Benutzer ex_girlfriend schrieb:
Nach der Kündigung bekam ich einen Anruf vom Medion-Service, bei der man mir klarmachen wollte, dass mein Restguthaben (über 70 EUR!) bei der Deaktivierung der Karte verfallen würde. Daher müsste ich es abtelefonieren, bevor ich wechseln kann.
So ein Blödsinn! Wenn Du kündigst, endet der Vertrag. Dein VORAUS-BEZAHLTES Guthaben muss dann auf Antrag (innerhalb von 3 Kalenderjahren nach Deaktivierung!) erstattet werden. Manche Anbieter nehmen eine Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung des Auszahlungsantrages. Ob MEDIONmobile das auch macht, steht in deren Preisliste.
Mein Portierungsantrag über Vodafone wurde abgewiesen.
Du musst Deinem NEUEN Mobilfunkanbieter einen Portierungsauftrag erteilen und dieser setzt sich wegen der Portierung mit dem alten Mobilfunkanbieter in Verbindung.
Kann mir bitte jemand helfen uns schreiben, was ich noch tun kann?
1. Beeilung! Der Portierungsauftrag muss innerhalb 1 Monats (abzüglich ca. 3-5 Bearbeitungstagen) beim alten Anbieter eingegangen sein. Sonst verfällt Dein Rechtsanspruch auf Deine Nummer. Aber keine Angst: Wenn MEDIONmobile widerrechtlich abgelehnt hat, verlierst Du Deinen Anspruch auf die Nummer nicht.
2. Ich habe mich bei vier widerrechtlich abgelehnten Portierungen jedesmal unter Julia.Braeuning@BNetzA.de an die Bundesnetzagentur (BNetA) gewandt. Belege wie Kündigung und Portierungsablehung etc. einscannen und als E-Mail-Anhang mitschicken. Die BNetzA fordert MEDIONmobile dann zur Stellungnahme auf. Sobald diese vorliegt, erhältst Du von der BNetzA Nachricht.
Das Verfahren dauert zwar eine ganze Weile (zwischen 4 Wochen und 4 Monaten), aber es funktioniert. Und es ist kostenlos, im Gegensatz zur kostenpflichtigen Schlichtung oder zum kostenintensiven Rechtsanwalt bzw. Gerichtsverfahren.
Falls sich MEDIONmobile weiterhin widerrechtlich weigern sollte, die Nummer zu Deinem neuen Anbieter zu portieren, wird die BNetzA sogar eine Anordnung erlassen, die Nummer zu portieren.
Ich wünsche Dir viel Glück und viel Geduld.
Mitchel