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Erklärung von In-telegence


29.02.2004 20:49 - Gestartet von bienchen1181
Nachdem ich die letzte außergerichtliche Mahnung von acoreus collection services bekommen habe und denen geschrieben hab, dass ich nicht zahlen werde, weil ich keine Willenserklärung abgegeben habe, wo ein Vertrag zustande gekommen wäre, haben sie mir folgendes geschrieben:...Dialer müssen nach § 43 b Abs. 5 TKG bei der Regulierungsbehörde für Tekommunikation und Post (RegPT) registriert werden und Mindestvoraussetzungen erfüllen.(Seit 15. August2003)... Bei Einwendungen im Zusammenhang mit Verbindungen über Dialern wenden Sie sich bitte an die RegPT.

... Nach $ 35 TKV besteht für den Endkunden die Möglichkeit bei der RegPT die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens mit dem Ziel der gütlichen Einigung zu beantragen...

...im vorliegenden Fall gehen wir davon aus, dass das Zustandekommen einer vertraglichen Beziehung und damit die Entstehung des Zahlungsanspruches in rechtlich nicht zu beanstandender Weise erfolgt ist...


So und jetzt bitten sie mich letztmalig zu zahlen. Hm. Was ich nicht verstehe: Warum machen sie sich die Mühe mir nochmal zu schreiben und mir alles zu erklären, wenn doch schon die letzte außergerichtliche Mahnung vorausgegangen ist und gleich ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich laufen könnte??? Da sieht man mal, wie freundlich die Leute von acoreus collection services sind. Geben mir sogar nochmal ne Chance zu zahlen, die sind ja sooooo kulant. Das hätte ich gar nicht erwartet. Wenn ich mich im Recht an deren Stelle sehen würde, hätte ich diese Möglichkeit nicht mehr eingeräumt. Sie haben doch nun schon 3 Mahnungen geschickt. Reicht ja eigentlich. Soll sich doch das Amtsgericht drum kümmern, würd ich als acoreus sagen.
Oder wie seht ihr das?

Hat noch jemand einen ähnlichen Brief bekommen?
Über Tipps zur weiteren Vorgehensweise wäre ich auch sehr dankbar.

Bienchen
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[1] bonesaw antwortet auf bienchen1181
03.03.2004 07:06
Briefe zu verschickem macht den Damen und Herren scheinbar Spass. Du machst es genau richtig.
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[1.1] RE: Erklärung von In-telegence -Antworten???
bienchen1181 antwortet auf bonesaw
03.03.2004 20:23
Hi!

Kann mir jamand sagen,wie ich mich weiter verhalten soll? Nochmal antworten, dass sie kein Geld bekommen,weil der Sachverhalt noch nicht geklärt ist, oder gar nichts mehr schreiben, weil das eh nur unnütz Geld kostet und nichts bringt. Hat denn nun jemand noch so nen Brief bekommen?
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[1.1.1] gast antwortet auf bienchen1181
04.03.2004 17:58
Kein Beitrag
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[1.1.2] gast antwortet auf bienchen1181
04.03.2004 18:05
Es ist ganz wichtig, auf jedes Schreiben Widerspruch einzulegen. Dieses Schreiben muß per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.
Desweiteren sollte man spätestens nach dem 2. Schriftwechsel (Mahnung seitens der Inkassofirma) Strafanzeige wegen Betruges erstatten.
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[1.1.2.1] bienchen1181 antwortet auf gast
04.03.2004 21:20
Ich hab aber nicht wirklich Zeit und Lust ne Anzeige zu erstatten. Es reicht mir schon der Schriftverkehr mit denen oder könnte das sich später negativ auswirken, wenn ich keine Anzeige erstatte? Ich schreib aber nochmal nen Widerspruch.

bienchen
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[1.1.2.1.1] bonesaw antwortet auf bienchen1181
05.03.2004 13:50
Du mußt NICHT jedem Brief wiedersprechen. Es reicht vollkommen wenn du einmal am Anfang Wiedersprichst.
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[1.1.2.2] Wibu antwortet auf gast
08.03.2004 13:53
Benutzer gast schrieb:
Es ist ganz wichtig, auf jedes Schreiben Widerspruch einzulegen. Dieses Schreiben muß per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.

Wie kommst du denn darauf? Wenn du schriftlich Einwände gegen die Rechnung erhoben hast und dir dieses auch schriftlich bestätigt wurde, kannst du die Hände in Schoß legen und in Ruhe auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten. Wenn du gerne Briefe schreibst, tu das, aber nur per Fax oder E-Mail. Alles andere kostet dich nur unnötig Geld.

Netterweise kannst du denen aber auch noch schreiben, dass deine Zahlungsverweigerung entgültig ist. Damit nimmst du denen die Möglichkeit, dir noch weitere Mahn- und Inkassokosten aufs Auge zu drücken.

Gruß wibu
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[2] osya antwortet auf bienchen1181
10.03.2004 18:37
hi bienchen und alle anderen :-)

also, mein Briefkasten hat mich heute mit genau der gleichen botschaft überrascht ...
vorrausgegangen ist ebenfalls diese "letzte außergerichtliche Mahnung"

... hm, interessanter standardbrief :-)

ich stimme dir zu, ich würde auch nicht soooo viel kulanz zeigen. das macht dieses unternehmen doch erst recht unseriös in seiner vorgehensweise, oder? ich find´s untypisch für ein incassounternehmen immer wieder von "letztmaliger Zahlungsaufforderung" o.ä. zu schreiben
irgendwie habe ich das gefühl, als wissen die ganz genau, dass sie sich mit ihren forderungen auf dünnem eis bewegen.

ich habe dem incassobüro ebenfalls geschrieben und nochmals darauf verwiesen, dass es sich hier um eine von mir nicht gewollte verbindung handelt ... etc. und dass ich aufgrund des vedachtes auf betrug nicht zahlen und anzeige erstatten werde.
ich habe diesem incassobüro unseriöses arbeiten unterstellt, denn offensichtlich ist denen immer noch nicht aufgefallen, dass ich nicht der einzige bin, der bestreit, willentlich diese kostenpflichtigen seiten genutzt zu haben!

ich habe jetzt noch einmal eine auskunft über die nr. 0190095261 von der regulierungsbehörde angefordert.
bin mal gespannt auf die antwort.

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[2.1] bienchen1181 antwortet auf osya
10.03.2004 21:24
Halt uns auf dem Laufenden!!

Ich werde jetzt nichts mehr schreiben, keinen Widerspruch und so. Irgendwann reicht es ja mal und das tolle Inkassobüro von In-telegence weiß ja sowieso, dass ich nicht zahle.
Was auch noch interessant ist: Wieso hat In-telegence acoreus eigentlich ein eigenes Inkassobüro?? Weil sie ihre Fälle nicht an ein außenstehendes Inkassounternehmen weitergeben könnten?? Weil die sich dann strafbar machen würden,wenn sie so ne Betrügerfälle annehmen? Hm. Alles sehr seltsam.

Bienchen