Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

telefonisch zugesicherter Tarif


17.05.2004 16:25 - Gestartet von vincentgdg
Hallo.

Ich bin seit einigen Jahren Kunde bei zuerst D-Plus, dann Cellway, jetzt Mobilcom.
Vor 2 Monaten habe ich meinen Vertrag gekündigt, er läuft Mai 2005 aus.

Nun wurde ich letzten Monat von einer Dame von Cellway angerufen, die mich fragte, wie sie mich denn als Kunden halten könne.

Sie bot mir also ein neues Handy an und meinte, ich könne auch einen Tarif namens Relax 100 für €25 pro Monat buchen.

Nun weiß ich, daß bei T-Mobil, den Erfindern von Relax 100, die 100 Inklusivminuten nicht bei Anrufen in andere Mobilnetze gelten, sondern man muß diese extra zahlen. Das hatte ich mal woanders nachgelesen.

Ich fragte die Dame also, ob das so stimme, und ihre Antwort war in etwa: 'Nein, ich sehe hier keinerlei Einschränkungen in meinen Unterlagen'.
Auf meine Anmerkung, daß ich anderes gelesen habe und ob sie sicher sei, meinte sie, sie sei sich sicher. Ich sagte noch einmal direkt: 'Ich kann also mit den Inklusivminuten z.B. nach D2 telefonieren? Denn das haben alle meine Bekannten.' Und von ihr kam ein 'ja'.

Ich sagte also, unter diesen Umständen stimme ich einer Vertragsverlängerung zu.

Knapp 14 Tage später erhielt ich per Versand das neue Handy, mit der Bemerkung, hiermit sei mein Vertrag um 2 Jahre verlängert worden, aber nichts über einen Tarifwechsel.

Ich schrieb daraufhin eine Email an die angegebene Kontaktadresse, auf die ich aber auch nach einer Woche keinerlei Antwort erhielt.

Mein Anruf bei der nicht gerade günstigen 01805-Hotline erbrachte mir beim ersten Versuch nach Warteschleife von 3 Min. nur noch ein Rauschen in der Leitung, beim zweiten Versuch nach wieder ca. 3 Min. eine Dame, der ich das oben Geschilderte beschrieb.

Ihre erste Reaktion war: 'Dabei war ich nicht dabei.'
Ich dachte, ich höre nicht recht! Ich meinte: 'Natürlich waren Sie nicht dabei, mich hat ja auch eine Kollegin angerufen und mir diesen Tarif zugesichert.'

Darauf sie: 'Na, da steht ja Aussage gegen Aussage.'

Sie schaute nach, und für mich war der 'normale' T-Mobil Relax-100 Tarif ab 01.06.2004 eingetragen.

Als ich ihr abermals erklären wollte, daß ich diesen Tarif NICHT angeboten bekommen hätte, sondern einen ähnlichen mit dem Zusatz, daß es für alle Mobilfunknetze gilt, unterbrach sie mich unwirsch mit den Worten: 'Also wollen Sie den Tarif nicht?'

Ich entgegnete, daß ich den eingetragenen Tarif allerdings nicht wolle, da er nicht der Absprache entspreche.
Sie schaltete mich in die Warteschleife, wo ich ca. 10 Min. wartete - bis ich dann das Besetztzeichen hörte.

Tja, was mache ich nun?
Ich sehe nicht ein, daß solche Leute am Telefon das Blaue vom Himmel erzählen können, nur damit Kunden ja sagen, und hinterher wissen sie von nix.

Was ist, wenn ich der Vertragsverlängerung wegen Nichteinhaltung widerspreche? Muß ich das neue Handy zurückschicken? Muß ich einen anderen Tarifvorschlag annehmen?

Für nützliche Tips bedanke ich mich im voraus.

Gruß
Thomas
Menü
[1] handytim antwortet auf vincentgdg
17.05.2004 16:48
Hallo!

Das ist schlecht, kam Dir das nicht gleich spanisch vor? Kenne auch einen solchen Fall, allerdings von Vodafone:

Jemand hat seinen Vertrag gekündigt und es rief ein Hotliner an und sagte er könne doch seine Karte weiternutzen und er bekommt einen anderen Tarif mit einem Bonus: 29 Cent in alle Handynetze rund um die Uhr. Kein Wunder, dass Vodafone bis jetzt nichts schriftlich bestätigt hat!

Vermutlich machen dies einige Hotliner, da sie eine Provision je abgeschlossenen Vertrag (bzw pro "Nicht-Kündigung") bekommen. Und, da sich kaum einer den Namen merken kann denken sie wohl auch, dass das ganze für sie recht sicher ist.

Ciao
Tim
Menü
[1.1] vincentgdg antwortet auf handytim
17.05.2004 16:57
Benutzer handytim schrieb:
Vermutlich machen dies einige Hotliner, da sie eine Provision je abgeschlossenen Vertrag (bzw pro 'Nicht-Kündigung') bekommen. Und, da sich kaum einer den Namen merken kann denken sie wohl auch, dass das ganze für sie recht sicher ist.

Eben, wer schreibt sich als Laie schon den Namen auf, man glaubt doch, daß die Leute wissen, wovon sie reden.

Allerdings ist in jedem vernünftigen CRM-System vermerkt, welche Kollegen einen Kunden bisher angerufen haben, und nach Aussage eines Bekannten muß sogar ein Gesprächsprotokoll abgelegt werden. Es ist also ein Leichtes, zumindest herauszufinden, wer die Dame war. Ob sie wahrheitsgemäß protokolliert hat, ist dann die nächste Frage.

Gruß
Thomas
Menü
[1.1.1] spacekid03 antwortet auf vincentgdg
17.05.2004 17:12
Eigentlich soll bei allen Calls die bei der Kundenbetreuung ankommen bzw zum Kunden führen ein eintrag über das gespräch gemacht werden.Aber einige Hotliner bei der Mobilcom machen es leider nicht,ich spreche aus eigener erfahrung da ich weit über 2 Jahre für die Mobilcom in einem Shop gearbeitet habe und mir es öfters passiert ist das kein eintrag von der Hotline über ein gespräch gemacht worden ist.
also kopf hoch es kann nur schlimmer werden
Menü
[2] dianaseck antwortet auf vincentgdg
18.05.2004 11:46
Wenn die link können, kannst Du das doch auch, oder?

Du hast schriftlich gekündigt - aber nur mündlich verlängert.

Schick denen einfach mal ein freundliches Schreiben, warum Sie Deinen Vertrag verlängert haben - das hast Du niemals beantragt.
(empfehlenswert per Einschreiben...)

Du bestehst auf Deine zugesandte Kündigung zum Mai 2005.

Wenn Sie dann sagen, dass da eine Verlängerung telefonisch vorgenommen wurde, kannst Du sagen - ja, Du wärst wohl angerufen worden "Wie war denn gleich der Name der Kollegin?" ;-) - aber Du hättest nicht zugestimmt.

liebe Grüsse,
Diana
Menü
[3] pistazienfresser antwortet auf vincentgdg
18.05.2004 12:32
Benutzer vincentgdg schrieb:
Hallo.

Ich bin seit einigen Jahren Kunde bei zuerst D-Plus, dann Cellway, jetzt Mobilcom.
Vor 2 Monaten habe ich meinen Vertrag gekündigt, er läuft Mai 2005 aus.

Nun wurde ich letzten Monat von einer Dame von Cellway angerufen, die mich fragte, wie sie mich denn als Kunden halten könne.

Sie bot mir also ein neues Handy an und meinte, ich könne auch einen Tarif namens Relax 100 für €25 pro Monat buchen.

Nun weiß ich, daß bei T-Mobil, den Erfindern von Relax 100, die 100 Inklusivminuten nicht bei Anrufen in andere Mobilnetze gelten, sondern man muß diese extra zahlen. Das hatte ich mal woanders nachgelesen.

Ich fragte die Dame also, ob das so stimme, und ihre Antwort war in etwa: 'Nein, ich sehe hier keinerlei Einschränkungen in meinen Unterlagen'.
Auf meine Anmerkung, daß ich anderes gelesen habe und ob sie sicher sei, meinte sie, sie sei sich sicher. Ich sagte noch einmal direkt: 'Ich kann also mit den Inklusivminuten z.B. nach D2 telefonieren? Denn das haben alle meine Bekannten.' Und von ihr kam ein 'ja'.

Ich sagte also, unter diesen Umständen stimme ich einer Vertragsverlängerung zu.

Knapp 14 Tage später erhielt ich per Versand das neue Handy, mit der Bemerkung, hiermit sei mein Vertrag um 2 Jahre verlängert worden, aber nichts über einen Tarifwechsel.

Ich schrieb daraufhin eine Email an die angegebene Kontaktadresse, auf die ich aber auch nach einer Woche keinerlei Antwort erhielt.

Mein Anruf bei der nicht gerade günstigen 01805-Hotline erbrachte mir beim ersten Versuch nach Warteschleife von 3 Min. nur noch ein Rauschen in der Leitung, beim zweiten Versuch nach wieder ca. 3 Min. eine Dame, der ich das oben Geschilderte beschrieb.

Ihre erste Reaktion war: 'Dabei war ich nicht dabei.' Ich dachte, ich höre nicht recht! Ich meinte: 'Natürlich waren Sie nicht dabei, mich hat ja auch eine Kollegin angerufen und mir diesen Tarif zugesichert.'

Darauf sie: 'Na, da steht ja Aussage gegen Aussage.'

Sie schaute nach, und für mich war der 'normale' T-Mobil Relax-100 Tarif ab 01.06.2004 eingetragen.

Als ich ihr abermals erklären wollte, daß ich diesen Tarif NICHT angeboten bekommen hätte, sondern einen ähnlichen mit dem Zusatz, daß es für alle Mobilfunknetze gilt, unterbrach sie mich unwirsch mit den Worten: 'Also wollen Sie den Tarif nicht?'

Ich entgegnete, daß ich den eingetragenen Tarif allerdings nicht wolle, da er nicht der Absprache entspreche. Sie schaltete mich in die Warteschleife, wo ich ca. 10 Min. wartete - bis ich dann das Besetztzeichen hörte.

Tja, was mache ich nun?
Ich sehe nicht ein, daß solche Leute am Telefon das Blaue vom Himmel erzählen können, nur damit Kunden ja sagen, und hinterher wissen sie von nix.

Was ist, wenn ich der Vertragsverlängerung wegen Nichteinhaltung widerspreche? Muß ich das neue Handy zurückschicken? Muß ich einen anderen Tarifvorschlag annehmen?

Für nützliche Tips bedanke ich mich im voraus.

Gruß
Thomas
Hi Thomas,
hier meine (völlig unverbindliche) Meinung:
Dass der Vertrag verlängert wurde, ist für die Mobilfunkfirma nützlich, also hat sie es zu beweisen.
Wenn du sagst, dass du nur einer Verlängerung mit Inklusivminuten zugestimmt hast, dann ist entweder keine Verlängerung (nicht übereinstimmende Erklärungen) oder eine Verlängerung zu deinen Bedingungen zustandegekommen.
Wenn die Firma eine Verlängerung zu ihren Bedingungen will, dann muss sie meiner Meinung nach einen Konsens beweisen. Wenn du eine Verlängerung zu deinen Bedingungen willst, müsstest du diese Abrede allerdings beweisen.

Außerdem kannst du auch noch ein Widerrufsrecht geltend machen, Ich sehe hier keine Anhaltspunke, warum hier kein Fernabsatzvertrag im Sinne der §§ 313 b folgende, 355 BGB vorliegen sollte. Dann hast du ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Falls sie dich richtig belehrt haben, 14 Tage lang nach der Lieferung der Ware (sollte hier bei dem verbundenen Verträgen Handy und Mobilfunk wohl ausschlaggebender Termin sein). Meist wird aber nicht richtig belehrt.
Deine Mail sollte aber auch zumindest ein Widerruf des angeblich geschlossenen Vertrages darstellen. Denn es wird deutlich, dass du keinen Standard-Vertrag haben willst. Und für Unkarheieiten am Telefon usw. dürften ja gerade die Fernabsatzregelungen gemacht worden sein.
vgl. zu den §§
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/__312b.html
usw.
Im Übrigen könnte auch eine Anzeige wegen (wohl vollendenten) Betruges etwas bewirken.
Viel Erfolg
pistazienfresser
Menü
[3.1] vincentgdg antwortet auf pistazienfresser
18.05.2004 21:16
Benutzer pistazienfresser schrieb:

Außerdem kannst du auch noch ein Widerrufsrecht geltend machen, Ich sehe hier keine Anhaltspunke, warum hier kein Fernabsatzvertrag im Sinne der §§ 313 b folgende, 355 BGB vorliegen sollte. Dann hast du ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Falls sie dich richtig belehrt haben, 14 Tage lang nach der Lieferung der Ware (sollte hier bei dem verbundenen Verträgen Handy und Mobilfunk wohl ausschlaggebender Termin sein). Meist wird aber nicht richtig belehrt.

Ich bin ja überhaupt nicht belehrt worden!
Mir wurde lediglich am Telefon gesagt, daß ich ein kostenloses Handy bekomme, wenn ich den Vertrag verlängere, wobei ich mir einen neuen Tarif aussuchen kann.

Bei Lieferung des Handys lag nur ein Lieferschein bei, per Post bekam ich gleichzeitig eine Auftragsbestätigung über eine Vertragsverlängerung. Es gab weder einen Vertrag, in dem stand, was für einen Tarif ich zu welchen Konditionen abgeschlossen habe, noch, daß das Handy nur mit Verlängerung des Vertrages kostenlos sei. AGB wurden ebenfalls nicht mitgeliefert und auch nicht auf diese verwiesen. Von einem Widerrufsrecht wurde ebenfalls nichts erwähnt.

Wenn ich jetzt der Vertragsverlängerung wegen Nichteinhaltung von Seiten der mobilcom aus widerspreche, was passiert dann mit dem neuen Handy? Über eventuelle Kosten ohne eine Vertragsverlängerung wurde mir ja nichts gesagt.

Ist das Handy durch das Verhalten des Providers in mein Eigentum übergegangen?

Gruß
Thomas
Menü
[3.1.1] pistazienfresser antwortet auf vincentgdg
19.05.2004 10:24
Benutzer vincentgdg schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:

Außerdem kannst du auch noch ein Widerrufsrecht geltend machen,
Ich sehe hier keine Anhaltspunke, warum hier kein Fernabsatzvertrag im Sinne der §§ 313 b folgende, 355 BGB vorliegen sollte. Dann hast du ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Falls sie dich richtig belehrt haben, 14 Tage lang nach der Lieferung der Ware (sollte hier bei dem verbundenen Verträgen Handy und Mobilfunk wohl ausschlaggebender Termin sein). Meist wird aber nicht richtig belehrt.

Ich bin ja überhaupt nicht belehrt worden!
Mir wurde lediglich am Telefon gesagt, daß ich ein kostenloses Handy bekomme, wenn ich den Vertrag verlängere, wobei ich mir einen neuen Tarif aussuchen kann.

Bei Lieferung des Handys lag nur ein Lieferschein bei, per Post bekam ich gleichzeitig eine Auftragsbestätigung über eine Vertragsverlängerung. Es gab weder einen Vertrag, in dem stand, was für einen Tarif ich zu welchen Konditionen abgeschlossen habe, noch, daß das Handy nur mit Verlängerung des Vertrages kostenlos sei. AGB wurden ebenfalls nicht mitgeliefert und auch nicht auf diese verwiesen. Von einem Widerrufsrecht wurde ebenfalls nichts erwähnt.

Wenn ich jetzt der Vertragsverlängerung wegen Nichteinhaltung von Seiten der mobilcom aus widerspreche, was passiert dann mit dem neuen Handy? Über eventuelle Kosten ohne eine Vertragsverlängerung wurde mir ja nichts gesagt.

Ist das Handy durch das Verhalten des Providers in mein Eigentum übergegangen?

Gruß
Thomas
Hi Thomas,
meine unverbindliche Meinung:
das Handy musst du zurückgeben, wenn die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht wird, weil beides miteinander verbundene Verträge sind. Dass das Handy dir übereignet wurde, ändert daran nichts.
Viel Erfolg
pistazienfresser

Menü
[3.1.1.1] vincentgdg antwortet auf pistazienfresser
24.05.2004 20:43
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi Thomas, meine unverbindliche Meinung:
das Handy musst du zurückgeben, wenn die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht wird, weil beides miteinander verbundene Verträge sind. Dass das Handy dir übereignet wurde, ändert daran nichts.
Viel Erfolg
pistazienfresser


Hallo.

Ich erinnere mich an einige Fälle vor Jahren, als Handys noch neu waren. Damals verkauften wir diese Handys in der Telefonabteilung unseres Marktes. Der Kunde sollte laut Anweisung das Handy erst ausgeliefert bekommen, wenn online der Vertrag bestätigt wurde.
Da es jedoch teilweise mehr als eine Stunde dauerte, gaben einige Verkäufer die Handys samt Rechnung - vermindert um die Provision - an die Kunden heraus, in dem Glauben, die Freischaltung erfolge in der nächsten Zeit.
Die Kunden bezahlten also die Handys an der Kasse und gingen nach Hause. Stunden später erfolgte dann aber die Ablehnung des Vertrages aus welchen Gründen auch immer.

Der Marktleiter selbst meinte, er habe Pech gehabt, denn wenn die Handys erst einmal an die Kunden abgegeben wurden, seien sie auch in deren Besitz übergegangen, egal ob der Vertrag mit dem Provider zustande kam - zumal sie ja auch eine Rechnung, wenn auch viel zu gering, bezahlt hatten.

In meinem Fall verhält es sich doch ähnlich, zumal ich nicht schriftlich in irgendeinen Vertrag eingewilligt habe, mit dem ich bestätigt hätte, daß ich das Handy wieder zurückgeben müsse, sollte der Vertrag über den Tarif nicht zustandekommen.
Mir wurde ja nicht einmal ein normaler Verkaufspreis genannt, es wurde mir einfach ein Handy geliefert zusammen mit einem Lieferschein.

Eine Bekannte von mir hat sich auch kürzlich ein Handy 'gekauft' zusammen mit einem Laufzeitvertrag. Auch sie bekam keinerlei Rechnung, sondern lediglich einen Lieferschein. Ist das Handy dann etwa als Leihgabe zu sehen, bis der Laufzeitvertrag ausläuft? Wie verhält es sich hier?

Nehmen wir einmal an, ich gebe das Handy zurück - ich werde eh ein anderes bekommen von dem neuen Provider.
Was ist, wenn das Handy dann Gebrauchsspuren aufweist oder die Verpackung nicht mehr vorhanden ist? Ich ging ja in gutem Glauben davon aus, daß der Provider den zugesagten Tarif auch einhält.

Gruß
Thomas

Menü
[3.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf vincentgdg
25.05.2004 15:39
Hi vincentgdg,
Benutzer vincentgdg schrieb:

...
Hallo.

Ich erinnere mich an einige Fälle vor Jahren, als Handys noch neu waren. Damals verkauften wir diese Handys in der Telefonabteilung unseres Marktes. Der Kunde sollte laut Anweisung das Handy erst ausgeliefert bekommen, wenn online der Vertrag bestätigt wurde.
Da es jedoch teilweise mehr als eine Stunde dauerte, gaben einige Verkäufer die Handys samt Rechnung - vermindert um die Provision - an die Kunden heraus, in dem Glauben, die Freischaltung erfolge in der nächsten Zeit.
Die Kunden bezahlten also die Handys an der Kasse und gingen nach Hause. Stunden später erfolgte dann aber die Ablehnung des Vertrages aus welchen Gründen auch immer.

Der Marktleiter selbst meinte, er habe Pech gehabt, denn wenn die Handys erst einmal an die Kunden abgegeben wurden, seien sie auch in deren Besitz übergegangen, egal ob der Vertrag mit dem Provider zustande kam - zumal sie ja auch eine Rechnung, wenn auch viel zu gering, bezahlt hatten.
Das Ablehnungsrisiko lag wohl auch in der Risikospäre des Marktes.


In meinem Fall verhält es sich doch ähnlich, zumal ich nicht schriftlich in irgendeinen Vertrag eingewilligt habe, mit dem ich bestätigt hätte, daß ich das Handy wieder zurückgeben müsse, sollte der Vertrag über den Tarif nicht zustandekommen. Mir wurde ja nicht einmal ein normaler Verkaufspreis genannt, es wurde mir einfach ein Handy geliefert zusammen mit einem Lieferschein.

Eine Bekannte von mir hat sich auch kürzlich ein Handy 'gekauft' zusammen mit einem Laufzeitvertrag. Auch sie bekam keinerlei Rechnung, sondern lediglich einen Lieferschein. Ist das Handy dann etwa als Leihgabe zu sehen, bis der Laufzeitvertrag ausläuft? Wie verhält es sich hier?
Kannst es ja versuchen, die Sache auszufechten und mit einem ersten Urteil in einem solchen Fall deinen Beitrag zur Rechtsklarheit leisten.
Sicherlich lässt sich auch deine Position gut vertreten.
Wenn dir bei der Hotline gesagt wurde, dass die Bedingungen des Vertrages andere seinen, dann dürfte das Risiko des Widerrufes auch bei der Mobilfunkfirma liegen.
Insbesondere kann man vielleicht sogar argumentieren, dass ein Vertrag zu den von dir gewünschten Bedingungen zustande gekommen ist (Vorrang der Individualabrede vor AGB, § 305 BGB).
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/__305b.html
Das wäre aber wohl von dir zu beweisen.
Im Zweifel wird aber die Sympatie des Richters nicht unbedingt auf deiner Seite sein, wenn er das Gefühl haben sollte, du wolltest nur ein Handy umsonst und er muss sich darum mit einer solchen Sache beschäftigen.

Nehmen wir einmal an, ich gebe das Handy zurück - ich werde eh ein anderes bekommen von dem neuen Provider.
Was ist, wenn das Handy dann Gebrauchsspuren aufweist oder die Verpackung nicht mehr vorhanden ist? Ich ging ja in gutem Glauben davon aus, daß der Provider den zugesagten Tarif auch einhält.
Über die Folgen des Widerrufs steht Lustiges im Gesetz bei § 357 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/__357.html
"...
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht."

Die Folgen eines wegen nicht übereinstimmender Erklärungen nicht zu Stande gekommen Vertrages richten sich nach Bereicherungsrecht (§§ 812 folgende BGB), die Folgen einer Anfechtung wegen Täuschung richten sich nach Anfechtungsrecht und Bereichrungsrecht usw........
Wenn du deinen Fall in allen Einzelheiten und verbindlich besprochen haben willst, geh zu einem Rechtsanwalt, der verdient damit Geld und haftet auch eventuell für Fehler.
Gruß
pistazienfresser