Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Neues von Comundo


16.11.2007 16:00 - Gestartet von Telefuxx
einmal geändert am 16.11.2007 16:17
Hallo,
Comundo schreibt derzeit alle ehemaligen tiscali-Kunden an mit dem Hinweis, dass alle tiscali-Verträge an Comundo übertragen worden seien und versendet Rechnungen über früher von tiscali angeblich nicht berechnete Gespräche.
Gem. BGB §195 sind jedoch Ansprüche aus den Jahren 2002 und 2003 verjährt und ich kann die Zahlung verweigern.
In den im Internet veröffentlichten tiscali-AGB ist auf den ersten Blick keine Abweichung von der Regelverjährung enthalten.
Komisch ist auch, dass Verbindungsdaten offenbar jahrelang gespeichert werden, wie könnten sonst EVN aus den o.g. Jahren versendet werden ?
Hat jemand schon Erfahrungen mit solch erheblich verspäteten Rechnungen ?

Danke und Grüße
telefuxx
Menü
[1] Lahomau antwortet auf Telefuxx
17.11.2007 08:34
Ich habe auch eine Rechnung über Verbindungen aus 2002 erhalten. Eine kurze Googelei hat mir auch besagten Paragraphen (195) ausgegeben. Es sind bei mir zwar nur ca. 90 Cent, aber ich lasse es jetzt einfach mal ohne Reaktion meinerseits laufen... :-)
Menü
[1.1] skyrock antwortet auf Lahomau
18.11.2007 02:04
Dürfen die Daten denn so lange gespeichert werden?

Habe auch eine Rechnung über 70€ für Verbindungen aus dem Jahre 2002 erhalten.
Menü
[1.1.1] stephanobb antwortet auf skyrock
18.11.2007 08:02
Guten Morgen,

in allen Fällen die Rechnung nach TKV beanstanden und ein technisches Prüfprotokoll anfordern. Kleiner Hinweis: dies ist nicht die EVN.
Danach dürfte Funkstille sein seitens Comundo. Sobald Inkassobüro antritt, der Forderung unmittelbar widersprechen und bei dem für das Inkassobüro zuständigen Amts- oder Landgericht bei Direktorin oder Direktor Beschwerde einlegen.
Sollten noch etwaige Einzugsvollmachten existieren, diese unmittelbar entziehen.

Gruß und schönen Sonntag

St.
Menü
[2] carolaS antwortet auf Telefuxx
18.11.2007 13:46
Benutzer Telefuxx schrieb:
Hallo, Comundo schreibt derzeit alle ehemaligen tiscali-Kunden an mit dem Hinweis, dass alle tiscali-Verträge an Comundo übertragen worden seien und versendet Rechnungen über früher von tiscali angeblich nicht berechnete Gespräche. Gem. BGB §195 sind jedoch Ansprüche aus den Jahren 2002 und 2003 verjährt und ich kann die Zahlung verweigern. In den im Internet veröffentlichten tiscali-AGB ist auf den ersten Blick keine Abweichung von der Regelverjährung enthalten. Komisch ist auch, dass Verbindungsdaten offenbar jahrelang gespeichert werden, wie könnten sonst EVN aus den o.g. Jahren versendet werden ?
Hat jemand schon Erfahrungen mit solch erheblich verspäteten Rechnungen ?

Danke und Grüße
telefuxx

Es geht offensichtlich vielen so! Diese Comundo scheint sich nur aus einer (unrechtmäßigen) Tätigkeit von Rechnungenschreiben am Leben zu halten. So kann man natürlich auch Schmott machen, ohne irgendeine wirtschaftliche Leistung!
In sehr großen (jährlichen) Abständen erhalten wir von einer nie gekannten ominösen Firma "COMUNDO", Düsseldorf, die sich als Nachfolgefirma von Tiscali (seinerzeit mal ein call-by-call-Anbieter) präsentieren, noch ominösere Rechnungen mit Kleinstbeträgen zwischen 0,08 bis 0,26 EUR aus Vorjahren 2002 - 2006.
Der Gesamtrechnungsbetrag beläuft sich auf unter 0,40 EUR - ausgewiesen ohne irgendeinen brauchbaren EVN auf insgesamt 11 Seiten Rechnungspapier!
Eine tolle Firma, die auf den wohlklingenden E-Mail-Namen:
billing@comundo.eu hört. Dies, wie gesagt, nicht zum ersten Mal.
Forderungen ohne irgendeinen gültig und nachvollziehbaren Nachweis!
Na, mancher Boxhorngejagte zahlt vielleicht wirklich die Cents auf beiliegender Überweisung, so macht vielleicht Kleinvieh auch tatsächlich Mist. So ein Mist!
Menü
[2.1] kalium antwortet auf carolaS
19.11.2007 16:33
Ich habe auch Rechnungen bekommen, 2002-2007 über EUR 1885,54, also kein Kleinvieh mehr.
Ich widerspreche jetzt und verlange gemäß Telekommunikationsgesetz §45i (TKV gilt nicht mehr!).
Das Ergebnis warte ich ab und hoffe, dass der Jahreswechsel dazwischenkommt, denn dann dürften nicht nur die Rechnungen aus 02 und 03, sondern auch 04 verjährt sein, oder? (§195 BGB)
Für den dann noch verbleibenden Betrag werde ich eine Ratenzahlung vereinbaren.
Menü
[2.1.1] RE: Neues von Comundo Riesenrechnung
dudeldoedel antwortet auf kalium
21.11.2007 16:12
Hallo, freue mich endlich etwas über diese ominösen Rechnungen zu lesen. Haben hier auch einen dicken Stapel Papier bekommen. Angeblich vormals Tiscali. Anfang macht das Jahr 2002.
Mich wundert auch, wieso die EVN solange gespeichert werden dürfen. Kann man dagen nicht klagen??? Wie sind denn die gesetzlichen Fristen.

Wir machen hier erstmal nichts....


Gruss
Menü
[2.1.1.1] kalium antwortet auf dudeldoedel
22.11.2007 09:03
nichts machen ist der falscheste weg, den ihr einschlagen könnt. denn zahlungsziel der rechnungen, egal ob si zu recht gestellt wurden oder nicht, ist samstag der 24.11.07 (zumindest bei mir).
damit kommt ihr bei nichtzahlung automatisch nach 30 tagen in verzug und es kann ein gerichtlicher mahnbescheid mit weiteren kosten geholt werden, bis hin zum titel. wobei comundo wohl eher ein inkassobüro beauftragen wird, was noch mehr kosten produziert, die auf die forderung umgelegt wird.
daher ist es wichtig, der forderung zu widersprechen.
wenn ich das telekommunikationsgesetz richtig gelesen habe, gilt die frist zum löschen der evn's erst mit erstellung der rechnung, von daher wäre es (leider) rechtens, dass sie die verbindungen so lange aufbewahrt haben.
im gespräch mit einem redakteur hier von teltarif hat mich aber gestern darauf gebracht, dass ich damals im vertrag mit tiscali angekreuzt habe, dass die nummern nur verkürzt gespeichert werden dürfen, jetzt liegen sie aber ungekürzt vor, das dürfte ein verstoss gegen das datenschutzgesetz sein. müsste mal ein anwalt prüfen, ich habe aber leider keinen, der mir so einen tipp für lau geben würde.
ich warte jetzt auf eine reaktion von comundo, dann haue ich den nächsten schlag hinterher.
evtl. gilt ja auch das tkg gar nicht, weil zum zeitpunkt des vertragsschlusses noch das tkv galt? dann wäre die verjährung noch kürzer, nämlich zwei jahre...
Menü
[2.1.1.1.1] EVNs vollständig gespeichert?
kalium antwortet auf kalium
23.11.2007 09:57
...und noch einer: Obwohl ich im Vertrag mit Tiscali damals angegeben habe, dass die Einzelverbindungen nur gekürzt gespeichert werden dürfen, tauchen jetzt die ganzen Nummern auf den EVN's auf.
Ich werde mich damit an den Bundesbeauftragten Peter Schaar wenden, der bei Fragen zum Teledienstedatenschutz zuständig ist...
Menü
[2.1.1.1.1.1] dudeldoedel antwortet auf kalium
26.11.2007 14:16
Wir werden nun den Rechnungen von 2002, 2003 und 2004 widersprechen lt. TKV Teil1 §8. Die restlichen werden wir überweisen.
Eure Meinung ????
Menü
[2.1.1.1.1.1.1] kalium antwortet auf dudeldoedel
26.11.2007 14:58
Benutzer dudeldoedel schrieb:
Wir werden nun den Rechnungen von 2002, 2003 und 2004 widersprechen lt. TKV Teil1 §8. Die restlichen werden wir überweisen. Eure Meinung ????

Auch keine schlechte Idee, vielleicht halten sie dann Ruhe. Ich habe noch keine weiteren Infos, weder vom Bundesbeauftragten, noch von Comundo... Hat denn keiner einen Anwalt, der uns bezgl. TKV §8 (Verjährung innerhalb 2 Jahren) Sicherheit geben kann?
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf kalium
26.11.2007 16:53

2x geändert, zuletzt am 26.11.2007 17:07
Benutzer kalium schrieb:
bezgl. TKV §8 (Verjährung innerhalb 2 Jahren) Sicherheit geben kann?

Die TKV gibt es nicht mehr. Schon zu Zeiten der TKV wurde die Verjährung aber an die regelmäßige Frist gem. BGB angepasst; davon ausgenommen sind Altforderungen (Art. 229 § 12 Abs. 1 Nr. 19 EGBGB).

Daraus folgt: TK-Forderungen bis 15.12.2004 verjähren nach zwei vollen Kalenderjahren (§ 8 TKV aF), neuere nach drei vollen Kalenderjahren (§ 8 TKV nF, §§ 195, 199 BGB). Wann das bei euch jeweils ist, könnt ihr selbst ausrechnen.

Verjährung ist zwar eine Einrede, die vom Kunden explizit erhoben werden muss. Es reicht aber, das in einem eventuellen Prozess zu tun; sie wirkt dann zurück. Da die Anbieter das wissen, werden sie sich in der Regel entgegen allen Inkassodrohschreiben hüten, verjährte Forderungen einzuklagen. Ich würde also hier kein Geld für Rückschein-Einschreiben o.ä. investieren, zumal sie wahrscheinlich so oder so weiter künstlich auf ihrem Recht beharren und keine Ruhe geben werden, weil sie Geld wollen und ihnen alles andere egal ist. Entsprechende Drohungen und Inkasso-Fantasiekosten können ignoriert werden. Reagiert werden muss lediglich auf gerichtliche(!) Mahnbescheide und natürlich auf Klagen.

Zur Speicherung: Die 6-monatige Löschungsfrist läuft natürlich erst mit Rechnungsversand an und gilt nicht, solange noch Forderungen offen sind (§ 97 Abs. 3 TKG).

Dreist ist eine vollständige Speicherung, obwohl gekürzte Speicherung beantragt war. Dabei ist allerdings zu differenzieren, ob nur eine gekürzte Ausweisung oder wirklich eine gekürzte Speicherung beantragt war, teilweise geht beides. In der Tat habe ich schon länger den Verdacht, dass einige Netzbetreiber wie Telefonica pauschal ungekürzt und auch mit pauschaler Frist speichern, egal, was der individuelle Kunde gewünscht hat. Hier kann man sich natürlich beim BfDI oder bei der ebenfalls zuständigen BNetzA beschweren (Doppelbeschwerden bringen nichts, die sprechen sich ab). Dabei sollte man mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit rechnen und zum Zweck der Zeitersparnis gleich möglichst alle relevanten Beweisunterlagen (Antrag auf verkürzte Speicherung, ggf. Eingangsbestätigung, ungekürzte Rechnungen etc.) einreichen. Eine Beschwerde bei der BNetzA hat den Vorteil, dass die Bußgelder wegen Datenschutzverstößen verhängen kann. In der Forderungsfrage hilft all das allerdings nicht weiter.

Was man bei nicht verjährten, nicht aufgeschlüsselten Forderungen tun sollte, ist sie beanstanden, einen Einzelnachweis anfordern und eine individuelle technische Prüfung der Abrechnungsanlagen durchführen und sich das Protokoll vorlegen lassen (§ 45i TKG). Soweit alles plausibel ist, was allerdings oft nicht der Fall ist, müsste der Kunde schon konkret begründen, was an den Einzelverbindungen auszusetzen ist (z.B. sich überschneidende Verbindungen trotz Analoganschluss). Die Unterlagen des Anbieters müssen 8 Wochen nach der Beanstandung vorliegen.

Scheitert auch das, so hat der Anbieter im Zweifel einen Anspruch auf das Entgelt, das in den 6 vorangegangenen Abrechnungszeiträumen durchschnittlich angefallen ist (§ 45j TKG).

Hoffe, das beantwortet einige Fragen.


Noch was anderes: Wie kommt Comundo dazu, Tiscali-Forderungen geltend zu machen? Verträge können nicht einfach einseitig "abgegeben" werden. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Comundo Rechtsnachfolgerin der Tiscali wäre. Ich kann ebenfalls nicht nachvollziehen, dass Comundo oder irgendwer sonst früher allgemeiner Vertragspartner bei Tiscali-Verbindungen gewesen wäre.

Allenfalls könnten Comundo die Forderungen(!) von Tiscali abgetreten worden sein. Dann würde ich allerdings erst mal prüfen, ob Comundo rechtmäßiger Forderungsinhaber ist und die Abtretungsurkunde herausverlangen (§ 410 BGB). Sonst kann ja jeder kommen. Ohne Herausgabe dieser Abtretungsurkunde kann die Zahlung insgesamt verweigert werden (§ 410 Abs. 1 BGB).

spl
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1] dudeldoedel antwortet auf spl
28.11.2007 10:09
Danke spl,

das sind mal gute Tips und Informationen. Damit kann man arbeiten.

Gruss
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] dudeldoedel antwortet auf dudeldoedel
03.12.2007 12:27
Schaut mal, Teltarif hat jetzt einen Beitrag geschrieben. Im Intet gibt es diverse weitere informationen zu diesem Fall.
Hier ein interessanter Beitrag:

http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=103197

Wir haben nun die 1. Manung bekommen und sollen bis zum 6. 12. bezahlen. Wir sind nun übereingekommen, dass wir hier nichts mehr machen und die Sache dann zum Anwalt geben werden. Da wird man wohl eh nicht dran vorbeikommen.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] kalium antwortet auf dudeldoedel
10.12.2007 13:36
So, wir haben jetzt unser Einschreiben/Rückschein zurückbekommen - es konnte nicht zugestellt werden und wurde bei der Post nicht abgeholt.

Wat nu? Wiederum eine Frage an die Rechtsspezis: Wie stelle ich den Widerspruch jetzt zu? Oder gilt der nachgewiesene Versuch bei einer Firma als zugestellt?

Mpf, so ein Sch...
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] dudeldoedel antwortet auf kalium
10.12.2007 13:59
Benutzer kalium schrieb:
So, wir haben jetzt unser Einschreiben/Rückschein zurückbekommen - es konnte nicht zugestellt werden und wurde bei der Post nicht abgeholt.

Wat nu? Wiederum eine Frage an die Rechtsspezis: Wie stelle ich den Widerspruch jetzt zu? Oder gilt der nachgewiesene Versuch bei einer Firma als zugestellt?

Mpf, so ein Sch...


Die wollen es auf die harte Tour. Das habe ich mir schon gedacht. Eine Firma die ein Einschreiben nicht abnimmt ist mir bisher noch nicht untergekommen. Ist echt frech ...

Dann warten wir mal auf den Inkassodienst und sehen weiter.
Tut mir nur Leid um Deine Einschreibenkosten, die Du nun umsonst investiert hast .....
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] garfield antwortet auf kalium
11.12.2007 11:32
Benutzer kalium schrieb:
So, wir haben jetzt unser Einschreiben/Rückschein zurückbekommen - es konnte nicht zugestellt werden und wurde bei der Post nicht abgeholt.

Wat nu? Wiederum eine Frage an die Rechtsspezis: Wie stelle ich den Widerspruch jetzt zu? Oder gilt der nachgewiesene Versuch bei einer Firma als zugestellt?

Mpf, so ein Sch...

Müsste man nicht aber auch damit auf der sicheren Seite sein?
Denn Du hast ja trotzdem mit dem Rückschein einen Nachweis, dass Du Deinen Widerspruch fristgerecht(?) und an die richtige(?) Adresse abgeschickt hast.
Wenn Comundo Dir eine falsche Adresse gegeben hat, bzw. keine oder eine, die postmäßig nicht kontrolliert wird, haben sowieso die und nicht Du ein Problem vor Gericht.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] kalium antwortet auf garfield
11.12.2007 12:11
Benutzer garfield schrieb:
Müsste man nicht aber auch damit auf der sicheren Seite sein? Denn Du hast ja trotzdem mit dem Rückschein einen Nachweis, dass Du Deinen Widerspruch fristgerecht(?) und an die richtige(?) Adresse abgeschickt hast.
Wenn Comundo Dir eine falsche Adresse gegeben hat, bzw. keine oder eine, die postmäßig nicht kontrolliert wird, haben sowieso die und nicht Du ein Problem vor Gericht.

Habe ich früher auch mal gedacht - dann gegoogelt. Nein, es gibt keine Verpflichtung, ein Einschreiben als Firma entgegen zu nehmen. Nein, es zählt auch nicht als zugestellt. Nein, ein Einwurfeinschreiben ist zwar ein Anscheinsbeweis, ist aber auch nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass das Schreiben zugestellt wurde. Natürlich kann man in einem Rechtsstreit zumindest als Privatperson wohl darauf pochen, dass ein Einschreiben/Rückschein das Maß der Dinge ist, alles andere für Privatmenschen unzumutbar vom Aufwand her.

Da ich aber als Firma agiere, habe ich gerade mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher (Herrn Schwerdfeger, sehr netter Mann) telefoniert und beauftrage den nun, den Widerspruch zuzustellen. DAS hat vor Gericht Bestand, auch wenn dieser nur einwirft, weil keiner da ist bzw. annimmt. Kostet ca. 15 EUR.

Adresse hier im zuständigen Fall:

Amtsgericht Bielefeld
Gerichtsvollzieh­erverteilerstelle
33595 Bielefeld

Dann sehen wir mal, was Comundo dazu sagt...
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] garfield antwortet auf kalium
11.12.2007 14:56
Benutzer kalium schrieb:

Habe ich früher auch mal gedacht - dann gegoogelt. Nein, es gibt keine Verpflichtung, ein Einschreiben als Firma entgegen zu nehmen. Nein, es zählt auch nicht als zugestellt.
Das natürlich nicht, denn es konnte ja auch nicht zugestellt werden.

Nein, ein Einwurfeinschreiben ist zwar ein Anscheinsbeweis, ist aber auch nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass das Schreiben zugestellt wurde.
Alles richtig, nur müßte es doch mit dem Teufel zugehen, wenn ein Gericht DIR noch was anlastet, wenn die Annahme Deines Einschreibens verweigert wurde (so würde es wohl der Postbote auf dem Rückschein belegen) bzw. unter der Adresse keine Posteingänge kontrolliert werden oder diese Adresse nicht korrekt ist.
Denn dann hat Dir - kurz gesagt - Comundo keine "ladungsfähige" (wie das immer so schön heißt) Adresse mitgeteilt - und welche Chancen Du dann noch hast, denen Schriftverkehr zukommen zu lassen, darauf dürfte auch ein Comundo wohlgesonnenes Gericht keine Antwort haben.
Im Übrigen werden Webseitenbetreiber verklagt, wenn sie keine Adresse im Impressum angeben, unter der sie auch erreichbar sind.
Dir im Comundo-Falle die Schuld zu geben wäre dann in etwa so, als ob man einem Kontaktsuchenden, der keine Impressumsangabe findet, eine überzieht, weil die Kontaktperson (hier: Webseitenbetreiber) keine Adresse bereitstellt - so nach dem Motto: "Finde doch selbst raus, wie ich zu erreichen bin."
Das kann es ja wohl nicht sein.

Deswegen sehe ich das auch so:
Natürlich kann man in einem Rechtsstreit zumindest als Privatperson wohl darauf pochen, dass ein Einschreiben/Rückschein das Maß der Dinge ist, alles andere für Privatmenschen unzumutbar vom Aufwand her.

Hier jedoch:
Da ich aber als Firma agiere, habe ich gerade mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher (Herrn Schwerdfeger, sehr netter Mann) telefoniert und beauftrage den nun, den Widerspruch zuzustellen. DAS hat vor Gericht Bestand, auch wenn dieser nur einwirft, weil keiner da ist bzw. annimmt. Kostet ca. 15 EUR.
>
... ist das ja praktisch WENIGER als Dein Einschreiben mit Rückschein, denn das kann der Postbote auch, und nur weil es ein Gerichtsvollzieher einschmeißt, kann der auch keinen Nachweis beim bloßen "Einwerfen" erbringen, dass Dein Schreiben auch angekommen ist.
Trotzdem wundert es mich bei der oft verqueren Rechtslogik in diesem Land nicht, dass ein Einwerfen durch einen Gerichtsvollzieher mehr zählt als eine eindeutige Rückmeldung (Rückschein) des Postboten, dass ein Schreiben nicht zugestellt werden konnte.

Dann sehen wir mal, was Comundo dazu sagt...
Viel Erfolg!
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] Inzwischen Inkassounternehmen bekannt
dudeldoedel antwortet auf garfield
12.12.2007 10:44
Hallo Leute,

haben heute Post bekommen von einer Firma acoreus Aktiengesellschaft. Es schreibt uns der Kundenservice.

Die Vorgeschichte: Habe ja bereits erwähnt, dass wir Comundo angeschrieben haben (per einfachem Brief, der dann wohl auch angekommen ist) das wir den Rechnungen widersprechen. Es soll uns nachgewiesen werden, dass Comundo überhaupt für Tiscali einfordern darf.

Als Antwort kam nur eine weitere Aufforderung zur zahlung der Rechnungen.

Also ärgert Euch nicht, dass Euer Einschreiben nicht angekommen ist. Wir sind mit dem Einwand auch nicht weitergekommen...

Berichtet bitte weiter ...
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] ds777 antwortet auf dudeldoedel
19.12.2007 19:56
Wir hatten von Comundo ebenfalls einen Brief mit EVN für Gespräche 2002/2003 bekommen (Höhe "nur" ca 200€) und hatten (sinnloserweise) ein Einschreiben mit Rückschein (Verjährung nach BGB) abgeschickt. Das Einschreiben kam ebenfalls unangenommen zurück (nicht abgeholt). Wir hatten (leichtes organisatorisches Chaos) den Brief allerdings auch parallel an die andere Adresse die vermerkt war geschickt (ohne Einschreiben).

Auf letzteren Brief haben wir nach einigen Wochen (und nach Erhalt einer Mahnung) eine Antwort bekommen. Hier wurde auch die Verjährung erwähnt, allerdings wurde dann in drei Absätzen "gebeten" doch trotzdem zu bezahlen. Den Bittbrief-Stil hat man dann im letzten Satz etwas unterbrochen, als um sofortige Bezahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte gebeten wurde.

Nun ja, das ist jetzt auch schon wieder eine Weile her. Heute kam ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen. Wir werden darauf jetzt nicht weiter reagieren. Ich gehe davon aus, daß es ausreichen sollte, im (nicht erwarteten) Fall eines Mahnbescheides dagegen mit Verweis auf die Verjährung Widerspruch einzulegen(?) und damit die Sache ohne Kosten unsererseits aus der Welt zu schaffen.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Mahnschreiben Acoreus
dudeldoedel antwortet auf ds777
20.12.2007 11:24
Heute kam, wie erwartet das Mahnschreiben von Arcoreus. Wir haben auf die bereits erwähnte Antwort von acoreus nochmals um Aufklärung gebeten und werden auf eine Antwort warten.
Das Mahnschreiben ist so verfasst, dass es Druck ausüben soll, aber weitere Schritte nicht ankündigt. Mal sehen was noch kommt.

Mich wundert in der Sache nur folgendes:

Warum berechnet niemand die bereits erfolgten Gespräche von Juli 2007 bis jetzt? Wir haben ja weiter telefoniert mit damals Tiscali. Ist denn Comundo auch nicht in der Lage vernünftige Abrechnungen auszustellen, oder kommt in 3 Jahren wieder eine Abrechnung über uralte Forderungen. Ist doch wohl ein Witz oder ????
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] dudeldoedel antwortet auf dudeldoedel
15.01.2008 16:26
Hat in der Sache nochmal jemand etwas gehört?? Nach Neujahr ist hier Funkstille.
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] ds777 antwortet auf dudeldoedel
17.01.2008 08:42
Wir haben die Tage einen weiteren Brief bekommen ala "letzte außergerichtliche mahnung". Immer noch über Gespräche von 2002/2003, wo wir bereits im November 2007 die Verjährungseinrede gestellt haben.
Menü
[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Tom Bombadil antwortet auf ds777
04.02.2008 15:23
Schön, dass ich doch noch ein paar Betroffene gefunden habe. Mehr zu "meiner" Erfahrung und dem aktuellen Stand der Dinge unter

http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=103197

dudeldoedel ist dort ja auch aktiv ;-)

Ich warte jetzt also auf meine erste "Mahnung" :-(
Menü
[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] ds777 antwortet auf Tom Bombadil
04.02.2008 19:53
Die Diskussion bei onlinekosten ist ja auch schon etwas erkaltet. Und was stefanxxx zum Schluß schreibt, macht für mich nicht unbedingt Sinn - mag sein das die Übergabe von Verbindungsdaten bei Forderungsabtretung unrechtmäßig ist, aber wenn Comundo tatsächlich das Telefongeschäft von Tiscali übernommen hat, dann ist das imho ein anderer Sachverhalt. Ich würde mich da jedenfalls nicht zu sehr darauf verlassen, ohne dies mit einem Anwalt abgeklärt zu haben (IANAL).

Bei mir sind es (gottlob) nur verjährte Forderungen. Hatte die Tage jetzt einen Anruf vom Inkasso-Unternehmen, wo man nachfragte, wann wir denn bezahlen wollten. Habe dem Mitarbeiter dann erstmal das mit der Verjährung verklickert - ihm waren die Details zu Rechnungsdatum / Leistungsdatum nicht bekannt - und er wollte das mit dem Auftraggeber (Comundo, nehme ich mal an) abklären. Bin gespannt, was jetzt als nächstes kommt. Habe ihm jedenfalls sehr deutlich gesagt, dass wir nicht gewillt sind, diese verjährten Forderungen zu begleichen.
Menü
[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] ds777 antwortet auf ds777
04.02.2008 20:13
Benutzer ds777 schrieb:
Die Diskussion bei onlinekosten ist ja auch schon etwas erkaltet.

Mein Fehler, war auf Seite 3 stehengeblieben ;-)

Und was stefanxxx zum Schluß schreibt

... von Seite 3, aber zumindestens netlady stimmt mit mir überein.

Die von Dir zitierte Antwort von Comundo auf die Einrede der Verjährung haben wir übrigens letztes Jahr wortwörtlich ebenfalls bekommen. Das hebe ich gut auf, da sie mir damit ja bestätigen, daß ich die Verjährung geltend gemacht habe ;-) (das Einschreiben wurde ja nie abgeholt).