Benutzer joke schrieb:
floflo schrieb: Wer jetzt den Vertrag wieder kündigt, was anzuraten ist, und dann postwendend einen neuen, ebenfalls bis 31.3. grundgebührenbefreiten Vertrag abschließt, kann so ein zweites, nicht gerade unerheblich subventioniertes Handy "absahnen.
Hallo floflo, ist denn eine "Wiederaufnahme" in den Club Eplus nach Sonderkündigung überhaupt möglich? Kann Eplus sich weigern, einen erneuten Vertrag zu schließen? Ich vermute, kündigende Kunden verschließen hinter sich die
(Wiedereintritts-)Tür...
Gruß,
joke
Hi joke,
theoretisch kann E-Plus einen neuen Vertragsabschluß ablehnen, jedenfalls wenn man in der in der Werbung angepriesenen Offerte kein Angebot im Rechtssinne, das vom Kunden nur noch angenommen zu werden braucht, sieht, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Praktisch wird es zu einer Verweigerung jedoch nicht kommen, da die Mobilfunkbetreiber langfristig denken und ein alter Neukunde immer noch besser ist als keiner. Außerdem müßte ein neuer Vertrag dann bei allen Kündigenden abgelehnt werde, da die Weigerung sonst als willkürlich (Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz) angesehen werden und damit unzulässig sein könnte. Im übrigen liegt der "Schaden" für den Mobilfunkbetreiber nicht im Abschluß eines neuen Vertrages, sondern in der Kündigung des alten. Der Kunde hat dann ein hoch subventioniertes Handy erhalten ohne die vertragliche Gegenleistung erbringen zu müssen. Doch dies hat sich der Betreiber selbst zuzuschreiben. Also keine Angst, wer ein zweites Handy gebrauchen kann und wen es nicht stört eine neue Nummer zu erhalten, für den lohnt sich die Kündigung. Vielleicht läßt E-Plus bei Androhung der Kündigung auch mit sich handeln, z.B. durch Gewährung einer Gutschrift, die unterhalb der Subventionierung liegt aber für den Kunden immer noch interessant ist. So könnten die Kunden profitieren und E-Plus seinen Schaden gleichzeitig begrenzen. Ein Versuch ist's in jedem Fall wert.
floflo