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Langericht Wiesbaden Az 2 S 78/07


06.05.2008 13:47 - Gestartet von MarcoW.
einmal geändert am 06.05.2008 13:48
Ausgehend vom Urteil des Landgerichts Wiesbaden (Aktenzeichen 2 S 78/07)haben wir unter Umständen wirklich eine Chance gegen diese Machenschaften vorzugehen.

Im genannten Fall hatten die Geschädigten die Billig-Vorwahlen aus der Zeitung und dem Videotext entnommen. Vermutlich konnten Sie vor Gericht einen entsprechenden Nachweis erbringen. Insofern könnte uns ein Screenshot, eine Tarifliste des Preisrechners oder ähnliches tatsächlich weiterhelfen, auch wenn die Anbieter den Preisvergleich ohne Gewähr zur Verfügung stellen. Wir wollen ja auch nicht gegen die Tarifrechner vorgehen, sondern gegen die Telefongesellschaften, die entweder bewusst falsche Minutenpreise übermitteln oder diese kurzfristig wieder ändern in der Hoffnung, man nutzt die Vorwahl auch weiterhin.
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[1] dambarimas antwortet auf MarcoW.
26.09.2008 09:58
Hallo,

hast Du das Urteil evtl. vorliegen und könntest es mir zur Verfügung stellen.
Bin auch Intelicom Geschädigter.
Bitte antworte schnell.

Danke sehr
Dambarimas