Benutzer Alex schrieb:
Benutzer dorajaromir schrieb:
Unter anderem deshalb :
6.2.2. Neben der monatlichen Grundgebühr hat der Kunde eine einmalig
zu
zahlende Einrichtungsgebühr in Höhe von 39,- DM zu zahlen. Diese wird
mit
Vertragsschluß fällig
Vollkommen korrekt! Nur gilt es hier zwischen den AGB´s fuer die Flat und fuer den Call by Call Zugang zu unterscheiden! Und da ich mich fuer den Call by Call Zugang entschieden habe, gelten auch dessen AGB´s. Und dort gibt es keinen Punkt 6.2.2.
Alex
Richtigstellung :
Ich bin nunmehr seit ca. 6 Monaten Kunde bei Addcom und hatte mich kurzfristig für die Private Flatrate entschieden.
Für die Aktivierung habe ich 39.- DM bezahlt.
Bereits nach 30 Tagen Vertragsdauer erhielt ich die Aufkündigung derselben aufgrund einer Abmahnung.
In der E-Mail vom 30.09.00, 17:09Uhr, wurde mir zudem ein Link für einen zwingenden Tarifwechsel zugeschickt. www.addcom.de/tarifneu/
Auf der entsprechenden Seite befanden sich seinerzeit zwei Alternative :
Zunächst die Option auf eine Flatrate für 79.- DM, alternativ die besagte Call by Call Option, bei welcher die besagten 39.- DM Einrichtungsgebühr erstattet würden.
Ich habe mir, bevor ich eine Entscheidung getroffen habe die AGB´s der Call by Call Option durchgelesen. Diese waren den jeweiligen Option zugeordnet ( Flatrate / Call by Call). Ich bin bei der Call by Call Option auf den bereits erwähnten Punkt 6.2.2 gestoßen, weshalb ich mich für keine dieser Optionen entschieden habe.
Tatsache ist, daß der Vertrag nicht durch mich sondern durch den Anbieter aufgekündigt wurde.
Somit bleibt der Punkt der Aktivierungsgebühr weiter strittig.
2. Akt
Am 08.09.00, 16:16 Uhr erhielt ich wiederum eine E-Mail in welcher mir mitgeteilt wurde, mit sofortiger Wirkung meine Einwahlnummer zu Ändern, da ansonsten der Call by Call Tarif abgerechnet werden würde.
Ich änderte diese Nummer und wählte mich ein, nach dem bekannten Trennen der Leitung, gegen 21:00 Uhr, versuchte ich mich wieder einzuwählen... bis jetzt 8:57 ohne Erfolg !
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