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Vodafone's SMS Benachrichtigung


14.01.2004 10:36 - Gestartet von skoemmli
Hallo,

sicherlich ägern sich viele über die SMS Benachrichtigung von Vodafone, wenn man das Handy ausgeschaltet hat.
Ich habe heute von der Vodafone Kundenbetreuung einen kleinen Code bekommen den man eingeben muss um sie dauerhaft (so hoffe ich!) auszuschalten.

Einfach
##002#
eingeben und dann abheben.

Ich habe danach mein Handy ausgeschaltet und angerufen und es kam die altbekannte Ansage "...ist nicht erreichbar... the person...."

Ich hoffe es kann jemand was damit anfangen!
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[1] webfalke antwortet auf skoemmli
14.01.2004 11:08
Benutzer skoemmli schrieb:
Hallo,

sicherlich ägern sich viele über die SMS Benachrichtigung von Vodafone, wenn man das Handy ausgeschaltet hat. Ich habe heute von der Vodafone Kundenbetreuung einen kleinen Code bekommen den man eingeben muss um sie dauerhaft (so hoffe ich!) auszuschalten.

Einfach
##002#
eingeben und dann abheben.

Ich habe danach mein Handy ausgeschaltet und angerufen und es kam die altbekannte Ansage "...ist nicht erreichbar... the
person...."

Ich hoffe es kann jemand was damit anfangen!


als damals das Thema aufkam hier waren die Leute verrückt nach dieser Benachrichtigung.Das Problem hat ja auch "nur"

der Anrufer.Der muß ja zahlen.
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[1.1] uzay antwortet auf webfalke
14.01.2004 11:28
Benutzer webfalke schrieb:
Benutzer skoemmli schrieb:
Hallo,

sicherlich ägern sich viele über die SMS Benachrichtigung von Vodafone, wenn man das Handy ausgeschaltet hat. Ich habe heute von der Vodafone Kundenbetreuung einen kleinen Code bekommen den man eingeben muss um sie dauerhaft (so hoffe
ich!) auszuschalten.

Einfach
##002#
eingeben und dann abheben.

Ich habe danach mein Handy ausgeschaltet und angerufen und es kam die altbekannte Ansage "...ist nicht erreichbar... the
person...."

Ich hoffe es kann jemand was damit anfangen!


als damals das Thema aufkam hier waren die Leute verrückt nach dieser Benachrichtigung.Das Problem hat ja auch "nur"

der Anrufer.Der muß ja zahlen.

Ja aber am Anfang hat´s ja auch den Anrufer NICHTS gekostet! Aber plötzlich (ohne Hinweis) hat´s dann die Anrufer mit aktivierter Rufnr.Übertragung ein ganz normales VF-Gespräch. Das war halt dann schon ziemlich dreist.
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[1.1.1] callbycall_fan antwortet auf uzay
17.02.2004 17:58
Benutzer uzay schrieb:

Ja aber am Anfang hat´s ja auch den Anrufer NICHTS gekostet! Aber plötzlich (ohne Hinweis) hat´s dann die Anrufer mit aktivierter Rufnr.Übertragung ein ganz normales VF-Gespräch. Das war halt dann schon ziemlich dreist.


find ich auch. man hätte die verbraucher besser informieren müssen und auch gleich sagen müssen, dass man den dienst ganz einfach abschalten kann (##002#)
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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf callbycall_fan
17.02.2004 18:02
Benutzer callbycall_fan schrieb:
Benutzer uzay schrieb:

Ja aber am Anfang hat´s ja auch den Anrufer NICHTS gekostet!
Aber plötzlich (ohne Hinweis) hat´s dann die Anrufer mit aktivierter Rufnr.Übertragung ein ganz normales VF-Gespräch.
Das war halt dann schon ziemlich dreist.

Dreist ? Wenn Du 90 Cent für einen versuchten Anruf bezahlen musst, ist das mehr als dreist. Vor allen Dingen merkst Du es erst bei der nächsten Rechnung. Und auch dann ist es noch fraglich.

peso




find ich auch. man hätte die verbraucher besser informieren müssen und auch gleich sagen müssen, dass man den dienst ganz
einfach abschalten kann (##002#)
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[1.1.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
20.02.2004 18:06
bei welchem Anbieter zahlst du denn 90 cent??????


Hast du dir etwa wieder Sachen ausgedacht......
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[1.2] hookhr antwortet auf webfalke
15.01.2004 17:44
Ja der Anrufer muß zahlen das ist richtig... Das ganze hat aber auch Vorteile. Wenn du zum Beispiel im Ausland bist und ein Mailbox hast zahlst du für das eingehende Gespräch. Wenn du aber eine SMS bekommst mit dem Hinweis das jemand versucht hat dich zu erreichen ist es kostenfrei!!!
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[1.2.1] m_maier antwortet auf hookhr
15.01.2004 18:21
Benutzer hookhr schrieb:
Ja der Anrufer muß zahlen das ist richtig... Das ganze hat aber auch Vorteile. Wenn du zum Beispiel im Ausland bist und ein Mailbox hast zahlst du für das eingehende Gespräch. Wenn du aber eine SMS bekommst mit dem Hinweis das jemand versucht hat dich zu erreichen ist es kostenfrei!!!

Das kann aber theoretisch maechtig nach hinten losgehen, da die SMS-Benachrichtigung ueber die "Rufumleitung bei Nichterreichbarkeit" realisiert ist:

Wenn du also im Ausland in einem Funkloch bist, dann fuehrt das *auslaendische* Netz die Rufumleitung zu dieser "Triggernummer" von D2 aus. Du bezahlst dann die Weiterleitung ins Ausland und die Rueckleitung nach Deutschland. Beim 60/1-Takt und wenn man z.B. im Oesterreichischen Netz A1 eingebucht ist, kostet einen die SMS schnell mal schlappe 2,50 EUR!

Es kann aber sein, dass Vodafone die Rufumleitung automatisch voruebergehend deaktiviert, wenn man sich in ein auslaendisches Netz einbucht, oder dass dann, wenn die Weiterleitung aus einem auslaendischen Netz kommt, automatisch keine SMS verschickt wird und auch keine gebuehrenpflichtige Verbindung zu Stande kommt - aber dann funktioniert die Abwesenheits-SMS halt nicht im Ausland.

Hat jemand Erfahrungen?

Marcus
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[1.2.1.1] hookhr antwortet auf m_maier
15.01.2004 18:27
Die Rufumleitungen werden definitiv nicht im Ausland gelöscht. Es gibt einige Länder im Ausland die für eine ankommende SMS Geld haben möchten wenn ich mich in diesem Land aufhalte zahle ich... Da es aber ingesamt max. 5 Länder gibt wo es berchnet wird finde ich diese Idee mit der SMS genial
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[1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
15.01.2004 18:29
Benutzer hookhr schrieb:
Die Rufumleitungen werden definitiv nicht im Ausland gelöscht. Es gibt einige Länder im Ausland die für eine ankommende SMS Geld haben möchten wenn ich mich in diesem Land aufhalte zahle ich... Da es aber ingesamt max. 5 Länder gibt wo es berchnet wird finde ich diese Idee mit der SMS genial

Ankommende SMS brauchtst Du grundsätzlich nicht zu bezahlen. Das wäre nur möglich, wenn Du eine individuelle Sperrmöglichkeit hättest. Frage doch mal bei der RegTP nach.

peso
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[1.2.1.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
15.01.2004 18:32
Das ist nicht richtig was du schreibst. Ruf bei Vodafone an 1212
und frag was eine eingehende SMS kostet wenn du in Australien bist und bei Telstra eingebucht bist.... Kostet nämlich genau 0,105
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[1.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
15.01.2004 18:35
Benutzer hookhr schrieb:
Das ist nicht richtig was du schreibst. Ruf bei Vodafone an 1212 und frag was eine eingehende SMS kostet wenn du in Australien bist und bei Telstra eingebucht bist.... Kostet nämlich genau 0,105

Richtig. Nur bezahlen musst Du Sie nicht. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das BGB spricht hier von nicht bestellten Leistungen.

Wer zahlt hat selber schuld. Ist genau wie die Berechnung von 0800 und 00800 im Ausland und 00800 bei E+ im Inland. Wer sich wehrt, bezahlt nicht.

Kennt einer gegenteilige Urteile ??

peso
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[1.2.1.1.1.1.1.1] blondini antwortet auf tcsmoers
16.01.2004 07:37
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Das ist nicht richtig was du schreibst. Ruf bei Vodafone an 1212 und frag was eine eingehende SMS kostet wenn du in Australien bist und bei Telstra eingebucht bist.... Kostet nämlich genau
0,105

Richtig. Nur bezahlen musst Du Sie nicht. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das BGB spricht hier von nicht bestellten Leistungen.

Wer zahlt hat selber schuld. Ist genau wie die Berechnung von 0800 und 00800 im Ausland und 00800 bei E+ im Inland. Wer sich wehrt, bezahlt nicht.

Kennt einer gegenteilige Urteile ??

peso


das beispiel australien ist mir auch bekannt. ich war 2002 das letzte mal dort und habe vorher die roamingpreislisten studiert. in der preisliste wird bei telstra der empfang von sms als kostenpflichtig ausgewiesen.

das ist doch die rechtsgrundlage. mobilfunktvertrag plus preisverzeichnis!

belehr mich eines besseren

viele grüße

blondini
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf blondini
16.01.2004 09:19
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Das ist nicht richtig was du schreibst. Ruf bei Vodafone an 1212 und frag was eine eingehende SMS kostet wenn du in Australien bist und bei Telstra eingebucht bist.... Kostet nämlich genau
0,105

Richtig. Nur bezahlen musst Du Sie nicht. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das BGB spricht hier von nicht bestellten Leistungen.

Wer zahlt hat selber schuld. Ist genau wie die Berechnung von 0800 und 00800 im Ausland und 00800 bei E+ im Inland. Wer sich
wehrt, bezahlt nicht.

Kennt einer gegenteilige Urteile ??

peso


das beispiel australien ist mir auch bekannt. ich war 2002 das letzte mal dort und habe vorher die roamingpreislisten studiert. in der preisliste wird bei telstra der empfang von sms als kostenpflichtig ausgewiesen.

das ist doch die rechtsgrundlage. mobilfunktvertrag plus preisverzeichnis!

Das was in Verträgen und AGB steht, muss nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ich rate Dir mal, das BGB zu lesen. Es dreht sich hier um unbestellte Leistungen. Wenn der Mobilfunkanbieter Dir diese Kosten auferlegen will (mit denen Du im Übrigen nicht rechnen musst) muss er Dir eine differenzierte Sperrmöglichkeit zur Ablehnung geben. Beim Telefonanruf ist das ganz einfach. Man nimmt den Anruf nicht an. Bei SMS hast Du keine Ablehnungsmöglichkeit. Wenn ich Dir jetzt über das Internet 1000 kostenlose SMS sende, musst Du diese nach Aufffassung der Mobilfunkbetreiber bezahlen. Ich denke da anders.

Es kann nicht sein, dass ich Dir Kosten verursache und Du kannst Dich nicht wehren.

peso

belehr mich eines besseren

viele grüße

blondini
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] blondini antwortet auf tcsmoers
16.01.2004 20:28
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Das ist nicht richtig was du schreibst. Ruf bei Vodafone an 1212 und frag was eine eingehende SMS kostet wenn du in Australien bist und bei Telstra eingebucht bist.... Kostet nämlich genau
0,105

Richtig. Nur bezahlen musst Du Sie nicht. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das BGB spricht hier von nicht bestellten Leistungen.

Wer zahlt hat selber schuld. Ist genau wie die Berechnung von 0800 und 00800 im Ausland und 00800 bei E+ im Inland. Wer sich
wehrt, bezahlt nicht.

Kennt einer gegenteilige Urteile ??

peso


das beispiel australien ist mir auch bekannt. ich war 2002 das letzte mal dort und habe vorher die roamingpreislisten studiert. in der preisliste wird bei telstra der empfang von
sms als kostenpflichtig ausgewiesen.

das ist doch die rechtsgrundlage. mobilfunktvertrag plus preisverzeichnis!

Das was in Verträgen und AGB steht, muss nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ich rate Dir mal, das BGB zu lesen. Es dreht sich hier um unbestellte Leistungen. Wenn der Mobilfunkanbieter Dir diese Kosten auferlegen will (mit denen Du im Übrigen nicht rechnen musst) muss er Dir eine differenzierte Sperrmöglichkeit zur Ablehnung geben. Beim Telefonanruf ist das ganz einfach. Man nimmt den Anruf nicht an. Bei SMS hast Du keine Ablehnungsmöglichkeit. Wenn ich Dir jetzt über das Internet 1000 kostenlose SMS sende, musst Du diese nach Aufffassung der Mobilfunkbetreiber bezahlen. Ich denke da anders.

Es kann nicht sein, dass ich Dir Kosten verursache und Du kannst Dich nicht wehren.

peso

anspruchsgrundlage ist der vertrag. dann die option international roaming. und wenn ich das roaming nutze, akzeptiere ich auch das preisverzeichnis. ich kann doch die roaming option abschalten oder nicht in dem netz roamen, in dem ankommende sms etwas kosten.

es tut mir leid und mir gefällt es auch nicht.

aber die einzige möglichkeit besteht meiner meinung nach darin, sich vorher zu informieren, in welchem netz man roamt. sonst kommt hinterher das böse erwachen und chancen sich dagegen zu wehren hat man keine großen. übrigens, bin volljurist.

blondini







belehr mich eines besseren

viele grüße

blondini


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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] hookhr antwortet auf blondini
16.01.2004 20:46
Super blondini, ich gebe dir vollkommen RECHT. Wenn ich ins Ausland fahre ist es meine Aufgabe mich zu informieren was alles genau kostet. Wenn der Ausländische Netzbetreiber für eine ankommende SMS Geld haben möchte dann muß ich die auch zahlen, ansonsten lasse ich mein Handy zu Hause!

tcsmoers erzählt nur über Gesetze und so weiter aber entscheidend sind auch die AGB s. Wenn er auf seiner Rechnung eine ankommende SMS berechnet bekommt ist er wahrscheinlich der erste der Sie zahlt!
ICH DANKE DIR
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
16.01.2004 20:52
Benutzer hookhr schrieb:
Super blondini, ich gebe dir vollkommen RECHT. Wenn ich ins Ausland fahre ist es meine Aufgabe mich zu informieren was alles genau kostet. Wenn der Ausländische Netzbetreiber für eine ankommende SMS Geld haben möchte dann muß ich die auch zahlen, ansonsten lasse ich mein Handy zu Hause!

tcsmoers erzählt nur über Gesetze und so weiter aber entscheidend sind auch die AGB s. Wenn er auf seiner Rechnung eine ankommende SMS berechnet bekommt ist er wahrscheinlich der erste der Sie zahlt!
ICH DANKE DIR

Bitte bleibe sachlich und informiere Dich vorher.

Im Übrigen rate ich Dir, mal ein bisschen im BGB zu lesen. Da steht was über unbestellte Leistungen.

Wenn Du in Australien bist und ich pumpe Dich mit SMS voll, wirst Du wahrscheinlich anders denken. Stellst Du nicht einfach zu hohe Ansprüche an den Normalnutzer ?

peso
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
16.01.2004 21:01
Normalnutzer hin oder her........ Dann laß deine Call Ya Karte zu Hause wenn du nicht zahlen möchtest...
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
16.01.2004 21:07
Benutzer hookhr schrieb:
Normalnutzer hin oder her........ Dann laß deine Call Ya Karte zu Hause wenn du nicht zahlen möchtest...

Wie kommst Du auf eine CallYaKarte ?

Ich setze D1, D 2, E+ und mittlerweile O 2 ein. Dazu kommen noch diverse ausländische Karten. Es sind alles Laufzeitkarten in der teuersten Version. Teilweise mit Datenpaketen.

peso

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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] blondini antwortet auf tcsmoers
16.01.2004 22:14
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Normalnutzer hin oder her........ Dann laß deine Call Ya Karte zu Hause wenn du nicht zahlen möchtest...

Wie kommst Du auf eine CallYaKarte ?

Ich setze D1, D 2, E+ und mittlerweile O 2 ein. Dazu kommen noch diverse ausländische Karten. Es sind alles Laufzeitkarten in der teuersten Version. Teilweise mit Datenpaketen.

peso


endlich mal noch einer, der auch alle netze hat und dazu auch noch ausländische karten (dito).

noch eins: der gesichtspunkt der unbestellten leistungen betrifft den fall, daß zwischen beiden kein vertrag besteht. dann braucht man getrost nicht zu zahlen. wer mir also irgendeine ware unbestellt ins haus schickt, der bekommt definitiv kein geld. bin ich in einem buchclub (=vertrag), muß ich unbestellt den quartalsvorschlag abnehmen, wenn ich nix bestelle. genauso verhält es sich mit den auslands sms. es gibt einen vertrag und der sieht vor, daß im ausland spam sms zu zahlen sind. wie praktisch für den netzbetreiber!!!!

blondini
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf blondini
17.01.2004 01:43
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Normalnutzer hin oder her........ Dann laß deine Call Ya Karte zu Hause wenn du nicht zahlen möchtest...

Wie kommst Du auf eine CallYaKarte ?

Ich setze D1, D 2, E+ und mittlerweile O 2 ein. Dazu kommen noch diverse ausländische Karten. Es sind alles Laufzeitkarten in der teuersten Version. Teilweise mit Datenpaketen.

peso

Ich habe noch Iridium vergessen ;-)


endlich mal noch einer, der auch alle netze hat und dazu auch noch ausländische karten (dito).

noch eins: der gesichtspunkt der unbestellten leistungen betrifft den fall, daß zwischen beiden kein vertrag besteht.

Es besteht kein Vertrag mit dem ausländischen Anbieter. Vertragspartner ist nur der deutsche Anbieter. Gerichtsstand ist auch hier.

Wir sollten hier den Normalnutzer sehen (Usedomzurteil) und nicht den Fachnutzer. Die Frage ist, inwieweit der Normalnutzer damit rechnen muss, dass er in ganz ganz wenigen Ländern (bzw. Anbietern)für Dienstleistungen bezahlen muss, die ansonsten kostenlos sind und auf deren Zustellung er keinen Einfluss hat.

Da hier ja selbst in den betreffenden Ländern freie und kostenpflichte Anbieter agieren, müsste der Kunde sämtliche Tarifunterlagen aller bereisten Länder und Netze kennen. Ist das nicht ein bisschen viel verlangt ?

Wenn mir meine Firma in Australien eine SMS schickt, würde ich diese annehmen. Wenn man mir Spam schickt, würde ich dies ablehnen. Dies kann ich aber bei der jetzigen Technik nicht.
Ich muss also ständig das gebuchte Netz beobachten ??


dann braucht man getrost nicht zu zahlen. wer mir also irgendeine ware unbestellt ins haus schickt, der bekommt definitiv kein geld.

Spam ist unbestellt. Auch die SMS Benachrichtigung von D 2 ist unbestellt.


bin ich in einem buchclub (=vertrag), muß
ich unbestellt den quartalsvorschlag abnehmen, wenn ich nix bestelle.

klar. da hast Du einen Vertrag.

genauso verhält es sich mit den auslands sms. es gibt
einen vertrag und der sieht vor, daß im ausland spam sms zu zahlen sind. wie praktisch für den netzbetreiber!!!!

Wo steht das ? Durch konkludentes Handeln kommt kein Vertrag zustande. Muss ich wissen, dass der Anbieter für diese Leistungen Geld verlangt ?

peso

blondini
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] blondini antwortet auf tcsmoers
17.01.2004 09:15
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Normalnutzer hin oder her........ Dann laß deine Call Ya Karte zu Hause wenn du nicht zahlen möchtest...

Wie kommst Du auf eine CallYaKarte ?

Ich setze D1, D 2, E+ und mittlerweile O 2 ein. Dazu kommen noch diverse ausländische Karten. Es sind alles Laufzeitkarten in der teuersten Version. Teilweise mit Datenpaketen.

peso

Ich habe noch Iridium vergessen ;-)


endlich mal noch einer, der auch alle netze hat und dazu auch
noch ausländische karten (dito).

noch eins: der gesichtspunkt der unbestellten leistungen betrifft den fall, daß zwischen beiden kein vertrag besteht.

Es besteht kein Vertrag mit dem ausländischen Anbieter. Vertragspartner ist nur der deutsche Anbieter. Gerichtsstand ist auch hier.

Wir sollten hier den Normalnutzer sehen (Usedomzurteil) und nicht den Fachnutzer. Die Frage ist, inwieweit der Normalnutzer damit rechnen muss, dass er in ganz ganz wenigen Ländern (bzw. Anbietern)für Dienstleistungen bezahlen muss, die ansonsten kostenlos sind und auf deren Zustellung er keinen Einfluss hat.

Da hier ja selbst in den betreffenden Ländern freie und kostenpflichte Anbieter agieren, müsste der Kunde sämtliche Tarifunterlagen aller bereisten Länder und Netze kennen. Ist das nicht ein bisschen viel verlangt ?

Wenn mir meine Firma in Australien eine SMS schickt, würde ich diese annehmen. Wenn man mir Spam schickt, würde ich dies ablehnen. Dies kann ich aber bei der jetzigen Technik nicht. Ich muss also ständig das gebuchte Netz beobachten ??


dann braucht man getrost nicht zu zahlen. wer mir also irgendeine ware unbestellt ins haus schickt, der bekommt definitiv kein geld.

Spam ist unbestellt. Auch die SMS Benachrichtigung von D 2 ist unbestellt.


bin ich in einem buchclub (=vertrag), muß
ich unbestellt den quartalsvorschlag abnehmen, wenn ich nix bestelle.

klar. da hast Du einen Vertrag.

genauso verhält es sich mit den auslands sms. es gibt
einen vertrag und der sieht vor, daß im ausland spam sms zu zahlen sind. wie praktisch für den netzbetreiber!!!!

Wo steht das ? Durch konkludentes Handeln kommt kein Vertrag zustande. Muss ich wissen, dass der Anbieter für diese Leistungen Geld verlangt ?


wenn ich in ein fremdnetz gehe, ist es mir zuzumuten, mich über die roaming preise zu informieren. zur not rufe ich die hotline an, lasse jemanden mithören - sage es dem hotliner, daß kumpel mithört der ebenfalls verreist - und wenn die auskunft falsch ist, zahle ich nicht.


es ist richtig, daß grundsätzlich durch konkludentes handeln kein vertrag zustande kommt. hier besteht er aber bereits mit dem kleingedruckten zeugs und der information, daß auslandseinsätze mit zuschlag zu den konditionen des auslandsbetreibers durchgereicht werden.

Meines ermessens ist die einzige chance der gesichtspunkt der überraschungsklausel.

blondini ,ohne iridium :-(



peso

blondini
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf blondini
17.01.2004 11:42
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Normalnutzer hin oder her........ Dann laß deine Call Ya Karte zu Hause wenn du nicht zahlen möchtest...

Wie kommst Du auf eine CallYaKarte ?

Ich setze D1, D 2, E+ und mittlerweile O 2 ein. Dazu kommen noch diverse ausländische Karten. Es sind alles Laufzeitkarten in der teuersten Version. Teilweise mit Datenpaketen.

peso

Ich habe noch Iridium vergessen ;-)


endlich mal noch einer, der auch alle netze hat und dazu auch
noch ausländische karten (dito).

noch eins: der gesichtspunkt der unbestellten leistungen betrifft den fall, daß zwischen beiden kein vertrag besteht.

Es besteht kein Vertrag mit dem ausländischen Anbieter. Vertragspartner ist nur der deutsche Anbieter.
Gerichtsstand
ist auch hier.

Wir sollten hier den Normalnutzer sehen (Usedomzurteil) und nicht den Fachnutzer. Die Frage ist, inwieweit der Normalnutzer damit rechnen muss, dass er in ganz ganz wenigen Ländern (bzw.
Anbietern)für Dienstleistungen bezahlen muss, die ansonsten kostenlos sind und auf deren Zustellung er keinen Einfluss hat.

Da hier ja selbst in den betreffenden Ländern freie und kostenpflichte Anbieter agieren, müsste der Kunde sämtliche Tarifunterlagen aller bereisten Länder und Netze kennen.
Ist
das nicht ein bisschen viel verlangt ?

Wenn mir meine Firma in Australien eine SMS schickt, würde ich diese annehmen. Wenn man mir Spam schickt, würde ich dies ablehnen. Dies kann ich aber bei der jetzigen Technik nicht.
Ich muss also ständig das gebuchte Netz beobachten ??


dann braucht man getrost nicht zu zahlen. wer mir also irgendeine ware unbestellt ins haus schickt, der bekommt definitiv kein geld.

Spam ist unbestellt. Auch die SMS Benachrichtigung von D 2 ist
unbestellt.


bin ich in einem buchclub (=vertrag), muß
ich unbestellt den quartalsvorschlag abnehmen, wenn ich nix bestelle.

klar. da hast Du einen Vertrag.

genauso verhält es sich mit den auslands sms. es gibt
einen vertrag und der sieht vor, daß im ausland spam sms zu zahlen sind. wie praktisch für den netzbetreiber!!!!

Wo steht das ? Durch konkludentes Handeln kommt kein Vertrag zustande. Muss ich wissen, dass der Anbieter für diese Leistungen Geld verlangt ?


wenn ich in ein fremdnetz gehe, ist es mir zuzumuten, mich über die roaming preise zu informieren. zur not rufe ich die hotline an, lasse jemanden mithören - sage es dem hotliner, daß kumpel mithört der ebenfalls verreist - und wenn die auskunft falsch ist, zahle ich nicht.

Ich glaube nicht, dass dies beweiskräftig ist. Entweder schriftlich gar nicht :-(

Im Übrigen haben die sich ja noch das Recht der plötzlichen Preisänderung vorbehalten. Das wiederspricht zur den internationalen Verträgen mit der 60tägigen Mitteilungsfrist aber man hat erstmal Probleme. Auch stimmen die angegebenen Preise "niemals" mit den berechneten Preisen überein.

In den Veröffentlichungen steht immer, dass der ausländische Preis plus Zuschlage berechnet wird. Wenn Dir die Zuschlagshöhe bekannt ist, könntest Du ja den ursprünglichen Preis ermitteln. Das ist aber völlig unmöglich. Du findest den zugrundegelegten Preis einfach nicht.

Ist es z.B. nicht völlig weltfremd, wenn der Kunde aus Australien anruft, um z.B. die Preise von China zu erfragen ?
Frage doch mal bei D oder E nach, was ein Gespräch in der Hauptzeit von Australien nach Japan kostet. Mache es mal Spasshalber und berichte.

Ich werde dann dafür sorgen, dass ein derartiges Gespräch stattfindet und dann gleichen wir mal ab.

Fakt ist, dass ich diese ganzen Unklarheiten ja noch schlucke, wenn mit aber Dinge berechnet werden, die in 99 % der Länder kostenlos sind, kann ich mir die Rechtmässoigkeit nicht vorstellen.

Du besorgst Dir die Unterlagen der ITU und da steht dring, dass 0800 und 00800 kostenfrei sein sollen. Dann hast Du ein Verhaltensgrundlage. Musst Du dann noch für jedes Land gesondert ermitteln.

Ich weiss nicht, ob Du Dir "Weltreisende" vorstellen kannst. Diese Leute wechseln innerhalb von einer Woche fünf mal das Land. Wie soll der noch seine Rechnung kontrollieren. Insbesonders, wenn ungerechtfertigte Sonderaufschläge berechnet werden.

Der ganze Roamingbereich wird als letzte Abzockerbastion von allen Anbietern (insbesonders den Deutschen) krampfhaft verteidigt. Frage mal nach, wieviel Umsatz mit wieviel Kunden im Roamingbereich getätigt wird. Alleine der 25 % Aufschlag bringt ohne entsprechende Gegenleistung richtig Geld in die Kasse.




es ist richtig, daß grundsätzlich durch konkludentes handeln kein vertrag zustande kommt. hier besteht er aber bereits mit dem kleingedruckten zeugs und der information, daß auslandseinsätze mit zuschlag zu den konditionen des auslandsbetreibers durchgereicht werden.

Richtig. Versuche mal durch Rausrechnung des Zuschlages den Grundpreis zu ermitteln.



Meines ermessens ist die einzige chance der gesichtspunkt der überraschungsklausel.

blondini ,ohne iridium :-(

Hast Du eine Kommentierung zur Überraschungsklausel ?

peso





peso

blondini
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] blondini antwortet auf tcsmoers
17.01.2004 21:50
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Normalnutzer hin oder her........ Dann laß deine Call Ya Karte zu Hause wenn du nicht zahlen möchtest...

Wie kommst Du auf eine CallYaKarte ?

Ich setze D1, D 2, E+ und mittlerweile O 2 ein. Dazu kommen noch diverse ausländische Karten. Es sind alles Laufzeitkarten in der teuersten Version. Teilweise mit Datenpaketen.

peso

Ich habe noch Iridium vergessen ;-)


endlich mal noch einer, der auch alle netze hat und dazu auch
noch ausländische karten (dito).

noch eins: der gesichtspunkt der unbestellten leistungen betrifft den fall, daß zwischen beiden kein vertrag besteht.

Es besteht kein Vertrag mit dem ausländischen Anbieter. Vertragspartner ist nur der deutsche Anbieter.
Gerichtsstand
ist auch hier.

Wir sollten hier den Normalnutzer sehen (Usedomzurteil) und nicht den Fachnutzer. Die Frage ist, inwieweit der Normalnutzer damit rechnen muss, dass er in ganz ganz wenigen Ländern (bzw.
Anbietern)für Dienstleistungen bezahlen muss, die ansonsten kostenlos sind und auf deren Zustellung er keinen Einfluss hat.

Da hier ja selbst in den betreffenden Ländern freie und kostenpflichte Anbieter agieren, müsste der Kunde sämtliche Tarifunterlagen aller bereisten Länder und Netze kennen.
Ist
das nicht ein bisschen viel verlangt ?

Wenn mir meine Firma in Australien eine SMS schickt, würde ich diese annehmen. Wenn man mir Spam schickt, würde ich dies ablehnen. Dies kann ich aber bei der jetzigen Technik nicht.
Ich muss also ständig das gebuchte Netz beobachten ??


dann braucht man getrost nicht zu zahlen. wer mir also irgendeine ware unbestellt ins haus schickt, der bekommt definitiv kein geld.

Spam ist unbestellt. Auch die SMS Benachrichtigung von D 2 ist
unbestellt.


bin ich in einem buchclub (=vertrag), muß
ich unbestellt den quartalsvorschlag abnehmen, wenn ich nix bestelle.

klar. da hast Du einen Vertrag.

genauso verhält es sich mit den auslands sms. es gibt
einen vertrag und der sieht vor, daß im ausland spam sms zu zahlen sind. wie praktisch für den netzbetreiber!!!!

Wo steht das ? Durch konkludentes Handeln kommt kein Vertrag zustande. Muss ich wissen, dass der Anbieter für diese Leistungen Geld verlangt ?


wenn ich in ein fremdnetz gehe, ist es mir zuzumuten, mich über die roaming preise zu informieren. zur not rufe ich die hotline an, lasse jemanden mithören - sage es dem hotliner, daß kumpel mithört der ebenfalls verreist - und wenn die auskunft falsch ist, zahle ich nicht.

Ich glaube nicht, dass dies beweiskräftig ist. Entweder schriftlich gar nicht :-(

Im Übrigen haben die sich ja noch das Recht der plötzlichen Preisänderung vorbehalten. Das wiederspricht zur den internationalen Verträgen mit der 60tägigen Mitteilungsfrist aber man hat erstmal Probleme. Auch stimmen die angegebenen Preise "niemals" mit den berechneten Preisen überein.

In den Veröffentlichungen steht immer, dass der ausländische Preis plus Zuschlage berechnet wird. Wenn Dir die Zuschlagshöhe bekannt ist, könntest Du ja den ursprünglichen Preis ermitteln. Das ist aber völlig unmöglich. Du findest den zugrundegelegten Preis einfach nicht.

Ist es z.B. nicht völlig weltfremd, wenn der Kunde aus Australien anruft, um z.B. die Preise von China zu erfragen ? Frage doch mal bei D oder E nach, was ein Gespräch in der Hauptzeit von Australien nach Japan kostet. Mache es mal Spasshalber und berichte.


die bei der hotline werden die ohren erst anlegen und dann auf durchzug schalten.

um es auf den punkt zu bringen: roaming ist eine der größten abz*ckerein, die es heutzutage gibt. insbesondere sind alle deutschen netze auch ganz nett zu ausländern und lassen die ganz preisgünstig roamen (war ein witz).



Ich werde dann dafür sorgen, dass ein derartiges Gespräch stattfindet und dann gleichen wir mal ab.

Fakt ist, dass ich diese ganzen Unklarheiten ja noch schlucke, wenn mit aber Dinge berechnet werden, die in 99 % der Länder kostenlos sind, kann ich mir die Rechtmässoigkeit nicht vorstellen.

Du besorgst Dir die Unterlagen der ITU und da steht dring, dass 0800 und 00800 kostenfrei sein sollen. Dann hast Du ein Verhaltensgrundlage. Musst Du dann noch für jedes Land gesondert ermitteln.

Ich weiss nicht, ob Du Dir "Weltreisende" vorstellen kannst. Diese Leute wechseln innerhalb von einer Woche fünf mal das Land. Wie soll der noch seine Rechnung kontrollieren. Insbesonders, wenn ungerechtfertigte Sonderaufschläge berechnet werden.

Der ganze Roamingbereich wird als letzte Abzockerbastion von allen Anbietern (insbesonders den Deutschen) krampfhaft verteidigt. Frage mal nach, wieviel Umsatz mit wieviel Kunden im Roamingbereich getätigt wird. Alleine der 25 % Aufschlag bringt ohne entsprechende Gegenleistung richtig Geld in die Kasse.




es ist richtig, daß grundsätzlich durch konkludentes handeln kein vertrag zustande kommt. hier besteht er aber bereits mit dem kleingedruckten zeugs und der information, daß auslandseinsätze mit zuschlag zu den konditionen des auslandsbetreibers durchgereicht werden.

Richtig. Versuche mal durch Rausrechnung des Zuschlages den Grundpreis zu ermitteln.



Meines ermessens ist die einzige chance der gesichtspunkt der
überraschungsklausel.

blondini ,ohne iridium :-(

Hast Du eine Kommentierung zur Überraschungsklausel ?

peso


zu hause habe ich keine aktuellen kommentierungen zum bgb mehr, weil ich mich seit einigen jahren hauptberuflich aus dem bgb zurück gezogen habe.

ich würde zunächst mal in den Palandt gucken. (wenn ich dran denke, mache ich es nächste woche mal).

das problem mit der gebührenpflichtigen ankommenden sms dürfte aber noch nicht von deutschen gerichten entschieden sein.








peso

blondini
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] blondini antwortet auf tcsmoers
17.01.2004 22:29
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Normalnutzer hin oder her........ Dann laß deine Call Ya Karte zu Hause wenn du nicht zahlen möchtest...

Wie kommst Du auf eine CallYaKarte ?

Ich setze D1, D 2, E+ und mittlerweile O 2 ein. Dazu kommen noch diverse ausländische Karten. Es sind alles Laufzeitkarten in der teuersten Version. Teilweise mit Datenpaketen.

peso

Ich habe noch Iridium vergessen ;-)


endlich mal noch einer, der auch alle netze hat und dazu auch
noch ausländische karten (dito).

noch eins: der gesichtspunkt der unbestellten leistungen betrifft den fall, daß zwischen beiden kein vertrag besteht.

Es besteht kein Vertrag mit dem ausländischen Anbieter. Vertragspartner ist nur der deutsche Anbieter.
Gerichtsstand
ist auch hier.

Wir sollten hier den Normalnutzer sehen (Usedomzurteil) und nicht den Fachnutzer. Die Frage ist, inwieweit der Normalnutzer damit rechnen muss, dass er in ganz ganz wenigen Ländern (bzw.
Anbietern)für Dienstleistungen bezahlen muss, die ansonsten kostenlos sind und auf deren Zustellung er keinen Einfluss hat.

Da hier ja selbst in den betreffenden Ländern freie und kostenpflichte Anbieter agieren, müsste der Kunde sämtliche Tarifunterlagen aller bereisten Länder und Netze kennen.
Ist
das nicht ein bisschen viel verlangt ?

Wenn mir meine Firma in Australien eine SMS schickt, würde ich diese annehmen. Wenn man mir Spam schickt, würde ich dies ablehnen. Dies kann ich aber bei der jetzigen Technik nicht.
Ich muss also ständig das gebuchte Netz beobachten ??


dann braucht man getrost nicht zu zahlen. wer mir also irgendeine ware unbestellt ins haus schickt, der bekommt definitiv kein geld.

Spam ist unbestellt. Auch die SMS Benachrichtigung von D 2 ist
unbestellt.


bin ich in einem buchclub (=vertrag), muß
ich unbestellt den quartalsvorschlag abnehmen, wenn ich nix bestelle.

klar. da hast Du einen Vertrag.

genauso verhält es sich mit den auslands sms. es gibt
einen vertrag und der sieht vor, daß im ausland spam sms zu zahlen sind. wie praktisch für den netzbetreiber!!!!

Wo steht das ? Durch konkludentes Handeln kommt kein Vertrag zustande. Muss ich wissen, dass der Anbieter für diese Leistungen Geld verlangt ?


wenn ich in ein fremdnetz gehe, ist es mir zuzumuten, mich über die roaming preise zu informieren. zur not rufe ich die hotline an, lasse jemanden mithören - sage es dem hotliner, daß kumpel mithört der ebenfalls verreist - und wenn die auskunft falsch ist, zahle ich nicht.

Ich glaube nicht, dass dies beweiskräftig ist. Entweder schriftlich gar nicht :-(

Im Übrigen haben die sich ja noch das Recht der plötzlichen Preisänderung vorbehalten. Das wiederspricht zur den internationalen Verträgen mit der 60tägigen Mitteilungsfrist aber man hat erstmal Probleme. Auch stimmen die angegebenen Preise "niemals" mit den berechneten Preisen überein.

In den Veröffentlichungen steht immer, dass der ausländische Preis plus Zuschlage berechnet wird. Wenn Dir die Zuschlagshöhe bekannt ist, könntest Du ja den ursprünglichen Preis ermitteln. Das ist aber völlig unmöglich. Du findest den zugrundegelegten Preis einfach nicht.

Ist es z.B. nicht völlig weltfremd, wenn der Kunde aus Australien anruft, um z.B. die Preise von China zu erfragen ? Frage doch mal bei D oder E nach, was ein Gespräch in der Hauptzeit von Australien nach Japan kostet. Mache es mal Spasshalber und berichte.

Ich werde dann dafür sorgen, dass ein derartiges Gespräch stattfindet und dann gleichen wir mal ab.

Fakt ist, dass ich diese ganzen Unklarheiten ja noch schlucke, wenn mit aber Dinge berechnet werden, die in 99 % der Länder kostenlos sind, kann ich mir die Rechtmässoigkeit nicht vorstellen.

Du besorgst Dir die Unterlagen der ITU und da steht dring, dass 0800 und 00800 kostenfrei sein sollen. Dann hast Du ein Verhaltensgrundlage. Musst Du dann noch für jedes Land gesondert ermitteln.

Ich weiss nicht, ob Du Dir "Weltreisende" vorstellen kannst. Diese Leute wechseln innerhalb von einer Woche fünf mal das Land. Wie soll der noch seine Rechnung kontrollieren. Insbesonders, wenn ungerechtfertigte Sonderaufschläge berechnet werden.

Der ganze Roamingbereich wird als letzte Abzockerbastion von allen Anbietern (insbesonders den Deutschen) krampfhaft verteidigt. Frage mal nach, wieviel Umsatz mit wieviel Kunden im Roamingbereich getätigt wird. Alleine der 25 % Aufschlag bringt ohne entsprechende Gegenleistung richtig Geld in die Kasse.




es ist richtig, daß grundsätzlich durch konkludentes handeln kein vertrag zustande kommt. hier besteht er aber bereits mit dem kleingedruckten zeugs und der information, daß auslandseinsätze mit zuschlag zu den konditionen des auslandsbetreibers durchgereicht werden.

Richtig. Versuche mal durch Rausrechnung des Zuschlages den Grundpreis zu ermitteln.



Meines ermessens ist die einzige chance der gesichtspunkt der
überraschungsklausel.

blondini ,ohne iridium :-(

Hast Du eine Kommentierung zur Überraschungsklausel ?

peso





peso

blondini


ich habe gerade mal meinen computer etwas gequält. die einzige entscheidung, in der § 3 AGBG = § 305c BGB überhaupt verschlagwortet worden ist, ist das Urteil des OLG Düsseldorf v. 31.10.1996 6 U 205/96 unter anderem in NJW-RR 1997, 374ff. veröffentlicht.

die entscheidung befaßt sich unter anderem mit haftungsfreizeichnungen bei roaming. hat d2 damals einen auf die mütze gekriegt. ansonsten habe ich nix gefunden.

viele grüße

blondini
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Hightower antwortet auf blondini
11.02.2004 09:44
Benutzer blondini schrieb:

wenn ich in ein fremdnetz gehe, ist es mir zuzumuten, mich über die roaming preise zu informieren. zur not rufe ich die hotline an, lasse jemanden mithören - sage es dem hotliner, daß kumpel mithört der ebenfalls verreist - und wenn die auskunft falsch ist, zahle ich nicht.


Ich war kurz in Belgien und habe mir als bevorzugtes Netz "Mobistar" eingestellt. Denn noch habe ich eine "Welcome"-SMS von "BASE" bekommen, d.h. "Mobistar" war nicht verfügbar und ich war kurz im "BASE"-Netz.

Was hat das mit dem Thead zu tun?

Wären die ankommenden SMS bei BASE kostenpflichtig hätte ich für eine ankommende SMS zahlen müssen, wenn ich zu dieser Zeit im BASE-Netz eingebucht wäre obwohl ich vorher durch die bevorzugte Netzliste BASE gar nicht ausgewählt habe. Eine Sperre für ein bestimmtes ausländisches Netz ist mit meinem Telefon meines wissens nicht möglich.

und so wäre es auch in Australien, daß ich unbeabsichtigter Weise im SMS-Kostenpflichtigen Netz bin, obwohl ich es verhindern wollt.

Deshalb denke ich auch, daß man nicht bezahlen muß. Aber wer klagt schon wg. ein paar Cent?

H
T
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Hightower
11.02.2004 11:58
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer blondini schrieb:

wenn ich in ein fremdnetz gehe, ist es mir zuzumuten, mich über die roaming preise zu informieren. zur not rufe ich die hotline an, lasse jemanden mithören - sage es dem hotliner, daß kumpel mithört der ebenfalls verreist - und wenn die auskunft falsch ist, zahle ich nicht.

aha. Ich gehe davon aus, dass Du erhebliche praktische Erfahrungen hast. Bericht doch mal.





Ich war kurz in Belgien und habe mir als bevorzugtes Netz "Mobistar" eingestellt. Denn noch habe ich eine "Welcome"-SMS von "BASE" bekommen, d.h. "Mobistar" war nicht verfügbar und
ich war kurz im "BASE"-Netz.

Was hat das mit dem Thead zu tun?

Wären die ankommenden SMS bei BASE kostenpflichtig hätte ich für eine ankommende SMS zahlen müssen, wenn ich zu dieser Zeit im BASE-Netz eingebucht wäre obwohl ich vorher durch die bevorzugte Netzliste BASE gar nicht ausgewählt habe. Eine Sperre für ein bestimmtes ausländisches Netz ist mit meinem Telefon meines wissens nicht möglich.

und so wäre es auch in Australien, daß ich unbeabsichtigter Weise im SMS-Kostenpflichtigen Netz bin, obwohl ich es verhindern wollt.

Deshalb denke ich auch, daß man nicht bezahlen muß. Aber wer klagt schon wg. ein paar Cent?

H
T
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.2] top2004 antwortet auf Hightower
11.02.2004 12:15
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer blondini schrieb:

wenn ich in ein fremdnetz gehe, ist es mir zuzumuten, mich über die roaming preise zu informieren. zur not rufe ich die hotline an, lasse jemanden mithören - sage es dem hotliner, daß kumpel mithört der ebenfalls verreist - und wenn die auskunft falsch
ist, zahle ich nicht.


Ich war kurz in Belgien und habe mir als bevorzugtes Netz "Mobistar" eingestellt. Denn noch habe ich eine "Welcome"-SMS von "BASE" bekommen, d.h. "Mobistar" war nicht verfügbar und
ich war kurz im "BASE"-Netz.

Was hat das mit dem Thead zu tun?

Wären die ankommenden SMS bei BASE kostenpflichtig hätte ich für eine ankommende SMS zahlen müssen, wenn ich zu dieser Zeit im BASE-Netz eingebucht wäre obwohl ich vorher durch die bevorzugte Netzliste BASE gar nicht ausgewählt habe. Eine Sperre für ein bestimmtes ausländisches Netz ist mit meinem Telefon meines wissens nicht möglich.

und so wäre es auch in Australien, daß ich unbeabsichtigter Weise im SMS-Kostenpflichtigen Netz bin, obwohl ich es verhindern wollt.

Deshalb denke ich auch, daß man nicht bezahlen muß. Aber wer klagt schon wg. ein paar Cent?

H
T

Ich glaube die Beiträge hier gehen am eigentlichen Thema vorbei, hier ging es ja eindeutig um die Gesprächsannahme seitens Vodafone bei ausgeschaltetem Handy und anschließender SMS-Benachrichtigung des Anrufers. Hierbei ist aber nicht die SMS kostenpflichtig sondern der Anrufaufbau des Anrufers, der dann die Nichterreichbarmeldung erhält mit dem Hinweis, dass der Angerufene eine Notiz erhält über den Anrufversuch.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.2.1] tcsmoers antwortet auf top2004
11.02.2004 14:36
Benutzer top2004 schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer blondini schrieb:

wenn ich in ein fremdnetz gehe, ist es mir zuzumuten, mich über die roaming preise zu informieren. zur not rufe ich die hotline an, lasse jemanden mithören - sage es dem hotliner, daß kumpel mithört der ebenfalls verreist - und wenn die auskunft falsch
ist, zahle ich nicht.


Ich war kurz in Belgien und habe mir als bevorzugtes Netz "Mobistar" eingestellt. Denn noch habe ich eine "Welcome"-SMS
von "BASE" bekommen, d.h. "Mobistar" war nicht verfügbar
und
ich war kurz im "BASE"-Netz.

Was hat das mit dem Thead zu tun?

Wären die ankommenden SMS bei BASE kostenpflichtig hätte ich für eine ankommende SMS zahlen müssen, wenn ich zu dieser Zeit im BASE-Netz eingebucht wäre obwohl ich vorher durch die bevorzugte Netzliste BASE gar nicht ausgewählt habe. Eine Sperre für ein bestimmtes ausländisches Netz ist mit meinem Telefon meines wissens nicht möglich.

und so wäre es auch in Australien, daß ich unbeabsichtigter Weise im SMS-Kostenpflichtigen Netz bin, obwohl ich es verhindern wollt.

Deshalb denke ich auch, daß man nicht bezahlen muß. Aber wer
klagt schon wg. ein paar Cent?

H
T

Ich glaube die Beiträge hier gehen am eigentlichen Thema vorbei, hier ging es ja eindeutig um die Gesprächsannahme seitens Vodafone bei ausgeschaltetem Handy und anschließender SMS-Benachrichtigung des Anrufers. Hierbei ist aber nicht die SMS kostenpflichtig sondern der Anrufaufbau des Anrufers, der dann die Nichterreichbarmeldung erhält mit dem Hinweis, dass der Angerufene eine Notiz erhält über den Anrufversuch.

Das ist richtig und von den anderen Usern auch so verstanden worden. Interessant ist, dass die RegTP hier nur ein Vertragsverhältnis zwischen VF und dem Angerufenen sieht.

Das hier der Anrufer "gemolken" wird, will man nicht sehen.

peso
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.1] Kaymann antwortet auf tcsmoers
17.02.2004 16:49
Hallo,

auch wenns die alten Hasen nervt. Hatte mir bislang über die kostenpflichtige Benachrichtigungs-SMS noch keine Gedanken gemacht. Wollte diesen Mechanismus nun abstellen. Mit dem Code ##oo2#hat es bislang nicht geklappt. Was tun???

Gruß Kaymann
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1] hookhr antwortet auf Kaymann
17.02.2004 16:58
##002# und die grüne Hörertaste....Dann klappt das
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[…1.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
17.02.2004 17:05
Benutzer hookhr schrieb:
##002# und die grüne Hörertaste....Dann klappt das

Und bitte regelmässig prüfen, da es, zumindest sporadisch, immer wieder eingeschaltet wird.

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[…1.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
17.02.2004 17:10
bla bla bla...... Ich glaube du bist der einzigste bei dem das passiert... Würde mich auch nicht wunder weil du wahrscheinlich garnicht weißt wo du die #Taste auf deinem Handy findest...
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.1.2] Gismo71 antwortet auf Kaymann
20.02.2004 09:51
Benutzer Kaymann schrieb:
Hallo,

auch wenns die alten Hasen nervt. Hatte mir bislang über die kostenpflichtige Benachrichtigungs-SMS noch keine Gedanken gemacht. Wollte diesen Mechanismus nun abstellen. Mit dem Code ##oo2#hat es bislang nicht geklappt. Was tun???

Gruß Kaymann

Hallo
du rufst vom handy folgende Nummer 121314 .Dort folgst du dem IVR-Stimme .
Wenn es nicht klappt ruf bei deinem Provider an und laß ihn dort abschalten .

Gruß Gismo
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[…1.1.1.1.1.1.2.2.1.1.2.1] tyramon antwortet auf Gismo71
21.02.2004 17:55
Hallo Gismo,endlich mal ein qualifizierter Beitrag. ##002# und der grüne Hörer löscht nur die bedingten Rufumleitungen. Ich habe diese leidige SMS Geschichte auch mit einem Anruf auf der 121314 abstellen lassen. Im übrigen kaufe ich mir (wenn ich für mind. 2 Wochen verreise) immer eine Prepaidkarte des jeweiligen Landes. Da gibt es auch keine Probleme (gelle Peso ;-))
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[…1.1.1.1.1.2.2.1.1.2.1.1] Gismo71 antwortet auf tyramon
21.02.2004 21:30
Benutzer tyramon schrieb:
Hallo Gismo,endlich mal ein qualifizierter Beitrag. ##002# und der grüne Hörer löscht nur die bedingten Rufumleitungen. Ich habe diese leidige SMS Geschichte auch mit einem Anruf auf der 121314 abstellen lassen. Im übrigen kaufe ich mir (wenn ich für mind. 2 Wochen verreise) immer eine Prepaidkarte des jeweiligen Landes. Da gibt es auch keine Probleme (gelle Peso ;-))

Danke !!! Jemand der es weiß !!!!!! .... und das mit der Prepaid . ETWAS besseres gibt es ja nicht !!!!
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf blondini
16.01.2004 20:48
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Das ist nicht richtig was du schreibst. Ruf bei Vodafone an 1212 und frag was eine eingehende SMS kostet wenn du in Australien bist und bei Telstra eingebucht bist.... Kostet nämlich genau
0,105

Richtig. Nur bezahlen musst Du Sie nicht. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das BGB spricht hier von nicht bestellten Leistungen.

Wer zahlt hat selber schuld. Ist genau wie die Berechnung von 0800 und 00800 im Ausland und 00800 bei E+ im Inland. Wer sich
wehrt, bezahlt nicht.

Kennt einer gegenteilige Urteile ??

peso


das beispiel australien ist mir auch bekannt. ich war 2002 das letzte mal dort und habe vorher die roamingpreislisten studiert. in der preisliste wird bei telstra der empfang von
sms als kostenpflichtig ausgewiesen.

das ist doch die rechtsgrundlage. mobilfunktvertrag plus preisverzeichnis!

Das was in Verträgen und AGB steht, muss nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ich rate Dir mal, das BGB zu lesen.
Es dreht sich hier um unbestellte Leistungen. Wenn der Mobilfunkanbieter Dir diese Kosten auferlegen will (mit denen Du im Übrigen nicht rechnen musst) muss er Dir eine differenzierte Sperrmöglichkeit zur Ablehnung geben. Beim Telefonanruf ist das ganz einfach. Man nimmt den Anruf nicht an. Bei SMS hast Du keine Ablehnungsmöglichkeit. Wenn ich Dir jetzt über das Internet 1000 kostenlose SMS sende, musst Du diese nach Aufffassung der Mobilfunkbetreiber bezahlen. Ich denke da anders.

Es kann nicht sein, dass ich Dir Kosten verursache und Du kannst Dich nicht wehren.

peso

anspruchsgrundlage ist der vertrag. dann die option international roaming. und wenn ich das roaming nutze, akzeptiere ich auch das preisverzeichnis. ich kann doch die roaming option abschalten oder nicht in dem netz roamen, in dem ankommende sms etwas kosten.

es tut mir leid und mir gefällt es auch nicht.

aber die einzige möglichkeit besteht meiner meinung nach darin, sich vorher zu informieren, in welchem netz man roamt. sonst kommt hinterher das böse erwachen und chancen sich dagegen zu wehren hat man keine großen. übrigens, bin volljurist.

Damit haben wir es wieder. Zwei Juristen und zwei Meinungen. Du hast meine Argumentation gelesen ?

Ich habe vor längerer Zeit mal eine ganze Abhandlung dazu verfasst. Mit Hinweis auf ITU Entscheide usw.
Bisher hat noch keiner gesagt, dass meine Auffassung grundsätzlich falsch ist. Also kann man diese Auffassung beruhigt weiter vertreten.

Das Problem ist doch schon, wer klageberechtigt ist und wo Klageort ist. Monopoly hat mal einen Anwalt zitiert, der sagte, dass der deutsche Netzbetreiber nur Erfüllungsgehilfe ist.

Aber ich gehe davon aus, dass Monopoly mitliest und dies richtigstellt.


Gerade weil es sich hier um internationale Gepflogenheiten handelt, gibt es keine abschliessende Meinung.

peso

blondini







belehr mich eines besseren

viele grüße

blondini


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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.3] tcsmoers antwortet auf blondini
16.01.2004 21:14
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Das ist nicht richtig was du schreibst. Ruf bei Vodafone an 1212 und frag was eine eingehende SMS kostet wenn du in Australien bist und bei Telstra eingebucht bist.... Kostet nämlich genau
0,105

Richtig. Nur bezahlen musst Du Sie nicht. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das BGB spricht hier von nicht bestellten Leistungen.

Wer zahlt hat selber schuld. Ist genau wie die Berechnung von 0800 und 00800 im Ausland und 00800 bei E+ im Inland. Wer sich
wehrt, bezahlt nicht.

Kennt einer gegenteilige Urteile ??

peso


das beispiel australien ist mir auch bekannt. ich war 2002 das letzte mal dort und habe vorher die roamingpreislisten studiert. in der preisliste wird bei telstra der empfang von
sms als kostenpflichtig ausgewiesen.

das ist doch die rechtsgrundlage. mobilfunktvertrag plus preisverzeichnis!

Das was in Verträgen und AGB steht, muss nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ich rate Dir mal, das BGB zu lesen.
Es dreht sich hier um unbestellte Leistungen. Wenn der Mobilfunkanbieter Dir diese Kosten auferlegen will (mit denen Du im Übrigen nicht rechnen musst) muss er Dir eine differenzierte Sperrmöglichkeit zur Ablehnung geben. Beim Telefonanruf ist das ganz einfach. Man nimmt den Anruf nicht an. Bei SMS hast Du keine Ablehnungsmöglichkeit. Wenn ich Dir jetzt über das Internet 1000 kostenlose SMS sende, musst Du diese nach Aufffassung der Mobilfunkbetreiber bezahlen. Ich denke da anders.

Es kann nicht sein, dass ich Dir Kosten verursache und Du kannst Dich nicht wehren.

peso

anspruchsgrundlage ist der vertrag. dann die option international roaming. und wenn ich das roaming nutze, akzeptiere ich auch das preisverzeichnis. ich kann doch die roaming option abschalten oder nicht in dem netz roamen, in dem ankommende sms etwas kosten.

Hier gebe ich Dir Recht. Nur, dann muss der deutsche Vertrtagspartner Dir auch alle Daten zugänglich machen. Hier kommen einfach zu viele Faktoren aus dem allgemeinen Lebensrecht zum Tragen.

Mittlerweile scheint es ja zumindest so zu sein, dass nur Dein deutscher Anbieter für Dich Ansprechpartner ist. Durch konkludentes Handeln beim Roaming kommt kein Vertrag mit dem ausländischen Netzbetreiber zustande. Somit gilt das deutsche Recht.

Suche doch mal Faktoren, die für meine / unsere Auffassung sprechen. Das wäre doch viel interessanter, als die Meinung der Netzbetreiber zu unterstützen.



es tut mir leid und mir gefällt es auch nicht.

Dann sollten wir Argumente suchen.


aber die einzige möglichkeit besteht meiner meinung nach darin, sich vorher zu informieren, in welchem netz man roamt. sonst kommt hinterher das böse erwachen und chancen sich dagegen zu wehren hat man keine großen.

Hast Du eine Informationspflicht für zig Länder ??

übrigens, bin volljurist.

Ich nicht. Ich habe aber täglich mit TK-Problemen zu tun und wenn ich nicht weiter weiss, frage ich unsere Anwälte.

peso



blondini







belehr mich eines besseren

viele grüße

blondini


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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1] blondini antwortet auf tcsmoers
16.01.2004 22:07
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Das ist nicht richtig was du schreibst. Ruf bei Vodafone an 1212 und frag was eine eingehende SMS kostet wenn du in Australien bist und bei Telstra eingebucht bist.... Kostet nämlich genau
0,105

Richtig. Nur bezahlen musst Du Sie nicht. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das BGB spricht hier von nicht bestellten Leistungen.

Wer zahlt hat selber schuld. Ist genau wie die Berechnung von 0800 und 00800 im Ausland und 00800 bei E+ im Inland. Wer sich
wehrt, bezahlt nicht.

Kennt einer gegenteilige Urteile ??

peso


das beispiel australien ist mir auch bekannt. ich war 2002 das letzte mal dort und habe vorher die roamingpreislisten studiert. in der preisliste wird bei telstra der empfang von
sms als kostenpflichtig ausgewiesen.

das ist doch die rechtsgrundlage. mobilfunktvertrag plus preisverzeichnis!

Das was in Verträgen und AGB steht, muss nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ich rate Dir mal, das BGB zu lesen.
Es dreht sich hier um unbestellte Leistungen. Wenn der Mobilfunkanbieter Dir diese Kosten auferlegen will (mit denen Du im Übrigen nicht rechnen musst) muss er Dir eine differenzierte Sperrmöglichkeit zur Ablehnung geben. Beim Telefonanruf ist das ganz einfach. Man nimmt den Anruf nicht an. Bei SMS hast Du keine Ablehnungsmöglichkeit. Wenn ich Dir jetzt über das Internet 1000 kostenlose SMS sende, musst Du diese nach Aufffassung der Mobilfunkbetreiber bezahlen. Ich denke da anders.

Es kann nicht sein, dass ich Dir Kosten verursache und Du kannst Dich nicht wehren.

peso

anspruchsgrundlage ist der vertrag. dann die option international roaming. und wenn ich das roaming nutze, akzeptiere ich auch das preisverzeichnis. ich kann doch die roaming option abschalten oder nicht in dem netz roamen, in dem
ankommende sms etwas kosten.

Hier gebe ich Dir Recht. Nur, dann muss der deutsche Vertrtagspartner Dir auch alle Daten zugänglich machen. Hier kommen einfach zu viele Faktoren aus dem allgemeinen Lebensrecht zum Tragen.

Mittlerweile scheint es ja zumindest so zu sein, dass nur Dein deutscher Anbieter für Dich Ansprechpartner ist. Durch konkludentes Handeln beim Roaming kommt kein Vertrag mit dem ausländischen Netzbetreiber zustande. Somit gilt das deutsche Recht.

Suche doch mal Faktoren, die für meine / unsere Auffassung sprechen. Das wäre doch viel interessanter, als die Meinung der Netzbetreiber zu unterstützen.



es tut mir leid und mir gefällt es auch nicht.

Dann sollten wir Argumente suchen.


aber die einzige möglichkeit besteht meiner meinung nach darin,
sich vorher zu informieren, in welchem netz man roamt.
sonst kommt hinterher das böse erwachen und chancen sich dagegen zu wehren hat man keine großen.

Hast Du eine Informationspflicht für zig Länder ??

übrigens, bin volljurist.

Ich nicht. Ich habe aber täglich mit TK-Problemen zu tun und wenn ich nicht weiter weiss, frage ich unsere Anwälte.

peso



blondini







belehr mich eines besseren

viele grüße

blondini




ich denke schon, dass man sich informieren kann und muß. denn es ist jedem klar, daß auslandsgespräche etwas kosten. wieviel sagen doch die netzbetreiber im internet beispielsweise.

das einzige, was man gegen gebührenpflicht für ankommende sms ins feld führen könnte, wäre der gesichtspunkt der überraschenden klausel nach dem agbg (jetzt im bgb).

denn es ist schon ungewöhnlich, daß man für ankommende dinge etwas zahlen soll. ob das allerdings zwingend ist, wage ich sehr zu bezweifeln.
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1.1] tcsmoers antwortet auf blondini
17.01.2004 01:48
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Das ist nicht richtig was du schreibst. Ruf bei Vodafone an 1212 und frag was eine eingehende SMS kostet wenn du in Australien bist und bei Telstra eingebucht bist.... Kostet nämlich genau
0,105

Richtig. Nur bezahlen musst Du Sie nicht. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das BGB spricht hier von nicht bestellten Leistungen.

Wer zahlt hat selber schuld. Ist genau wie die Berechnung von 0800 und 00800 im Ausland und 00800 bei E+ im Inland. Wer sich
wehrt, bezahlt nicht.

Kennt einer gegenteilige Urteile ??

peso


das beispiel australien ist mir auch bekannt. ich war 2002 das letzte mal dort und habe vorher die roamingpreislisten studiert. in der preisliste wird bei telstra der empfang von
sms als kostenpflichtig ausgewiesen.

das ist doch die rechtsgrundlage. mobilfunktvertrag plus preisverzeichnis!

Das was in Verträgen und AGB steht, muss nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ich rate Dir mal, das BGB zu lesen.
Es dreht sich hier um unbestellte Leistungen. Wenn der Mobilfunkanbieter Dir diese Kosten auferlegen will (mit denen Du im Übrigen nicht rechnen musst) muss er Dir eine differenzierte Sperrmöglichkeit zur Ablehnung geben. Beim Telefonanruf ist das ganz einfach. Man nimmt den Anruf nicht an. Bei SMS hast Du keine Ablehnungsmöglichkeit. Wenn ich Dir jetzt über das Internet 1000 kostenlose SMS sende, musst Du diese nach Aufffassung der Mobilfunkbetreiber bezahlen. Ich denke da anders.

Es kann nicht sein, dass ich Dir Kosten verursache und Du kannst Dich nicht wehren.

peso

anspruchsgrundlage ist der vertrag. dann die option international roaming. und wenn ich das roaming nutze, akzeptiere ich auch das preisverzeichnis. ich kann doch die roaming option abschalten oder nicht in dem netz roamen, in dem
ankommende sms etwas kosten.

Hier gebe ich Dir Recht. Nur, dann muss der deutsche Vertrtagspartner Dir auch alle Daten zugänglich machen.
Hier kommen einfach zu viele Faktoren aus dem allgemeinen Lebensrecht zum Tragen.

Mittlerweile scheint es ja zumindest so zu sein, dass nur Dein deutscher Anbieter für Dich Ansprechpartner ist. Durch konkludentes Handeln beim Roaming kommt kein Vertrag mit dem ausländischen Netzbetreiber zustande. Somit gilt das deutsche
Recht.

Suche doch mal Faktoren, die für meine / unsere Auffassung sprechen. Das wäre doch viel interessanter, als die Meinung der
Netzbetreiber zu unterstützen.



es tut mir leid und mir gefällt es auch nicht.

Dann sollten wir Argumente suchen.


aber die einzige möglichkeit besteht meiner meinung nach darin,
sich vorher zu informieren, in welchem netz man roamt.
sonst kommt hinterher das böse erwachen und chancen sich dagegen zu wehren hat man keine großen.

Hast Du eine Informationspflicht für zig Länder ??

übrigens, bin volljurist.

Ich nicht. Ich habe aber täglich mit TK-Problemen zu tun und wenn ich nicht weiter weiss, frage ich unsere Anwälte.

peso



blondini







belehr mich eines besseren

viele grüße

blondini




ich denke schon, dass man sich informieren kann und muß. denn es ist jedem klar, daß auslandsgespräche etwas kosten. wieviel sagen doch die netzbetreiber im internet beispielsweise.

Stimmt. Das "normale" Gespräche Geld kosten ist bekannt und steht auch in jedem Tarifheft. Das hier aber kostenfreie Leistungen berechnet werden, ist zumindest ungewöhnlich.


das einzige, was man gegen gebührenpflicht für ankommende sms ins feld führen könnte, wäre der gesichtspunkt der überraschenden klausel nach dem agbg (jetzt im bgb).

Habe ich auch schon dran gedacht. Nur, wenn wir hier nationales Recht ansetzen, sollten wir auch nationale Verhaltensmassstäbe ansetzen.



denn es ist schon ungewöhnlich, daß man für ankommende dinge etwas zahlen soll. ob das allerdings zwingend ist, wage ich sehr zu bezweifeln.

Da zweifeln wir beide ;-)

Lass uns doch mal lieber die Dinge suchen, die gegen eine Zahlungspflicht sprechen.

peso
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[1.2.1.2] tcsmoers antwortet auf m_maier
15.01.2004 18:33
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Ja der Anrufer muß zahlen das ist richtig... Das ganze hat aber auch Vorteile. Wenn du zum Beispiel im Ausland bist und ein Mailbox hast zahlst du für das eingehende Gespräch. Wenn du aber eine SMS bekommst mit dem Hinweis das jemand versucht hat dich zu erreichen ist es kostenfrei!!!

Wenn Du eine Mailbox hast, wird diese Triggerfunktion nicht automatisch bei Deaktivierung der RU zur Mailbox geschaltet. Es dreht sich alleine um die Leute, die gezielt keine MB haben wollen.

peso
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[1.2.1.2.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
15.01.2004 18:35
Für mich ist auch eine Mailbox aktiviert, wenn ich aber meine Rufumleitung lösche und mir eine Rufumleitung einlege die die SMS Info unterstützt bekomme ich auch die Hinweise. Also es geht auch mit Mailbox
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[1.2.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
15.01.2004 18:38
Benutzer hookhr schrieb:
Für mich ist auch eine Mailbox aktiviert, wenn ich aber meine Rufumleitung lösche und mir eine Rufumleitung einlege die die SMS Info unterstützt bekomme ich auch die Hinweise. Also es geht auch mit Mailbox

Dann musst Du es aber manuell machen. Diese Leute will man ja gar nicht belehren. Die sorgen schon selbst für volle Kassen. Findest Du Deine Verhaltensweise gut ? Willst Du über das Geld der Anrufer bestimmen ? Wenn Du wissen willst, wer Dich anruft, warum lässt Du dann nicht die MB in Betrieb ?

Ich finde Dein Verhalten eigennütützig.

peso
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[1.2.1.2.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
15.01.2004 18:42
Wenn du es nicht versucht hast dann solltest du auch nicht schreiben das es nicht geht.... Es funktioniert einwandfrei du mußt nur die RU zur MB löschen, mehr nicht....

Warum soll ich eine MB nutzen die kostet wenn ich Sie abhöre..
Außerdem ist bei mir immer die Rufnummer Unterdrückung aus und somit zahle ich auch nie für den SMS Service
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[1.2.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
15.01.2004 18:53
Benutzer hookhr schrieb:
Wenn du es nicht versucht hast dann solltest du auch nicht schreiben das es nicht geht.... Es funktioniert einwandfrei du mußt nur die RU zur MB löschen, mehr nicht....

Hast Du Dich mal angerufen ? Wem die Triggerfunktion von D 2 aufgedrängt wurde, kann diese nicht selbst abschalten. Dies geht nur im Netz !!



Warum soll ich eine MB nutzen die kostet wenn ich Sie abhöre.. Außerdem ist bei mir immer die Rufnummer Unterdrückung aus und somit zahle ich auch nie für den SMS Service

Also sollen andere für Deinen Geiz zahlen. Du bist das typische Beispiel eines Egoisten :-(

peso
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
15.01.2004 18:55
ich glaube du hast echt keine Ahnung wovon du schreibst...
Ich selber richte mir diesen Dienst ein oder aus... Wenn du deine RU löscht kommen auch keine SMS Hinweise mehr...
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
15.01.2004 19:54
Benutzer hookhr schrieb:
ich glaube du hast echt keine Ahnung wovon du schreibst... Ich selber richte mir diesen Dienst ein oder aus... Wenn du deine RU löscht kommen auch keine SMS Hinweise mehr...

Du hast Recht und bist ein toller Hecht.

Heute schon im Mediamarkt gewesen ?

peso
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
15.01.2004 20:00
klar bin ich ein toller Hecht.....
Du kappierst es einfach nicht.... Es handelt sich um eine Rufumleitung und ich kann die RU immer löschen und neu eingeben...... Einfach mal den Text lesen den Markus hinterlegt hat, da kannst du noch eine MENGE lernen....
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
15.01.2004 20:10
Benutzer hookhr schrieb:
klar bin ich ein toller Hecht..... Du kappierst es einfach nicht.... Es handelt sich um eine Rufumleitung und ich kann die RU immer löschen und neu eingeben...... Einfach mal den Text lesen den Markus hinterlegt hat, da kannst du noch eine MENGE lernen....

Schon mal überlegt, dass wir grundsätzlich von zwei verschiedenen Vorgängen reden ? Im einen Fall eine selbst initiierte Triggerfunktion im anderen Fall von einer auferlegten ?

peso
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[…2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
15.01.2004 20:18
Ich glaube du hast das Wort Triggggggggger irgendwo gelesen und denkst du weißt alles... Du hast auch geschrieben das wenn man ##002# und die Sendetaste drückt das trotzdem weiterhin der SMS Dienst eingerichtet ist. Bist du dir da auch noch so sicher. Wenn nicht machts es auch nichts ich erkläre es dir gerne.. ##002# ist ein Code der meinem Handy sagt das er alle Rufumleitungen löschen soll, da der SMS Dienst auch über eine RU funktioniert kann der Dienst nicht nach der Eingabe von ##002# auch nicht mehr funktionieren. Wenn du es jetzt immer noch nicht kappiert hast kann ich dir auch nicht mehr weiter helfen!!!!!!!!
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] masterwilliam antwortet auf hookhr
15.01.2004 21:09
Benutzer hookhr schrieb:
Ich glaube du hast das Wort Triggggggggger irgendwo gelesen und denkst du weißt alles... Du hast auch geschrieben das wenn man ##002# und die Sendetaste drückt das trotzdem weiterhin der SMS

das hat er nicht geschrieben. Er hat gesagt, das es funktioniert hat, nur nach einer gewissen Zeit war es wieder im Grundzustand, also eingeschaltet!


Dienst eingerichtet ist. Bist du dir da auch noch so sicher. Wenn nicht machts es auch nichts ich erkläre es dir gerne.. ##002# ist ein Code der meinem Handy sagt das er alle Rufumleitungen löschen soll, da der SMS Dienst auch über eine RU funktioniert kann der Dienst nicht nach der Eingabe von ##002# auch nicht mehr funktionieren. Wenn du es jetzt immer noch nicht kappiert hast kann ich dir auch nicht mehr weiter
helfen!!!!!!!!
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] hookhr antwortet auf masterwilliam
15.01.2004 21:16
Das kann aber nicht sein. Wenn ich meine RU lösche wird Vodafone diesen Dienst nicht wieder einrichten. Entweder ich rufe die 121314 an oder rufe bei Vodafone an und die sollen mir das einrichten oder aber ich gebe die RU in meinem Handy selber ein....
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] masterwilliam antwortet auf hookhr
15.01.2004 21:52
Benutzer hookhr schrieb:
Das kann aber nicht sein.

War aber anscheinend in seinem Fall so. Und ich zweifle nicht an seiner Aussage.

Wenn ich meine RU lösche wird Vodafone diesen Dienst nicht wieder einrichten.

Ich glaube auch nicht, dass Vodafone das beabsichtigt wieder aktiviert hat.

Entweder ich rufe die 121314 an oder rufe bei Vodafone an und die sollen mir das einrichten oder aber ich gebe die RU in meinem Handy selber ein....

was alles wahrscheinlich keinen Unterschied macht, denn mehr als die RU löschen können die wahrscheinlich auch nicht. Aber da kenne ich mich nicht aus, mag ja durchaus anders sein!
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf masterwilliam
15.01.2004 22:02
Benutzer masterwilliam schrieb:
Benutzer hookhr schrieb:
Ich glaube du hast das Wort Triggggggggger irgendwo gelesen und denkst du weißt alles... Du hast auch geschrieben das wenn man ##002# und die Sendetaste drückt das trotzdem weiterhin der SMS

das hat er nicht geschrieben. Er hat gesagt, das es funktioniert hat, nur nach einer gewissen Zeit war es wieder im Grundzustand, also eingeschaltet!


Dienst eingerichtet ist. Bist du dir da auch noch so sicher.
Wenn nicht machts es auch nichts ich erkläre es dir gerne.. ##002# ist ein Code der meinem Handy sagt das er alle Rufumleitungen löschen soll, da der SMS Dienst auch über eine RU funktioniert kann der Dienst nicht nach der Eingabe von ##002# auch nicht mehr funktionieren. Wenn du es jetzt immer noch nicht kappiert hast kann ich dir auch nicht mehr weiter
helfen!!!!!!!!

Lass ihn, es ist sinnlos.
Es ist aber auch egal.
Jedenfalls ist es unverschämt, dass ich als Angerufener Kosten für den Anrufer verursachen kann. Hier kommt klar das BGB mit "unbestellter Leistung" zum Tragen.

peso
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
16.01.2004 19:28
wenn du jemand mit einer MB anrufst zahlst du auch... Also komm mir nicht mit irgendwelchen Gesetzen!

Jeder Kunde kann entscheiden ob er diesen Dienst nutzen möchte oder nicht und somit wird es auch nie ein Urteil dazu geben. Vodafone zwingt dich nicht dazu. Kappier das endlich!!!!!!
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
16.01.2004 20:49
Benutzer hookhr schrieb:
wenn du jemand mit einer MB anrufst zahlst du auch... Also komm mir nicht mit irgendwelchen Gesetzen!

Jeder Kunde kann entscheiden ob er diesen Dienst nutzen möchte oder nicht und somit wird es auch nie ein Urteil dazu geben. Vodafone zwingt dich nicht dazu. Kappier das endlich!!!!!!

Würde es Dir wirklich viel ausmachen, sich bei sachlichen Diskussionen auch sachlich zu benehmen. Mit Deinem Palaver fällst Du nur unangenehm auf.

peso
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
16.01.2004 20:54
du machst doch hier den Palaver.... Rufst du deinen Netztbetreiber an wenn du versuchst jemanden anzurufen und die MB geht dran das er dir das Gespräch wieder Gutschreibt!!!!!!!
DAS IST GENAU DAS GLEICHE
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
16.01.2004 21:05
Benutzer hookhr schrieb:
du machst doch hier den Palaver.... Rufst du deinen Netztbetreiber an wenn du versuchst jemanden anzurufen und die MB geht dran das er dir das Gespräch wieder Gutschreibt!!!!!!!
DAS IST GENAU DAS GLEICHE

Es lohnt sich nicht auf Deine Mails zu antworten, da Du offensichtlich nicht die Hintergründe der ganzen Geschichte kennst.

Im Übrigen hättest Du die moralische Pflicht meine Meinung zu unterstützen, da eine Nichtbepreisung in aller Interessen liegt. Das Du in höher gestellter Position bei einem Netzbetreiber angestellt bist, glaube ich anhand Deines Scheibstils nicht.

peso
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
16.01.2004 21:10
Deine Meinung ist einfach nur billig.... Wenn alle so eine Meinung wie du hätten gäbe es wahrscheinlich nur einen Anbieter
in Deutschland, weil alle anderen Dicht machen müßten weil kein Geld rein kommt..... Astalabego
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
16.01.2004 21:16
Benutzer hookhr schrieb:
Deine Meinung ist einfach nur billig.... Wenn alle so eine Meinung wie du hätten gäbe es wahrscheinlich nur einen Anbieter in Deutschland, weil alle anderen Dicht machen müßten weil kein Geld rein kommt..... Astalabego

Bitte lese einfach nur still mit und bilde Dir ein Urteil, sofern Du ernstlich geführte Diskussionen überhaupt verstehst.

peso
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] hookhr antwortet auf tcsmoers
16.01.2004 21:17
laber mich nicht volllllllllllllll
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[1.2.1.2.1.1.1.1.2] hookhr antwortet auf tcsmoers
15.01.2004 19:09
Ich sag doch du hast keine Ahnung
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[1.2.1.2.1.1.1.1.3] hookhr antwortet auf tcsmoers
15.01.2004 19:34
Besser ein Egoist als hier jedem zu schreiben was nicht stimmt.
Die Leute wollten was wissen und nicht nur lesen geht nicht geht nicht.... Hast du kein Handy??? Einfach versuchen bevor man nur VERMUTUNGEN in die Welt setzt!!!
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[1.2.1.2.1.1.1.1.3.1] tcsmoers antwortet auf hookhr
15.01.2004 19:53
Benutzer hookhr schrieb:
Besser ein Egoist als hier jedem zu schreiben was nicht stimmt. Die Leute wollten was wissen und nicht nur lesen geht nicht geht nicht.... Hast du kein Handy??? Einfach versuchen bevor man nur VERMUTUNGEN in die Welt setzt!!!

Nein, ich habe keine Handy und stelle nur Vermutungen an. Im Gegensatz zu Dir mute ich aber keinem meiner Freunde zu, dass er bis zu 1 Euro bezahlt und mir klarzumachen, dass er mich erreichen wollte.

peso
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[1.3] tcsmoers antwortet auf webfalke
15.01.2004 18:36
Benutzer webfalke schrieb:
Benutzer skoemmli schrieb:
Hallo,

sicherlich ägern sich viele über die SMS Benachrichtigung von Vodafone, wenn man das Handy ausgeschaltet hat. Ich habe heute von der Vodafone Kundenbetreuung einen kleinen Code bekommen den man eingeben muss um sie dauerhaft (so hoffe
ich!) auszuschalten.

Einfach
##002#

Es funktioniert nicht. Die Triggerfunktion kann nur dauerhaft im Netz gelöscht werden und nicht am Endgerät.

peso

eingeben und dann abheben.

Ich habe danach mein Handy ausgeschaltet und angerufen und es kam die altbekannte Ansage "...ist nicht erreichbar... the
person...."

Ich hoffe es kann jemand was damit anfangen!


als damals das Thema aufkam hier waren die Leute verrückt nach dieser Benachrichtigung.Das Problem hat ja auch "nur"

der Anrufer.Der muß ja zahlen.
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[1.3.1] m_maier antwortet auf tcsmoers
15.01.2004 19:01
Benutzer tcsmoers schrieb:
Es funktioniert nicht. Die Triggerfunktion kann nur dauerhaft im Netz gelöscht werden und nicht am Endgerät.

Es hat aber mal funktioniert, vgl. https://www.teltarif.de/arch/2003/kw29/...

Marcus
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[1.3.1.1] hookhr antwortet auf m_maier
15.01.2004 19:40
Danke für die Info Markus!

Es funktioniert auch immer noch
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[1.3.1.2] tcsmoers antwortet auf m_maier
15.01.2004 19:55
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Es funktioniert nicht. Die Triggerfunktion kann nur dauerhaft im Netz gelöscht werden und nicht am Endgerät.

Es hat aber mal funktioniert, vgl.
https://www.teltarif.de/arch/2003/kw29/...

kann schon sein. Ich weiss auch, dass es mal funktioniert hat. Nur war es einige Stunden später erneut aktiviert :-(

peso



Marcus
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[1.3.1.2.1] m_maier antwortet auf tcsmoers
15.01.2004 20:58
Benutzer tcsmoers schrieb:
kann schon sein. Ich weiss auch, dass es mal funktioniert hat. Nur war es einige Stunden später erneut aktiviert :-(

War dann wieder die Rufumleitung gesetzt oder funktionierte es dann *ohne* Rufumleitung auf die 017233-Nummer?

Ich pruefe inzwischen alle 2 bis 3 Wochen, ob nicht Vodafone die Rufumleitung inzwischen wieder unverlangt gesetzt hat, ist aber nicht der Fall.

Damals hatte ich per Anruf an die Sondernummer den Dienst aktiviert, das ganze aber "nur" mit ##002# bzw. ##62# deaktiviert.

Aber wer weiss - vielleicht gibt's je nach HLR unterschiedliche Vorgehensweisen, wie das ganze realisiert ist - beim einen mit der Rufumleitung, beim anderen irgendwie intern und fuer den Kunden nicht sichtbar?

Aber in den Faellen, die mir bekannt sind, hat die Deaktivierung per Loeschung der Rufumleitung einwandfrei funktioniert.

Marcus
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[1.3.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf m_maier
15.01.2004 21:54
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
kann schon sein. Ich weiss auch, dass es mal funktioniert hat.
Nur war es einige Stunden später erneut aktiviert :-(

War dann wieder die Rufumleitung gesetzt oder funktionierte es dann *ohne* Rufumleitung auf die 017233-Nummer?

Die Rufumleitung war wieder gesetzt. Wir haben bei unseren "Lagerkarten" das mal ausprobiert.
Die Rufumleitung war auf einmal vorhanden. Dann haben wir sie mittels Endgerät deaktiviert. Sie war dann definitv nicht vorhanden. Knappe 24 Stunden später war sie wieder aktiv. Wir haben auch von Fällen gehört, wo das Gerät "gelöscht" anzeigte aber diese Aussage nicht stimmte.
Auf konkrete Fragen wurde bestätigt, dass die vom Anbieter gesetzte RU nur im Netz gelöscht werden kann. Der Angerufene muss definitiv per Hotline die Löschung veranlassen. Und auch das ist nicht garantiert.

peso

Ich pruefe inzwischen alle 2 bis 3 Wochen, ob nicht Vodafone die Rufumleitung inzwischen wieder unverlangt gesetzt hat, ist aber nicht der Fall.

Es scheint wirklich HLR abhängig zu sein.

Damals hatte ich per Anruf an die Sondernummer den Dienst aktiviert, das ganze aber "nur" mit ##002# bzw. ##62# deaktiviert.

Du bist also aktiv geworden ?? Ich spreche aber von der unverlangt durch VF gesetzten RU.


Aber wer weiss - vielleicht gibt's je nach HLR unterschiedliche Vorgehensweisen, wie das ganze realisiert ist - beim einen mit der Rufumleitung, beim anderen irgendwie intern und fuer den Kunden nicht sichtbar?

Aber in den Faellen, die mir bekannt sind, hat die Deaktivierung per Loeschung der Rufumleitung einwandfrei funktioniert.

Marcus
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[] tcsmoers antwortet auf
15.01.2004 23:48
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wer zahlt hat selber schuld. Ist genau wie die Berechnung von 0800 und 00800 im Ausland und 00800 bei E+ im Inland. Wer sich wehrt, bezahlt nicht.

Meiner Ansicht nach ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für 0800- bzw. 00800-Nummern ein Entgelt gefordert wird, wenn es so auf der Preisliste steht. Das ist z.B. bei T-Mobile für einige Roaming-Länder der Fall.

Das ist Deine Auffassung aber nicht die der RegTP und einigen Anwälten. Hier kommen die Aussagen über "Treu und Glauben" zum Tragen. Du solltest einmal die Werbeaussagen der DTAG lesen. Dort wird, auch im internationalen Bereich, von "FreePhone" gesprochen. Auch sprechen die "Empfehlungen" der ITU eine klare Sprache. Dies alles, in Verbindung mit den Zuteilungsbedingungen erlauben m.E. nur eine komplette Sperre oder eine kostenlose Nutzung. Wenn ich schon einen erhöhten Preis für Kundenanrufe aus dem Mobilfunknetz bezahlen muss, darf m.E. der jeweilige Anbieter nicht noch ein heimliches Aufgeld verlangen. Nicht ohne Grund sperren die ausländischen Betreiber die Zugänge komplett aus dem Mobilfunknetz. Es wäre doch für die viel effektiver, die 0800 / 00800 hoch zu bepreisen.


Von 0180-Nummern weiß ich, dass die Tarife nur unverbindliche Empfehlungen darstellen, die Anbieter könnten sie also auch anders tarifieren, was im Mobilfunkbereich ja auch gemacht wird.

Es handelt sich nicht um "unverbindliche" Preisempfehlungen. Es handelt sich um Höchstgrenzen, die man einfach ausschöpft. Es wäre möglich, z.B. 01805 als normales Gespräch abzurechnen. Da aber diese "Servicenummern" zum überwiegenden Teil über die DTAG abgerechnet werden, wird sich da nichts ändern.



Ob die Unentgeltlichkeit bei 0800-Nummern auch nur eine unverbindliche Empfehlung ist, weiß ich nicht sicher.

Aber
selbst, wenn die RegTP dies verfügt hätte und abweichende Tarife somit rechtswidrig wären, ist das allein Sache der RegTP und berüht das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde nicht.

Genau dies ist der Punkt. Die RegTP hält sich da komplett raus und ist der Meinung, dass es dem allgemeinen Vertragsrecht unterliegt. Sie gibt zwar ihre Meinung kund, will aber, dass der Einzelkunde dagegen vorgeht.


Wenn du beim Autofahren telefonierst, um eine Pizza zu bestellen, und dir die Polizei zwecks Auffüllung der Stadtkasse eine Geldbuße verpasst, bleibt der Vertrag über die Pizza-Bestellung ja auch wirksam, obwohl das Telefonat rechtswidrig war.

Nicht alles was hinkt, ist ein Beispiel. Wenn von meinem Anschluss eine Pizza bestellt wird, bin ich auch nicht automatisch Zahlungspflichtiger.



Kennt einer gegenteilige Urteile ??

Nö, entsprechende aber auch nicht.

Wie sagt man dann unter Juristen ?? Es lässt sich trefflich streiten. Interessant ist doch, dass in den Fällen, in denen ich meine Auffassung vertreten habe, der angebliche Anspruch niemals durchgesetzt wurde. Diese ganze Bande fürchtet doch höchstrichterliche Urteile wie die Pest.

Derzeit hängt in der Schwebe, ob in Sachen "Verwirkung" im TK-Bereich das Kammergericht beschäftigt wird. Hier ist nämlich mal ein richtig hoher Streitwert vorhanden.

peso



Monopoly
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[] tcsmoers antwortet auf
16.01.2004 10:25
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:

Das ist Deine Auffassung aber nicht die der RegTP und einigen Anwälten.

Was irgendwelche Anwälte dazu sagen, ist mir schnuppe. Anwälte sagen immer das, was ihr Mandant hören will.

Zu einer angeblichen Äußerung der RegTP kann ich auch nichts sagen, solange ich sie nicht samt Begründung gelesen habe. So wie ich dich kenne, schickst du einfach immer billig E-Mails zum RegTP-Verbraucherservice. Was der von sich gibt, ist sowieso unverbindlich und stellt noch nicht mal eine offizielle Stellungnahme der RegTP dar.

Hier kommen die Aussagen über 'Treu und Glauben' zum Tragen. Du solltest einmal die Werbeaussagen der DTAG lesen.
Dort wird, auch im internationalen Bereich, von 'FreePhone' gesprochen.

Dann mag das meinetwegen für Telekom-0800-Nummern gelten. Es gibt aber noch andere Unternehmen, die 0800-Nummern anbieten und nicht mit Freecall werben oder wie das heißt. Die können ja nichts dazu, wenn die Telekom ihre 0800-Nummern mit Freecall bewirbt.

Auch sprechen die 'Empfehlungen' der ITU eine klare Sprache.

Die sind nicht rechtsverbindlich. Empfehlungen gibt es allerlei. Die kennt auch kein Verbraucher, also kann er sich auch nicht darauf berufen, auf Grund einer ITU-Empfehlung davon ausgegangen zu sein, nichts bezahlen zu müssen.

In der ITU-Empfehlung steht m.W. auch nichts über Mobilfunknetze und übers Ausland.

0190-Nummern widersprechen auch der ITU-Empfehlung. Trotzdem kommst du ja zu Recht nicht auf den Gedanken, 0190-Gebühren nicht bezahlen zu wollen.

Dies alles, in Verbindung mit den Zuteilungsbedingungen

...die uns beiden nicht bekannt sind...

erlauben m.E. nur eine komplette Sperre oder eine kostenlose Nutzung. Wenn ich schon einen erhöhten Preis für Kundenanrufe aus dem Mobilfunknetz bezahlen muss, darf m.E. der jeweilige Anbieter nicht noch ein heimliches Aufgeld verlangen. Nicht ohne Grund sperren die ausländischen Betreiber die Zugänge komplett aus dem Mobilfunknetz.

Stimmt auch nicht. Das T-Mobile-ServiceCenter ist aus dem Ausland über eine 0180-Nummer erreichbar.

Es wäre doch für die viel effektiver, die 0800 / 00800 hoch zu bepreisen.

Was du hier ansprichst, mag wettbewerbsrechtlich relevant sein, weil eine Bepreisung von 0800-Nummern halt nicht üblich ist. Möglicherweise handelt ein Anbieter also wettbewerbswidrig, wenn er 0800-Nummern berechnet. Selbst das berührt aber die Kundenverhältnisse nicht.

Von 0180-Nummern weiß ich, dass die Tarife nur unverbindliche Empfehlungen darstellen, die Anbieter könnten sie also auch anders tarifieren, was im Mobilfunkbereich ja auch gemacht wird.

Es handelt sich nicht um 'unverbindliche'
Preisempfehlungen. Es handelt sich um Höchstgrenzen, die man einfach ausschöpft.

Du bist nicht auf dem aktuellen Stand. Diese Regelung gilt schon seit 1999 nicht mehr.

Es wäre möglich, z.B. 01805 als normales Gespräch abzurechnen. Da aber diese 'Servicenummern' zum überwiegenden Teil über die DTAG abgerechnet werden, wird sich da nichts ändern.

Na ja, dann ist halt mit 0180-Nummern nichts mehr zu verdienen. Außerdem kannst du dann ja gleich eine normale Nummer benutzen.

Aber selbst, wenn die RegTP dies verfügt hätte und abweichende Tarife somit rechtswidrig wären, ist das allein Sache der RegTP und berüht das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde nicht.

Genau dies ist der Punkt. Die RegTP hält sich da komplett raus und ist der Meinung, dass es dem allgemeinen Vertragsrecht unterliegt. Sie gibt zwar ihre Meinung kund, will aber, dass der Einzelkunde dagegen vorgeht.

Die Meinung wäre ohnehin ohne Bedeutung. Wenn sich eine Behörde zu etwas äußert, für das sie nicht zuständig ist, dann ist diese Meinung ganz und gar unverbindlich. Außerdem könnte sie ja im Fall eines 'Verstoßes' nicht dagegen tun, so dass es auch von daher nichts bringen würde.

Wenn du beim Autofahren telefonierst, um eine Pizza zu bestellen, und dir die Polizei zwecks Auffüllung der Stadtkasse eine Geldbuße verpasst, bleibt der Vertrag über die Pizza-Bestellung ja auch wirksam, obwohl das Telefonat rechtswidrig war.

Nicht alles was hinkt, ist ein Beispiel.

Wo liegt deiner Meinung nach der Unterschied? Hier ist eine rechtswidrige Handlung Grundlage eines Vertrags. Genauso ist es bei 0800-Nummern.

Wenn von meinem Anschluss eine Pizza bestellt wird, bin ich auch nicht automatisch Zahlungspflichtiger.

Darum geht es doch gar nicht, sondern um die Tatsache, dass nicht jeder Vertrag, der auf einer rechtswidrigen Handlung beruht, nichtig ist.

Interessant ist doch, dass in den Fällen, in denen ich meine Auffassung vertreten habe, der angebliche Anspruch niemals durchgesetzt wurde.

Das kann alle möglichen Gründe haben. Geringe Summen werden sowieso selten eingeklagt, gerade bei der Telekom. Meines Wissens klagt die Telekom erst bei ca. 1000 EUR aufwärts, jedenfalls sind mir keine Fälle darunter bekannt.

Diese ganze Bande fürchtet doch höchstrichterliche Urteile wie die Pest.

Den Eindruck habe ich nicht. Gerade letztens hat der BGH erneut einen Teil der AGB von T-Mobile für unwirksam erklärt. Würde T-Mobile höchstrichterliche Urteile scheuen, hätten sie ihre AGB vorher freiwillig ändern können.

Derzeit hängt in der Schwebe, ob in Sachen 'Verwirkung' im TK-Bereich das Kammergericht beschäftigt wird. Hier ist nämlich mal ein richtig hoher Streitwert vorhanden.

Was soll denn verwirkt sein?

Monopoly

Wir könnten jetzt wieder wochenlang gegenseitige Meinungen hier verbreiten. Ich erachte dies aber als sinnlos. Du hast Deine Meinung und ich habe meine Meinung. Richterliche Entscheidungen können wir beide nicht vorweisen, da es offensichtlich noch keine gibt.

Jeder Nutzer sollte selbst entscheiden, welcher Argumentation er folgt.

Ich jedenfalls zahle die strittigen Beträge nicht und bin bisher dabei gut gefahren. Bezüglich Deiner Äußerung über Anwälte, halte ich diese für unverschämt. Da ich bei Dir die Standesrichtlinien als bekannt voraussetze, dürfte Deine polemische Aussage Dir selber als adsurdum vorkommen.

Ich muss ehrlich sagen, dass mich dieser Beitrag von Dir echt enttäuscht hat :-(

peso
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[] tcsmoers antwortet auf
16.01.2004 15:23
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich jedenfalls zahle die strittigen Beträge nicht und bin bisher dabei gut gefahren.

Wenn du meinst. Wundert mich wenig, dass du dich mit allen Anbietern verkrachst. An deren Stelle hätte ich dich mal wegen Betrugs angezeigt. Wer kostenpflichtige Leistungen

meines Erachtens ist diese Leistung nicht kostenpflichtig

in Anspruch
nimmt mit dem festen Vorsatz, sie nicht zu bezahlen, ist davon nicht weit entfernt.

kennst Du dazu kein BGH Urteil ?


Bezüglich Deiner Äußerung über Anwälte, halte ich diese für unverschämt. Da ich bei Dir die Standesrichtlinien als bekannt voraussetze, dürfte Deine polemische Aussage Dir selber als adsurdum vorkommen.

Was da so alles steht. In der BRAO steht auch, der Rechtsanwalt sei ein Organ der Rechtspflege und übe kein Gewerbe aus. Frag mal deinen Anwalt, ob er das auch so sieht. Ich bin auch selbst kein Rechtsanwalt.

was soll das ??


Jedenfalls ist es kein inhaltliches Argument, welcher Meinung irgendein Anwalt ist.

es dürfte aber gewichtiger als Deine Meinung sein.

komisch, wenn Du keine BGH Urteile hast, dass dann sowas kommt.

peso

Monopoly