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Wann gibt INtelegence Ruhe?


07.01.2004 21:18 - Gestartet von nana47112001
Hallo!
Durch Zufall bin ich in dieses Forum gelangt und bin heilfroh, da ich kurz vor dem Überweisen des geforderten Betrages war, nach der ersten Mahnung.
Im November bekam ich die Telefonrechnung und sollte 31,95Euro zahlen. Nachdem ich bei Intelegence angerufen habe wurde mir mitgeteilt, daß ich für 56Sek. auf einer Sexseite gewesen sein soll. Da ich eher seltener (eben gar nicht) auf solche Seiten gehe, habe ich bei der Telekom angerufen, die den Betrag nicht überwiesen haben und schrieb an INtelegence einen Widerspruch mit der Aufforderung eines Einzelverbindungsnachweises. Den sowie die erste Mahnung bekam ich ca. 4Wochen später. Allerdings wurde mir nur die angeblich angewählte Nummer und der Anbieter (Spanische Adresse) zugeschickt. Über das Datum sowie Dauer gab man mir keine Auskunft.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob die zugesandten Informationen ausreichend sind um das Geld fordern zu können oder ob ich das Recht auf genauere Angaben habe, wie eben die genaue Zeit. Wenn es tatsächlich 56Sekunden gewesen sind wäre der Minutentakt wohl reichlich überhöht. Falls jemand ähnliche Erfahrungen hat wäre ich für Infos dankbar. Mich würde vor allem interessieren, was ich noch zu erwarten habe. Schonmal danke,
Gruß,
Nana
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[1] comedian antwortet auf nana47112001
07.01.2004 22:24
Es reicht nicht. Auf dem EVN müssen Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit aufgeschlüsselt werden.

Gruß
Comedian
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[2] manulein antwortet auf nana47112001
08.01.2004 10:01
Hallo,
bei mir liegt die Sache schon seid Mai vor. Allerdings bekomme ich keinen Einzelnachweis über Verbindungen. Ich weiß nur, daß ich mir einen Anbieter zum Lieder oder Videos runterladen holen wollte und bin dabei auf die intelegence Seite gekommen. Das runterladen dauerte 25 min und ich sollte 500 Euro zahlen. Also würde ich wegen deiner 56 min und 32 Euro nicht lange zögern und zahlen, damit das ein Ende hätte. Aber 500 Euro sind eine Menge, wobei sich das mit den immer neuen Mahnungen schon über 600 Euro sind.
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[2.1] nana47112001 antwortet auf manulein
08.01.2004 11:52
Kein Beitrag
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[2.2] nana47112001 antwortet auf manulein
08.01.2004 12:09
Hi manulein,
eigentlich hast du Recht. Als ich deinen Beitrag über die 500Euro gelesen habe, fand ich meine 31,95 auch ziemlich popelig. Wenn ich nun höre, daß es sich bei dir schon seit Mai hinzieht und die Forderung mittlerweile bei 600Euro liegt, neige ich auch dazu zu bezahlen. Allerdings war ich beim Verbraucherschutz, die mir geraten haben nochmals einen Einzelverbindungsnachweis anzufordern und mich durch Mahnungen nicht verrückt machen zu lassen. Ich bin jtzt nicht in einer so schlechten finanziellen Situation wie du und könnte auch den Betrag ohne weiteres zahlen, aber, wenn dann jeder auch noch so kleine Beträge zahlt, wird sich dann irgendwann etwas ändern? Vielleicht ändert sich auch nie etwas, aber diesen einen Versuch starte ich noch. Ich drücke dir die Daumen, dass du bald eine Lösung findest und bedanke mich für deine Antwort,
Gruss,
Nana
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[2.2.1] BBAA antwortet auf nana47112001
08.01.2004 13:15
Hallo nana,

auch wenn es nur knapp 32,- EUR sind würde ich nicht zahlen. Es geht schließlich ums Prinzip. Das Geld steht dieser Firma nicht zu und daher sollen sie es auch nicht erhalten. Bin seit Juli am kämpfen.

Gruß BBAA
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[2.2.1.1] Mexi2 antwortet auf BBAA
08.01.2004 16:00
Hallo,

die Dialer-Gebühren scheinen ja auch ziemlich unterschiedlich zu sein. Ich habe mir diesen 'p2p'-Dialer der Firma Mainpean ziemlich wahrscheinlich über die Seite 'www.kazaalite.de'eingefangen. Die Seite hat nichts mit Kazaa zu tun. Der Anbieter stellt hier nur eine Zugangssoftware für sämtliche Filesharing-Programme zur Verfügung. Der Download kostet dann Horrorgebühren und der Dialer nistet sich unter C:/ ein. Bei mir ist das Anfang August passiert obwohl ich den Download gleich abgebrochen habe als ich merkte, dass das die falsche Kazaaseite ist. Es kann aber auch sein, dass ich den Download gar nicht erst aktiviert habe - leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern. In einem früheren Posting hat einer ja auch gemeint, dass ich der Dialer bereits über die Suche nach Kazaalite in Google einwählt.
Jedenfalls kann die Polizie da nicht viel machen, außer den Rechner untersuchen und Beweismittel sichern. Es handelt sich hierbei um keinen 'Strafprozess' da kein Betrug seitens der Firma Mainpean erfolgt. Man kann nur einen 'Zivilprozess' erwarten und da hat man wohl keine allzu schlechten Chancen zu gewinnen, wenn man keine Leistungen durch den Download der Software genutzt hat und sich unabsichtlich den Dialer eingefangen hat.
Fälle nach dem 15.08.03 haben meiner Information nach sowieso nichts zu befürchten da seitdem ein neues Gesetz für die Dialer-Anbieter wirkt.
Ich habe nach Zusendung des EGN seitens acoreus (gehört zu IN-telegence) schriftlichen Einspruch bei Mainpean und acoreus (per Einschreiben) erhoben. Die Briefe gehen heute noch raus.
Eine Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids habe ich bisher nicht erhalten. Wird aber sicher die Tage im Briefkasten sein. Wie die meisten von Euch warte ich auch einen Prozess ab. Bei mir handelt es sich bereits um 216€ für ca. 30 min.
Bitte meldet Euch in dem Forum wenn ihr Neues wisst!

Grüße, Mexi
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[2.2.1.2] mamajana antwortet auf BBAA
10.01.2004 16:25
das sehe ich allerdings genauso wie BBAA!wenn hier jemand meint, 31€ sind peanuts und man könne solch einen betrag getrost zum fenster rausschmeissen, dann gibt es bestimmt eine bessere verwendung: bedürftigere leute als diese abzockerfirmen!
ich darf mal daran erinnern, daß es sich hierbei um ca. 60DM handelt und viele leute dafür einen ganzen langen tag arbeiten müssen!!!!!niemand arbeitet freiwillig für kriminelle!
es gibt ohnehin leider noch genug leute, die unser foum nicht finden und hilfloser weise bezahlen.
und noch einmal:strafrecht und zivilrecht sind natürlich immer zweierlei dinge!wenn jemand wissentlich eine nummer vermietet, mit der unseriöse dialereinwahlen stattfinden, ist er mitverantwortlich für diesen versuchten betrug und oft auch die strafrechtlich relevante umgehung des jugendschutzgesetzes!man landet schließlich meist auf -milde ausgedrückt- sog. erotiksites.
zivilrechtlich ist die sache mit der bezahlung.verbraucherschützer und gerichte sind umso mehr sensibilisiert, je größer das ausmaß zu erkennen ist. darin liegt unsere gemeinsame verantwortung!
gruß
mamajana
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[2.2.1.2.1] barkeeper-sachsen antwortet auf mamajana
12.01.2004 17:25
Benutzer mamajana schrieb:
das sehe ich allerdings genauso wie BBAA!wenn hier jemand meint, 31? sind peanuts und man könne solch einen betrag getrost zum fenster rausschmeissen, dann gibt es bestimmt eine bessere verwendung: bedürftigere leute als diese abzockerfirmen! ich darf mal daran erinnern, daß es sich hierbei um ca. 60DM handelt und viele leute dafür einen ganzen langen tag arbeiten müssen!!!!!niemand arbeitet freiwillig für kriminelle!
es gibt ohnehin leider noch genug leute, die unser foum nicht finden und hilfloser weise bezahlen.
und noch einmal:strafrecht und zivilrecht sind natürlich immer zweierlei dinge!wenn jemand wissentlich eine nummer vermietet, mit der unseriöse dialereinwahlen stattfinden, ist er mitverantwortlich für diesen versuchten betrug und oft auch die strafrechtlich relevante umgehung des jugendschutzgesetzes!man landet schließlich meist auf -milde ausgedrückt- sog.
erotiksites.
zivilrechtlich ist die sache mit der bezahlung.verbraucherschützer und gerichte sind umso mehr sensibilisiert, je größer das ausmaß zu erkennen ist. darin liegt unsere gemeinsame verantwortung!
gruß
mamajana

Hallo Mamajana,

Du triffst mit Deinem ganzen Beitrag ganz meine Meinung.

Eines macht mich im Moment stutzig. Nämlich, daß das Thema Dialer und Konsequenzen zwar schon eine Weile in der Öffentlichkeit steht, eine von vielen beachtete Computerzeitschrift auch Empfehlung hinsichtlich Schutzprogrammen veröffentlich und es hier im Forum zu diesem Thema mehr Threads gibt, als ich lesen kann.

Was die von Dir angesprochene Hilflosigkeit betrifft, bin ich geteilter Meinung. Aus meiner Sicht ist jemand hilflos, wenn er nicht um Hilfe bitten kann.

Z.B. wenn ich es unterlasse, jemanden um Hilfe zu bitten, weil ich mich schäme für den Bereich, wo ich Hilfe brauche ... muß ich abwägen, ist die "Blamage" größer oder der Schaden, den ich erleide, wenn ich es nicht tue. Die Konsequenz der Entscheidung muß ich so oder so tragen, egal wie ich mich entschieden habe, UND: ich kann keinen anderen dafür verantwortlich machen.

lieben gruß
barkeeper-sachsen
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[2.2.2] Timboe antwortet auf nana47112001
12.01.2004 13:52
hi nana,
also, ich an deiner stelle würde auf keinen fall bezahlen! auch wenn es ein noch so kleiner betrag wäre!! bei mir ist kürzlich eine entgeltforderung der talkline GmbH in der höhe von 571 euro eingegangen, und auch dabei ist dein finanzieller schaden vergleichsbar klein. aber wie du schon an manulein geschrieben hast, wenn man immer nur höhrig bezahlt, dann machen diese fieslinge immer weiter mit ihren machenschaften!
und genau das sollte man versuchen zu verhindern!
noch ne kleine frage: hast du bei talkline schon einen widerspruch eingereicht? falls nicht dann tu dies und fordere die auf ihre zur abrechnung eingesetzten maschinen einer technischen überprüfung zu unterziehen und dir dann das ergebnis zu kommen zu lassen. (verweise hierbei unbedingt auf §16TKV!!!!!) wenn sie dir dann nicht den prüfbericht schicken dann haben sie auch kein legitimes recht entgeltforderungen an dich zu stellen.
falls du noch fragen hast, vielleicht kann ich dir dabei ja weiterhelfen. bin seit ca einem jahr mit diesen fieslingen im regen postalischen verkehr!

MfG Timboe
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[3] barkeeper-sachsen antwortet auf nana47112001
12.01.2004 18:02
Hallo Nana,

den für DIch wichtigsten Schritt hast Du getan und bei der Telekom Widerspruch eingelegt.

Von der (zivil)rechtlichen Seite ist es folgendermaßen:

Wenn der Anbieter von Dir Geld haben will, muß er seinen Anspruch beweisen.

Im vorliegenden Fall heißt das folgendes:

Der Anbieter muß seinen Anspruch gerichtlich geltend machen und beweisen, daß ihm das Recht zusteht, das Geld von Dir zu fordern. Dazu gehört vor allem, daß er beweist, daß sein Dialer
a) von der RegTP zugelassen ist
b) der Nutzungsvertrag wirksam zustande gekommen ist


Insofern kannst Du Dich solange zurücklehnen, bis ein Mahnbescheid (Widerspruch unbedingt einlegen) oder eine Klage kommt. Dann einfach zum RA. Die Chancen, daß Du den Streit gewinnst, sind gut.

barkeeper-sachsen