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Mobilcom (ex Cellway) und Real Inkasso


01.01.2004 22:07 - Gestartet von klausst
Hatte bei Cellway im Frühjahr einen Mobilfunkvertrag T-D1
abgeschlossen.

Da leider schon die ersten Rechnungen fehlerhaft waren und Cellway auf Nachfragen nicht antwortete, hatte ich denn den Vertrag mit Hinweis auf das Urteil des Amtsgericht Frankfurt (Oder) 2.2 C 307/00 außerordentlich gekündigt.

Gibt es hier weitere, ähnliche Urteile?

Von Seiten Cellway gab es keinen Einspruch oder auch Widerspruch.

Um ganz sicherzu gehen, habe ich dann die SIM-Karte zurückgesandt und dazu geschrieben, daß ich das Schweigen als stillschweigende Zustimmung meiner außerordentlichen Kündigung ansehe.

Wieder nichts von Cellway gehört, außer, daß monatlich eine Rechnung mit einer nicht vereinbarten GG kam. Die habe ich dann mit Hinweis auf meine Kündigung zurückgesandt.

Eines Tages kam dann ein Schreiben von Real-Inkasso mit der
Restforderung von Cellway oder besser von Mobilcom, da die Cellway auf die Mobilcom verschmolzen wurde. Mein Hinweis auf meine außerordentliche Kündigung führte zu nichts, Mobilcom / Real-Inkasso beharren auf den Ausgleich der Restforderung.

Wie die Summe sich zusammen setzt ist mir unbekannt, da ich hierüber keine Abrechnung erhalten habe.

Und ganz nebenbei während der o.g. 'Aktion' erhalte ich von Mobilcom ein Schreiben, worin sie sich freuen, daß ich Cellway schon so lange die Treue gehalten habe und bieten mir eine Partnerkarte an. Nein danke kann ich dazu nur so.

Ist es einem der Mitlesenden hier ähnlich wie mir mit Cellway /
Mobilcom ergangen? Wer kann näheres dazu schreiben? Wie geht es weiter mit Real-Inkasso? Mahnbescheid und dann?

Sollte ich einen Anwalt konsultieren oder kann ich mich gelassen
zurücklehnen?

Fragen über Fragen, die mich quälen.

Ja ich weiß, ich hätte nie und nimmer mit Mobilcom und seinen Töchtern einen Vertrag schließen sollen, aber das ist nun einmal geschehen. Ich habe daraus gelernt, hoffentlich lernen viele andere aus dieser Schilderung auch.


Viele Grüße
Klaus
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[1] ibero2012 antwortet auf klausst
02.01.2004 02:06
Benutzer klausst schrieb:
Hatte bei Cellway im Frühjahr einen Mobilfunkvertrag T-D1 abgeschlossen.

Da leider schon die ersten Rechnungen fehlerhaft waren und Cellway auf Nachfragen nicht antwortete, hatte ich denn den Vertrag mit Hinweis auf das Urteil des Amtsgericht Frankfurt (Oder) 2.2 C 307/00 außerordentlich gekündigt.

Gibt es hier weitere, ähnliche Urteile?

Von Seiten Cellway gab es keinen Einspruch oder auch Widerspruch.

Um ganz sicherzu gehen, habe ich dann die SIM-Karte zurückgesandt und dazu geschrieben, daß ich das Schweigen als stillschweigende Zustimmung meiner außerordentlichen Kündigung ansehe.

Wieder nichts von Cellway gehört, außer, daß monatlich eine Rechnung mit einer nicht vereinbarten GG kam. Die habe ich dann mit Hinweis auf meine Kündigung zurückgesandt.

Eines Tages kam dann ein Schreiben von Real-Inkasso mit der Restforderung von Cellway oder besser von Mobilcom, da die Cellway auf die Mobilcom verschmolzen wurde. Mein Hinweis auf meine außerordentliche Kündigung führte zu nichts, Mobilcom / Real-Inkasso beharren auf den Ausgleich der Restforderung.

Wie die Summe sich zusammen setzt ist mir unbekannt, da ich hierüber keine Abrechnung erhalten habe.

Und ganz nebenbei während der o.g. 'Aktion' erhalte ich von Mobilcom ein Schreiben, worin sie sich freuen, daß ich Cellway schon so lange die Treue gehalten habe und bieten mir eine Partnerkarte an. Nein danke kann ich dazu nur so.

Ist es einem der Mitlesenden hier ähnlich wie mir mit Cellway / Mobilcom ergangen? Wer kann näheres dazu schreiben? Wie geht es weiter mit Real-Inkasso? Mahnbescheid und dann?

Sollte ich einen Anwalt konsultieren oder kann ich mich gelassen zurücklehnen?

Fragen über Fragen, die mich quälen.

Ja ich weiß, ich hätte nie und nimmer mit Mobilcom und seinen Töchtern einen Vertrag schließen sollen, aber das ist nun einmal geschehen. Ich habe daraus gelernt, hoffentlich lernen viele andere aus dieser Schilderung auch.


Viele Grüße
Klaus

Wenn du eine Rechtsschtzversicherung hast (sollte eigentlich jeder haben) frage einen Anwalt. Billiger ist die Verbraucherzentrale. Zurücklehnen würde ich mich nicht. Bei den Telcos weiß firmenintern schon keiner, was der andere tut. Wenn dann auch noch das Inkasso über Dritte abgewickelt wird, ist eine vernünftige Kommunikation eh nicht mehr möglich. Mobilcom wird dich immer wieder ans Inkassounternehmen verweisen und gerade die können die Vertragsfragen nicht klären und verweisen dich an Mobilcom. Du kannst es auch auf einen Mahnbescheid ankommen lassen aber dann sollte der Widerspruch wirklich zumindest von einem Juristen abgenickt worden sein. Eine zweite Chance gibt es nicht. Grundsätzlich sei gesagt, dass deine Widersprüche bei Mobilcom und beim Inkasso solange ignoriert werden, bis du vor dem Amtsgericht dem Mahnbescheid widersprichst. Erst da wird juristisch nachgeprüft. Und da du vermutlich nicht einmal beweisen kannst, dass die Kündigung oder die SIM-Karte bei Mobilcom angekommen ist, sieht es schlecht aus wenn Mobilcom das nicht von sich aus zugibt. Du kannst ja erst die Verbraucherzentrale fragen und die werden dir sagen, ob du noch einen Anwalt dazu brauchst. Viel Erfolg!
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[1.1] cellwex antwortet auf ibero2012
04.02.2004 21:50
Anmerkung: Die buchen auch ab, wenn sie keine Erlaubnis dazu mehr haben. Watch your wallet!
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[2] hdontour antwortet auf klausst
02.01.2004 19:29
Benutzer klausst schrieb:
Hatte bei Cellway im Frühjahr einen Mobilfunkvertrag T-D1 abgeschlossen.

Da leider schon die ersten Rechnungen fehlerhaft waren und Cellway auf Nachfragen nicht antwortete, hatte ich denn den Vertrag mit Hinweis auf das Urteil des Amtsgericht Frankfurt (Oder) 2.2 C 307/00 außerordentlich gekündigt.

Hast Du denn nicht mal versucht telephonisch Kontakt aufzunehmen?

Eine fehlerhafte Rechnung läßt sich doch meist mit einem Telephonat geradebügeln.....
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[2.1] Celtar antwortet auf hdontour
02.01.2004 20:13
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer klausst schrieb:
Hatte bei Cellway im Frühjahr einen Mobilfunkvertrag T-D1 abgeschlossen.

Da leider schon die ersten Rechnungen fehlerhaft waren und Cellway auf Nachfragen nicht antwortete, hatte ich denn den Vertrag mit Hinweis auf das Urteil des Amtsgericht Frankfurt (Oder) 2.2 C 307/00 außerordentlich gekündigt.

Hast Du denn nicht mal versucht telephonisch Kontakt aufzunehmen?

Eine fehlerhafte Rechnung läßt sich doch meist mit einem Telephonat geradebügeln.....

Ich kann diesem Kommentar nur beipflichten. Cellway ist ein Telekommunikationsunternehmen, ich glaube auch das es ein Anruf getan hätte.
Und fehler passieren in jedem Unternehmen das mehr als 2 Kunden hat. Man glaubt es manchmal nicht, aber ich habe gehört, dort arbeiten auch nur Menschen. ;)
Vielleicht versuchst du es mal mit mal mit einem Anruf, und wenn du denen dort nicht dumm sondern sachlich kommst, wird dieses "Problem" wahrscheinlich auch ziemlich schnell aus der Welt sein.

Viele Grüße
Celtar
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[2.1.1] hdontour antwortet auf Celtar
02.01.2004 20:15
Benutzer Celtar schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer klausst schrieb:
Hatte bei Cellway im Frühjahr einen Mobilfunkvertrag T-D1 abgeschlossen.

Da leider schon die ersten Rechnungen fehlerhaft waren und Cellway auf Nachfragen nicht antwortete, hatte ich denn den Vertrag mit Hinweis auf das Urteil des Amtsgericht Frankfurt (Oder) 2.2 C 307/00 außerordentlich gekündigt.

Hast Du denn nicht mal versucht telephonisch Kontakt aufzunehmen?

Eine fehlerhafte Rechnung läßt sich doch meist mit einem Telephonat geradebügeln.....

Ich kann diesem Kommentar nur beipflichten. Cellway ist ein Telekommunikationsunternehmen, ich glaube auch das es ein Anruf getan hätte.
Und fehler passieren in jedem Unternehmen das mehr als 2 Kunden hat. Man glaubt es manchmal nicht, aber ich habe gehört, dort arbeiten auch nur Menschen. ;) Vielleicht versuchst du es mal mit mal mit einem Anruf, und wenn du denen dort nicht dumm sondern sachlich kommst, wird dieses "Problem" wahrscheinlich auch ziemlich schnell aus der Welt sein.

Viele Grüße
Celtar

jedenfalls konnte ich bislang eigentlich auf diese Art fast alle Probleme lösen

CU
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[2.1.1.1] Späßle g'macht? Oder: Meint ihr das ernst?
doc-b antwortet auf hdontour
02.01.2004 20:19
Mal ehrlich: Habt ihr schon mal versucht, Cellway telefonisch zu ereichen? Warteschleife, nach ca 10 min: Bitte rufen Sie später noch einmal an! Und das bei einer 01805-Nummer!

Also bitte nur ernsthafte Ratschläge, ja! ;-)
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[2.1.1.1.1] hdontour antwortet auf doc-b
02.01.2004 20:24
Benutzer doc-b schrieb:
Mal ehrlich: Habt ihr schon mal versucht, Cellway telefonisch zu ereichen? Warteschleife, nach ca 10 min: Bitte rufen Sie später noch einmal an! Und das bei einer 01805-Nummer!

Also bitte nur ernsthafte Ratschläge, ja! ;-)

Das war mit jetzt der Spass wert ein paar Cent in den Sand zu setzen:

01805/45 84 58 angerufen, 3 mal läuten und dann war jemand von Cellway dran.

Und anderes kenn ich das auch nicht!
( nein stimmt nicht: Wenn gerade die Rechnungen verschickt wurden, dann kann man mal kurz in der Warteschleife hängen )
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[2.1.1.1.2] ibero2012 antwortet auf doc-b
02.01.2004 23:09
Benutzer doc-b schrieb:
Mal ehrlich: Habt ihr schon mal versucht, Cellway telefonisch zu ereichen? Warteschleife, nach ca 10 min: Bitte rufen Sie später noch einmal an! Und das bei einer 01805-Nummer!

Also bitte nur ernsthafte Ratschläge, ja! ;-)

Das ist seit ca. 4 Monaten nicht mehr der Fall. Es gibt jetzt ein Menüsystem und man ist in einer Minute durch.
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[2.1.1.1.2.1] doc-b antwortet auf ibero2012
03.01.2004 10:40
Stimmt! Und offensichtlich haben die auch die Kapazitäten erhöht! Ziehe alle Bemerkungen zurück! Hab halt nie Probleme mit der Rechnung! Nur einmal am Anfang halt.
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[2.1.1.1.3] kleines2004 antwortet auf doc-b
05.01.2004 19:45
Wenn du Montag oder Donnerstag und Freitag anrufst wirst du eher jemanden erreichen günstig ist auch Samstag vormittag.
PS: Wenn du schon Inkasso Briefe erhältst, kann dir CW keine Auskunft mehr geben.
Du hast bis zum ersten Inkasso Brief 4 Mahnungen erhalten und nwenn du darauf nicht reagiert hast, war das wohl ziemlich fahrlässig.
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[3] mäusle antwortet auf klausst
03.01.2004 18:51
was hast du denn für probleme mit der rechnung gehabt?? glaubst du nicht selber das sich das vielleicht durch einen anruf geklärt hätte?? selbst wenn, wie du sagst diese, deiner meinung fehlerhaft gewesen ist, und cellway ist bestimmt nicht bockig und sieht auch fehler ein, ist es kein grund es bis zu einem inkassobescheid kommen zulassen.
dann hast du es vielleicht irgendwann mal schwer wieder einen handyvertrag abzuschließen.
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[3.1] klausst antwortet auf mäusle
13.01.2004 17:41
>Hatte bei Cellway im Frühjahr einen Mobilfunkvertrag T-D1
>abgeschlossen.
>
>Da leider schon die ersten Rechnungen fehlerhaft waren und Cellway auf
>Nachfragen nicht antwortete, hatte ich denn den Vertrag mit Hinweis
>auf das Urteil des Amtsgericht Frankfurt (Oder) 2.2 C 307/00
>außerordentlich gekündigt.
>
>Gibt es hier weitere, ähnliche Urteile?
>[...]

Nach langem Überlegen haben meine Frau und auch ich uns entschieden, die Forderung von Cellway bzw. Real-Inkasso zu überweisen.

Hintergrund:
Wir wollen 'Ruhe' haben und uns nicht mehr über das aus unserer Sicht nach wie vor sehr fragliche Geschäftsgebahren der
mobilcom-Firmengruppe ärgern.

Wir schätzen das Prozeßrisiko auf 50/50 ein, was uns entlasten könnte, es könnte aber auch sein, daß wir auf allen zusätzlichen Kosten 'sitzen' bleiben.

Das Internet wie auch dieses Forum haben uns informativ leider nicht helfen können, auch nicht unsere letztendliche Entscheidung beeinflussen können.

Wir möchten in der Zukunft auch gern einen Kredit aufnehmen können und wollen somit keine negativen Schufa-Einträge provizieren.

Auch möchten wir in der nahen Zukunft wieder einen Mobilfunkvertrag unterschreiben und können uns aus diesem Grund keine negativen Einträge in irgendwelchen Datenbanken leisten.

Die zusätzliche, ungeplante Ausgabe ärgert uns natürlich maßlos, aber wir sehen momentan für uns keine bessere Möglichkeit. Eine Rechtsschutzversicherung existiert leider nicht.

Ob unsere Entscheidung richtig war, wird die Zukunft dann zeigen.


Es grüßt
Klaus
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[3.1.1] wurschtelsepp antwortet auf klausst
26.01.2004 20:09
Hallo liebe Mitleidende,

Cellway ist der unseriöseste Laden, den ich je kennengelernt habe. Die Rechnungen und Abbuchungen waren von Anfang an falsch, ein Anruf bei der teuren Hotline hat außer Spesen nichts gebracht, danach habe ich dann etliche Mails und Briefe geschrieben. Um niemanden mit zu vielen Details zu langweilen, hier nur die 'Highlights':

- Der Händler wirbt mit 'ohne Anschlußgebühr', stellt saubere Rechnung und verspricht, Cellway werde erst nach Aufbrauch des gesamten Startguthabens die erste Abbuchung vornehmen.
- Nur zwei Wochen später hat Cellway schon die erste Abbuchung vorgenommen und natürlich Anschlußgebühren berechnet.

- Reklamationen werden mit völlig unpassenden Kommentaren beantwortet (was interessiert es mich, wann die ihr Geld vom Händler bekommen?)
- Weitere Reklamationen werden ignoriert
- Man wird unzutreffenderweise an den Händler verwiesen, der aber - o Wunder! - die Cellway-Hotline als Kontakt angibt
- Nach dem siebten Schreiben gibt man ein nie eingelöstes Zahlungsversprechen ab und gibt vor, nicht mehr zu reagieren.
- Nach dem ACHTEN Schreiben per Mail bzw. Brief behauptet man, man hätte von den aufgelaufenen Abrechnungsdifferenzen erst jetzt erfahren (das ist eine glatte Lüge!) und man bezeichnet die ganzen vorhergehenden Aktionen (m.E. arglistige Täuschung) als 'übliches Geschäftsgebaren'.
- Nachdem man erst von den Pflichten aus den Zusagen des Händlers nichts wissen wollte, macht man sich im Zuge der Vertragsrückabwicklung dessen Rechte wie selbstverständlich zu eigen. Rechtliche Begründung wird verweigert (meines Erachtens klarer Betrug!).
- Datenschutzvorschriften (Auskunftspflicht, verhängte Datensperre, Verbot jeglicher Datenweitergabe usw.) werden fortdauernd missachtet - leider kein Straftatbestand.

- Nachdem man dann auch noch unverschämterweise über die Menge des ausschließlich selbst verschuldeten Schriftverkehrs mault und sich 'schickaniert' fühlt, sendet man eine 'Zahlungserinnerung' zur Rückzahlung der selbst geleisteten Rückabwicklung!

Die Story ist also immer noch nicht zu Ende (sie dauert ja auch erst 8 Monate) - ich habe im übrigen Strafanzeige erstattet und die Datenschutzbehörde eingeschaltet.

Mein Fazit: NIEMALS wieder Cellway oder Mobilcom!

Ansonsten Vorschlag: was haltet Ihr davon, wenn sich jeder Geschädigte eine Mobilcom-Aktie kauft und zur Hauptversammlung der Mobilcom beantragt, Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern? Die dulden nämlich ein Verhalten, bei dem die Tochter Cellway wegen ein paar Euro mehrere hundert Euro Bearbeitungskosten zum Fenster hinausschmeißt.

Man braucht keine Wunder zu erwarten, die Herrschaften werden natürlich entlastet werden, aber die Aktion wäre wenigstens publikumswirksam. Und sie verursacht Kosten, das ist wohl der einzige Punkt, der diesem Laden irgendwann weh tun könnte.

Liebe Grüße
der wurschtelsepp
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[3.1.1.1] cellwex antwortet auf wurschtelsepp
05.02.2004 23:33
Da hilft alles nix.
Cellway gibt es ja seit mehr als einem Jahr eigentlich nicht mehr und bereits vorher war das Servicelevel erheblich gesunken.
Meine eigene Erfahrung: Proteste, Widersprüche, entzogene Einzugsermächtigungen werden nicht beachtet, bestenfalls erhält man als Antwort nichtssagende Formeln ohne Bezug auf die vorgetragenen Sachverhalte. Wenn man die Zahlung verweigert, schaltet der Vertragspartner (Partner?) irgendwann ein Inkassobüro ein, aber die bereits vorgetragenen Argumente hat immer noch niemand wahrgenommen.
Einzige Lösung: Kündigen, keine Gespräche mehr führen, in den sauren Apfel beißen und die GG bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen. Sicherheitshalber bei Bedarf eine Rücklastschrift veranlassen, dann wird vorerst nicht weiter abgebucht. Oder 'unbekannt verziehen'.
Traurig.

Grüße
Ulf
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[3.1.1.1.1] wurschtelsepp antwortet auf cellwex
10.02.2004 23:46
Benutzer cellwex schrieb:
Da hilft alles nix. Cellway gibt es ja seit mehr als einem Jahr eigentlich nicht mehr und bereits vorher war das Servicelevel erheblich gesunken. Meine eigene Erfahrung: Proteste, Widersprüche, entzogene Einzugsermächtigungen werden nicht beachtet, bestenfalls erhält man als Antwort nichtssagende Formeln ohne Bezug auf die vorgetragenen Sachverhalte. Wenn man die Zahlung verweigert, schaltet der Vertragspartner (Partner?) irgendwann ein Inkassobüro ein, aber die bereits vorgetragenen Argumente hat immer noch niemand wahrgenommen.
Einzige Lösung: Kündigen, keine Gespräche mehr führen, in den sauren Apfel beißen und die GG bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen. Sicherheitshalber bei Bedarf eine Rücklastschrift veranlassen, dann wird vorerst nicht weiter abgebucht. Oder 'unbekannt verziehen'.
Traurig.

Grüße
Ulf
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[3.1.1.1.2] wurschtelsepp antwortet auf cellwex
10.02.2004 23:54
Naja, es gibt natürlich schon einige Möglichkeiten, wie man dem Laden Ärger und damit materiellen Schaden zufügen kann. Klar bauen die darauf, dass sich 99% aller reklamierenden Kunden abschrecken lassen, aber ich bin aus dem Vertrag herausgekommen. Es hat mich zwar etliche Mails und Schreiben gekostet - aber wenn alle Unzufriedenen hartnäckig genug wären, müsste der Laden irgendwann lernen oder (endlich??) doch pleite gehen. Für ein Unternehmen, das angeblich letztes Jahr so gut wie Konkurs war, ist das uneinsichtige und verschwenderische Verhalten sowieso schon nicht mehr fassbar!

Zu konkreten Aktionen:
Datensperre verhängen, Auskunft gemäß BDSG anfordern, bei ausbleibender Antwort erinnern und dann Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein.
Ungerechtfertigte Forderungen: Schreiben an die Wirtschaftsprüfer (Price Waterhouse - s. Geschäftsbericht Mobilcom AG) wegen nicht korrekter Bilanzierung
Bei hartnäckigem Leugnen von Pflichten, ungerechtfertigtem Abwimmeln: Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung und Betrug
Schreiben immer direkt an Gecshäftsleitung und per Einschreiben.

Ok, jeder muß selbst wissen, ob er sich den Aufwand aufhalsen will oder - zur Freude von Cellway - nachgibt. Ich habe mich jedenfalls entschieden, dagegenzuhalten.

Viele Grüße vom wurschtelsepp

Benutzer cellwex schrieb:
Da hilft alles nix. Cellway gibt es ja seit mehr als einem Jahr eigentlich nicht mehr und bereits vorher war das Servicelevel erheblich gesunken. Meine eigene Erfahrung: Proteste, Widersprüche, entzogene Einzugsermächtigungen werden nicht beachtet, bestenfalls erhält man als Antwort nichtssagende Formeln ohne Bezug auf die vorgetragenen Sachverhalte. Wenn man die Zahlung verweigert, schaltet der Vertragspartner (Partner?) irgendwann ein Inkassobüro ein, aber die bereits vorgetragenen Argumente hat immer noch niemand wahrgenommen.
Einzige Lösung: Kündigen, keine Gespräche mehr führen, in den sauren Apfel beißen und die GG bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen. Sicherheitshalber bei Bedarf eine Rücklastschrift veranlassen, dann wird vorerst nicht weiter abgebucht. Oder 'unbekannt verziehen'.
Traurig.

Grüße
Ulf
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[3.1.1.2] Arnie31 antwortet auf wurschtelsepp
10.02.2004 18:41
Benutzer wurschtelsepp schrieb:
Hallo liebe Mitleidende,

Cellway ist der unseriöseste Laden, den ich je kennengelernt habe. Die Rechnungen und Abbuchungen waren von Anfang an falsch, ein Anruf bei der teuren Hotline hat außer Spesen nichts gebracht, danach habe ich dann etliche Mails und Briefe geschrieben. Um niemanden mit zu vielen Details zu langweilen, hier nur die 'Highlights':

- Der Händler wirbt mit 'ohne Anschlußgebühr', stellt saubere Rechnung und verspricht, Cellway werde erst nach Aufbrauch des gesamten Startguthabens die erste Abbuchung vornehmen.
- Nur zwei Wochen später hat Cellway schon die erste Abbuchung vorgenommen und natürlich Anschlußgebühren berechnet.

- Reklamationen werden mit völlig unpassenden Kommentaren beantwortet (was interessiert es mich, wann die ihr Geld vom Händler bekommen?)
- Weitere Reklamationen werden ignoriert
- Man wird unzutreffenderweise an den Händler verwiesen, der aber - o Wunder! - die Cellway-Hotline als Kontakt angibt
- Nach dem siebten Schreiben gibt man ein nie eingelöstes Zahlungsversprechen ab und gibt vor, nicht mehr zu reagieren.
- Nach dem ACHTEN Schreiben per Mail bzw. Brief behauptet man, man hätte von den aufgelaufenen Abrechnungsdifferenzen erst jetzt erfahren (das ist eine glatte Lüge!) und man bezeichnet die ganzen vorhergehenden Aktionen (m.E. arglistige Täuschung) als 'übliches Geschäftsgebaren'.
- Nachdem man erst von den Pflichten aus den Zusagen des Händlers nichts wissen wollte, macht man sich im Zuge der Vertragsrückabwicklung dessen Rechte wie selbstverständlich zu eigen. Rechtliche Begründung wird verweigert (meines Erachtens klarer Betrug!).
- Datenschutzvorschriften (Auskunftspflicht, verhängte Datensperre, Verbot jeglicher Datenweitergabe usw.) werden fortdauernd missachtet - leider kein Straftatbestand.

- Nachdem man dann auch noch unverschämterweise über die Menge des ausschließlich selbst verschuldeten Schriftverkehrs mault und sich 'schickaniert' fühlt, sendet man eine 'Zahlungserinnerung' zur Rückzahlung der selbst geleisteten Rückabwicklung!

Die Story ist also immer noch nicht zu Ende (sie dauert ja auch erst 8 Monate) - ich habe im übrigen Strafanzeige erstattet und die Datenschutzbehörde eingeschaltet.

Mein Fazit: NIEMALS wieder Cellway oder Mobilcom!

Ansonsten Vorschlag: was haltet Ihr davon, wenn sich jeder Geschädigte eine Mobilcom-Aktie kauft und zur Hauptversammlung der Mobilcom beantragt, Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern? Die dulden nämlich ein Verhalten, bei dem die Tochter Cellway wegen ein paar Euro mehrere hundert Euro Bearbeitungskosten zum Fenster hinausschmeißt.

Man braucht keine Wunder zu erwarten, die Herrschaften werden natürlich entlastet werden, aber die Aktion wäre wenigstens publikumswirksam. Und sie verursacht Kosten, das ist wohl der einzige Punkt, der diesem Laden irgendwann weh tun könnte.

Liebe Grüße
der wurschtelsepp

Wann hat der Laden seine Hauptversammlung? Ich bin dabei.

Grüße,

Arnie31.
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[3.1.1.2.1] wurschtelsepp antwortet auf Arnie31
11.02.2004 00:09
Die HV letztes Jahr war am 26.5. - also dieses Jahr wahrscheinlich wieder um den gleichen Dreh. Ich habe zuletzt die Wirtschaftsprüfer wegen Bilanzunregelmäßigkeiten (Bilanzierung frei erfundener Forderungen, im Lagebericht zu erwähnende Geschäftsrisiken, Verschwendung von Aktionärsgeldern etc.) per Einschreiben informiert - mal sehen, was von dort für Reaktionen kommen.

Wenn wir Anträge zur HV einreichen wollen, müssten wir das ca. 2 Monate vor der HV in die Wege leiten. Jeder Antragsteller braucht mindestens eine Mobilcom-Aktie im Depot. Da liegt natürlich der Haken - man muß z.Zt. ca. Euro 16,30 plus Bankgebühren mindestens investieren, um antragsberechtigt zu sein.

Die Beschwerde an die Wirtschaftsprüfer ist natürlich auch ohne diese Aktie möglich.

Viele Grüße vom wurschtelsepp

Benutzer Arnie31 schrieb:
Benutzer wurschtelsepp schrieb:
Ansonsten Vorschlag: was haltet Ihr davon, wenn sich jeder Geschädigte eine Mobilcom-Aktie kauft und zur Hauptversammlung der Mobilcom beantragt, Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern? Die dulden nämlich ein Verhalten, bei dem die Tochter Cellway wegen ein paar Euro mehrere hundert Euro Bearbeitungskosten zum Fenster hinausschmeißt.

Man braucht keine Wunder zu erwarten, die Herrschaften werden natürlich entlastet werden, aber die Aktion wäre wenigstens publikumswirksam. Und sie verursacht Kosten, das ist wohl der einzige Punkt, der diesem Laden irgendwann weh tun könnte.

Liebe Grüße
der wurschtelsepp

Wann hat der Laden seine Hauptversammlung? Ich bin dabei.

Grüße,

Arnie31.
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[3.1.1.2.1.1] Arnie31 antwortet auf wurschtelsepp
17.02.2004 18:08
Hallo lieber Wurschtelsepp und alle weiteren Betroffenen,

Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung der mobilcom AG (z.B. zur Entlastung des Vorstands, etc.) können auskunftsgemäß an folgende Adresse gerichtet werden:

mobilom AG
HV-Management
Hollerstraße 126

24782 Büdelsdorf

Fax: 04331 - 692025

Eventuelle Gegenanträge sollten aber erst nach Einladung zur ordentlichen HV und Veröffentlichung der Tagesordnungspunkte eingereicht werden.

Diese Gegenanträge werden in ihrem Wortlaut und in der zeilichen Reihenfolge ihres Eingangs u.a. auf der Internetseite der mobilcom AG unter Investor Relations / Hauptversammlungen veröfentlicht.


Viele Grüße,

Arnie.

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[3.1.1.3] filippa antwortet auf wurschtelsepp
18.02.2004 17:24
Kein Beitrag