Benutzer Fettfleck schrieb:
Der meinte, daß eine Klage vor Gericht aussichtslos wäre. Das einzige was zu machen ist, ist auf sittenwidriges Verhalten zwecks den Kosten (47 Euro für 53 Sekunden)hinzuweisen und deshalb den eingeforderten Betrag nicht zu begleichen.
Meines Erachtens nicht richtig (weil Vorgehen inkomplett, nicht weil falsch). Es gibt das sogenannte Telekommunikationsgesetz, welches seit dem 15. August Regeln vorschreibt, und Sanktionen bis zu 100,000 Euro verhaengen kann. Weise mal Deinen Anwalt auf http://www.dialerundrecht.de hin, bzw das Forum von computerbetrug.de (insbesondere Beitrag von "Der Jurist").
Der Anwalt wird nun das Inkassobüro anschreiben und auf die Sittenwidrigkeit hinweisen und daß er mich, sollte es zu einer Verhandlung kommen, rechtmäßig vertritt. Aber er meinte, soweit wird es nicht kommen.
Soll bitte mehr tun. Auf strafrechtliches Vergehen hinweisen,
(Strafgesetzbuch Computerbetrug, Datenveraenderung Para 263a und 303a, siehe dejure.org), Legitimation des Anspruchs durch den Anbieter anfordern, technische Überprüfung der Datenerfassung nach § 16 TKV. Ggf nehme einen Anwalt, der sich auf dem Gebiet Dialer auskennt!
Eine Anzeige bei der Polizei kann man gegen Unbekannt machen aber die verläuft im Sande, weil solche Firmen meistens aus dem Ausland ihre Machenschaften treiben.
Ueber die Regulierungsbehoerde kann man per Auskunftsersuchen den letztverantwortlichen erfragen. Dann ist es keine Anzeige gegen unbekannt (direkt Beschwerde mitausfuellen)! Und wenn Du noch Beweise (Dialer, Kopie des Ordners "Temporary Internet Files" mit Dateien zur Zeit der Einwahl, auf jeden Fall auf CD sichern), wuerde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten. Wenn ein Dialer gefunden wird, schreibe mal welchen (tscore.exe unter C:\windows\system\webinstall ?) Gibt dafuer Software, siehe zB www.dialerhilfe.de