eher in eine schwierige Lage. Soweit ich weiß, ist man inzwischen automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug, Mahnungen sind nicht mehr zwangsläufig notwändig.

Auf der Rechnung steht in der Regel ein Fälligkeitsdatum!
Wenn nicht, gilt sie als fällig 14 Tage nach Erhalt. Erhalten hat

Was heißt "fällig"?
Der Empfänger befindet sich 30 Tage - nicht 14 Tage - nach Erhalt im Verzug.

man eine Rechnung grundsätzlich spätestens 3 Tage nach Rechnungsdatum. Achtung, es zählt nicht der Tag, wann du die

So ein Unsinn!
Eine Rechnung hat man erhalten, wenn man sie erhalten hat, nicht später, nicht früher. Noch leben wir in einem Rechtsstaat! Es besteht lediglich eine Anscheins_vermutung_, daß die Rechnung spätestens 3 Tage nach Versand auch zugestellt wurde.


Rechnung DE FACTO erhalten oder vielleicht gelesen hast, sondern, wann du theoretisch dazu in der Lage gewesen wärest,
oder im Juristen-Deutsch "wann sie in deinen Machtbereich gelangt ist". Das ist sie ab dem Moment, wo du sie im Briefkasten liegen hast.

Das ist halbwegs korrekt; allerdings ist es in der Praxis für den Versender der Rechnung nicht möglich, diesen Tag zu beweisen, es sei denn, er verschickt die Rechnungen per Einschreiben.



Steht irgendwo im BGB und wurde in diesem Forum zu diesem Thema schonmal angeschnitten. Ansonsten lies die Beitrage von 'TanjaDe'. Nun hast Du der KSP bestätigt, dass Dir die Rechnung zugestellt wurde. Damit erscheint mir (als juristisch Ungebildeter), dass der Verzug gerechtfertigt ist, und somit auch die 29 EUR. Näheres muss Dir aber Dein Anwalt dann sagen.

Bin nicht dein Anwalt, aber schließe mich an. Gegen die Forderung von KSP wirst du keine Chancen haben. Wenn 01024 die Forderung rechtmäßig an KSP abgetreten hat, dann kommst du da nicht mehr raus.

Arbeitest Du eigentlich für ksp?

Die Hauptforderung ist doch beglichen; es ist also überaus fraglich, ob die von ksp berechneten - möglicherweise stark überhöhten - Mahngebühren berechtigt sind. Die Berechtigung von vorgerichtlichen Mahngebühren ist stark vom Einzelfall abhängig. Solange kein Mahnbescheid erlassen wurde, ist es immer fraglich, ob Mahngebühren berechnet werden dürfen.

Wenn die Mahngebühren über 3 Euro liegen, sind sie meist überhöht.

Ferner: Hat ksp überhaupt eine Vertretungsvollmacht vorgelegt?

Angesichts dieser Faktenlage halte ich es für extrem unwahrscheinlich, daß ksp wegen der Mahnkosten Klage erheben wird - der Ausgang des Verfahrens wäre zu ungewiß.

Wenn allerdings Du - im Auftrag von ksp? - hier Desinformationen streust, zahlt vielleicht doch noch jemand.

Grüße

csbb


Spannend finde ich noch die Frage, ob die Telekomrechnung eine Datum aus 2001 oder 2002 trägt. Bei 2001 wäre es wohl verjährt (wurde hier glaub ich unter §8 TKG diskutiert).

Stimmt. Verjährung (in diesem Fall) "zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist".

Halte uns auf dem laufenden und Dich selbst standhaft, Schöne Grüße
Steffen
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[2.1.2.2.1] canaris antwortet auf ohioman
12.07.2004 21:40
Lieber Ohioman,

dein Dozent für Schuldrecht ist sicher kein Maulwurf. Du hättest aber wahrscheinlich in seinen Vorlesungen besser aufpassen müssen. Deine Ausführungen zeugen von juristischen Grundkenntnissen, sind aber im Ergebnis leider meist nicht zutreffend. Dies gilt insbes. zu Deinen Ausführungen im Hinblick auf die Entstehung von Ansprüchen, deren Fälligkeit und der Rechnungslegung. Gerade diese Vermittlung von Halbwissen in diesem Forum ist nicht ungefährlich, da es u.U. viele zu falschen Schritten veranlasst, insbes. auch einige, bei denen die Forderungen offensichtlich verjährt sind. Und dies ist, soweit ersichtlich, bei vielen Forenteilnehmern hier der der Fall.
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[2.1.2.2.2] csbb antwortet auf ohioman
13.07.2004 19:56
Hallo, ohioman,

Benutzer ohioman schrieb:
Danke für die Blumen, dass ich in deinen Augen als KSP-Mitarbeiter tauge...

nun, Du scheinst ja Jura zu studieren, kannst Dich ja später mal bei ksp bewerben - vielleicht würde das ja gut zu Dir passen angesichts Deiner "Meinungen" zu Recht und Gesetz.


Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das hier ein MEINUNGSforum ist. Dass jemand mit seiner Meinung und seinem Rechtsempfinden daneben liegen kann, sollte man einfach akzeptieren. Das hier ist kein Juristen-Repititorium, sondern eine Plattform, seine Meinung zu formulieren. Es liegt

Sehr wahr, und ich respektiere selbstverständlich Deine Meinung. Wenn Deine "Meinung" aber darin besteht, definitiv _falsche_ Ratschläge zu erteilen, die Opfern von ksp zum Nachteil gereichen können, so halte ich dies für überaus unfair. Und daß einige Deiner "Meinungen" offenkundig unhaltbar waren, hat zumindest dem Anschein nach dafür gesprochen, daß Du ein ksp-Maulwurf bist, der gezielt Falschinformationen streut.

Sorry, wenn ich Dich da zu unrecht verdächtigt habe; aber bevor Du anderen (schlechte) Ratschläge erteilst, solltest Du Dir Deiner "Meinung" schon begründeterweise sehr sicher sein.

sicherlich den Wenigsten daran, andere mit absichtlich falschen Information in die Irre zu führen. Und deine Meinung wird auch nicht SACHLICH besser, wenn du mich in Misskredit zu bringen versuchst, in dem du mich als Maulwurf denunzierst. ->

Ups! Ich "denunziere" Dich? Dies würde bedeuten, daß Du tatsächlich ein Maulwurf bist! Bist Du nun einer, oder kennst Du lediglich die Bedeutung des Wortes "denunzieren" nicht?

Meintest Du vielleicht "diskreditieren"?

Schlechter Argumentationsstil. Aber, ja, es ist ja nun mal auch

Ähem, daß ich Dich auch persönlich - geringfügig - angegriffen haben, ist mit Sicherheit kein schlechter _Argumentations_stil, höchstens "schlechter Stil" im Sinne von Unhöflichkeit. Für die Argumentation als solche dürfte es unerheblich sein, ob ich Dich angreife oder nicht, solange nur meine Argumente stimmen. Meinst Du nicht auch?

kein Rhetorikseminar hier...

In der Tat.
Allerdings ist es rein rhetorisch geschickt (und schon seit den Catilinarischen Reden Ciceros, die Dir als Jura-Studenten sicher bekannt sind, geradezu Standard), dem Argumentationsgegner persönliche Defizite vorzuhalten.



Um es kurz zu machen:

1. Ja, ich stimme völlig zu, dass einige Inkassounternehemen oder auch nur findige Rechtsanwälte auf die Taktik der Einschüchterung setzen. Deswegen kann ich auch nur jedem raten, sich dagegen zu wehren.

Gut, da stimmen wir also völlig überein.


2. Ich finde es dennoch traurig, wenn wegen jeder "Flitzekacke" heutzutage nach dem Rechtsstaat geschrieen wird. Natürlich ist er dafür da, Unschuldige vor Unheil zu schützen, aber gerade deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich auch mal über die Konsequenzen Gedanken macht, wenn die Gerichte mehr und mehr mit Fällen zugemüllt werden, die ohne eine Rechtschutzversicherung NIE dort hin gelangt wären. Und

Gerade hast Du gesagt, man soll sich wehren gegen ungerechtfertigte Forderungen. Wie verträgt sich dies mit Deinen weiteren Ausführungen?

Man wird doch gerade von Telefongesellschaften (mitunter auch von Banken) geradezu schon systematisch um Kleinstbeträge betrogen. Sich dagegen zu wehren, macht wegen der Geringfügigkeit für den einzelnen keinen Sinnn - gerade weil er sich dann über Monate oder gar Jahre mit ksp & Co herumärgern darf. Aber für die Unternehmen, die zigtausende Kunden - letztlich mit Hilfe von Firmen wie ksp - systematisch um Kleinstbeträge betrügen, macht dieses Vorgehen sehr wohl Sinn und bringt Geld in die Kasse.
Das ganze funktioniert nur, weil es in D weder Sammelklagen noch punitive damages gibt.

Und diesem in die Irre laufenden Rechtssystem, das den Betrug oder Quasi-Betrug großer Firmen in der Praxis belohnt und das Wohl des einzelnen geringschätzt, redest Du das Wort?
Entweder Du hast keinerlei Durchblick durch das Rechtssystem in Deutschland, oder Du solltest Dich für Deine "Meinungen" schämen.


gleichzeitig wird sich beschwert, warum in die Justiz so langsam ist und obendrein auch so teuer.
Dass jemand wegen 4 EUR streitet, SOLLTE(!) noch lange kein Rechtfertigungsgrund dafür sein, dass 8 EUR es erst recht wert sind.

Die vielen Klagen um Kleinstbeträge gehen vor allem von zwei Klägergruppen aus:
- Inkassofirmen wie ksp,
- Sozialhilfeempfänger, deren Prozesskosten der Staat zahlt.

Es gibt z.B. einen einzelnen Sozialhilfeempfänger, der allein vor dem Bundessozialgericht 100 (einhundert) Klagen anhängig hat. (Quelle: WiWo)

An wen hattest Du mit Deinem Appell, doch weniger zu klagen, gedacht?
<ironie>
Ich bin sicher, ksp liest hier mit und folgt Deinen Ratschlägen.
</ironie>

3. Da es in diesem Fall offensichtlich ist, dass die ursprüngliche Forderung erfüllt wurde, sollte die Frage erlaubt sein, wieso es an Selbstbewusstsein mangelt, diese Mahnung zu ignorieren. Könnte es nicht auch daran liegen, dass es ja Rechtschutzversicherungen gibt und man Anwälte damit beschäftigen kann? Mit dem Ergebnis, dass jüngst die Rechtsanwaltsgebührenordnung "überarbeitet" wurde und die Versicherungen auch die Beiträge angezogen haben...

Was ist Dein Punkt?


4. Ich kan nur aus EIGENER Erfahrung berichten, dass es ein Trugschluss ist zu glauben, dass man, selbst wenn einem Recht zugesprochen wird, KEINE Kosten zu tragen hat. Natürlich sagt

Alle gerichtlich geltend machbaren Kosten trägt die unterliegende Partei, so sie denn zu 100% unterliegt.
Seelischen Schäden etc. muß jeder selbst tragen, sofern er nicht konkrete Psychiater-Rechnungen und einen eindeutigen Zusammenhang nachweisen kann.

Nochmal: Was ist eigentlich Dein Punkt?
Willst Du sagen, daß jemand, wenn ksp ungerechterweise 8 Euro von ihm fordert, die lieber zahlen soll, statt auf seinem Recht zu bestehen?

Was hast Du eigentlich in der Schule gemacht, wenn ein großer starker Junge von Dir gefordert hat, Dir 5 Mark zu geben?

Kann, um Kant zu bemühen, Deine Empfehlung, ksp doch einfach das Geld in den Rachen zu werfen, als Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung dienen?


das Rechtempfinden, dass der die Rechnung zu zahlen hat, der Schuld ist. Aber ihr könnt es glauben oder nicht, auch wenn der Fall noch so klar zu sein scheint, ist das keine Garantie dafür, mit "Null auf Null" aus der Sache herauszugehen. Falls es vorher zu einer außergerichtlichen Einigung kommt sowieso nicht. Und die Zeit und auch die Kosten, die man mit der Korrespondenz mit seinem Anwalt oder seiner Rechtschutzversicherung aufwendet werden so oder so ganz sicher nicht erstattet.

Also, ich will NIEMANDEN einschüchtern, sondern einfach nur mal zu etwas mehr Weitsicht aufrufen. Manchmal ist etwas

Gerade Dich möchte ich hiermit zu etwas mehr Weitsicht aufrufen!

Du studierst doch Jura! Warum und wozu gibt es Gesetze?
Damit nicht einfach immer der Stärkere Recht hat!
(Merkspruch dazu: Inde datae leges, ne firmior omnia posset.)

Deine ganzen Empfehlungen zielen aber einzig und allein darauf ab, daß der Schwächere das Recht des Stärkeren doch einfach anerkennen möge, damit er seine Ruhe hat.

Ganz ernsthaft: Denke nochmal über Deine Meinung nach.

Und wenn ich Dich nicht überzeugen konnte und Du wirklich bei Deiner Meinung bleibst, solltest Du konsequenterweise ganz schnell Dein Studium aufgeben und Dich etwas anderem als der Pflege des Rechts verschreiben.


Gelassenheit (ohne dass es gleich in Lethargie ausartet) wirklich auch für einen selbst gewinnbringend. Das ist REINE SELBSTERFAHRUNG!!

Das ist meine MEINUNG, und es bleibt jedem überlassen, diese

Das ist eine philosophische Lebensweisheit (stoisch bis kynisch), aber kein Rechtsrat und erst recht keine Rechtsmeinung. Bislang hast Du aber den Anschein erweckt, hier keine philosophischen Lebensratschläge, sondern eben Rechtsratschläge zu erteilen.

Wenn Du Lebensratschläge als Rechtsratschläge tarnst, ist das schon irreführend.

hinzunehmen oder zu kritisieren. Ich bin kein Weltverbesserer,

Du bist leider eher ein Weltverschlechterer.

aber ich verfolge auch sicherlich selbst keine hinterhältigen Gedanken, indem ich bewusst Falschinformationen unters Volk streue.

Wenn Du's unbewußt tust, ist die Wirkung die gleiche. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", wie der Jurist dazu sagen könnte. Dem Opfer ist es egal, ob der Täter "bewußt" oder "unbewußt" die Tat verübt hat.

Wenn Du verantwortungsbewußt postest, dürfen Dir keine derart groben Fehler unterlaufen.

Viele Grüße

csbb



-

PS: Zu allem, was ich zum Thema Fälligkeit, Fristen und Rechnungserhalt gesagt habe, stehe ich. Der Aufschrei: "Noch leben wir in einem Rechtsstaat" hilft nicht wirklich zur Wahrheitsfindung. Wer sich lieber bei seinem Anwalt darüber Klarheit verschaffen möchte, soll dies eben tun. Und wenn es falsch ist, ist vielleicht mein Dozent für Schuldrecht auch ein Maulwurf...

PS.:
Bemühe doch Deinen eigenen Verstand, statt Dich auf Autoritäten zu berufen. Eine Rechnung, z.B., kann logischerweise gar nicht automatisch 3 Tage nach Rechnungsdatum als zugestellt gelten, wie Du ausführst.


Benutzer csbb schrieb:
Benutzer ohioman schrieb:
Benutzer steffen16 schrieb:
Benutzer greifenwald schrieb:
[schnipp]
Ich habe Ende 2001 (zum 31.12.01) meinen Telelkom-ISDN-Anschluss abgemeldet.
Zurvor hatte ich auch die 01024-Vorwahl benutzt. Auf der letzten Rechnung sind 8,05 Euro angefallen.
[schnipp]
Nun will KSP von mir 37 Euro (davon 29 Euro Gebühren) haben.
Ich habe meine 8 Euro Fehlbetrag sofort überwiesen und das ganze in einem Fax mit den Rechnungen und Mahnungen etc.
beschrieben und zu KSP gefaxt.
[schnipp]
Wie kann man sich jetzt verhalten? Danke für einen Tipp.....

Grüße Greifenwald

Hallo Greifenwald, bin selber kein Experte, aber: Dass Du die Hauptforderung schonmal überwiesen hast, war gut, sonst geht es wohl direkt zu
Gericht.


Hallo, ohioman,

sorry, daß ich Dich korrigiere, aber Du postest einige Sachen,
die einfach falsch sind.



Das hat überhaupt nichts mit Hauptforderung und/oder Nebenforderung zu tun. Und vor Gericht wird man sich nicht wegen 8,05 EUR streiten - die armen Gerichte!

Leider wird auch und gerade vor Gericht um Kleinstbeträge gestritten. Sieh Dir z.B. mal den Titelbericht der aktuellen "Wirtschaftswoche" an - die Leute klagen um 4,05 Euro. Die Gerichte _müssen_ sich damit befassen.


Nicht umsonst sind dafür ja die Inkasso-Unternehmen da, um die Gerichte damit nicht zu belasten. Und wenn die nach einer

Die Inkasso-Unternehmen sind dazu da, fragwürdige Forderungen, die sich vor Gericht nur unsicher durchsetzen lassen (bei denen der Fordernde also auch verlieren könnte), durch Zermürbung der
Gemahnten einzutreiben.

entsprechenden Frist keine Zahlung erreichen, wird erst mal der Gerichtsvollzieher damit beschäftigt. Ja, okay, der sitzt auch

Noch leben wir in einem Rechtsstaat, und ein Inkassobüro kann nicht einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Dazu benötigt es einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht, und diesen erhält es nur (a) nach einer erfolgreichen Klage oder (b) nach einem gerichtlichen Mahnbescheid, dem der Gemahnte nicht widersprochen hat.

beim Gericht, aber ich nehme an, dass du mit "geht zu Gericht"
von einer Verhandlung bzw. einem Schiedsspruch redest.

Vor Gericht wird verhandelt; Schiedsspüche ergehen bei einer Mediation. Gerichte sind zwar um gütliche Einigungen bemüht,
das Mediationsverfahren als solches findet aber nicht in Gerichten statt.

Ein Richter wird sich damit so schnell jedenfalls nicht befassen und wenn, dann erst, wenn o.g. Wege abgeschritten

Ein Richter - bzw. ein Gericht - muß sich mit jeder Klage befassen, es sei denn, die Klage wird z.B. aus formalen Gründen abgewiesen. Wegen Geringfügigkeit kann eine Klage aber nicht abgewiesen werden. Theoretisch kann man auch um einen Cent vor
Gericht streiten.

sind. Spätestens dann wird das Verfahren wegen des geringen Wertes eingestellt.

Schlicht falsch. Die Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Geringfügigkeit ein, nicht aber das Gericht. Und Gegner ist hier ja nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein Inkasso-Büro.

Die Kosten für die Aulagen tragen übrigens UNABHÄNGIG von einem Ergebnis in JEDEM FALL jeder für sich selbst!! Und dass da

Ähem, auf welchem Planeten lebst Du? Das mag in den USA so sein, in D trägt die unterliegende Partei sämtliche Kosten -
die beider Parteien sowie die des Gerichts.


eine
Rechtschutzversicherung einspringt, möchte ich bezweifeln.

Eine (schon bestehende) Rechtsschutzversicherung muß i.a. zahlen, wenn ein Anwalt bescheinigt, daß die Klage / eine Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat, unabhängig vom Streitwert.


Also, Vorsicht.

Vorsicht würde ich auch Dir anraten; mit derartigen Falschinformationen
- kannst Du Schlimmes anrichten, wenn Dir jemand glaubt,
- setzt Du Dich dem Verdacht aus, hier als Maulwurf eines Inkasso-Büros zu posten.


Dass Du denen die Telekomrechnung gefaxt hast, bringt Dich eher in eine schwierige Lage. Soweit ich weiß, ist man inzwischen automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug, Mahnungen sind nicht mehr zwangsläufig notwändig.

Auf der Rechnung steht in der Regel ein Fälligkeitsdatum!
Wenn nicht, gilt sie als fällig 14 Tage nach Erhalt. Erhalten hat

Was heißt "fällig"?
Der Empfänger befindet sich 30 Tage - nicht 14 Tage - nach Erhalt im Verzug.

man eine Rechnung grundsätzlich spätestens 3 Tage nach Rechnungsdatum. Achtung, es zählt nicht der Tag, wann du die

So ein Unsinn!
Eine Rechnung hat man erhalten, wenn man sie erhalten hat, nicht später, nicht früher. Noch leben wir in einem Rechtsstaat! Es besteht lediglich eine Anscheins_vermutung_, daß die Rechnung spätestens 3 Tage nach Versand auch zugestellt wurde.


Rechnung DE FACTO erhalten oder vielleicht gelesen hast, sondern, wann du theoretisch dazu in der Lage gewesen wärest,
oder im Juristen-Deutsch "wann sie in deinen Machtbereich gelangt ist". Das ist sie ab dem Moment, wo du sie im Briefkasten liegen hast.

Das ist halbwegs korrekt; allerdings ist es in der Praxis für
den Versender der Rechnung nicht möglich, diesen Tag zu beweisen, es sei denn, er verschickt die Rechnungen per Einschreiben.



Steht irgendwo im BGB und wurde in diesem Forum zu diesem Thema schonmal angeschnitten. Ansonsten lies die Beitrage von 'TanjaDe'. Nun hast Du der KSP bestätigt, dass Dir die Rechnung zugestellt wurde. Damit erscheint mir (als juristisch Ungebildeter), dass der Verzug gerechtfertigt ist, und somit auch die 29 EUR. Näheres muss Dir aber Dein Anwalt dann sagen.

Bin nicht dein Anwalt, aber schließe mich an. Gegen die Forderung von KSP wirst du keine Chancen haben. Wenn 01024 die Forderung rechtmäßig an KSP abgetreten hat, dann kommst du da nicht mehr raus.

Arbeitest Du eigentlich für ksp?

Die Hauptforderung ist doch beglichen; es ist also überaus fraglich, ob die von ksp berechneten - möglicherweise stark überhöhten - Mahngebühren berechtigt sind. Die Berechtigung von vorgerichtlichen Mahngebühren ist stark vom Einzelfall abhängig. Solange kein Mahnbescheid erlassen wurde, ist es immer fraglich, ob Mahngebühren berechnet werden
dürfen.

Wenn die Mahngebühren über 3 Euro liegen, sind sie meist überhöht.

Ferner: Hat ksp überhaupt eine Vertretungsvollmacht vorgelegt?

Angesichts dieser Faktenlage halte ich es für extrem unwahrscheinlich, daß ksp wegen der Mahnkosten Klage erheben wird - der Ausgang des Verfahrens wäre zu ungewiß.

Wenn allerdings Du - im Auftrag von ksp? - hier Desinformationen streust, zahlt vielleicht doch noch jemand.

Grüße

csbb


Spannend finde ich noch die Frage, ob die Telekomrechnung eine Datum aus 2001 oder 2002 trägt. Bei 2001 wäre es wohl verjährt (wurde hier glaub ich unter §8 TKG diskutiert).

Stimmt. Verjährung (in diesem Fall) "zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist".

Halte uns auf dem laufenden und Dich selbst standhaft, Schöne Grüße
Steffen
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[3] chr203 antwortet auf greifenwald
13.07.2004 22:10
Im Sommer 2002 hatte ich mit meinem Handyvertrag (Netztel) eine Rechnung in Höhe von 213 EUR größtenteils aus Handytelefonaten im Ausland offen. Nachdem einige Posten offensichtlich nicht nach Roamingpreisliste sondern teurer abgerechnet wurden habe ich eine korrekte Rechnung gefordert und den Durchschnittsbetrag der letzten 6 Monate überwiesen (14 EUR). Über einen Insolvenzverwalter habe ich Bekanntschaft mit KSP gemacht, die mir sechsmal eine Zahlungsfrist von 10 Tagen mit darauffolgenden juristischen Schritten "eingeräumt" haben. Das letzte Schreiben datiert vom 18.12.2002. Ich zitiere:
"... dass wir unserer Mandantin empfehlen werden, noch in diesem Jahr das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten..."
"... die Forderung in Höhe von 254,99 EUR..." (Zinsen, Anwaltsgebühren)
"Betrachten Sie dieses Schreiben als letztes Angebot einer außergerichtlichen Lösung."
Ich habe ca. ab dem 3. oder 4. Schreiben von KSP nicht mehr reagiert und seit diesem letzten "Angebot" vom 18.12.2002 nichts mehr von KSP gehört.
Also nur mal so als Anhaltspunkt ab welchem Betrag KSP bzw. deren Mandanten das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
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[3.1] csbb antwortet auf chr203
13.07.2004 22:42
Benutzer chr203 schrieb:
Im Sommer 2002 hatte ich mit meinem Handyvertrag (Netztel) eine Rechnung in Höhe von 213 EUR größtenteils aus Handytelefonaten im Ausland offen. Nachdem einige Posten offensichtlich nicht nach Roamingpreisliste sondern teurer abgerechnet wurden habe ich eine korrekte Rechnung gefordert und den Durchschnittsbetrag der letzten 6 Monate überwiesen (14 EUR). Über einen Insolvenzverwalter habe ich Bekanntschaft mit KSP gemacht, die mir sechsmal eine Zahlungsfrist von 10 Tagen mit darauffolgenden juristischen Schritten "eingeräumt" haben. Das letzte Schreiben datiert vom 18.12.2002. Ich zitiere: "... dass wir unserer Mandantin empfehlen werden, noch in diesem Jahr das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten..."
"... die Forderung in Höhe von 254,99 EUR..." (Zinsen,
Anwaltsgebühren) "Betrachten Sie dieses Schreiben als letztes Angebot einer außergerichtlichen Lösung." Ich habe ca. ab dem 3. oder 4. Schreiben von KSP nicht mehr reagiert und seit diesem letzten "Angebot" vom 18.12.2002 nichts mehr von KSP gehört.
Also nur mal so als Anhaltspunkt ab welchem Betrag KSP bzw. deren Mandanten das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Ich denke, ob ksp jemanden verklagt oder nicht, hängt von den Vorgaben des jeweiligen Kunden von ksp ab. ksp wirbt gegenüber seinen Kunden dafür (s. www.ksp.de), daß sie vollständige Kontrolle darüber haben, ob und ab welchem Betrag bzw. in welchen Umständen jemand von den Gemahnten verklagt wird oder eben nicht. Insofern kann man von Deinem Fall wahrscheinlich nicht auf andere Fälle schließen - höchstens auf Forderungen der gleichen Telefongesellschaft.

Es ist z.B. denkbar, daß der ksp-Kunde bei Mitteilung der Forderungsdaten gegenüber ksp angibt, ob er ein Einklagen für aussichtsreich hält oder nicht. Und diese wiederum könnte nach Kriterien ermittelt werden wie der Frage, ob der zu Mahnende schon mal Schriftverkehr mit der Telefonfirma hatte (sich also wehren kann) oder nicht oder ob er in einer sozial schwachen Gegend (Informationen gibt's von der Post oder einschlägigen Diensten) wohnt (--> klagen) oder nicht (--> nicht klagen) etc.

Diese Auswahl kann weitgehend automatisch erfolgen.

Grüße

csbb
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[3.1.1] DCD antwortet auf csbb
22.07.2004 12:35
Hallo !

Hab jetzt auch Post von KSP die wollen einen Betrag von 2001 einfordern und haben mir jetzt geschrieben :
'Wir machen Sie nochmals darauf aufmerksam, dass unsere Mandantin ein weiteres fruchtloses Verstreichen der Frist nicht hinnehmen wird und wir ihr für diesen Fall die Einleitung gerichtlicher Schritte empfehlen werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sollten Sie sich ersparen.'
Da ich davon ausgehe, dass die Forderung verjährt ist werde ich erstmal nicht darauf reagieren. Bestätigt sehe ich mich darin, dass wenn wirklich noch eine rechtliche Handhabe seitens KSP bestehen würde, sie mich nicht mit einen Haufen von Briefen zuspamen würden sondern einfach ihr Mahnverfahren einleiten würden.
Falls doch jemand andere Informationen zur Rechtslage hat, würde ich mich über Info freuen.
Gruß DCD
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[3.1.1.1] csbb antwortet auf DCD
23.07.2004 00:13
Liebe Faircom-Geschädigte, die Ihr in die "Telco-Falle" getreten seid! (Telco-Vertrag, Grundgebühr-Erstattung durch Faircom - seit Mai keine Auszahlung mehr)

Ich benötige dringend Hilfe in Form von (Zeugen-)Aussagen gegen Telco bzw. ksp.

Jede einzelne Aussage zählt und hilft - auch Deine, der Du das gerade liest!

Da ich die Grundgebühr an Telco nach Ausbleiben der Erstattungen von Faircom nicht weiter gezahlt habe, hat Telco mich verklagt, ich habe die Klage erwidert, darauf hat Telco wieder Stellung genommen. Dazu habe ich jetzt noch mal Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Es eilt aber, ich muß alles bis spätestens Ende Juli 2004 ans Amtsgericht schicken.

Es geht darum,
(a) daß Telco bestreitet, daß es überhaupt eine Grundgebührerstattungspflicht von Faircom gab, und
(b) behauptet, von der Grundgebührersttung generell gar nichts gewußt zu haben.

Dies würde ich doch gerne widerlegen - und da wäre es gut, wenn ich möglichst viele Aussagen zusammenbringe.

ksp/Telco arbeiten nach meinen Erfahrungen wirklich mit allen Mitteln, und sie bestreiten absolut alles, auch das Offensichtlichste. Auch vor Lügen scheinen sie nicht zurückzuschrecken. Einen Brief, den ich an ksp geschickt habe - aber eben nicht per Einschreiben - haben sie angeblich nicht erhalten. Dafür haben sie noch weitere Mahnschreiben erfunden. Lustig übrigens: Die _angeblich_ zweite Mahnung von Telco an mich trägt die Überschrift "1. Mahnung".

Die e-mails, die ich von Faircom habe, könnten auch gefälscht sein, behauptet ksp; sie trügen noch nicht mal einen Briefkopf. Seufz.

Anyway, ich bin noch immer guten Mutes. Wenn ich gewinne, dürfte sich eine ganze Reihe von Leuten hier im Forum sehr freuen können - ich werde in diesem Fall alle Infos zur Verfügung stellen, soweit ich das darf.

Also, worum bitte ich?
Könntest Du, der Du dies liest und ebenfalls in der "Telco-Falle" sitzt, die nachfolgenen Aussagen, sofern sie für Dich zutreffen, ausdrucken, unterschreiben und an 0711/9807952 faxen?
Wer mich anmailt (einfach hier über teltarif), dem teile ich gerne weitere Details mit. Aber bitte habt Verständnis, daß ich bis auf weiteres hier nicht meinen Namen und meine Anschrift im Klartext angeben kann.

Hier die Aussagen, die ich von möglichst vielen Betroffenen brauche (ggf. anpassen):

* Auch ich bin die unter www.teltarif.de als "Telco-Falle" beschriebene Vertragskonstruktion eines Mobilfunkvertrages eingegangen, der von der Fa. Faircom GmbH & Co. KG, Bonn, für die Fa. Telco Services GmbH, Wiesbaden, vermittelt wurde.
* Bei diesem Vertrag sollten die monatlich gegenüber der Fa. Telco Services GmbH anfallenden Grundgebühren durch die Fa. Faircom GmbH & Co. KG erstattet werden.
* Die Erstattungen setzten erstmals im Februar 2003 aus, seit Mai 2003 erfolgten gar keine mehr.
* Die Angebote von Faircom GmbH & Co. KG mit Grundgebührerstattung waren nach meinem Kenntnisstand in der Mobilfunk-Branche allgemein bekannt. Jedenfalls wurden - und werden - sie in einschlägigen Internet-Foren häufig diskutiert.
* Die Inkasso- und Mahn-Kanzlei ksp, Neue Rabenstraße 5, Hamburg, behauptet mir gegenüber, Telco Services GmbH zu vertreten, hat jedoch keine Vertretungsvollmacht vorgelegt.

Einfach kopieren, Name + Anschrift dazu, ausdrucken, unterschreiben, faxen.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Es geht nicht nur um mich, es geht um alle Telco-Faircom-Opfer!
Und: Es eilt!

Viele Grüße
csbb



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[3.1.1.1.1] FreiMein antwortet auf csbb
28.10.2004 11:49
alles recht interessant - wahrscheinlich -wie schon anderswo geschrieben- nur die spitze vom riesengroßen eisberg. die mehrheit schweigt und darauf kann roboter ksp rechnen. ksp vertritt viele unternehmen mit mächtigen kundenstämmen, neben mobilfunk- und domainfirmen beispielsweise ebay. das ist wie eine gelddruckmaschine (immer gleiche vorgänge). selbst wenn sie wissen, ihre agbs`sind nicht in ordnung, ziehen sie vor gericht, wo es meistens mit den kleinen gerichten beginnt, die nicht den überblick haben. reality, die meisten zahlen, auch wenn sie nicht zahlen müssten. gerichte wissen das in der regel auch schön längst. aber schweigen hat prinzip und methode: "schweigend ging die schweigende mehrheit in den tod!".
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[3.1.1.1.1.1] TinchenHH antwortet auf FreiMein
08.08.2005 19:11
Hi,

ich glaube ich das die sog. "kleinen" Gerichte die Schnauze halten und nichts machen.. Meistens sind diese noch viel schlimmer wie die großen AGs. Kleine AGs haben meistens mehr Zeit sich mit den Sachen zu befassen als die großen AGs. Meine Erfahrung ist, dass die großen AGs eher auf Vergleiche hiarbeiten....

Grüße