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Musterbrief gegen avanio wirkt


13.09.2006 09:43 - Gestartet von hpfeiffer
Ich habe den von der Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg (Telefon 0900-1-77444 1) entworfenen Musterbrief an avanio geschickt und nach 3 (!) Tagen "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" die Erstattung der Monatsbeiträge von avanio angekündigt bekommen.
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[1] Jorumdulu antwortet auf hpfeiffer
30.10.2006 17:08
Benutzer hpfeiffer schrieb:
Ich habe den von der Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg (Telefon 0900-1-77444 1) entworfenen Musterbrief an avanio geschickt und nach 3 (!) Tagen "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" die Erstattung der Monatsbeiträge von avanio angekündigt bekommen.

Bei mir hat der Brief leider nicht geholfen. Avanio wollte sich nur auf die Hälfte der von mir leider insgesamt gezahlten Beiträge einlassen. Avanio scheint das hier im Forum auch angekündigte Berufungsurteil abwarten zu wollen. Habe jetzt einen super Rechtsanwalt gefunden, der meine Forderungen für mich geltend macht. Er meint, dass avanio mit der Berufung keinen Erfolg haben wird. Das Schöne ist ja, dass avanio - wie dem Urteil des Amtsgericht Dresden zu entnehmen ist - auch die Kosten für die Rechtsverfolgung tragen muss. Eine gewisse Genugtuung, wie ich finde.

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[1.1] Soko207 antwortet auf Jorumdulu
31.10.2006 13:30
Ist der Musterbrief kostenfrei? (Habe ihn auf der der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg nicht gefunden).
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[1.1.1] polli7576 antwortet auf Soko207
12.01.2007 12:30
Hier nochmal ein guter Musterbrief(glaube ich der von der Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg). Werde ihn gleich mal abschicken und hier berichten, sobald sich was ergeben hat.
___________________­__________­__________­____________________
Absender
_______________­__________­_______________
avanio GmbH & Co.KG
Webergasse 01
01067 Dresden


12.01.2007




Unberechtigte Forderung


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir über die callando Telecom GmbH auf meinen Telekom-Rechnungen vom:

Datum Rechnungsnummer ...


5,11 € für einen angeblichen Internetzugang (Ihre Rufnummer ) in Rechnung gestellt.

Bitte weisen Sie mir gemäß § 16 TKV nach, wann ich Ihre Dienste genutzt habe.
Außerdem bitte ich um Nachweis, wann ich von Ihnen über Ihre Grundgebühr in Kenntnis
gesetzt wurde bzw. einer Mitgliedschaft zugestimmt habe. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist eine Grundgebühr bei Call by Call ohne Anmeldung nicht ohne
weiteres zulässig, sondern bedarf eines Vertragsschlusses gemäß den Regelungen zum
Fernabsatz.

Ich widerspreche Ihren vergangenen und eventuell zukünftigen Forderungen und
kündige/widerrufe Hilfsweise einen angeblich bestehenden Vertrag über eine Mitgliedschaft.

Ich fordere Sie auf, mir umgehend die zu Unrecht geforderten und von mir irrtümlich
bezahlten Beträge in Höhe von ....Euro über die Rechnung der Deutschen Telekom AG zurückzuerstatten, oder mir per Scheck zukommen zu lassen.

Sollten Sie die widerrechtlich eingezogenen Beträge nicht zurückerstatten, behalte ich mir
Anzeige und gerichtliche Schritte gegen Sie vor.


Mit freundlichen Grüßen

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[1.1.1.1] Lulu276 antwortet auf polli7576
19.01.2007 20:52
Hi.
Und wieder ein ahnungsloser Bürger, der auf diese Firma reingefallen ist.
Ich soll ca. 16€ zahlen. Für was???
Die hohe Rechnung hat mich stutzig gemacht. Da habe ich dann mal alle alten Rechnungen kontrolliert. Es zieht sich bis Mitte 2005 durch. Super. Anfangs ca. 4€, dann ca. 8€ und heute kamen dann diese 16€ ins Haus.
Und es scheint noch ein weiterer unterwegs zu sein. Aber das muss ich erst noch herausfinden! Dann gibt es weitere Infos.

Vorsichtshalber habe ich schon mal die beiden Beträge bei der Telekom sperren lassen. Die Dame am Telefon war wirklich sehr sehr nett!!!

Als nächstes geht morgen der Brief die Firma raus. Danach mal sehen.

Wie steht es bei euch?

Viele Grüße...
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[1.1.1.1.1] euf antwortet auf Lulu276
03.02.2007 09:00

Vorsichtshalber habe ich schon mal die beiden Beträge bei der Telekom sperren lassen. Die Dame am Telefon war wirklich sehr sehr nett!!!


Kann mir jemand sagen, wie und unter welchen Bedingungen man diese Beträge sperren lassen kann? Geht das auch rückwirkend?

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[1.1.1.1.1.1] bigmama antwortet auf euf
07.02.2007 17:52
Hallo an alle, meine Erfahrung ist, daß man insgesamt nur mit Kleckerbeträgen abgespeist wird, vielleicht hilft da höchstens noch ein Anwalt. Nachdem ich erwähnte Kleckerbeträge zurück erhalten habe, habe ich mich entschlossen, auch eine Strafanzeige zu stellen, da man den Schriftverkehr mit mir nicht mehr wünscht. Interessant dazu ist auch das Forum in www.onlinekosten.de. Grüße
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[1.1.1.1.1.2] avanio - KLAGE !
Leidensgenosse antwortet auf euf
09.02.2007 15:48
als juristischer Laie kann ich keine rechtlichen Auskünfte erteilen; doch kann ich von meinen Erfahrungen berichten:

"Rückwirkend": Lastschriftrückbuchung durch die Bank (laut meiner Sparkasse) bis zu 6 Wochen; im günstigsten Fall also zwei Telekomrechnungen.

Rückerstattung durch Telekom: laut telefonischer Auskunft 90 Tage;
tatsächlich erfolgte auf drei Schreiben hin (inclusive Setzen eines Termins) weder eine Antwort noch gar eine Erstattung.

Einzig erfolgversprechend:
Mahnung an avanio, Setzen eines Termines zur Rückerstattung, danach KLAGE
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[1.1.1.1.1.2.1] Lulu276 antwortet auf Leidensgenosse
19.02.2007 18:01
Hey!
Als ich das erste Schreiben auf den Weg brachte, kam die Antwort: wir sind nicht zuständig.
Ok - dann gleiches Schreiben nochmal und Portokosten auf die Erstattung aufschlagen.
Tja - ca. 2 WOchen vergangen - keine Antwort. Noch nicht mal eine Mahnung.
Bei der Telekom werde ich gleich anrufen, ob der Betrag damals auch wirklich storniert wurde. Sonst gibt´s Mecker!
Die Telekom ist sowieso eine Story für sich... Aber das hat hier nichts verloren - falscher Forumtitel.
Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem laufenden.

Viele Grüße
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[1.1.1.2] Musterbrief - Antwort von avanio
polli7576 antwortet auf polli7576
09.11.2007 08:22
Benutzer polli7576 schrieb:
Hier nochmal ein guter Musterbrief(glaube ich der von der Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg). Werde ihn gleich mal abschicken und hier berichten, sobald sich was ergeben hat. ___________________­__________­__________­____________________
Absender
_______________­__________­_______________
avanio GmbH & Co.KG
Webergasse 01
01067 Dresden


12.01.2007




Unberechtigte Forderung


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir über die callando Telecom GmbH auf meinen Telekom-Rechnungen vom:

Datum Rechnungsnummer ...


5,11 € für einen angeblichen Internetzugang (Ihre Rufnummer ) in Rechnung gestellt.

Bitte weisen Sie mir gemäß § 16 TKV nach, wann ich Ihre Dienste genutzt habe.
Außerdem bitte ich um Nachweis, wann ich von Ihnen über Ihre Grundgebühr in Kenntnis gesetzt wurde bzw. einer Mitgliedschaft zugestimmt habe. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist eine Grundgebühr bei Call by Call ohne Anmeldung nicht ohne weiteres zulässig, sondern bedarf eines Vertragsschlusses gemäß den Regelungen zum
Fernabsatz.

Ich widerspreche Ihren vergangenen und eventuell zukünftigen Forderungen und kündige/widerrufe Hilfsweise einen angeblich bestehenden Vertrag über eine Mitgliedschaft.

Ich fordere Sie auf, mir umgehend die zu Unrecht geforderten und von mir irrtümlich bezahlten Beträge in Höhe von ....Euro über die Rechnung der Deutschen Telekom AG zurückzuerstatten, oder mir per Scheck zukommen zu lassen.

Sollten Sie die widerrechtlich eingezogenen Beträge nicht zurückerstatten, behalte ich mir Anzeige und gerichtliche Schritte gegen Sie vor.


Mit freundlichen Grüßen

Das war die Antwort: (Meine Rückforderung betrug insgesamt 31,50)
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Sehr geehrter Herr x,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.01.2007.
Die avanio.net ist ein Anbieter von Internet-Zugängen über das Telefonnetz der Deutschen Telekom AG. Der von uns berechnete Betrag ist die monatliche Grundgebühr einer der von Ihnen genutzten avanio.net Community-Tarife.
Durch erstmaliges Einwählen über einen unserer avanio.net Community-Tarife werden Sie gemäß den Nutzungsbedingungen von avanio.net Mitglied in unserer avanio.net Community. Weitere Vertragsdetails können Sie online unter www.avanio.net einsehen.
Wie mit unserem Kundenbetreuer telefonisch besprochen, haben wir den Vertrag zum 12.01.2007 gekündigt und für Sie aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Gutschrift in Höhe von € 9,00 (netto) eingereicht.
Bitte beachten Sie, dass die erteilte Gutschrift eventuell mit offenen Forderungen verrechnet werden kann. Eine Auszahlung der Gutschrift ist nur bei vollständiger Begleichung der Telefonrechnung möglich.
Sie haben mit o. g. Schreiben um einen Verbindungsnachweis gebeten. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass es sich bei dem von uns berechneten Betrag nicht um Verbindungsentgelte, sondern um die monatliche Grundgebühr für den Zugang zur avanio.net Community handelt.
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Zurück aus Kulanz also 9 Euro und ich glaube die letzten beiden Rechnungsbetrag konnte ich per Telekomanruf noch zurückhalten. Insgesamt also Schadensbegrenzung knapp auf 50%. Naja. Immerhin mit vertretbarem Aufwand.