Hallo,
Heute habe ich ein 2. Schreiben vom kps bekommen - eine Rechnung wird erneut nicht vorgelegt - jedoch eine Rechnungsnummer + Rechnungsdatum genannt - eine solche Rechnung habe ich aber nie erhalten.
Tipp:
Daraufhin weisen, dass Die Rechnungsnummer und Datum nicht mitgeteilt wurde UND dass die Rechnungskopie dem Anwaltsschreiben nicht beiliegt.
Meine Frage:
Werden Rechnungen bei Netztel immer chronologisch durchnummeriert? oder kann es sein dass eine ältere Rechnung eine niedrigere Rechnungsnummer ausweisen kann?
Tika
Benutzer speedy681 schrieb:
Hallo,
ich habe auch das Schreiben von KSP erhalten. Angeblich schulde ich der Fa. Netztel noch einen Betrag von 23,87 EUR. Komischerweise habe ich am Ende des Jahres einen Verrechnungsscheck über ca. 10 EUR bekommen, der anscheinend eine Gutschrift für irgendwas war.
Auf jeden Fall habe ich am 18.04. das erste Schreiben von diesem Anwalt erhalten, in dem neben angeblichen Schulden von Telefonrechnungen auch Anwaltsgebühren in Höhe von 23 EUR berechnet werden. Angeblich bedurfte es laut § 284 Abs. 3 BGB keiner vorherigen Mahnung. Problem ist aber, dass ich noch nicht mal eine vorherige (Abschluß-)Rechnung erhalten habe.
Ich hab der Kanzlei dann mal eine E-Mail geschrieben, in der ich die Rechnung, auf der die Mahnung basiert, angefordert habe.
Heute kam dann der zweite Brief der Kanzlei an, in dem die absolut gleiche Tabelle mit den Forderungsbeträgen in etwas anderer Form dargestellt war.
Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr X,
in der obigen Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Bitte um Übersendung einer aktuellen Forderungsaufstellung zu obigem Aktenzeichen.
Den Gesamtbetrag entnehmen Sie bitter der anliegenden Berechnung.
Für den vollständigen Ausgleich auf unser unten genanntes Konto haben wir uns eine Frist bis zum 15.05.2002 notiert.
Nach ergebnislosem Ablauf der genannten Frist werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ohne weitere Ankündigung das Verfahren gegen Sie fortzusetzten."
Zu der Hauptforderung von 23,87 EUR existiert keine Rechnung. Soll ich die Rechnung jetzt zahlen oder wie soll ich mich verhalten? Wie sieht das mit dem besagten § 284 Abs. 3 BGB aus? Was besagt der Artikel und trifft der in diesem Fall zu?
Vielen Dank für weitere Tipps und Infos
Gruß
Roland