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2 Anwaltsschreiben! wegen Netztel!


13.06.2002 20:51 - Gestartet von tika
Hallo,
Heute habe ich ein 2. Schreiben vom kps bekommen - eine Rechnung wird erneut nicht vorgelegt - jedoch eine Rechnungsnummer + Rechnungsdatum genannt - eine solche Rechnung habe ich aber nie erhalten.

Tipp:
Daraufhin weisen, dass Die Rechnungsnummer und Datum nicht mitgeteilt wurde UND dass die Rechnungskopie dem Anwaltsschreiben nicht beiliegt.

Meine Frage:
Werden Rechnungen bei Netztel immer chronologisch durchnummeriert? oder kann es sein dass eine ältere Rechnung eine niedrigere Rechnungsnummer ausweisen kann?

Tika



Benutzer speedy681 schrieb:
Hallo,

ich habe auch das Schreiben von KSP erhalten. Angeblich schulde ich der Fa. Netztel noch einen Betrag von 23,87 EUR. Komischerweise habe ich am Ende des Jahres einen Verrechnungsscheck über ca. 10 EUR bekommen, der anscheinend eine Gutschrift für irgendwas war.

Auf jeden Fall habe ich am 18.04. das erste Schreiben von diesem Anwalt erhalten, in dem neben angeblichen Schulden von Telefonrechnungen auch Anwaltsgebühren in Höhe von 23 EUR berechnet werden. Angeblich bedurfte es laut § 284 Abs. 3 BGB keiner vorherigen Mahnung. Problem ist aber, dass ich noch nicht mal eine vorherige (Abschluß-)Rechnung erhalten habe.

Ich hab der Kanzlei dann mal eine E-Mail geschrieben, in der ich die Rechnung, auf der die Mahnung basiert, angefordert habe.

Heute kam dann der zweite Brief der Kanzlei an, in dem die absolut gleiche Tabelle mit den Forderungsbeträgen in etwas anderer Form dargestellt war.

Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr X,

in der obigen Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Bitte um Übersendung einer aktuellen Forderungsaufstellung zu obigem Aktenzeichen.

Den Gesamtbetrag entnehmen Sie bitter der anliegenden Berechnung.

Für den vollständigen Ausgleich auf unser unten genanntes Konto haben wir uns eine Frist bis zum 15.05.2002 notiert.

Nach ergebnislosem Ablauf der genannten Frist werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ohne weitere Ankündigung das Verfahren gegen Sie fortzusetzten."

Zu der Hauptforderung von 23,87 EUR existiert keine Rechnung. Soll ich die Rechnung jetzt zahlen oder wie soll ich mich verhalten? Wie sieht das mit dem besagten § 284 Abs. 3 BGB aus? Was besagt der Artikel und trifft der in diesem Fall zu?

Vielen Dank für weitere Tipps und Infos

Gruß
Roland
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[] RE: 2. Schreiben vom Anwalt
sp. antwortet auf
13.06.2002 21:03
Benutzer speedy681 schrieb:

Heute kam dann der zweite Brief der Kanzlei an, in dem die absolut gleiche Tabelle mit den Forderungsbeträgen in etwas anderer Form dargestellt war.

- Haben sie eine Vollmacht vorgelegt? Ggf. sofort zurückweisen, wenn keine Vollmacht.

- Haben sie auch Dir vorgeworfen, an der Insolvenz von Netztel mitschuld zu sein, obwohl Du (mindestens) zum Insolvenzzeitpunkt keine Schulden bei denen hattest? -> Beleidigung.

Ich habe, nachdem ich um Vorlage einer Vollmacht gebeten und darauf hingewiesen habe, daß die erteilte Rechnung wg. Abschaltung falsch gewesen ist und mir eine Korrektur zugesagt worden war und daß ich - wie mehrfach mitgeteilt - gerne den korrekten Betrag zahle, kürzlich einen Brief erhalten, daß die Angelegenheit von ksp-Seite aus als erledigt angesehen wird.

Auf meine Aufforderung zur Entschuldigung trotz Drohung mit Anzeige keinerlei Reaktion.

Sp.
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[1] tika antwortet auf sp.
13.06.2002 21:35
Hallo alle - Hallo sp.
In dem 2. Schreiben vom ksp steht u.a.:
"Die von Ihnen geltend gemachten Aufrechnung geht ins Leere. Ein Gegenanspruch auf Leistungen von Schadenersatz, mit dem Sie aufrechnen könnten, steht Ihnen nicht zu. Als säumiger Schuldner
können Siie Schadenersatzansprüche aufgrund der Insolvenz der Fa. Netztel Plus Ag nicht geltend machen."

Ksp bezieht sich offensichtlich auf mein erstes Abwehrschreiben,
in dem ich angab, dass ein Mitarbeiter Netztels mir die Rückerstattung der September 2001 Grundgebühr im Rahmen der Abschlussrechnung zusagte.

Wie ist hier vorzugehen?
Ich werde natürlich nichts zahlen.
Danke für Eure Meinungen und Tipps
tika
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[1.1] sp. antwortet auf tika
13.06.2002 22:36
Benutzer tika schrieb:

In dem 2. Schreiben vom ksp steht u.a.: "Die von Ihnen geltend gemachten Aufrechnung geht ins Leere. Ein Gegenanspruch auf Leistungen von Schadenersatz, mit dem Sie aufrechnen könnten, steht Ihnen nicht zu. Als säumiger Schuldner können Siie Schadenersatzansprüche aufgrund der Insolvenz der Fa. Netztel Plus Ag nicht geltend machen."

Ich wüßte echt mal gerne, was die sich denken. Das erinnert mich alles ein bißchen an ein Anwalts-Schreiben, das ich mal vorgelesen hatte, und dessen katastrophales Deutsch nur mit Mühe erahnen ließ, was der eigentlich wollte.

Ich würde denen schlicht und einfach schreiben, daß die angemahnte Forderung mangels Leistungserbringung (und ggf. mangels Rechnung) nicht besteht. Oder erst mal auf der Vorlage einer Vollmacht bestehen.

Sp.
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[1.1.1] tika antwortet auf sp.
14.06.2002 14:50
Hallo sp, Hallo Alle,
Vielen Dank für Deinen Beitrag, den ich sicherlich nutzen werden.
Darüber hinaus wäre es hilfreich zu wissen, was für ein rechtliches Konstrukt hinter der Formulierung von
ksp steckt?
Wenn ksp eine Rechnung nachreicht für Grundgebühr September 2001 können die diese Grundgebühr September 2001 dann verlangen?

Muss die Rechnung von Netztel geschickt werden?
Benutzer sp. schrieb:
Benutzer tika schrieb:

In dem 2. Schreiben vom ksp steht u.a.: "Die von Ihnen geltend gemachten Aufrechnung geht ins Leere. Ein Gegenanspruch auf Leistungen von Schadenersatz, mit dem Sie aufrechnen könnten, steht Ihnen nicht zu. Als säumiger Schuldner können Siie Schadenersatzansprüche aufgrund der Insolvenz der Fa. Netztel Plus Ag nicht geltend machen."

Ich wüßte echt mal gerne, was die sich denken. Das erinnert mich alles ein bißchen an ein Anwalts-Schreiben, das ich mal vorgelesen hatte, und dessen katastrophales Deutsch nur mit Mühe erahnen ließ, was der eigentlich wollte.

Ich würde denen schlicht und einfach schreiben, daß die angemahnte Forderung mangels Leistungserbringung (und ggf. mangels Rechnung) nicht besteht. Oder erst mal auf der Vorlage einer Vollmacht bestehen.

Sp.
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[1.1.1.1] sp. antwortet auf tika
16.06.2002 21:57
Benutzer tika schrieb:

Darüber hinaus wäre es hilfreich zu wissen, was für ein rechtliches Konstrukt hinter der Formulierung von ksp steckt?

ksp vertreten den Insolvenzverwalter von Netztel (der übrigens offensichtliche gerne mit insolventen TK-Unternehmen bedacht wird). Dieser handelt jetzt anstelle des Netztel-Vorstandes.

Wenn ksp eine Rechnung nachreicht für Grundgebühr September 2001 können die diese Grundgebühr September 2001 dann verlangen?

Muss die Rechnung von Netztel geschickt werden?

Netztel wird vertreten durch den Insolvenzverwalter. Solange ksp nicht 'ne Vollmacht vorlegen, bekommen die gar nichts. Da könnte ja jedeR kommen (sofort alle Forderungen mit der Begründung mangelnder Vollmacht zurückweisen).

Sollte es irgendwann mal - woran ich nicht glaube - eine korrekte Rechnung geben, dann muß die selbstverständlich bezahlt werden. Entweder macht das Herr Bert (so heißt er doch?) selber, oder ksp unter Vorlage der Vollmacht.

Sp.
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[1.1.1.1.1] marcel1977 antwortet auf sp.
18.06.2002 11:28
Ist schonmal einem aufgefallen, dass schon ne ganze Zeit vor der Pleite "Bert" im Text der Abbuchungen stand. Ist Herr Bert da irgendwie verwickelt, oder ist sein Bruder Anwalt.

Der Chef kann doch nicht gleichzeitig Insolvenzverwalter sein, oder?