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Firmenpolitik BT Ignite


11.10.2002 12:20 - Gestartet von swazpi
BT Ignite verweigert die Einzelverbindungsnachweise, daher kann ich nur raten diesen Anbieter zu vermeiden.
Bisher konnte ich falsche Abrechnungen korrigieren lassen, doch nun ist auch diese Möglichkeit gestrichen.
Von Kundenfreundlichkeit kann keine Rede sein.

Also nochmal: Lieber Finger weg von dieser Grauzonenfirma!
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[] falcone02 antwortet auf
22.07.2003 19:00
Hallo, dem kann ich nicht beipflichten. Habe von Nexnet einwandfreie Aussagen bekommen. Zudem nutze ich derzeit zwei Tarife von BT-Ignite ISPs (www.24internet.de und www.aaxxess.net) problemlos, zudem bieten diese beiden einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis per Internet an, offensichtlich ein Service von BT Ignite. So etwas habe ich bisher bei keinem anderen Anbieter gefunden und ich finde diesen Dienst super. Man muss also nicht den Einzelverbindungsnachweis bei Nexnet kaufen (die haben ja auch u.Umständen ziemlichen Aufwand damit) , sondern kann ihn sich selber holen. Man muss nur die Rechnungsnummer der Telekom-Abrechnung eingeben und bekommt die Daten im Browser aufgelistet. Genial !
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[1] Quehl antwortet auf falcone02
05.04.2004 16:02
Benutzer falcone02 schrieb:
Hallo, dem kann ich nicht beipflichten. Habe von Nexnet einwandfreie Aussagen bekommen. Zudem nutze ich derzeit zwei Tarife von BT-Ignite ISPs (www.24internet.de und www.aaxxess.net) problemlos, zudem bieten diese beiden einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis per Internet an, offensichtlich ein Service von BT Ignite. So etwas habe ich bisher bei keinem anderen Anbieter gefunden und ich finde diesen Dienst super. Man muss also nicht den Einzelverbindungsnachweis bei Nexnet kaufen (die haben ja auch u.Umständen ziemlichen Aufwand damit) , sondern kann ihn sich selber holen. Man muss nur die Rechnungsnummer der Telekom-Abrechnung eingeben und bekommt die Daten im Browser aufgelistet. Genial !

Nexnet schreibt aber auf die Telekomrechnung nicht 24internet sondern irgend so einen ominösen Namen, den es bei Teltarif, Smartsurfer und Internet nicht gibt. Erst auf intensive mehrmalige Nachfrage wurde mir 24internet genannt.
11net hat auch einen Einzelverbindungsnachweis. Leider konnte 11net meine Rechnung nicht finden. Die Rechnung von nexnet war deutlich höher als die vom Smartsurfer.
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[1.1] seafarer antwortet auf Quehl
08.04.2004 21:46
Habe da auch ein Problem - trotz mehrfacher Email-Anfrage bekomme ich von BT keine Auskunft darüber, wie ich die verschiedenen Anbieter-Tarife bzw. -Gebührenabrechnungen im Einzelnachweis anschauen kann. Was ist da zu tun - habe ich ein Druckmittel? Kann ich z.B. die Abrechnung bei der Telekom stornieren lassen?
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[1.1.1] Quehl antwortet auf seafarer
08.04.2004 23:20
Einen direkten Anspruch auf einen Einzelnachweis hat man wohl nicht. Nexnet schickt auf Anfrage ein Formular zu, daß man unterschrieben zurücksenden kann. Dann bekommt man einen Einzelnachweis. Das habe ich aber nicht gemacht, weil die Portokosten tlw. höher liegen als der strittige Betrag. Auf intensives Nachfragen bekommt den Provider mitgeteilt, mit dem man gesurft ist und den dazugehörigen Tarif. Wenn man dann eigene Aufzeichnungen über den Smartsurfer hat, kann man die Glaubwürdigkeit so halbwegs nachprüfen. Das hat bei mir dann immer funktioniert. Nexnet hat zugegeben, daß der Abrechnungszeitraum auf der Telekomrechnung falsch angegeben ist, der Betrag aber richtig berechnet wurde. Da war bei mir der Betrag im Verhältnis zum Abrechnungszeitraum nicht glaubhaft.
Nicht zahlen ist mit Schwierigkeiten verbunden, weil Nexnet dann eine gebührenpflichtige Mahnung schickt. Da muß man dann schon sicher sein, daß was falsch ist. Zumindest hat man mit der Zahlung weniger Streß.
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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Quehl
09.04.2004 00:32
Benutzer Quehl schrieb:

Nicht zahlen ist mit Schwierigkeiten verbunden, weil Nexnet dann eine gebührenpflichtige Mahnung schickt.

lach lach

peso
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[1.1.1.1.1] fruli antwortet auf tcsmoers
09.04.2004 01:47
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:

Nicht zahlen ist mit Schwierigkeiten verbunden, weil Nexnet dann eine gebührenpflichtige Mahnung schickt.

lach lach

Nichtsdestotrotz ist Nichtzahlen hier sinnlos, da die Forderungen unstrittig sind.

Der Kunde ist hier nur verwirrt, weil der Abrechnungsposten halt nicht unter dem Namen firmiert, unter dem der Fremd-Dialer Smartsurfer von Web.de diesen Tarif auflistet.

Das sind halt Probleme, die man mit der Nutzung von diesen Schnäppchen-Dialern wie Smartsurfer oder dem Teltarif-Pendant Discount-Surfer hat. Da verliert man schnell den Überblick, wenn man jeden Tag fünf verschiedene Anbieter zur Internet-Einwahl verwendet und am nächsten schon wieder andere, weil durch das Tarif-Hopping ständig neue Anbieter als günstigste oben auf der Einwahlliste stehen. Das ist aber noch das harmloseste daran, denn für die Richtigkeit der gelisteten Tarife dieser Dialer gibt es natürlich keinerlei Gewähr und es kam schon öfters vor, dass in diesen Dialern aufgelistete vermeintliche Schnäppchen-Einwahlen in Wirklichkeit schon teurer waren, weil der Anbieter die Tarife ändert, ohne daß die Redaktionen, die die LCR-Tariflisten edieren, das mitbekommen.

BT Ignite ist gerade zu vorbildlich bzgl. der Internet-by-Call-Transparenz, da alle BT-Ignite-Reseller ihren Kunden mittels BT-Ignite-Interface einen kostenlosen Online-ENV für die BT-Ignite-Einwahlen der T-Com-Rechnung anbieten können.
Das bietet sonst nur Freenet (incl. Meome) und MSN Easysurfer.

So long.
fruli
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[1.1.1.2] RE: Firmenpolitik BT Ignite, Abrechnungszeitraum falsch
zoelac antwortet auf Quehl
06.10.2004 11:51
Benutzer Quehl schrieb:
Einen direkten Anspruch auf einen Einzelnachweis hat man wohl nicht. Nexnet schickt auf Anfrage ein Formular zu, daß man unterschrieben zurücksenden kann. Dann bekommt man einen Einzelnachweis. Das habe ich aber nicht gemacht, weil die Portokosten tlw. höher liegen als der strittige Betrag. Auf intensives Nachfragen bekommt den Provider mitgeteilt, mit dem man gesurft ist und den dazugehörigen Tarif. Wenn man dann eigene Aufzeichnungen über den Smartsurfer hat, kann man die Glaubwürdigkeit so halbwegs nachprüfen. Das hat bei mir dann immer funktioniert. Nexnet hat zugegeben, daß der Abrechnungszeitraum auf der Telekomrechnung falsch angegeben
Und dieser Abrechnungszeitraum scheint immer falsch zu sein. Sowohl bei mir, als auch bei weiteren 2 Bekannten ist der Abrechnungszeitraum falsch. Ich hatte über allesfair.de gesurft gehabt. Ob der angegebene Abrechnungszeitraum falsch sein darf, klärt derzeit mein Rechtsanwalt.


>ist, der Betrag aber richtig berechnet wurde. Da war bei mir
der Betrag im Verhältnis zum Abrechnungszeitraum nicht glaubhaft.

Bei mir auch nicht. Ich hatte einen Nachweis durch die Telefonanlage, somit sind auch die "Einwahlzeiten" mit berücksichtigt worden.


Nicht zahlen ist mit Schwierigkeiten verbunden, weil Nexnet dann eine gebührenpflichtige Mahnung schickt. Da muß man dann schon sicher sein, daß was falsch ist. Zumindest hat man mit der Zahlung weniger Streß.

Ja, Ja, so die Aussage von BT Germany.
Nextnet übernimmt Inkasso und schiebt die Verantwortung auf die anderen.

zoelac
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[] mhe antwortet auf
26.07.2003 12:18
Auch ich habe keinerlei Probleme mit BT.
Die genannten Vorlaufzeiten sind die Einwahlsekunden, während sich der Rechner ins Internet einwählt, man aber noch nicht surfen kann(kurz gesagt: die Anmeldung!). Und genau das ist der Fehler im Einzelverbindungsnachweis von WEB.de - dort wird diese Zeit nämlich nicht angezeigt sondern erst die Zeit NACH der Einwahl / Anmeldung.
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[1] akm antwortet auf mhe
02.09.2003 14:49
Benutzer mhe schrieb:
Auch ich habe keinerlei Probleme mit BT. Die genannten Vorlaufzeiten sind die Einwahlsekunden, während sich der Rechner ins Internet einwählt, man aber noch nicht surfen kann(kurz gesagt: die Anmeldung!). Und genau das ist der Fehler im Einzelverbindungsnachweis von WEB.de - dort wird diese Zeit nämlich nicht angezeigt sondern erst die Zeit NACH der Einwahl / Anmeldung.

Wir sollten hier mal etwas klarstellen, bevor wir einen Provider oder Carrier auf den Scheiterhaufen schicken.
EVNs kommen auf zweierlei Weise zustande.
Entscheidet sich der Serviceprovider für ein Billing über die DTAG (z.B. call-by-call), so liegen dem Inkasso die s.g. CDR´s (call data records) der DTAG zugrunde. Demzufolge bezahlt der User bereits Gebühren bevor er überhaupt authentifiziert ist und surfen kann.
Bietet der Serviceprovider den Dienst mit eigenem Billing an, so sind für Ihn die s.g. SDR´s die massgebliche Größe. Die SDRs entstehen nicht in der OVST sondern bei der Authentifizierung auf dem Radiusserver des Carriers.
Das es zwischem CDRs und SDRs eine kleine zeitliche Verzögerung gibt liegt auf der Hand.
Aus Verbrauchersicht könnte der geneigte Leser nun eher zu einem Service mit eigenem Billing tendieren, jedoch laßt Euch gesagt sein, die Kosten sind in jedem Fall in der Kalkulation enthalten.
Leider läßt sich die DTAG immer alles bezahlen. Der rosarote Panther sitzt halt am längeren Hebel. Das wird sich im Endkundensegment auch so schnell nicht massgeblich ändern.