Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Das ist Deine Auffassung aber nicht die der RegTP und einigen Anwälten.
Was irgendwelche Anwälte dazu sagen, ist mir schnuppe. Anwälte sagen immer das, was ihr Mandant hören will.
Zu einer angeblichen Äußerung der RegTP kann ich auch nichts sagen, solange ich sie nicht samt Begründung gelesen habe. So wie ich dich kenne, schickst du einfach immer billig E-Mails zum RegTP-Verbraucherservice. Was der von sich gibt, ist sowieso unverbindlich und stellt noch nicht mal eine offizielle Stellungnahme der RegTP dar.
Hier kommen die Aussagen über 'Treu und Glauben' zum Tragen. Du solltest einmal die Werbeaussagen der DTAG lesen.
Dort wird, auch im internationalen Bereich, von 'FreePhone' gesprochen.
Dann mag das meinetwegen für Telekom-0800-Nummern gelten. Es gibt aber noch andere Unternehmen, die 0800-Nummern anbieten und nicht mit Freecall werben oder wie das heißt. Die können ja nichts dazu, wenn die Telekom ihre 0800-Nummern mit Freecall bewirbt.
Auch sprechen die 'Empfehlungen' der ITU eine klare Sprache.
Die sind nicht rechtsverbindlich. Empfehlungen gibt es allerlei. Die kennt auch kein Verbraucher, also kann er sich auch nicht darauf berufen, auf Grund einer ITU-Empfehlung davon ausgegangen zu sein, nichts bezahlen zu müssen.
In der ITU-Empfehlung steht m.W. auch nichts über Mobilfunknetze und übers Ausland.
0190-Nummern widersprechen auch der ITU-Empfehlung. Trotzdem kommst du ja zu Recht nicht auf den Gedanken, 0190-Gebühren nicht bezahlen zu wollen.
Dies alles, in Verbindung mit den Zuteilungsbedingungen
...die uns beiden nicht bekannt sind...
erlauben m.E. nur eine komplette Sperre oder eine kostenlose Nutzung. Wenn ich schon einen erhöhten Preis für Kundenanrufe aus dem Mobilfunknetz bezahlen muss, darf m.E. der jeweilige Anbieter nicht noch ein heimliches Aufgeld verlangen. Nicht ohne Grund sperren die ausländischen Betreiber die Zugänge komplett aus dem Mobilfunknetz.
Stimmt auch nicht. Das T-Mobile-ServiceCenter ist aus dem Ausland über eine 0180-Nummer erreichbar.
Es wäre doch für die viel effektiver, die 0800 / 00800 hoch zu bepreisen.
Was du hier ansprichst, mag wettbewerbsrechtlich relevant sein, weil eine Bepreisung von 0800-Nummern halt nicht üblich ist. Möglicherweise handelt ein Anbieter also wettbewerbswidrig, wenn er 0800-Nummern berechnet. Selbst das berührt aber die Kundenverhältnisse nicht.
Von 0180-Nummern weiß ich, dass die Tarife nur unverbindliche Empfehlungen darstellen, die Anbieter könnten sie also auch anders tarifieren, was im Mobilfunkbereich ja auch gemacht wird.
Es handelt sich nicht um 'unverbindliche'
Preisempfehlungen. Es handelt sich um Höchstgrenzen, die man einfach ausschöpft.
Du bist nicht auf dem aktuellen Stand. Diese Regelung gilt schon seit 1999 nicht mehr.
Es wäre möglich, z.B. 01805 als normales Gespräch abzurechnen. Da aber diese 'Servicenummern' zum überwiegenden Teil über die DTAG abgerechnet werden, wird sich da nichts ändern.
Na ja, dann ist halt mit 0180-Nummern nichts mehr zu verdienen. Außerdem kannst du dann ja gleich eine normale Nummer benutzen.
Aber selbst, wenn die RegTP dies verfügt hätte und abweichende Tarife somit rechtswidrig wären, ist das allein Sache der RegTP und berüht das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde nicht.
Genau dies ist der Punkt. Die RegTP hält sich da komplett raus und ist der Meinung, dass es dem allgemeinen Vertragsrecht unterliegt. Sie gibt zwar ihre Meinung kund, will aber, dass der Einzelkunde dagegen vorgeht.
Die Meinung wäre ohnehin ohne Bedeutung. Wenn sich eine Behörde zu etwas äußert, für das sie nicht zuständig ist, dann ist diese Meinung ganz und gar unverbindlich. Außerdem könnte sie ja im Fall eines 'Verstoßes' nicht dagegen tun, so dass es auch von daher nichts bringen würde.
Wenn du beim Autofahren telefonierst, um eine Pizza zu bestellen, und dir die Polizei zwecks Auffüllung der Stadtkasse eine Geldbuße verpasst, bleibt der Vertrag über die Pizza-Bestellung ja auch wirksam, obwohl das Telefonat rechtswidrig war.
Nicht alles was hinkt, ist ein Beispiel.
Wo liegt deiner Meinung nach der Unterschied? Hier ist eine rechtswidrige Handlung Grundlage eines Vertrags. Genauso ist es bei 0800-Nummern.
Wenn von meinem Anschluss eine Pizza bestellt wird, bin ich auch nicht automatisch Zahlungspflichtiger.
Darum geht es doch gar nicht, sondern um die Tatsache, dass nicht jeder Vertrag, der auf einer rechtswidrigen Handlung beruht, nichtig ist.
Interessant ist doch, dass in den Fällen, in denen ich meine Auffassung vertreten habe, der angebliche Anspruch niemals durchgesetzt wurde.
Das kann alle möglichen Gründe haben. Geringe Summen werden sowieso selten eingeklagt, gerade bei der Telekom. Meines Wissens klagt die Telekom erst bei ca. 1000 EUR aufwärts, jedenfalls sind mir keine Fälle darunter bekannt.
Diese ganze Bande fürchtet doch höchstrichterliche Urteile wie die Pest.
Den Eindruck habe ich nicht. Gerade letztens hat der BGH erneut einen Teil der AGB von T-Mobile für unwirksam erklärt. Würde T-Mobile höchstrichterliche Urteile scheuen, hätten sie ihre AGB vorher freiwillig ändern können.
Derzeit hängt in der Schwebe, ob in Sachen 'Verwirkung' im TK-Bereich das Kammergericht beschäftigt wird. Hier ist nämlich mal ein richtig hoher Streitwert vorhanden.
Was soll denn verwirkt sein?
Monopoly
Wir könnten jetzt wieder wochenlang gegenseitige Meinungen hier verbreiten. Ich erachte dies aber als sinnlos. Du hast Deine Meinung und ich habe meine Meinung. Richterliche Entscheidungen können wir beide nicht vorweisen, da es offensichtlich noch keine gibt.
Jeder Nutzer sollte selbst entscheiden, welcher Argumentation er folgt.
Ich jedenfalls zahle die strittigen Beträge nicht und bin bisher dabei gut gefahren. Bezüglich Deiner Äußerung über Anwälte, halte ich diese für unverschämt. Da ich bei Dir die Standesrichtlinien als bekannt voraussetze, dürfte Deine polemische Aussage Dir selber als adsurdum vorkommen.
Ich muss ehrlich sagen, dass mich dieser Beitrag von Dir echt enttäuscht hat :-(
peso