Benutzer Quehl schrieb:
Einen direkten Anspruch auf einen Einzelnachweis hat man wohl nicht. Nexnet schickt auf Anfrage ein Formular zu, daß man unterschrieben zurücksenden kann. Dann bekommt man einen Einzelnachweis. Das habe ich aber nicht gemacht, weil die Portokosten tlw. höher liegen als der strittige Betrag. Auf intensives Nachfragen bekommt den Provider mitgeteilt, mit dem man gesurft ist und den dazugehörigen Tarif. Wenn man dann eigene Aufzeichnungen über den Smartsurfer hat, kann man die Glaubwürdigkeit so halbwegs nachprüfen. Das hat bei mir dann immer funktioniert. Nexnet hat zugegeben, daß der Abrechnungszeitraum auf der Telekomrechnung falsch angegeben
Und dieser Abrechnungszeitraum scheint immer falsch zu sein. Sowohl bei mir, als auch bei weiteren 2 Bekannten ist der Abrechnungszeitraum falsch. Ich hatte über allesfair.de gesurft gehabt. Ob der angegebene Abrechnungszeitraum falsch sein darf, klärt derzeit mein Rechtsanwalt.
>ist, der Betrag aber richtig berechnet wurde. Da war bei mir
der Betrag im Verhältnis zum Abrechnungszeitraum nicht glaubhaft.
Bei mir auch nicht. Ich hatte einen Nachweis durch die Telefonanlage, somit sind auch die "Einwahlzeiten" mit berücksichtigt worden.
Nicht zahlen ist mit Schwierigkeiten verbunden, weil Nexnet dann eine gebührenpflichtige Mahnung schickt. Da muß man dann schon sicher sein, daß was falsch ist. Zumindest hat man mit der Zahlung weniger Streß.
Ja, Ja, so die Aussage von BT Germany.
Nextnet übernimmt Inkasso und schiebt die Verantwortung auf die anderen.
zoelac