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Debeo Intelicom


15.05.2007 15:36 - Gestartet von scs
Habe auch ein Schreiben erhalten und flgende mail an kontakt@debeo.de geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit widerspreche ich Ihren Forderungen Ihres Schreibens vom 11.05.2007 mit Aktenzeichen AXXX.XXX

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich Widerspruch ein.
Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung
zu übermitteln.
3. die original unterschriebene Gläubiger Vollmacht

Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

Unter www.teltarif.de wird Ihre "Geldbeschaffungsmaßnahme" eingehend diskutiert und davor gewarnt.
Des weiteren werde ich die Verbraucherzentrale BaWü über Ihr unseriöses Vorgehen benachrichtigen.
Eine Anzeige bei der Polizei behalte ich mir vor.
Eine Kopie deser Mail geht an meinen Rechtsanwalt.

Die Hauptforderung von 0,56 werde ich diese Woche noch an sie überweisen und betrachte diesen Vorgang damit als erledigt.



Ich erwarte in Kürze eine Stellungnahme von Ihnen per Mail als auch schriftlich an meine Adresse und verbleibe mit freundlichen Grüssen
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[1] Yess antwortet auf scs
18.05.2007 20:29
Ich habe nicht so eine Profi-Mail geschrieben. Eher "im Affekt", weil ich keine Zeit hatte und für diese Leute erst recht keinen Aufwand betreiben will. Das war am 20.04.07. Die Forderung war allerdings schon vom 15.01.07. Hatte sich während des Umzugs begraben. Darum meine 1 € Spende, s.u.:

"Guten Tag,

vergisst man ein Mal seine Telekom-Rechnung zu zahlen, kommt man gleich in Teufelsküche, nicht wahr?

Das, was sie (nicht Sie, die Intelicom und die Debeo) sich erlauben, ist reine Abz... [Wort wird hier nicht akzeptiert] und eine Frechheit!
So werden aus 1,11 € plötzlich 18,61 €!

Komischerweise machen das andere Call-by-call Anbieter anders, einer hat mir eine Rechnung geschickt (0,60 €) ohne zusätzliche Inkassokosten, Gebühren und Spesen.
Von der Intelicom habe ich weder eine Rechnung bekommen, noch eine Mahnung. Außerdem habe ich einiges über den Laden im Internet gelesen!

Fazit: Nicht mit mir.

Ich habe soeben 2,11 € an Sie überwiesen.

1,11 € Hauptforderung

1 € Spende meinerseits für ´s Warten.

Mehr gibt es nicht!

Ich hoffe, sie betrachten die Sache als erledigt.

Eher friert die Hölle ein, bevor ich noch mal die Nummern der Intelicom vorwähle und ich habe meine Freunde und Bekannte über Ihre "Art Forderungen zu stellen" informiert.

Grüße
...
"

Die Antwort kam am 08.05., über 2 Wochen danach.

"Sehr geehrter Herr ...,

mit dem Zahlungseingang der 2,11 EUR wurde der Vorgang Axxxx abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Debeo GmbH
"

So kann es gehen.
Fazit: Die wollen keinen Ärger. Sobald jemand reagiert, geben sie nach. Denn es zahlen bestimmt immer noch über 95% der Rechnungs-Versäumer die hirnrissigen Auflagen ohne wenn und aber.
Und sogar ohne genau hinzusehen! Wie ich in der Vergangenheit... muss ich leider gestehen.
Also, wer zahlt ist selber schuld und sie haben immer noch genug Stille Leute um sich die Taschen vollzustopfen. Würde mich nicht wundern, wenn die Betreiber solcher Vereine schon oder bald Häuser und Paläste mit Luxuskarossen auf den schönsten Orten des Planeten haben. Bei solchen Sachen und sämtliche anderen Gaunereien im Internet (jeden Tag werden es mehr) kommt mir echt die letzte Mahlzeit hoch.

Ich werde bald umsteigen auf ein DSL Komplettpaket mit gratis Telefonie u.s.w. und das im hohen Bogen um Telekom (soll ja jetzt ohne gehen), dann ist Schluß mit all den call-by-call Gaunern (Intelicom sind nicht die Einzigen).
Zum Kotzen wie man heute legal Geld verdienen kann.
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[2] sonichtnee antwortet auf scs
24.05.2007 14:33
hallo herr scs

gab es schon eine reaktion?

Benutzer scs schrieb:
Habe auch ein Schreiben erhalten und flgende mail an kontakt@debeo.de geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit widerspreche ich Ihren Forderungen Ihres Schreibens vom 11.05.2007 mit Aktenzeichen AXXX.XXX

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich Widerspruch ein.
Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir 1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie 2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung zu übermitteln.
3. die original unterschriebene Gläubiger Vollmacht

Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

Unter www.teltarif.de wird Ihre "Geldbeschaffungsmaßnahme" eingehend diskutiert und davor gewarnt.
Des weiteren werde ich die Verbraucherzentrale BaWü über Ihr unseriöses Vorgehen benachrichtigen.
Eine Anzeige bei der Polizei behalte ich mir vor. Eine Kopie deser Mail geht an meinen Rechtsanwalt.

Die Hauptforderung von 0,56 werde ich diese Woche noch an sie überweisen und betrachte diesen Vorgang damit als erledigt.



Ich erwarte in Kürze eine Stellungnahme von Ihnen per Mail als auch schriftlich an meine Adresse und verbleibe mit freundlichen Grüssen