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callandodsl - Hilfe!


14.08.2007 13:40 - Gestartet von lonnie
Hallo Miteinander,

ich gehör(t)e zu den Nutzern der 2 GB Volumenflatrate, für die ursprünglich einmalig 19,95 zu überweisen waren. Callando hat sie seit Mai auf eine monatliche Gebühr umgestellt, was mir - wegen des auf den ersten Blick mißverständlichen Textes der Ankündigung vom 29.3. - erst zu spät aufgefallen war.
Auf die mail habe ich allerdings auch deshalb nicht reagiert, weil ich dachte, daß der Anschluß bei Callando bei längerer Inaktivität automatisch gesperrt wird, wie es auch bei Teltarif unter den älteren Tarifen von callisa noch steht. Ich hatte mich schon über ein halbes Jahr nicht eingewählt und glaubte daher aus der Sache auch ohne Kündigung heraus zu sein, was wohl ziemlich dumm war.
Meine Frage ist nun: - Macht jemand im Moment eine ähnliche Erfahrung, so daß man sich im Vorgehen gegen Callando (ich glaube hier liegt ein ziemlicher Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz vor) zusammenschließen kann und dann: hat jemand noch die AGB für die Volumentarife von callando bzw. callisa, aus der hervorgeht, daß der Anschluß nach einem Monat Inaktivität gesperrt wird. Ich habe Sie leider nicht mehr.

Beste Grüße
lonnie
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[1] RE: callandodsl
lonnie antwortet auf lonnie
15.08.2007 23:29
Vielleicht interessiert das:
Es gibt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zu den einseitigen Vertragsänderungen per email, das die Einwände gegen callando bestätigt - Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az: 2/03 O 352/05)- es ist als pdf unter www.lg-frankfurt­.justiz.hessen.de abrufbar.
lonnie