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Vodafone AGB / Benachteiligung des Kunden


22.10.2003 17:43 - Gestartet von mhnews
Hallo,

in Absatz 5.1 gilt nach den AGB vom März 2003 für
Laufzeitverträge

"b) Bei Verzug des Kunden ist VF D2 berechtigt,
...
- die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der
Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt ..."

Dies liest sich so, als würde jeder noch so kleine
(und möglicherweise strittige) Betrag ausreichen,
zumindest eine vorübergehende Sperre für abgehende
Gespräche zu schalten (mit ggfls. zusätzlichen Kosten
für diese Sperre).

Bei allem Verständnis für die erforderliche Zahlungs-
moral scheint mir das doch etwas zu weit zu gehen.

Ist das AGBG konform (unangemessene Benachteiligung
des Kunden) ?

In jedem Fall erinnert es an die Methoden der Telekom,
mit rigiden Massnahmen gegen Telefonkunden selbst dann
vorzugehen, wenn diese durchaus sachgerechte Einwendungen
vortragen.

Gibt es zu dem Thema Urteile bzw. Erfahrungswerte ?

Danke und Gruß,

mhnews

P.S. Aberwitzig ist ein Fernseh-Betrag von heute zum
Thema SMS bei Nichterreichbarkeit/Abgeschalteter Mobilbox:
Hier wurde entgegen T-Mobil Vodafone gelobt, dass dieser
Service dort kostenlos sei ....
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[1] o2 - can do? antwortet auf mhnews
22.10.2003 17:53
Die AGB existiert bei O2 auch schon seit einigen Monaten, bei dem auch schon heftige Diskussionen gegeben hat. Auch nachzulesen hier im Forum.
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[1.1] mhnews antwortet auf o2 - can do?
22.10.2003 21:28
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Die AGB existiert bei O2 auch schon seit einigen Monaten, bei dem auch schon heftige Diskussionen gegeben hat. Auch nachzulesen hier im Forum.

Können Sie einen Suchhinweis geben, mit "agb o2",
"agb benachteiligung" etc. konnte ich hier nichts
finden.