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MobilCom


04.03.2001 17:47 - Gestartet von SchummelCom
Nun ja- ich gebs ja zu... ich fasse mich kurz.
... liebe 'Un - MOBILCOM' ...

nachdem ich nun all diese Beiträge der MobilCom gelesen habe, erstaunt es mich, wie sich solch ein Unternehmen weiterhin am Rande von rechtlichen Grundlagen und bestehenden Gesetzen in Deutschland UNGESTRAFT bewegen darf - NEIN - eigentlich ist hier schon der Tatbestand des Vorsatzes einer Straftat gegeben, denn wie nur kann es sein, daß so viele Kunden der MobilCom 'aus versehen' eine unrechtmäßige Deaktivierungsgebühr bezahlen sollen...
Das die Damen der Serviceauskunft der MobilCom davon natürlich nichts wissen ist nicht verwunderlich, denn sie wissen ja nichteinmal was in den eigenen Abteilungen im Hause MobilCom geschieht.

Ja, und wenn ich so weiter überlege, dann fällt mir noch die Geschichte mit UMTS ein... na MOBILCOM etwas zu hoch gepokert???
Wann baut Ihr denn Eure großartigen UMTS Netze?? Nie ODER???!!!!

Aber vielleicht gehen ja noch ein paar mehr Kunden von Eurem 'Spitzenunternehmen' weg, dann könnt Ihr ja vielleicht aus den unrechtmäßig (GEKLAUTEN!!!!!!!) Deaktivierungsgebühren Eure Löcher stopfen...
Denn leider gibt es immer noch zu viele, die aus Unwissenheit diese Summe bezahlen.

TRAURIG TRAURIG!

Am 01.01.2001 morgens um 03:00Uhr wollte ein Kollege von mir (MOBILCOMKUNDE!!) ein Handygespräch mit seiner Angetrauten innerhalb Deutschland führen... So ein Pech aber auch ... leider bekam er bis 04:30Uhr keine Verbindung zustande, da die Spitzennetze der MobilCom ausgelastet waren.
Über mein Handy war zum geleichen Zeitpunkt ein Verbindungsaufbau (Deutsche Telekom) uneingeschränkt möglich...

Liebe MobilCom, es wird Zeit zu handeln, denn ich kenne persönlich niemanden in meinem Bekanntenkreis, der mit Ihrem Unternehmen zufrieden war oder ist.
Da ist es schon normal, sich neben einem MobilCom-Vertrag noch einen Zusätzlichen bei einem anderem Mobilfunkanbieter zu holen, da man sowieso in kürzester Zeit bei Ihrem Unternehmen feststellen muß, daß man sich auf Ihr Unternehmen nicht verlassen kann.
Nur leider, daß die meisten Verträge mit 1 oder 2 Jahren Vertragslaufzeit vorgegeben sind, dann können Sie wenigstens die Grundgebühren kassieren....

Liebe MobilCom, es gibt eine Menge anzupacken, lieber jetzt, ansonsten wird Ihr Unternehmen aufgrund Mangel an Kunden demnächst von der Werbefläche verschwinden...

Bis bald mal wieder
- denn Ihr Unternehmen füllt Bücher -

Ein
EX MOBILCOM-KUNDE


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[1] Pavel antwortet auf SchummelCom
04.03.2001 18:56

Aber vielleicht gehen ja noch ein paar mehr Kunden von Eurem 'Spitzenunternehmen' weg, dann könnt Ihr ja vielleicht aus den den unrechtmäßig (GEKLAUTEN!!!!!!!) Deaktivierungsgebühren
Eure Löcher stopfen...
Denn leider gibt es immer noch zu viele, die aus Unwissenheit diese Summe bezahlen.

TRAURIG TRAURIG!

Hallo,

bin bei Talkline und die sehen auch eine Deaktivierungsgeb. von über 30,-DM in meinem Vertrag vor. Was kann man denn dagegen tun??? Leider hab ich ja den Vertrag und somit auch das AGB von Talkline unterschrieben.
Ich wäre euch dankbar für eine Antwort.

Pavel
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[1.1] keksi antwortet auf Pavel
04.03.2001 18:59
Benutzer Pavel schrieb:

Leider hab ich ja den Vertrag und somit auch das AGB von Talkline unterschrieben.
Da diese Gebühr aber unrecht ist, brauchst Du sie nciht zu bezahlen. Gut was? ;-)

Keksi
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[1.2] Musterbrief Deaktivierungsgebühr
mrhandy antwortet auf Pavel
10.03.2001 14:44
Benutzer Pavel schrieb:



bin bei Talkline und die sehen auch eine Deaktivierungsgeb. von über 30,-DM in meinem Vertrag vor. Was kann man denn dagegen tun??? Leider hab ich ja den Vertrag und somit auch das AGB von Talkline unterschrieben.
Ich wäre euch dankbar für eine Antwort.

Pavel

Hi Pavel,
den Betrag brauchst Du nicht bezahlen. Ich hatte bei mir in der Familie auch solche Fälle, Mobilcom und auch Talkline hatten eine Deaktivierungsbebühr berechnet und abgebucht. Da hilft ein kurzes Schreiben an Deinen Provider. Das dauer ne Zeit, aber irgenwann bekommt man dass Geld zurück.
Falls die schon was abgebucht habe kann ich Dir ein Musterschreiben anbieten:

-----snip------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verwahre mich gegen die Berechnung und Abbuchung einer Gebühr für eine Anschlußkontoauflösung. Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist die Berechnung einer derartigen Deaktivierungs- oder auch Servicegebühr unzulässig. Durch Urteil des LG München und Urteil des LG Potsdam vom 18.02.1998 (Az. 2 O 491/97) ist in vergleichbaren Fällen festgestellt worden, daß ein dermaßen hoher Aufwendungsersatz unangemessen ist. Der Gebühr fehlt eine Rechtsgrundlage.

Ich gebe Ihnen die Möglichkeit, sollten Sie die berechnete Gebühr bereits im Rahmen des vereinbarten Lastschriftverfahrens abggebucht haben, diese umgehend spätestens jedoch bis zum [Datum] (Wertstellung) auf das Ihnen bekannte Bankkonto zurück zu überweisen. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt eine Gutschrift nicht feststellen, sehe ich mich gezwungen aus Gründen der Fristwahrung die erteilte Lastschriftermächtigung zu widerrufen und Sie mit den mir daraus entstehenden Kosten zu belasten.


Mit freundlichem Gruß

-----snap----------------------


Viel Erfolg

Matthias
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[1.2.1] spunk_ antwortet auf mrhandy
10.03.2001 15:12
Benutzer mrhandy schrieb:

den Betrag brauchst Du nicht bezahlen. Ich hatte bei mir in der Familie auch solche Fälle, Mobilcom und auch Talkline hatten eine Deaktivierungsbebühr berechnet und abgebucht. Da hilft ein kurzes Schreiben an Deinen Provider. Das dauer ne Zeit, aber irgenwann bekommt man dass Geld zurück. Falls die schon was abgebucht habe kann ich Dir ein Musterschreiben anbieten:
der aufwand ist überflüssig. ein kurzes telefonat mit der bitte die gebühr innerhalb 2 wochen zurückzuüberweisen, ansonsten würde zurückgebucht. und zurückgebucht wird dann eben.

ist ja auch kein großer aufwand
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[1.2.2] johnnyt antwortet auf mrhandy
25.03.2001 14:36
Kann man die Gebühr auch noch wiederbekommen, wenn der Vertrag schon seit 1,5 Jahren ausgelaufen ist? In meinem Falle 68 DM!

Gruss JohnnyT
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[1.2.2.1] gladiator antwortet auf johnnyt
26.04.2001 10:26
Hallo,

ich denke Du solltest es versuchen.
Provicer MobilCom? (Alles Klar :-< )
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[1.2.3] Carlo4 antwortet auf mrhandy
15.06.2001 11:04
Benutzer mrhandy schrieb:
Benutzer Pavel schrieb:



bin bei Talkline und die sehen auch eine
Deaktivierungsgeb.
von über 30,-DM in meinem Vertrag vor. Was kann man denn dagegen tun??? Leider hab ich ja den Vertrag und somit auch
das AGB von Talkline unterschrieben.
Ich wäre euch dankbar für eine Antwort.

Pavel

Hi Pavel,
den Betrag brauchst Du nicht bezahlen. Ich hatte bei mir in der Familie auch solche Fälle, Mobilcom und auch Talkline hatten eine Deaktivierungsbebühr berechnet und abgebucht. Da hilft ein kurzes Schreiben an Deinen Provider. Das dauer ne Zeit, aber irgenwann bekommt man dass Geld zurück. Falls die schon was abgebucht habe kann ich Dir ein Musterschreiben anbieten:

-----snip------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verwahre mich gegen die Berechnung und Abbuchung einer Gebühr für eine Anschlußkontoauflösung. Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist die Berechnung einer derartigen Deaktivierungs- oder auch Servicegebühr unzulässig. Durch Urteil des LG München und Urteil des LG Potsdam vom 18.02.1998 (Az. 2 O 491/97) ist in vergleichbaren Fällen festgestellt worden, daß ein dermaßen hoher Aufwendungsersatz unangemessen ist. Der Gebühr fehlt eine Rechtsgrundlage.

Ich gebe Ihnen die Möglichkeit, sollten Sie die berechnete Gebühr bereits im Rahmen des vereinbarten Lastschriftverfahrens abggebucht haben, diese umgehend spätestens jedoch bis zum [Datum] (Wertstellung) auf das Ihnen bekannte Bankkonto zurück zu überweisen. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt eine Gutschrift nicht feststellen, sehe ich mich gezwungen aus Gründen der Fristwahrung die erteilte Lastschriftermächtigung zu widerrufen und Sie mit den mir daraus entstehenden Kosten zu belasten.


Mit freundlichem Gruß

-----snap----------------------


Viel Erfolg

Matthias

Hallo Leute,
Euer Musterbrief hat wohl Eindruck gemacht, auf jeden Fall hatte ich schon einen Tag später eine Mail von dem Mogelverein wo d´rin stand:

Zitat:

"Hallo aus Büdelsdorf,

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Sie erhalten in der nächsten Zeit eine Gutschrift von uns.

Mit freundlichen Grüßen
MobilCom-Kundenservice"


Also noch mal danke .
Gruß
Carlo
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[1.2.4] OFwTHAHNE antwortet auf mrhandy
04.03.2003 19:29
neuste erkenntnisse zu Deaktivierungsgebür

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verwahre mich gegen die Berechnung und Abbuchung einer Gebühr für eine Anschlußkontoauflösung.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist die Berechnung einer derartigen
Deaktivierungs- oder auch Servicegebühr unzulässig. Durch Urteil des Bundesgerichtshofs (= BGH) vom 25.04.2002 Az.: III ZR 199/01 ist in vergleichbaren Fällen festgestellt worden, daß ein dermaßen Aufwendungsersatz jegliche Rechtsgrundlage fehlt.

Ich gebe Ihnen die Möglichkeit, sollten Sie die berechnete Gebühr bereits im Rahmen des vereinbarten
Lastschriftverfahrens abggebucht haben, diese umgehend spätestens jedoch bis zum 01.04.2003 auf das Ihnen bekannte Bankkonto zurück zu überweisen. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt eine Gutschrift nicht feststellen, sehe ich mich gezwungen aus Gründen der Fristwahrung die erteilte Lastschriftermächtigung zu widerrufen und Sie mit den mir daraus entstehenden Kosten zu belasten.


Zu Ihrer entscheidungsfindung lege ich das Urteil des BGH und ein Zitat des Landgericht München
(Az.: 7 0 11900/99) bei.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (= BGH) vom 25.04.2002 Az.: III ZR 199/01 dürfen Mobilfunkfirmen keine Deaktivierungsgebühr bei der Auflösung eines Mobilfunkvertrages verlangen. In dem Prozess hatte der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen gegen die Fa. T geklagt. Diese verlangte von ihren Kunden für die Stilllegung des Mobilfunkanschlusses eine Deaktivierungsgebühr von 33,93 DM bzw. 17, 35 Euro. Deaktivierungsgebühren sind unzulässig, da die Auflösung von Verträgen im heutigen Wirtschaftsleben absolut normal ist. Die anfallenden Verwaltungskosten dürfen deshalb nicht auf den Kunden übertragen werden

Zitat des Landgericht München zu Az.: 7 0 11900/99

In dem Rechtsstreit erläßt das Landgericht München I, 7. Zivilkammer aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.1.2000 folgendes Endurteil
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,--, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen an dem Geschäftsführer, zu unterlassen,


Mit freundlichem Gruß



Bezugsquelle http://www.ra-kotz.de/deaktivierungsgebuehr1.htm
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[2] tranzendent antwortet auf SchummelCom
08.05.2001 18:22
>
Was bist denn du für einer? die müssen dich ja ganz schön fertiggemacht haben, dass du dich hier aufführst wie der clown!

nur so ein tipp: mobilcom hat keine eigenen netze, aber ansonsten weiter so! fein gemacht! smile!


Am 01.01.2001 morgens um 03:00Uhr wollte ein Kollege von mir
(MOBILCOMKUNDE!!) ein Handygespräch mit seiner Angetrauten innerhalb Deutschland führen... So ein Pech aber auch ... leider bekam er bis 04:30Uhr keine Verbindung zustande, da die Spitzennetze der MobilCom ausgelastet waren.
Über mein Handy war zum geleichen Zeitpunkt ein Verbindungsaufbau (Deutsche Telekom) uneingeschränkt möglich...