Benutzer Pavel schrieb:
bin bei Talkline und die sehen auch eine Deaktivierungsgeb. von über 30,-DM in meinem Vertrag vor. Was kann man denn dagegen tun??? Leider hab ich ja den Vertrag und somit auch das AGB von Talkline unterschrieben.
Ich wäre euch dankbar für eine Antwort.
Pavel
Hi Pavel,
den Betrag brauchst Du nicht bezahlen. Ich hatte bei mir in der Familie auch solche Fälle, Mobilcom und auch Talkline hatten eine Deaktivierungsbebühr berechnet und abgebucht. Da hilft ein kurzes Schreiben an Deinen Provider. Das dauer ne Zeit, aber irgenwann bekommt man dass Geld zurück.
Falls die schon was abgebucht habe kann ich Dir ein Musterschreiben anbieten:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verwahre mich gegen die Berechnung und Abbuchung einer Gebühr für eine Anschlußkontoauflösung. Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist die Berechnung einer derartigen Deaktivierungs- oder auch Servicegebühr unzulässig. Durch Urteil des LG München und Urteil des LG Potsdam vom 18.02.1998 (Az. 2 O 491/97) ist in vergleichbaren Fällen festgestellt worden, daß ein dermaßen hoher Aufwendungsersatz unangemessen ist. Der Gebühr fehlt eine Rechtsgrundlage.
Ich gebe Ihnen die Möglichkeit, sollten Sie die berechnete Gebühr bereits im Rahmen des vereinbarten Lastschriftverfahrens abggebucht haben, diese umgehend spätestens jedoch bis zum [Datum] (Wertstellung) auf das Ihnen bekannte Bankkonto zurück zu überweisen. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt eine Gutschrift nicht feststellen, sehe ich mich gezwungen aus Gründen der Fristwahrung die erteilte Lastschriftermächtigung zu widerrufen und Sie mit den mir daraus entstehenden Kosten zu belasten.
Mit freundlichem Gruß
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Viel Erfolg
Matthias